Abstinenznachweis 1,xxx Promille Trunkenheitsfahrt nötig?

sunflower1

Benutzer
Hallo,
da ich mit meiner Recherche nicht wirklich weiter komme, habe ich mich dazu entschieden hier einmal mein Anliegen zu schildern:
Und zwar habe ich ziemlich Mist gebaut. Ich habe mich Rosenmontag dummerweise mit 1,87 Promille ins Auto gesetzt und bin gegen ein Verkehrsschild gefahren..
Das Strafverfahren läuft noch. Ich war bereits beim Anwalt und für ihn stand außer Frage, dass ich zur MPU muss und einen Abstinenznachweis machen muss. Das ganze wirft für mich folgende Fragen/ Unsichererheiten auf:

1. Der Anwalt sprach davon, dass er versuchen könnte beim Richter zu erwirken, dass meine Führersschein Sperrzeit ein paar Monate kürzer ausfällt, wenn ich im Gegenzug ein paar Monate länger meine Abstinenz nachweise. Nach allem, was ich gelesen habe, ist aber ja der Abstinenznachweis, zumindest bei der MPU Grundvorraussetzung, um den Führerschein zu bekommen was ausschließt, dass ich den Führerschein früher bekommen kann. Wie kann das also sein?

2. Ich habe kein Alkoholproblem und trinke auch relativ kontrolliert. Ich trinke (mehr als ein Getränk) auch nicht öfter als 5-10× im Jahr. Und ich habe auch ein ziemlich gutes Gefühl dafür wann genug ist und höre dann auch auf zu trinken. Rosenmontag ist für mich, so unglaubwürdig es sich vielleicht anhört, einer der sehr wenigen Tage im Jahr, wenn nicht sogar der einzige Tag, an dem ich quasi tatsächlich mit dem Ziel trinke, betrunken zu werden, einfach weil ich dann eben mit meinen Freundinnen gemeinsam trinke, weil es eben betrunken mehr Spaß macht. Naja jetzt frage ich mich halt, ob dieses sich 1-2 mal im Jahr vorsätzlich, aber kontrolliert zu betrinken, schon so gewertet wird, als hätte man ein Alkoholproblem? Denn ich persönlich finde diesen Alkoholkonsum alleine (abgesehen von dem Auto fahren!) tatsächlich wenig problematisch.
Kann mir jemand sagen, wie die Führerscheinstelle/ MPU das einstufen würde? Ist ein Abstinenznachweis jetzt automatisch Pflicht, weil ich einen Promillewert über 1,6 erreicht habe? Denn ich habe auch gelesen, dass ein Abstinenznachweis, wenn man gar kein Alkoholproblem hat, eher irritieren kann, weil es dann wie ein Eingeständnis eines Alkoholproblems wirkt.
Daher bin ich hier total unschlüssig, ob ich jetzt eine Abstinenzkontrolle in Angriff nehmen sollte oder nicht..
Kann mir jemand sagen, ob das mit den über 1,6 Promille Abstinenz gesetzlich vorgeschrieben ist oder ob es eher ein Richtwert ist, der aber im Einzelfall auch abweichen kann? Weil ein Abstinenznachweis ohne Alkoholproblem fühlt sich für mich einfach falsch an.. ich wüsste nicht wie ich das bei der MPU begründen sollte, wenn ich ja meines Empfindens nach gar kein Alkoholproblem habe, sondern kontrolliert konsumiere.

3. Zusätzlich irritiert mich, dass am Tattag, als ich auf dem Polizeipräsidium war die Polizisten eher davon ausgegangen sind, dass ich gar keine MPU machen muss. Sie sagten, dass es mir zu Gute kommen könnte, dass es an Karneval passiert ist, da das eher dafür sprechen würde, dass meine Trunkenheit eine Ausnahme darstellt (Ich war betrunken, weil ich Karneval gefeiert habe und nicht weil ich regelmäßig trinke). Da muss man aber auch dazu sagen, dass meine BAK ja noch nicht ausgewertet wurde. Ich habe vor Ort ins Röhrchen gepustet, da war mein Wert noch bei 1,6 Promille nach Auswertung der Blutprobe leider jetzt 1,87.. (ohne Zweifel der schlimmste Fehler meines Lebens!) Ist jetzt also mein Blutwert, also der Fakt, dass es über 1,6 Promille waren, ausschlaggebend dafür, dass bei mir entgegen der Annahnen der Polizei 1. eine MPU ansteht und 2. auch ein Abstinenznachweis (dass ich das machen muss hielten bei der Polizei ohnehin alle für sehr sehr unwahrscheinlich.

4. Oder geht das mit dem Abstinenznachweis gar nicht so sehr in die Richtung Alkoholproblem, sondern ist es eher so, dass mir deshalb ein Alkoholproblem bescheinigt werden und eine Abstinenz verlangt würde, weil ich betrunken ins Auto gestiegen bin? Weil das wäre natürlich absolut berechtigt. Nur frage ich mich da halt, ob eine Abstinenz da der richtige Weg wäre? Weil ich plane ja nicht mein Leben lang nie wieder Alkohol zu konsumieren. Und eine Abstinenz zielt ja wenn ich das richtig verstehe ja genau darauf ab. Und da wäre für mich dann meines Erachtens nach der Weg nach wegen zu suchen wie das Autofahren unter Alkoholeinfluss künftig vermieden wird, aber nicht wie ich gar nicht mehr trinke. Der Schock war ohnehin so groß und das Bewusstsein dafür was dabei alles passieren kann und hätte passieren können ist bei mir so stark geworden, dass ich das ohnehin nie nie wieder tun werde. Alleine deshalb, weil ich nicht damit leben könnte eine Vorbild für evtl jüngere zu sein, die trotz ihrer Fehler nicht draus lernt und weiterhin diese immensen Risiken eingeht. Dann würde ich ihnen ja signalisieren, dass das selbst wenn es bereits ernsthafte Folgen nach sich gezogen hat, halb so wild wäre und würde sie vielleicht ermutigen selbiges zu tun und sie dadurch in Gefahr bringen. Ehrlich gesagt sind das für mich sehr starke innere Motive und ich bin überzeugt sowas deshalb nie wieder zu tun! Ist die Frage, ob diese Gründe für die MPU Gutachter ausreichend sind? Kann mir dazu jemand was sagen?
Um jetzt wieder zurück auf die Abstinenzkontrollfrage zu kommen: Das wären für mich sinnvolle Ansätze und eben nicht das Anstreben einer lebenslangen Abstinenz. Denn bei allem Fehlerbewusstsein sehe ich nicht den Sinn darin mir die Freuden gelegentlich ein paar Gläser zu trinken und mich äußerst selten auch mal tatsächlich bewusst dazu zu entscheiden mich kontrolliert zu betrinken, nehmen zu lassen.
Wenn der MPU meine innersten Beweggründe, dass ich nie wieder betrunken fahren werde nicht ausreichen, hätte ich hier auch noch andere Ideen wie ich sicher stellen könnte, nie wieder betrunken ins Auto zu steigen.
Kann mir jemand eine Einschätzung geben, ob das ausreichend wäre oder ob ich mich dennoch mit einem Abstinenztest anfreunden müsste und mir dann halt überlegen müsste, wie ich das bei der MPU verkaufe, wenn ich ja gar nicht vor habe mein ganzes Leben lang komplett trocken zu bleiben?

Falls das relevant ist, noch kurz dazu warum ich ins Auto gestiegen bin: Ich bin mit dem Auto hin und da ich vor hatte zu trinken, wollte ich es am nächsten Tag abholen. Als ich dann nach Hause fahren wollte, dachte ich dann dummerweise an mein Auto, das ja noch auf dem Parkplatz steht. Und ich kann nicht mehr dazu sagen als dass ich einfach völlig naiv dachte, dass es schon gut gehen würde. Dass es verboten wird, war mir selbstverständlich bewusst. In dem Moment habe ich meine eigenen Fähigkeiten einfach maßlos selbst überschätzt.. dummerweise dachte ich halt kaum nach.. ich war völlig im Tunnelblick, war müde, wollte nach Hause und dachte dass ich ja eine gute Fahrerin bin und das bestimmt auch betrunken hinbekomme und daher auch wohl kaum andere Leben gefährden würde..
Das jetzt so sagen zu müssen/ dass es nun Mal so war, empfinde ich jetzt einfach nur als erschreckend und werde nie wieder mit auch nur einem Schluck Alkohol ins Auto zu steigen.


