Amnestie für Cannabisdelikte

eric_M

Neuer Benutzer
Meint ihr es wird eine Amnestie geben für leute die unter dem neuen grenzwert waren? Bzw. Leute die ihre MPU erfolgteich abgeschlossen haben?
Mir geht es nicht mla so sehr ums finanzielle, aber das die Führerscheinstelle ein dokument mit sehr vielen privaten informationen über mich hat und ich einen eintrag in führungszeugnis habe stört mich schon.

Der neue grenzwert soll ja bei 3n5 ng lliegen, ich hatte damals 2,9ng.

LG und schönes we an alle!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Schwer zu sagen ob es eine Amnestie für laufende "Altfälle" geben wird, ich vermute da stehen die Chancen bei 50:50.
Bei abgeschlossenen Verfahren könnte ich mir jedoch vorstellen dass sich da nichts mehr ergeben wird...
think.gif
 

Nickname_yo

Benutzer
Hey eric,
deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten wie du dir vielleicht denkst. Zu erst einmal ist dies "nur" eine Owi unter Einfluss gefahren zu sein.
Wenn du aber schreibst das du deswegen einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen hast, muss das ja deutlich schlimmere Folgen bei dir damals gehabt haben. Einen Eintrag bekommst du nur dann, wenn es auch ein Urteil gab. Ich geh also davon aus das A. was bei dir gefunden wurde oder B. Personen zu Schaden gekommen sind?
Da muss zumindest mehr passiert sein als "nur stoned" gefahren zu sein.
Also ist es auch nicht wirklich beantwortbar ob du mit einer Amnestie rechnen kannst oder nicht. Weil einfach Einzelheiten hier verschwiegen worden sind.
Lg
PS: Der Grenzwert ist nach wie vor 1ng, das was du beschreibst, ist die Expertenempfehlung von 3.5, diese ist meines Wissens nach aber noch nicht im Gesetz verankert.
 

eric_M

Neuer Benutzer
Hey eric,
deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten wie du dir vielleicht denkst. Zu erst einmal ist dies "nur" eine Owi unter Einfluss gefahren zu sein.
Wenn du aber schreibst das du deswegen einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen hast, muss das ja deutlich schlimmere Folgen bei dir damals gehabt haben. Einen Eintrag bekommst du nur dann, wenn es auch ein Urteil gab. Ich geh also davon aus das A. was bei dir gefunden wurde oder B. Personen zu Schaden gekommen sind?
Da muss zumindest mehr passiert sein als "nur stoned" gefahren zu sein.
Also ist es auch nicht wirklich beantwortbar ob du mit einer Amnestie rechnen kannst oder nicht. Weil einfach Einzelheiten hier verschwiegen worden sind.
Lg
PS: Der Grenzwert ist nach wie vor 1ng, das was du beschreibst, ist die Expertenempfehlung von 3.5, diese ist meines Wissens nach aber noch nicht im Gesetz verankert.
Hey, entschuldige die Verspätete Antwort.
Ich dachte der Eintrag ins Führungszeugnis wäre normal? Es ging so jedenfalls in der Akte unter “Führungszeugnis”

Eins kann ich dir garantieren es wird nichts verschwiegen, es wurde weder etwas an mir gefunden weder ist jemand zu schaden gekommen. Lese da schon bisschen nen Vorwurfs raus in dem sagst ich verschweige etwas haha.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Hallo eric

Da deine Angaben recht dürftig sind ist es ganz normal, das spekuliert wird. Wenn du hingegen Fakten lieferst werden die auch berücksichtigt werden.

Mein Wissensstand zur Amnestie:

Es soll eine Amnestie stattfinden. Die Amnestie soll sich nur auf noch nicht abgeschlossene Fälle beziehen. Die Amnestie soll nicht automatisch erfolgen, sondern jeder Einzelfall soll vor Gericht geprüft werden. Es steht wohl auch noch nicht fest, ob die Amnestie beantragt werden muss (ähnlich einer Verjährung bei privaten Klagen) oder automatisch erfolgt (wie zum Beispiel bei der Löschung von verjährten Daten bei der Führerscheinstelle). Rechtlich ist beides möglich.

Unabhängig davon stehen die neuen Grenzwerte für die Verkehrsteilnahme wohl auch noch nicht fest.

