MPU Aufforderung trotz Verwertungsverbot ?

Anatar020876

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage....

Ich habe 2013 auf meinen Führerschein "verzichtet" da ich ein negatives MPU-Gutachten der FsSt. nicht voreglegt habe. Jetzt habe ich einen Neuantrag gestellt und das unten stehende Schreiben erhalten. Mein FAER ist bis auf den Eintrag das mit der Führerschein wegen nichtbeibringung der MPU enzogen wurde völlig leer. Das heißt alle Delikte die es mal gab wurden gelöscht. Soweit ich das verstanden habe dürfen solche Delikte nicht mehr verwertet werden, oder ?

Auf welche Grundlage stützt sich dann die erneute MPU und was soll der Gutachtet dann prüfen ? Die Delikte waren wie folgt.

LegendeDatumGRUND
FE erteilt22.04.2008Erste Erteilung
FE entzogen07.05.2009Am 26.02.2009 Trinkbeginn 21:00 Uhr / Angehalten 02:25 Uhr / BAK 03:15 Uhr 1,17 Promille / + 0,6 Promille abgebaut = 1,8 Promille(18 StGL Bier 200ml/8gr.Alkohol) 7 Bier 0,5l
FE Wiedererteilung14.09.2009Wiedererteilung nach Sperrfrist von 7 Monaten
(Restprobezeit bis 07.11.2014)
FE erloschen06.03.2013
10.04.2013 (unanfechtbar)
Am 04.09.2012 Abstandsmessung Nähe Bad Kreuznach. Bei 93 km/h nur ein Abstand von 21,7m anstatt 46,5 m (5/10 Tacho)
MPU Anordnung 11.12.2012 mit Frist 19.02.2013. Gutachten nicht vorgelegt





Danke.
 

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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Erst mal willkommen im Forum

Soweit ich das verstanden habe dürfen solche Delikte nicht mehr verwertet werden, oder ?

Dazu kursieren leider viele Falschinformationen im Internet. Auch wenn viele User sie teilen und mannighaft wiederholen werden sie nicht wahr.

Die Verkehrsdelikte selbst wurden korrekt gelöscht.

Die MPU-Anordnung ist jedoch noch aktuell. Dazu gehören auch die dort aufgeführten Gründe für die Anordnung der MPU, die dann natürlich noch für die MPU (und zwar nur für die MPU) verwendet werden dürfen.

Es wäre ja auch unlogisch, wenn MPU-Anordnungen bis zu 15 Jahre (das ist mein Kenntnisstand) gespeichert werden, die Gründe aber gelöscht werden müssen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Anatar,
Ich habe 2013 auf meinen Führerschein "verzichtet"
ich vermute, du hast nicht verzichtet, sondern dir wurde die FE rechtskräftig entzogen da du kein pos. Gutachten eingereicht hast.
Dies hat nun zur Folge, dass dein Delikt noch verwertet werden darf (dazu gehört auch das FoF von 2014), auch wenn nichts mehr im FAER eingetragen ist.

Hier fehlt im übrigen noch der Profilfragebogen: Frage zum Trinkverhalten von der Jugend bis jetzt
 
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