Puh das ist jetzt sehr lang geworden.. falls mir jemand weiter helfen kann, wäre ich sehr sehr dankbar, vielen Dank dafür im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:

mangofreak100

Stamm-User
Herzlich willkommen im Forum. Wer mit 1.8 Promille in der Lage ist ein Auto zu fahren, hat definitiv ein Alkoholproblem. Das mal gleich vorweg. Du musst ordentlich trainieren um bei so einem Wert überhaupt in der Lage zu sein das Auto zu starten. Ich, da ich nichts trinke wäre auf der Intensivstation aufgewacht. Das ist halt mal Fakt. Zu der MPU Frage: Ab 1.6 Promille hast du die MPU zu 100% gebucht. Du könntest mit Kontrolliertem trinken zur MPU gehen. Da wäre es hilfreich 6 Monate Abstinenz zu belegen. Danach musst du das kontrollierte Trinken mindestens 6 Monate praktizieren. Das ist keinesfalls mit dem Eingeständnis einer Sucht zu vergleichen. Eine Selbsthilfegruppe ist bei den Gutachtern auch gerne gesehen. Ein Verkherspsychologe ist aich nicht verkehrt, jedoch keine Pflicht. Viele bereiten sich mit Hilfe des Forums vor.
 

sunflower1

Benutzer
Vielen Dank für deine Antwort!

Ich kann voll nachvollziehen, dass es irritiert, dass ich mit 1,87 Promille noch fahren konnte und dass dann angenommen wird, ich hätte ein Alkoholproblem!
Fakt ist aber, dass ich bezüglich meiner Trinkgewohnheiten nicht gelogen habe. Ich weiß nicht mal, ob ich den Unfall gebaut hätte, hätte ich nicht mit meinem Freund gestritten, er sagte auch, dass ich bis dahin relativ gut gefahren bin. Wie das zusammen passt, hat mich auch sehr beschäftigt! Mein einziger Erklärungsansatz ist dahingehend, dass ich spät diagnostizierte Autistin bin. Als solche habe ich mein ganzes Leben lang geübt mich auf Knopfdruck sehr kontrollieren und beherschen zu können. Und ich kann mich auch erstaunlich gut unter Alkoholkonsum beherschen. Wenn ich möchte kann ich auch im betrunkenen Zustand einen Schalter umlegen und funktioniere. Das ist so ein Phänomen bei mir. Daher habe ich mir vermutlich auch dummerweise trotz des Pegels die Autofahrt zugetraut. Ob meine Vermutung stimmt, kann ich nicht sagen, aber irgend nen Grund muss es ja haben, dass ich, obwohl ich selten Alkohol trinke, mich dennoch so gut kontrollieren kann..

MPU ist gebucht: Meinst du damit, dass es gesetzlich ab 1,6 vorgeschrieben ist?

Wie meinst du das mit dem kontrollierten Trinkverhalten? Verstehe deine Antwort nicht so ganz. Du sagst gleichzeitig ich kann mit kontrollierten Trinkverhalten zur MPU und mit Abstinenz? Das sind ja verschiedene Sachen. Und wie meinst du es mit danach 6 Monate kontrolliertes Trinkverhalten durchführen?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Hallo @sunflower1. Ja, eine MPU ist ab 1,6 Promille gesetzlich vorgeschrieben, s. § 13 Ziffer 2 c.) FeV.
Gemeint war von @mangofreak100 eine 6monatige Trinkpause und nicht Abstinenz. Regelmäßige Voraussetzung für ein Bestehen der MPU ist eine Einstufung in die Hypothese A3 (Alk.gefährung) und nicht höher (Alk.missbrauch, Alkoholabhängig). Hier kannst du nachlesen, wann von welcher Hypothese ausgegangen wird und welche Voraussetzungen es dann zum Bestehen der MPU gibt: https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/neue-beurteilungskriterien-buk-4-auflage.3750/
 
Zuletzt bearbeitet:

mangofreak100

Stamm-User
Ja es ist ne Definitionssache. Du trinkst einfach 6 Monate nichts=Trinkpause. Eine Abstinenz ist ja per Definition für immer. Das ist der Unterschied.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Genau, die alkoholfreie Zeit lässt sich über einen Abstinenznachweis beweisen. Entweder per Urinkontrolle (4 Kontrollen in 6 Monaten) oder durch zwei Haaranalysen (jeweils 3 cm für 3 Monate). Oder per Blut, aber da kenne ich mich nicht aus. :)
 

Nico_G.

