Zunehmend werden bei einer TF mit einem E-Scooter nun auch - neben dem Entzug der Fahrerlaubnis - Fahrverbote verhängt.
Diese sind von 1 bis 6 Monaten möglich.
Hier geht es darum, dass ein E-Scooter ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug ist, dass auch nach der Entziehung der Fahrerlaubnis geführt werden darf. Durch das zusätzliche Fahrverbot, soll für einen gewissen Zeitraum eben auch das Führen des Fahrzeugtyps, mit dem die Tat begangen wurde, untersagt werden.
Hierfür maßgeblich ist der § 44 StGB:
Diese sind von 1 bis 6 Monaten möglich.
Hier geht es darum, dass ein E-Scooter ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug ist, dass auch nach der Entziehung der Fahrerlaubnis geführt werden darf. Durch das zusätzliche Fahrverbot, soll für einen gewissen Zeitraum eben auch das Führen des Fahrzeugtyps, mit dem die Tat begangen wurde, untersagt werden.
Hierfür maßgeblich ist der § 44 StGB: