MPU negativ-was nun?

Wiederholungstter

Gesperrte(r) User(in)
Hallo, vielleicht möchten sich hier ein paar engagierte Erfahrene meiner Problematik annehmen.

Ich bin 32 und habe, nachdem ich gut 8 Jahre lang auf den Führerschein verzichtet habe, diesen Anfang 2012 neu beantragt. Bis vor 8 Jahren bin ich mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden und mir erschien es damals aussichtslos, den Führerschein zurück zu bekommen und verzichtete auf den extremen Kostenaufwand für eine aussichtslose Sache. Zudem war mir klar, dass ich ein Problem im Umgang mit Alkohol hatte und ich mein Leben umstrukturieren musste, um in Zukunft Alkoholfahrten ausschließen zu können. In Bezug auf Alkoholkonsum hat sich im Laufe der Jahre einiges geändert. Früher stand der nahezu wöchentliche Vollrausch an und jede Party, auf der Saufen angesagt war, wurde mitgenommen. Ich trinke immer noch mehr oder weniger regelmäßig Alkohol, jedoch endet das dann nicht im Vollrausch mit Kontrollverlust. Außerdem verzichte ich auf Anlässe, an denen übermäßig Alkohol konsumiert wird. Die Führerscheinstelle verlangt von mir, dass ich einen Aufbauseminar (NaFa plus) absolviere sowie ein positives MPU-Gutachten vorlege. Ersteres wurde von mir erledigt und eine MPU-Begutachtung fand jetzt im August statt, dessen Ergebnis noch aussteht. Ich verzichtete auf die kostspieligen MPU-Vorbereitungskurse. Ich dachte in erster Linie sollte es bei dem Gutachten um die Fragestellung gehen, ob man Alkoholkonsum und Autofahren trennen kann und nicht darum, wie groß die körpereigene Alkoholtoleranz ist oder war bzw. wie häufig man trinkt. Jeder kann sich doch seine Gesundheit versaufen wie er will, solange er dann nicht die Gesundheit anderer Menschen gefährdet, indem er sich dann beispielsweise hinters Steür setzt. So spielte ich bei der Begutachtung mit offenen Karten und beantwortete alle Fragen in Bezug auf Konsumverhalten sowie Lebenslauf wahrheitsgemäß. Dies war offenbar ein großer Fehler und wird mir meinem zukünftigen Versuche den Führerschein zurück zu bekommen nur erschweren. Nach Aussage der Psychologin sei sie sich bei mir sehr unsicher und könne mir weder eine negative noch eine positive Prognose für das Gutachten geben. "Sie würde meinen Fall mit der Ärztin besprechen und ich solle doch mal meine Haare dran lassen, da die vorhandene Länge gerade so reichen könnte". An diesem Punkt war mir klar, dass das Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ ausfallen wird, da das Gespräch mit der Ärztin eher unharmonisch verlief. Ich hatte bei ihr das Gefühl, dass Sie beim Durchblättern meiner leider sehr dicken Akte die dort beschriebenen Delikte zunehmend persönlich genommen hat und nicht mehr in der Lage war, meinen Fall objektiv zu betrachten. Dieses Gefühl bestätigte sich, als sie die Akte durchlas, aus der hervorgeht, dass ich im Vollrausch beim Haus der Eltern meiner Ex-Freundin randalierte und Blumentöpfe im Garten verteilte. die Ärztin versuchte mich ab diesem Zeitpunkt zu provozieren und mir ihre Lebensweisheiten aufzuzwingen.

Hier ein kleines Beispiel des Gesprächsverlaufs bei dem eben erwähnten Vorfall mit meiner Ex :

Unter anderem kam die Aussage "wissen sie, manchmal kommt man mit Menschen zusammen und merkt dann, dass man nicht zusammengehört-das muss man dann auch akzeptieren". Ich sagte daraufhin, dass das ja richtig sei, und ich auf mein Fehlverhalten bei diesem Vorfall sicherlich nicht stolz bin. Ich damals ein klärendes Gespräch mit meiner damaligen Lebenspartnerin gesucht habe, welches sie aber nicht zuließ und mich dann in meinem emotional gekränkten, zudem stark alkoholisierten Zustand nicht mehr unter Kontrolle hatte und mein Verhalten alles andere als richtig gewesen sei. Daraufhin sagte sie "aber wissen sie, manchmal hilft auch kein klärendes Gespräch-das sage ich ich auch oft zu meiner Tochter wenn es um Meinungsverschiedenheiten geht". Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass mir damals meine Ex-Lebensgefährtin mein Fehlverhalten verziehen hat, es dann doch noch zu einem klärenden Gespräch gekommen ist und ich darauffolgend noch 7 Jahre mit ihr zusammen war und teils sehr glückliche Zeiten erlebt habe. Dann kam zu der Sache nur noch von ihr die Frage, warum es dann doch auseinander gegangen ist (so nach dem Motto: im Endeffekt habe ich mit meiner Auffassung von zwischenmenschlichen Beziehungen doch recht und nicht sie). Darauffolgend antwortete ich, dass sich Menschen während ihres Lebens weiterentwickeln und wenn man sich in sehr jungen Jahren kennenlernt, die Entwicklung beider Partner in sehr unterschiedliche Richtungen gehen kann und es dann irgendwann nicht mehr passt.