Benutzer
Hallo Sunflower, wie oft hast du im Straßenverkehr schon unter Alkoholeinfluss teilgenommen? KfZ, Krad, LKW, Fahrrad, e-scooter? Denn wenn ich das so lese hast du dir über die Jahre eine Alkoholgewöhnung aufgebaut. Ich gehe mal stark davon aus, dass dich der Konsum schon seit Jahren begleitet und das eher wöchentlich. Sei erst mal ehrlich zu dir selbst. Da ganze ist erstmal ein Schlag ins Gesicht, aber sei froh das kein Personenschaden entstanden ist. Und niemand und schon gar nicht der MPU Psychologe wird sagen: Na bei Karneval drücken wir mal ein Auge zu. Das sagt er höchstens um dich zu verunsichern. Mach dir Gedanken über eine Abstinenzstrategie. Meine Einstellung zum Alk. Hat sich durch meinen Fehler um 180 Grad gedreht. Meinen Lappen habe ich mittlerweile wieder, mein Kreis der geselligen Leute hat sich aufgelöst und ich habe mehr Freude an meinen Hobbys. Also, Kopf hoch Blick nach vorne und mach dir Gedanken über deine Sauf Vergangenheit. ;)

Ganz wichtig du musst dich soweit reflektieren, warum die gesoffen HAST.

Beim kontrollierten trinken, sprechen wir von weniger als 2 x0,33l. Oder sowas in der Art. Bei 1,8‰ war kein kontrollierter Alkoholkonsum.

Nochmal, Kopf hoch, das wird schon. Ansonsten auch mal Suchtberatung oder Verkehrspsychologe.

MFG Nico
 

dummgelaufen

Benutzer
Ich habe kein Alkoholproblem und trinke auch relativ kontrolliert.
Vollkommen nachvollziehbar, sich dann mal "eben so" mit fast 1,90 die Kante zu geben, weil es "relativ kontrolliert" war...
Naja jetzt frage ich mich halt, ob dieses sich 1-2 mal im Jahr vorsätzlich, aber kontrolliert zu betrinken, schon so gewertet wird, als hätte man ein Alkoholproblem?
Nein, ein Alkoholproblem liegt beim "kontrollierten Betrinken" nie vor, nur beim unkontrollierten.
Denn ich persönlich finde diesen Alkoholkonsum alleine (abgesehen von dem Auto fahren!) tatsächlich wenig problematisch.
Das werden die GA aber anders sehen, sage ich mal ganz vorsichtig.
Sie sagten, dass es mir zu Gute kommen könnte, dass es an Karneval passiert ist, da das eher dafür sprechen würde, dass meine Trunkenheit eine Ausnahme darstellt (Ich war betrunken, weil ich Karneval gefeiert habe und nicht weil ich regelmäßig trinke).
Dann erkläre mal jemandem, wie Du dann einen solchen Pegel erreichen konntest. Die Aussage mit Karneval ist natürlich richtig: An anderen Feiertagen gilt diese "Ausnahme" nämlich nicht.
Denn bei allem Fehlerbewusstsein sehe ich nicht den Sinn darin mir die Freuden gelegentlich ein paar Gläser zu trinken und mich äußerst selten auch mal tatsächlich bewusst dazu zu entscheiden mich kontrolliert zu betrinken, nehmen zu lassen.
Gerne darfst Du Dich weiterhin "kontrolliert betrinken" (alleine über die Ausdrucksweise brülle ich mich weg, noch nie gelesen), nur wirst Du dann künftig von anderen "kontrolliert": Von der Fahrscheinkontrolle in Bus & Bahn, denn mit einer solchen Einstellung fährst Du lebenslänglich nicht mehr selbst - weder kontrolliert noch unkontrolliert noch sonst was.
Und ich kann mich auch erstaunlich gut unter Alkoholkonsum beherschen.
Das Verkehrsschild bestätigt ja, wie gut Du Dich beherrschen kannst...
Kann mir jemand eine Einschätzung geben, ob das ausreichend wäre
Gerne gebe ich Dir meine Einschätzung (auch wenn andere hier das anders sehen): ENTWEDER umdenken ODER beim ÖPNV das Dauerticket in Auftrag geben...
wollte nach Hause und dachte dass ich ja eine gute Fahrerin bin und das bestimmt auch betrunken hinbekomme
Klares Indiz dafür, dass dass nicht die erste Fahrt mit diesem Pegel war...
Denn ich habe auch gelesen, dass ein Abstinenznachweis, wenn man gar kein Alkoholproblem hat, eher irritieren kann, weil es dann wie ein Eingeständnis eines Alkoholproblems wirkt.
Da Du jetzt den ÖPVN nutzen wirst, brauchst Du auch keine Nachweise, weil Du ja kein Alkproblem hast.
 

