Anatar020876
Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage....
Ich habe 2013 auf meinen Führerschein "verzichtet" da ich ein negatives MPU-Gutachten der FsSt. nicht voreglegt habe. Jetzt habe ich einen Neuantrag gestellt und das unten stehende Schreiben erhalten. Mein FAER ist bis auf den Eintrag das mit der Führerschein wegen nichtbeibringung der MPU enzogen wurde völlig leer. Das heißt alle Delikte die es mal gab wurden gelöscht. Soweit ich das verstanden habe dürfen solche Delikte nicht mehr verwertet werden, oder ?
Auf welche Grundlage stützt sich dann die erneute MPU und was soll der Gutachtet dann prüfen ? Die Delikte waren wie folgt.
Danke.
ich habe eine rechtliche Frage....
Ich habe 2013 auf meinen Führerschein "verzichtet" da ich ein negatives MPU-Gutachten der FsSt. nicht voreglegt habe. Jetzt habe ich einen Neuantrag gestellt und das unten stehende Schreiben erhalten. Mein FAER ist bis auf den Eintrag das mit der Führerschein wegen nichtbeibringung der MPU enzogen wurde völlig leer. Das heißt alle Delikte die es mal gab wurden gelöscht. Soweit ich das verstanden habe dürfen solche Delikte nicht mehr verwertet werden, oder ?
Auf welche Grundlage stützt sich dann die erneute MPU und was soll der Gutachtet dann prüfen ? Die Delikte waren wie folgt.
Legende | Datum | GRUND |
FE erteilt | 22.04.2008 | Erste Erteilung |
FE entzogen | 07.05.2009 | Am 26.02.2009 Trinkbeginn 21:00 Uhr / Angehalten 02:25 Uhr / BAK 03:15 Uhr 1,17 Promille / + 0,6 Promille abgebaut = 1,8 Promille(18 StGL Bier 200ml/8gr.Alkohol) 7 Bier 0,5l |
FE Wiedererteilung | 14.09.2009 | Wiedererteilung nach Sperrfrist von 7 Monaten (Restprobezeit bis 07.11.2014) |
FE erloschen | 06.03.2013 10.04.2013 (unanfechtbar) | Am 04.09.2012 Abstandsmessung Nähe Bad Kreuznach. Bei 93 km/h nur ein Abstand von 21,7m anstatt 46,5 m (5/10 Tacho) MPU Anordnung 11.12.2012 mit Frist 19.02.2013. Gutachten nicht vorgelegt |
Danke.