In der Gesprächsart wurden alle Vergehen "abgearbeitet", so hatte ich das Gefühl. Sie wollte auch zu jedem Vorfall genau wissen, was ich vor den damaligen Vorfällen getrunken hatte. Ich sagte ihr, dass es mir leid tut dass ich darüber keine genaün Angaben machen könne, aber die Vorfälle seien teilweise über 10 Jahre her. Sie warf mir dann vor, dass ich mich anscheinend nicht genug mit den ganzen Vorfällen auseinandergesetzt hätte. Zudem kam von ihr die geäußerte Annahme, dass die ganzen gelisteten Vergehen sicher nur "die Spitze des Eisbergs" seien. An dem Punkt dachte ich mir, dass es keinen Sinn mehr macht gegen ihre vorgefestigte Meinung anzukämpfen und sehnte mich sehr nach dem Ende des Gesprächs.

So dann hier mal meine Vergehen:

mit 18 Jahren also 1998:
Fahren mit 1,8 Promille auf geklauten Fahrrädern von einer Party-damals besaß ich noch keinen Führerschein

mit 21 Jahren also 2001:
musste ich MPU machen um Führerschein machen zu können-MPI hat mir einen Alkoholkurs verordnet-danach habe ich die Fahrerlaubnis enthalten

mit 22 Jahren also 2002:
offensichtlich mit einer Menge Restalkohol am Morgen Aquaplaning auf der Autobahn gehabt und gegen Leitplanke gefahren-zum Glück keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt gewesen. Von Autobahn runter, Bier getrunken um Restalkohol zu vertuschen und selber die Polizei gerufen-Führerschein weg, Verfahren wurde wegen Nachtrunk eingestellt.

mit 23 Jahren also 2003:
mit 1,8 Promille im Firmenfahrzeug in Verkehrskontrolle gefahren-Führerschein weg, Arbeitsplatz weg, Geldstrafe, ein Jahr Fahrverbot

mit 24 Jahren also 2004:
mit 1,7 Promille auf dem Fahrrad zum elterlichen Haus der Ex-Freundin gefahren-dort randaliert-Polizei wurde von Nachbarn gerufen-3 Monate Haftstrafe zu 3 Jahren auf Bewährung


Antwort auf die Frage von der Psychologin was ich in der Vergangenheit geändert habe und was für Pläne ich für die Zukunft habe, um Alkohol und Autofahren zu trennen.

In erster Linie war mir klar, dass ich mein Umfeld ändern muss. Früher war ich im Garten- und Landschaftsbau tätig. Auf dem Bau ist das altbekannte "Feierabendbier" immer noch präsent und auch die Freizeitaktivitäten vieler der dort beschäftigten Mitarbeiter beschränkt sich auf Biertrinken und Kneipentouren. Da ich ohne Führerschein keinen Arbeitsplatz in meinem erlernten Beruf gefunden hatte, fiel die Entscheidung für meinen weiteren Lebensweg auf ein Studium. So machte ich das Abitur nach und absolvierte ein Studium. Auch wenn ich während dieser Zeit sehr oft auf alkohollastige Partys eingeladen wurde, mied ich diese. Nach wie vor trinke ich regelmäßig Alkohol in Form von Wein und Cocktails. Zum Grillen zu Hause trinke ich gerne mal ne Flasche Wein und auch wenn ich mit meiner Freundin Essen gehe (in unseren Stammlokalen) sind auch mal mehrere Cocktails drin. Nach wie vor mag ich die Wirkung von Alkohol, jedoch kann ich mich im Vergleich zu früher in Bezug auf Konsummenge beherrschen. Meine Lebensgefährtin trinkt keinen Alkohol und hat auch kein Verständnis für Menschen, "die sich so sehr besaufen, dass sie nicht mehr geradeaus laufen können". Ganz sicher würde sie keine Kinder mit mir in die Welt setzen, wenn sie nicht wüsste, dass ich meinen Konsum unter Kontrolle habe. Und schon mal ganz und gar nicht würde es in ihrem Interesse sein, dass ich eine Fahrerlaubnis besäße um die Kinder zu transportieren, wenn sie sich nicht sicher wäre, dass ich Alkoholkonsum und Autofahren trennen kann. 90 % meiner Aktivitäten bei denen ich Alkohol konsumiere finden mit meiner Lebensgefährtin statt (teilweise zu Hause), somit steht dann gar nicht die Fragestellung ob ich mich alkoholisiert hinter das Steür setze. Besuche von Freunden, bei denen dann nicht auszuschließen ist, dass dann auch mal ein paar Biere getrunken werden, würden in Zukunft nach wie vor mit öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden. Und selbst mit dem Wissen, wie viele Kosten so ein Führerscheinverlust unter Alkoholeinfluss mit sich bringt, ganz abgesehen davon dass man wenn man im Suff Menschen um deren Gesundheit oder Leben gebracht hat, sowieso seines Lebens nicht mehr froh wird, ist eine Taxifahrt vergleichsweise ein richtiges Schnäppchen. Auch kann man planen, dass man für den Fall übermäßigen Konsums eine Übernachtungsmöglichkeit beim Freund wahrnimmt.

So jetzt habe ich hier mal "einige" Details geschrieben, nun zu meinen Fragen:

Was soll eine Haarprobe neben der finanziellen Bereicherung eines Labors bringen? Ich meine ich habe denen mein Konsumverhalten offen dargelegt.

Wenn die MPU negativ ausfällt, wie verhalte ich mich am besten, damit mir keine sehr großen Nachteile entstehen. Was kann ich tun, damit ich trotz negativer MPU trotzdem möglichst bald zum Führerschein gelange?

Was würde aus deren Sicht ein Abstinenznachweis bringen? Jeder Nichtalkoholiker kann ein paar Monate auf Alkohol verzichten wenn ihm das sein Führerschein wert ist. Das ist dann noch lange keine Garantie, dass er danach nicht weiter ab und zu einen über den Durst trinken wird oder Trinken und Straßenverkehr auseinander halten wird. Und jeder Alkoholiker kann trotz Abstinenzzeit mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit rückfällig werden und sich dann trotzdem wieder hinters Steür setzen.

Wenn das Gutachten positiv wird, muss ich dann die Fahrprüfungen neu ablegen?

Vielen Dank
 

Pfohli

MPU Profi
Was soll eine Haarprobe neben der finanziellen Bereicherung eines Labors bringen? Ich meine ich habe denen mein Konsumverhalten offen dargelegt.
mit der Haarprobe kann man so ungefähr sehen wie der Alkoholkonsum in der jüngsten Vergangenheit(3Monate) aussah,weil allein die Leberwerte wenig aussagekräftig sind.

Wenn die MPU negativ ausfällt, wie verhalte ich mich am besten, damit mir keine sehr großen Nachteile entstehen. Was kann ich tun, damit ich trotz negativer MPU trotzdem möglichst bald zum Führerschein gelange?
das negative Gutachten auf keinen Fall bei der FSST abgeben sonst landet es in deiner Akte und du mußt alle Auflagen erfüllen die dort gefordert werden.
FS Antrag zurückziehen, kurze Zeit später neu stellen und nochmal MPU anderswo machen. oder bei der FSST sagen das die MPU nicht stattfand und evtl um Fristverlängerung bitten, danach ebenfalls eine neürliche MPU bei einen anderen Institut

Was würde aus deren Sicht ein Abstinenznachweis bringen? Jeder Nichtalkoholiker kann ein paar Monate auf Alkohol verzichten wenn ihm das sein Führerschein wert ist. Das ist dann noch lange keine Garantie, dass er danach nicht weiter ab und zu einen über den Durst trinken wird oder Trinken und Straßenverkehr auseinander halten wird. Und jeder Alkoholiker kann trotz Abstinenzzeit mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit rückfällig werden und sich dann trotzdem wieder hinters Steür setzen.
das mag schon stimmen aber ist halt mal so geregelt das man bei einer Abstinenzangabe bei der MPU diese durch solche Analysen belegen muß

Wenn das Gutachten positiv wird, muss ich dann die Fahrprüfungen neu ablegen?
nein die zwejahres Regelung nachdem man danach den FS neu machen muß gibt es nicht mehr.
Normal bekommt man nach einer positiven MPU den FS wieder,außer der Entzug ist schon zu lange her(ca.10Jahre aufwärts) dann kann es durchaus sein daß die FSST verlangt den FS neu zu machen
 

Wiederholungstter

Gesperrte(r) User(in)
Danke für die Antwort

Kann sich die FSST dann nicht denken, dass das Gutachten negativ ausgefallen sein muss? Kann es sich das Gutachten nicht von der MPI besorgen? Gibt es in der Akte einen Vermerk, dass ich ein MPI beauftragt habe-das Gutachten aber nicht vorliegt-also kann das nächste von mir beauftragte MPI das in irgend einer Form herausfinden, dass da was nicht so stimmt? Wie aussichtslos ist es, ein Gutachten anzufechten?

Und was ist das denn für eine Logik, dass ich trotz der 8 Jahre Verkehrsabstinenz keine Prüfungen ablegen muss? Ich meine ich bin dann wahrscheinlich ne größere Gefährdung für andere Menschen als ein angetrunkener, erfahrener Autofahrer. Wenn man sich über diese bürokratischen schwachsinnigen Regelungen Gedanken macht, fasst man sich doch an Kopf...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Kann sich die FSST dann nicht denken, dass das Gutachten negativ ausgefallen sein muss?
Die können denken was sie wollen, sofern sie keine fundierte Grundlage auf ein negatives GA haben. Auf Grund mangelnder Vorbereitung kannst du auch die MPU abgesagt haben.

Kann es sich das Gutachten nicht von der MPI besorgen?
Die Erstellung eines GA ist reine Privatangelegenheit, eine Weitergabe aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten.

Gibt es in der Akte einen Vermerk, dass ich ein MPI beauftragt habe-das Gutachten aber nicht vorliegt-also kann das nächste von mir beauftragte MPI das in irgend einer Form herausfinden, dass da was nicht so stimmt?
Nein, auch das ist verboten.

Wie aussichtslos ist es, ein Gutachten anzufechten?
Ich habe noch nie gehört oder gelesen, dass damit jemand Erfolg gehabt hat. Das kostet viel Geld, Geduld und eine Menge Zeit ... Erfolgsaussichten beginnen, meiner Meinung nach, erst vor dem EuGH.

Und was ist das denn für eine Logik, dass ich trotz der 8 Jahre Verkehrsabstinenz keine Prüfungen ablegen muss?
Das Ablegen einer Fahrprüfung ist Ermessenssache der FSST, auch wenn die zwei Jahresfrist abgeschafft wurde.

Bei deinen Delikten wirst du um einen Abstinenznachweis vermutlich nicht herumkommen.

Zur besseren Übersicht, fülle bitte den Profil-FB aus.
 

Fehltritt

Benutzer
Hallo,

meine Frage an einen Gutachter (bei einer Info-Veranstaltung eines MPI), ob es Fälle gäbe, wo gegen ein Gutachterurteil angegangen worden ist, beantwortete dieser mit ja; aber so etwas könne man an einer Hand abzählen. Später fand ich dann dies hier :

Schließlich bleibt noch zu klären, ob und wie sich ein Betroffener gegen die behördliche Anordnung einer MPU wehren kann. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Anordnung der Erbringung einer MPU mangels Regelungswirkung kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine vorbereitende Handlung einer noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung. Eine selbständige Anfechtung ist daher nicht möglich. Allerdings kann die auf der Grundlage des MPU-Gutachtens versagte Neürteilung mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs bzw. danach auf dem Verwaltungsrechtweg angegangen werden. Im Rahmen dieser Entscheidung wird sodann auch geprüft, ob die MPU tatsächlich angeordnet werden durfte.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Im Rahmen dieser Entscheidung wird sodann auch geprüft, ob die MPU tatsächlich angeordnet werden durfte.
Allein der Verdacht, kann für eine MPU Anordnung seitens der FSST ausreichend sein. Wer hier rechtlich gegen angehen will, darf dieses gerne tun ...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Wiederholungstäter,

möchte dich auch noch bei uns im Forum begrüßen.:smile:

Mir ist bei deinen Angaben etwas unklar....

Ich bin 32 und habe, nachdem ich gut 8 Jahre lang auf den Führerschein verzichtet habe....
mit 22 Jahren also 2002:
offensichtlich mit einer Menge Restalkohol am Morgen Aquaplaning auf der Autobahn gehabt und gegen Leitplanke gefahren-zum Glück keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt gewesen. Von Autobahn runter, Bier getrunken um Restalkohol zu vertuschen und selber die Polizei gerufen-Führerschein weg, Verfahren wurde wegen Nachtrunk eingestellt.

mit 23 Jahren also 2003:
mit 1,8 Promille im Firmenfahrzeug in Verkehrskontrolle gefahren-Führerschein weg, Arbeitsplatz weg, Geldstrafe, ein Jahr Fahrverbot

mit 24 Jahren also 2004:
mit 1,7 Promille auf dem Fahrrad zum elterlichen Haus der Ex-Freundin gefahren-dort randaliert-Polizei wurde von Nachbarn gerufen-3 Monate Haftstrafe zu 3 Jahren auf Bewährung
Du hattest deinen FS-Entzug also im Jahr 2004....was war denn bei dem vorherigen Delikt? Mit 1,8 im Jahr 2003 hättest du doch ebenfalls eine MPU ablegen müssen? Wie hoch waren denn deine Proms. im Jahr 2002? :smiley2204:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nancy hat mal wieder gut aufgepasst :smiley711: ... bin mal gespannt auf die "Auflösung" ! :)
 
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