Nico_G.

Benutzer
Du hast jetzt mind. 1 Jahr Zeit dich mit deinem Fehler auseinander zu setzen. Nutze Sie!
Wichtig: Abstinenznachweise. Je nach Region gibt's günstige Anbieter. Finger Weg von den sogenannten MPU Beratern.Wollen nur dein Bestes, deine Kohle. Ggf gibt die Caritas oder Diakonie in deiner Gegend Kurse, wenn du deine Fehlverhalten nicht alleine aufarbeiten kannst. Denn bis zu so einem Fehler, ist vorher schon einiges passiert. Objektivität und Selbstreflexion sind deine Werkzeuge. Suche dir hier ein paar aktuelle Alk Gutachten im Forum. Auf den ersten Paar Seiten dieser Gutachten, wird nämlich erklärt, was eine hohe Alkoholtoleranz ist und bedeutet. Zumindest bei den DEKRA Gutachten. Denn durch diese paar Zeilen, wirst du merken worauf es beim Gespräch mit den Gutachter ankommt. An diesen Punkten musst du ansetzen.
Stichwort soziale Akzeptanz beim Trinken. Jemand der ab und zu in einer Gemeinschaft Alkohol konsumiert, wird die 0,8 - 1,1 Promille nicht erreichen.So steht es in Den Kriterien auf den ersten Seiten eines Gutachtens. Alles andere ist Saufen. Es ist das Umfeld was herausfordernd werden wird. Es sind die „Genießer” im Freundeskreis. Alkohol ist ein Zellgift. Es zerstört deinen Körper. Mir hat mein MPU Gutachter einen Satz noch mitgegeben: „ Bleiben SIE weiter abstinent. Sie kennen die Wirkung vom Alkohol und Sie wissen wie Sie Ihn einsetzen. Bleiben SIE abstinent.

Und betrachte dich auch als Mensch, wer bist DU, ohne den Alkohol. Was macht dich aus. Was zeichnet deine Freundschaften aus.
Das war auch so eine Frage von dem Gutachter, wo ich etwas auf dem Schlauch stand. Weil ich mir gewisse Fragen auch nicht so intensiv gestellt habe.Aber nach meiner MPU wurden mir trotz Vorbereitung noch einige Dinge klarer.

Ich bin seit Nov 22 abstinent und mit 1,79 aufm e-scooter erwischt worden....MPU erfolgreich bestanden und den Lappen wieder und trocken unterwegs.
 

sunflower1

Benutzer
Ich habe nicht gesehen, das es hier neue Nachrichten gibt.
Erst mal zu dem kontrollierten Betrinken, da das einige ja irritiert: Naja damit meine ich, dass ich mich halt an dem Tag bewusst dazu entschieden habe, mich zu betrinken. Und das mache ich wie gesagt nicht oft, Rosenmontag ist da so ziemlich der krassesten Tag im Jahr. Letzten Monat war ich 2 Mal betrunken und im letzten Jahr kann ich es an einer Hand abzählen. Ich muss dazu sagen, dass ich halt aufm Land lebe und hier ist es leider für sehr viele normal, dass sich an den Wochenenden auf Veranstaltungen regelmäßig vorsätzlich betrunken wird. Also würden hier wahrscheinlich alle als Alkoholiker eingestuft werden, dagegen bin ich mit meinen paar Mal im Jahr halt wirklich harmlos.
Aber auch, wenn das bei mir echt wenig vorkommt, werde ich dann als Alkoholikerin eingestuft? Frage ist ernst gemeint.
Weil was mich irritiert ist, dass Alkohol trinken an sich ja keine Straftat ist. Sollte es nicht eher darum gehen, sicher zu stellen, dass man künftig unter Alkohol nicht mehr Auto fährt statt das gelegentliche Berrinken an sich so in den Fokus zu stellen?
 