Die Prüfung jedes Einzelfalls vor Gericht ist aktuell ein großer Kritikpunkt. Der Arbeitsaufwand wäre enorm, die Gerichte wären wahrscheinlich vollkommen überlastet. Die geplante Amnestie kann also noch vollkommen kippen, weil sie sachlich einfach nicht durchführbar ist. Die Strafen sind ja nach den alten Bestimmungen korrekt erfolgt, deshalb gibt es für sie keine Pflicht zur Amnestie.

Zudem muss noch geklärt werden, was in diesem Zusammenhang noch nicht abgeschlossene Fälle sind.

Wenn eine Strafe bezahlt wurde und ein Fahrverbot / ein Fahrerlaubnisentzug abgeschlossen sind ist der Fall abgeschlossen, es ist keine Amnestie zulässig und möglich.

Wenn ein Fall noch nicht angeklagt wurde oder eine Strafe noch nicht gezahlt wurde und ein Fahrverbot / ein Fahrerlaubnisentzug noch nicht begonnen hat ist der Fall noch offen, somit eine Amnestie möglich.

Was aber ist, wenn ein Fahrverbot / eine Führerscheinsperre aktuell noch läuft? Zumal eine geplante Gerichtsentscheidung zu einer Amnestie erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern kann? Oder wenn eine Strafe bereits bezahlt wurde, ein Fahrverbot / ein Fahrerlaubnisentzug aber noch nicht durchgeführt wurde?

Falls dein Fall bereits abgeschlossen ist wird sich deshalb für dich nichts ändern, heißt: Es werden auch keine Daten in dem Zusammenhang gelöscht. Für Vergehen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gelten immer die jeweils aktuellen Gesetze, und gegen die hast du nach einer Verurteilung ja verstoßen.
 

Nickname_yo

Benutzer
Hey, entschuldige die Verspätete Antwort.
Ich dachte der Eintrag ins Führungszeugnis wäre normal? Es ging so jedenfalls in der Akte unter “Führungszeugnis”

Eins kann ich dir garantieren es wird nichts verschwiegen, es wurde weder etwas an mir gefunden weder ist jemand zu schaden gekommen. Lese da schon bisschen nen Vorwurfs raus in dem sagst ich verschweige etwas haha.
Nein, wie gesagt ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nur bei einer Veruteilung in der Regel mit einhergehender Straftat.
Hier geht es sich nicht ums unterstellen sondern darum, das du sagst du hättest einen Eintrag im Führungszeugnis, erwähnst aber in dem Zusammenhang nichts von einer Verhandlung oder sonstigen. Das lässt vermuten das da mehr hinter steckt.
Mir persönlich ist das egal ob du eine Straftat begangen hast oder nicht, dafür ist das Forum nicht da und wir bewerten sowas auch nicht. Es geht sich darum das man offen mit allem ist, wenn du also bedenkst was ich gesagt habe, ist es ja logisch das ich davon ausgehen muss das dort mehr dahinter steckt. Sonst macht es ja kein Sinn. Wie gesagt; Kein Urteil = Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Lediglich im POL System wird dein Vergehen noch drin sein. Aber auch das kannst du nach ein paar Jahren löschen lassen. Das kommt aufs Bundesland an.

„Es ging so jedenfalls in der Akte unter „Führungszeugnis.“
Was meinst du damit?
Liebe Grüße
 

miguel

Neuer Benutzer
Zumindest kann man versuchen die MPU zu umgehen, selbst wenn der Führerschein (aufgrund der alten Grenzwerte) schon entzogen wurde und eine Neubeantragung verlangen. Da gilt natürlich erst nachdem der neue Grenzwert gesetzlich verankert wurde.


Argumentation für laufende, aber auch für abgeschlossene Verfahren möglich!

Wem aktuell eine MPU droht, die Frist zur Vorlage des Gutachtens aber noch läuft, kann ein schnelles Ende des Verfahrens erreichen – ohne MPU!

§ 13a FeV gilt nicht rückwirkend, es wird also nicht jede bestehende MPU-Anordnung automatisch unwirksam. Aber der Fahrerlaubnisbehörde kann in einem laufenden Verfahren vorgehalten werden, dass sie zwar vor dem 01.04.2024 die MPU verlangen durfte, aber in einem Verfahren auf Neuerteilung nicht mehr. Dieser Widerspruch ist zugunsten des Betroffenen aufzulösen, was bereits tatsächlich erfolgt.

Wenn die Fahrerlaubnis schon entzogen worden, lohnt es sich für gelegentliche THC-Konsumenten, anwaltlich unterstützt einen neuen Versuch zu unternehmen und die Neuerteilung zu beantragen.



Zitat lesbar gemacht und Quelle eingefügt *Nancy*
 
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