Hallo eric
Da deine Angaben recht dürftig sind ist es ganz normal, das spekuliert wird. Wenn du hingegen Fakten lieferst werden die auch berücksichtigt werden.
Mein Wissensstand zur Amnestie:
Es soll eine Amnestie stattfinden. Die Amnestie soll sich nur auf noch nicht abgeschlossene Fälle beziehen. Die Amnestie soll nicht automatisch erfolgen, sondern jeder Einzelfall soll vor Gericht geprüft werden. Es steht wohl auch noch nicht fest, ob die Amnestie beantragt werden muss (ähnlich einer Verjährung bei privaten Klagen) oder automatisch erfolgt (wie zum Beispiel bei der Löschung von verjährten Daten bei der Führerscheinstelle). Rechtlich ist beides möglich.
Unabhängig davon stehen die neuen Grenzwerte für die Verkehrsteilnahme wohl auch noch nicht fest.
Die Prüfung jedes Einzelfalls vor Gericht ist aktuell ein großer Kritikpunkt. Der Arbeitsaufwand wäre enorm, die Gerichte wären wahrscheinlich vollkommen überlastet. Die geplante Amnestie kann also noch vollkommen kippen, weil sie sachlich einfach nicht durchführbar ist. Die Strafen sind ja nach den alten Bestimmungen korrekt erfolgt, deshalb gibt es für sie keine Pflicht zur Amnestie.
Zudem muss noch geklärt werden, was in diesem Zusammenhang noch nicht abgeschlossene Fälle sind.
Wenn eine Strafe bezahlt wurde und ein Fahrverbot / ein Fahrerlaubnisentzug abgeschlossen sind ist der Fall abgeschlossen, es ist keine Amnestie zulässig und möglich.
Wenn ein Fall noch nicht angeklagt wurde oder eine Strafe noch nicht gezahlt wurde und ein Fahrverbot / ein Fahrerlaubnisentzug noch nicht begonnen hat ist der Fall noch offen, somit eine Amnestie möglich.
Was aber ist, wenn ein Fahrverbot / eine Führerscheinsperre aktuell noch läuft? Zumal eine geplante Gerichtsentscheidung zu einer Amnestie erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern kann? Oder wenn eine Strafe bereits bezahlt wurde, ein Fahrverbot / ein Fahrerlaubnisentzug aber noch nicht durchgeführt wurde?
Falls dein Fall bereits abgeschlossen ist wird sich deshalb für dich nichts ändern, heißt: Es werden auch keine Daten in dem Zusammenhang gelöscht. Für Vergehen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gelten immer die jeweils aktuellen Gesetze, und gegen die hast du nach einer Verurteilung ja verstoßen.