sunflower1

Benutzer
Hallo Sunflower, wie oft hast du im Straßenverkehr schon unter Alkoholeinfluss teilgenommen? KfZ, Krad, LKW, Fahrrad, e-scooter? Denn wenn ich das so lese hast du dir über die Jahre eine Alkoholgewöhnung aufgebaut. Ich gehe mal stark davon aus, dass dich der Konsum schon seit Jahren begleitet und das eher wöchentlich. Sei erst mal ehrlich zu dir selbst. Da ganze ist erstmal ein Schlag ins Gesicht, aber sei froh das kein Personenschaden entstanden ist. Und niemand und schon gar nicht der MPU Psychologe wird sagen: Na bei Karneval drücken wir mal ein Auge zu. Das sagt er höchstens um dich zu verunsichern. Mach dir Gedanken über eine Abstinenzstrategie. Meine Einstellung zum Alk. Hat sich durch meinen Fehler um 180 Grad gedreht. Meinen Lappen habe ich mittlerweile wieder, mein Kreis der geselligen Leute hat sich aufgelöst und ich habe mehr Freude an meinen Hobbys. Also, Kopf hoch Blick nach vorne und mach dir Gedanken über deine Sauf Vergangenheit. ;)

Ganz wichtig du musst dich soweit reflektieren, warum die gesoffen HAST.

Beim kontrollierten trinken, sprechen wir von weniger als 2 x0,33l. Oder sowas in der Art. Bei 1,8‰ war kein kontrollierter Alkoholkonsum.

Nochmal, Kopf hoch, das wird schon. Ansonsten auch mal Suchtberatung oder Verkehrspsychologe.

MFG Nico
Danke dir! Aber wie schon gesagt, ich trinke tatsächlich nicht wöchentlich. So von 19-22 war es schon mehr, vielleicht so ein Mal im Monat. Jetzt bin ich 26, daher kann ich doch keine Alkoholgewöhnung mehr haben, oder?

Naja und unter Alkoholeinfluss Auto gefahren bin ich leider in meiner Vergangenheit schon so 3/4 Mal. Ich kanns zwar jetzt nicht mehr überprüfen, glaube aber auf keinen Fall dass mein Pegel an einem der Tage so hoch war wie dieses Mal. Und weils die anderen Male gut gegangen ist, wird das dazu geführt haben, dass ich daher auch dachte, dass es dieses Mal gut gehen wird... schätze es musste passieren, damit ich draus lerne.
 

sunflower1

Benutzer
Hallo,
ich bin gerade unsicher, wann ich mich zur MPU anmelden soll. Hatte einen Autounfall unter 1,8 Promille. Mein Anwalt sagte nämlich im Erstgespräch, ich sollte mich am besten direkt schon Mal zur MPU anmelden. Das irritiert mich.

Weil1. Müsste ich hierfür ja erst noch mit nem Verkehrspsychologen o.ä. abklären, ob ich einen Abstinenznachweis machen soll und falls ja, müsste ich ja ohnehin noch mindestens ein halbes Jahr bis zur Prüfung warten.

2. Läuft mein Strafverfahren noch, mein Führerschein wird mindestens ein halbes Jahr weg sein, eher länger. Macht es da dann Sinn die MPU schon zu machen, wenn ich meinen Führerschein der Strafe wegen ohnehin noch nicht bekomme?

Oder anders gefragt: Wäre es erlaubt die MPU schon ein paar Monate vor Strafablauf bestanden zu haben oder muss ich das so abstimmen, dass ich dann zur Prüfung gehe, wenn ich meinen Führerschein auch schon von der Polizei bzw. vom Richter aus wieder haben dürfte?


