Auffrischung Abstinenznachweis per Urintest

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo MrMurphy,

damit
Soweit ich verstanden habe fiel die MPU negativ aus weil
der TE beim Urintest der MPU am 16.02.24 mit Opiaten aufgefallen ist. Für eine schnelle weitere MPU ist ein Haartest meiner Meinung nach eher nicht angebracht.
hast du natürlich vollkommen recht. Ich fürchte, ich habe mich da absolut unklar ausgedrückt.
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Es ging mir nicht darum eine weitere "schnelle" MPU nahezulegen, sondern darum, aufzuzeigen, dass evtl. die Möglichkeit besteht, Haaranalysen statt Urinscreenings zu machen, obwohl keine Kopfhaare vorhanden sind (darum auch mein Hinweis: "Nur mal als Gedanke").

Ansonsten stimme ich dir zu, dass ein erneuter AN von 15 Monaten ratsam wäre.
 
Guten Morgen Nancy und McMurphy
Erstmal Danke für eure Infos und Ratschläge.Ich hab mich entschlossen das ganze unter" shit happens" zu verbuchen und abzuhaken. Ich werde also im Laufe des Tages einen neuen AB Vertrag abschließen und neu starten.Alles andere wird mich nur Zeit ,Geld und Nerven kosten.
Auch auf die Gefahr das ich nerve ,aber ich möchte vermeiden beim nächsten Mal vor die Wand zu laufen nochmal abschließend meine Frage- die Ausgangslage ist
1.das aktuelle Gutachten ist nicht aktenkundig.
2.Ersttäter
3.Tf- 12.12.22 (2.12prom. thc1.7 thcooh 12
3 Cannabiskonsum am11.12.22 (ca.18std vor Tf)
gilt das damit als Mischkonsum und sind damit die15 Monate gebucht?
Ich versuche hier nicht mit Euch um drei Monate zu feilschen (da wärt ihr eh die falsche Adresse) aber drei Monate sind kein Pappenstiel.Ich möchte jetzt nur jeden Fehler vermeiden sonst verfolgt mich die Scheiße noch bis ins Grab
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
gilt das damit als Mischkonsum

Ja, da gibt es keinen Spielraum.


Nein. Du wurdest das erste Mal erwischt, das ist etwas anderes.

Dabei muss zwischen Strafe und Schutzfunktion unterschieden werden. Für die Strafe müssen dir Taten nachgewiesen werden. Da bist du Ersttäter. Bei der Schutzfunktion, die in die MPU mündet, bist du Wiederholungstäter. Damit auch für den Gutachter.

sind damit die15 Monate gebucht?

Das entspricht meinem Wissen und meinen Erfahrungswerten und kann nur eine Empfehlung sein. Das ist aber keine starre Grenze. In Ausnahmefällen können durchaus 12 Monate ausreichen. Wie du die MPU angehst ist im Endeffekt deine Entscheidung.

Ich sehe auch das MPU-Gespräch keineswegs so positiv wie du und wohl einige andere Forenmitglieder. Das ist aber meine ganz persönliche Meinung. Der Gutachter hat es überhaupt nicht bewertet, da der nachgewiesene Drogenkonsum dies nicht mehr zugelassen hat.

das aktuelle Gutachten ist nicht aktenkundig.

Das ist für dich von Nach- und von Vorteil. Dabei sehe ich nicht nur auf die MPU sondern auch auf dein zukünftiges Leben und Schicksal.

Wenn die Gutachter dich falsch einschätzen, weil ihnen wichtige Informationen fehlen (das Gutachten und dein Rückfall) ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das du als Wiederholungstäter Anderen und dir selbst zukünftig schadest.

Andererseits ist dein Wunsch verständlich, die nächste MPU möglichst kostengünstig und schnell bestehen zu wollen. Du hast das Recht das Gutachten zu verheimlichen, deshalb gibt es daran nichts von außen zu kritisieren. Du selbst solltest dann aber wissen, das du eine größere Eigenverantwortung hast.

Wenn du das Gutachten verheimlichen willst hat das aber für die nächste MPU bestimmte Folgen. Du musst die nächste MPU bei einem anderen MPU-Institut machen, da das bisherige seine eigenen Akten, wie jeder andere Arzt auch, verwenden darf. Bei einem anderen Institut fängst du damit bei Null an und musst erforderliche Abstinenznachweise (egal ob 12 oder 15 Monate) lückenlos nachweisen.

Eine Nachweis-Lücke bis zu 4 Monaten ist nur zwischen Ende des Abstinenzvertrags und der Untersuchung zulässig. Das geht wegen der Terminvergabe auch nicht anders. Dabei wird aber erwartet, das du dich zeitnah zum Vertragsende um einen MPU-Termin bemühst.

Es spricht auch nichts dagegen, erst mal einen Vertrag über 12 Monate abzuschließen und den gegebenenfalls rechtzeitig (vor der letzten regulären Einbestellung) zu verlängern. Dann hast du auch Zeit dich weiter mit der Nachweiszeit zu beschäftigen um Informationen zu sammeln. Wenn du regelmäßig hier im Forum vorbeischaust werden noch jede Menge aktuelle Erfahrungsberichte hinzukommen.

Und du kannst natürlich in alten Beiträge lesen, zum Beispiel nach Mischkonsum suchen. Inzwischen wurden zwar die Beurteilungskriterien (BUK) angepasst, grundsätzlich geändert hat sich aber nichts. In wie weit die Gutachter die aktuellen BUK eng oder weit auslegen weiß noch niemand. Dazu haben wir im Forum noch viel zu wenig Informationen.
 
Hallo McMurphy
Danke für die sehr ausführliche Antwort.Das klingt für mich alles absolut nachvollziebar.Ich hatte grade ein Gespräch mit meinen Labor und das Angebot bekommen mittels Haaranalyse Abstinez zu belegen und die belegte einjahrige Abstinenzzeit auf 15 Monate zu erweitern.Damit wäre die Lücke geschlossen.Gegebenenfalls lässt sich das ja sogar bei Bedarf noch mal verlängern,da ich ja einen neuen Antrag auf Neuerteilung berets gestellt habe.Keine Ahnung wie lange das jetzt dauert.Schätze 4-6 Wochen. Ein Versuch ist es wert
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Gegen das Vorgehen spricht aus meiner Sicht nichts. Außer dem Geld hast du selbst bei einem positiven Ergebnis auf Drogen (für dich also negativ) keinen Nachteil.

Wie wahrscheinlich es ist, das die Haarprobe negativ ist, obwohl dir bei einer Urinprobe 33 ng/ml Morphin nachgewiesen wurden kann ich nicht beurteilen.
 
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