Ich erweiter meinen Beitrag mal um noch ne weitere Frage: Der MPU Gutachter bekommt ja die Polizeiakte. Muss ich dann aufpassen, dass ich mich genau an das halte was in der Polizeiakte steht? Mein Anwalt versucht ja mit mir ein möglichst niedriges Strafmaß auszuhandeln und ich bin nicht sicher, welche Strategie er fahren wird. Bei der MPu möchte ich aber nicht lügen, falls im Polizei Gutsachten die Tatsachen dann etwas verdreht dargestellt sind. Dürfte ich dann bei der MPU sagen, dass XY in der Polizeiakte so steht, weil mein Anwalt das so vorgeschlagen hat und dann richtig stellen wie es wirklich war? Oder könnte ich dann Probleme bekommen, weil so etwas seitens der MPU wieder an die Polizei zurückgemeldet werden kann? Oder haben die Schweigepflicht gegenüber der Polizei oder so ähnlich?

Danke im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:

Andi18

MPU Profi
Hallo sunflower,
leider war der Start hier im Forum von den Kommentatoren nicht gerade die feine Englische.
Du bist nun recht neu und noch wenig informiert. Da werden gerne einzelne Begriffe auf die Goldwaage gelegt.

Den Beitrag #12 solltest verinnerlichen.
Nun ja, mit 1,8 ist sicherlich fortgeschritten, aber doch noch weit weg von den magischen 2‰, v.a. mit offensichtlichen Ausfallerscheinungen.
Für die MPU gilt es sich eben mit der Thematik einanderzusetzen und eine Verhaltensänderung einzuschlagen, diese gilt es in der Norm mind. 6 Monate zu praktizieren.

Bleib jetzt erst mal unbedingt abstinent und les Dich ein, bis Du Dir Deiner Strategie bewusst bist.. Siehe die Links ganz unten.

Die grundsätzlichen Strategien sind halt
- Abstinenz (ein Leben lang) oder
- KT (also kontrolliertes Trinken ein Leben lang) - hierzu gibts auch Spielregeln.
Bei einigen Vorbereitern (oder die meisten) verdonnern häufig zu AB, viele empfehlen erst eine Trinkpause und kommen dann ins KT über.
Ich selbst empfehle das weniger, und bin eher für das eine oder andere.

Du klingst für mich eindeutig nach der Hypothese A3 (Alkoholgefährdung).
Als Zugangsvoraussetzung hierzu sind mind 6 Monate Verhaltensänderung angebracht. Streng genommen sind hierzu gar keine forensischen Belege von Nöten, aber untermauern halt Deine Argumentation.
ich bin gerade unsicher, wann ich mich zur MPU anmelden soll. Hatte einen Autounfall unter 1,8 Promille. Mein Anwalt sagte nämlich im Erstgespräch, ich sollte mich am besten direkt schon Mal zur MPU anmelden. Das irritiert mich.
Du meldest Dich gar nicht zur MPU an.. Sorry, aber diesbzgl hat der Anwalt keine Ahnung, ist auch nicht sein Job.
Der Führerschein ist entzogen. Du musst den Antrag auf Wiedererteilung stellen, und das dann ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrzeit.
Dann fordert Dich die Fsst auf, ein positives MPU-GA herbei zu bringen. Dann nimmt es diesen Ablauf.
Weil 1. Müsste ich hierfür ja erst noch mit nem Verkehrspsychologen o.ä. abklären, ob ich einen Abstinenznachweis machen soll und falls ja, müsste ich ja ohnehin noch mindestens ein halbes Jahr warten.
Der Verkehrspsychologe hilft Dir in der Problemaufarbeitung. Such am Besten in der BNV-Mitgleiderliste nach Qualifizierten.
Hüte Dich vor allgemeinen Beratern mit Bestehensgarantie oder Pauschalangeboten!!
2. Läuft mein Strafverfahren noch, mein Führerschein wird mindestens ein halbes Jahr weg sein, eher länger. Macht es da dann Sinn die MPU schon zu machen, wenn ich meinen Führerschein der Strafe wegen ohnehin noch nicht bekomme?
korrekt. Ich rechne eher mit mind. 6 Monaten, eher 9.
Oder anders gefragt: Wäre es überhaupt erlaubt die MPU schon ein paar Monate vor Strafablauf bestanden zu haben oder muss ich das so abstimmen, dass ich dann zur Prüfung gehe, wenn ich meinen Führerschein auch schon von der Polizei bzw. vom Richter aus wieder haben dürfte?
Polizei bzw. Richter sind dann hier außen vor.

Ich gebe dir mal ein paar interessante Links, welche ich von Max geklaut hab...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Gute FB als Hilfestellung

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Haaranalyse FAQ
Adressen für Haaranalysen
 
Oben