Hallo zusammen,
zu meiner Vorgeschichte:
Ich wurde am 13.08.2020 vor meiner Haustür bei einer allg. Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten.
Laut den Beamten waren meine Augen gläsern, meine Pupillen haben nicht auf Lichteinwirkungen reagiert und des weiteren hatten meine Augen Probleme einem Kugelschreiber zu folgen (Augen flatterten, Verfolgen eines Kugelschreibers setzte gänzlich aus).
Rückblickend betrachtet hätte ich die Maßnahmen / Tests der Polizei verweigern sollen, da diese nicht Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle sind.
Wie auch immer; Angaben zum Drogenkonsum wurden keine gemacht.
Einem Urin-Schnelltest habe ich zugestimmt, welcher auch positiv ausgefallen ist, anschließend gab es die Blutprobe im Krankenhaus.
Das chemisch-toxiologisches Gutachten vom 08.09.2020 wies folgende Werte auf: positiv, THC 8,2ng/ml, THC-COOH: >100ng/ml (ca. 150ng/ml)
FB Drogen
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 27
Größe: 190cm
Gewicht: 80kg
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): regelmäßig über 2-3 Jahre, täglich ca. 1-2g (THC-Gehalt: >20%)
Datum der Auffälligkeit: 13.08.2020, Schreiben wurde am 28.10.2020 zugestellt
Drogenbefund
Blutwerte: positiv, THC: 8,2ng/ml, THC-COOH: >100 ng/ml (ca. 150ng/ml)
Schnelltest: freiwillig gemacht, positiv auf THC
Beim Kauf erwischt: /
Nur daneben gestanden: /
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: /
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Bußgeldbescheid über 500,00€ mit Fahrverbot (1 Monat) // Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
Verurteilt: /
Strafe abgebüßt: /
Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: noch nicht (innerhalb von 4 Monaten abzugeben)
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: /
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, aufgrund von Corona nur nach Terminabsprache möglich. Akteneinsicht kann beantragt werden.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann der Führerscheininhaber/in zukünftig den gelegentlichen Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen?
Für die Beibringung des MPU-Gutachten setzte ich Ihnen eine Frist von zwei Monaten ab Zustellung (28.12.2020)
Bundesland: NRW
Konsum
Ich konsumiere noch: Keine THC-Produkte, lediglich CBD-Blüten (<0,2%THC) und reine CBD-Öle
letzter Konsum: 07.11.2020
Abstinenznachweis
Haaranalyse: /
Urinscreen: /
Keinen Plan: /
Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe: MPU-Vorbereitung wird absolviert, steht aber noch aus.
Ambulante/stationäre Therapie: /
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: 28.12.2020
Welche Stelle (MPI): DEKRA oder TÜV Nord
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
Habe zusätzlich noch ein paar Fragen über den Ablauf und was auf mich zukommt in den nächsten 6-12 Monaten.
-Wer bestimmt ob und wie lange (über welchem Zeitraum) die Abstinenznachweise erbracht werden müssen?
-Wann beginne ich am besten mit den Nachweisen?
-Besteht die Möglichkeit (reine) CBD-Produkte (CBD-Blüten, CBD-Öle) (0,2% THC) weiterhin zu konsumieren?
-Wann kann mit der MPU-Vorbereitung begonnen werden? Ist es erfoderlich eine Drogenberatung, Selbsthilfegruppe und/oder zum Psychologen zu absolvieren?
-Ist es möglich meinen Fall als "einmaligen (exzessiven) Konsum" oder gelegentlichen Konsum zu werten, um so die Abstinenznachweise zu umgehen?
-Kann man sich für Urin- oder Haaranalyse entscheiden oder bestimmt dies der Gutachter?
-Falls kein positives MPU-Gutachten bis zur Frist erbracht wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen, korrekt?
Off-Topic: ("die günstigere Variante")
Besteht die Möglichkeit legal einen EU-Führerschein im Ausland zu machen?
Soweit ich weiß muss der eigene Wohnsitz beim Erwerb der Fahrerlaubnis min. 6 Monate im entsprechenden Land gelegen haben (was bei mir der Fall war, aufgrund von Corona).
Außerdem muss meines Wissens nach die Sperrfrist abgelaufen sein (wie lange ist dies üblich? 6 Monate?).
Muss dann erneut die Fahrprüfung (Theorie + Praxis) im entsprechenden Land absolviert werden, oder reicht es lediglich sich den EU-Führerschein ausstellen zu lassen?
Hoffe auf eure Hilfe.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
ldp191
zu meiner Vorgeschichte:
Ich wurde am 13.08.2020 vor meiner Haustür bei einer allg. Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten.
Laut den Beamten waren meine Augen gläsern, meine Pupillen haben nicht auf Lichteinwirkungen reagiert und des weiteren hatten meine Augen Probleme einem Kugelschreiber zu folgen (Augen flatterten, Verfolgen eines Kugelschreibers setzte gänzlich aus).
Rückblickend betrachtet hätte ich die Maßnahmen / Tests der Polizei verweigern sollen, da diese nicht Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle sind.
Wie auch immer; Angaben zum Drogenkonsum wurden keine gemacht.
Einem Urin-Schnelltest habe ich zugestimmt, welcher auch positiv ausgefallen ist, anschließend gab es die Blutprobe im Krankenhaus.
Das chemisch-toxiologisches Gutachten vom 08.09.2020 wies folgende Werte auf: positiv, THC 8,2ng/ml, THC-COOH: >100ng/ml (ca. 150ng/ml)
FB Drogen
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 27
Größe: 190cm
Gewicht: 80kg
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): regelmäßig über 2-3 Jahre, täglich ca. 1-2g (THC-Gehalt: >20%)
Datum der Auffälligkeit: 13.08.2020, Schreiben wurde am 28.10.2020 zugestellt
Drogenbefund
Blutwerte: positiv, THC: 8,2ng/ml, THC-COOH: >100 ng/ml (ca. 150ng/ml)
Schnelltest: freiwillig gemacht, positiv auf THC
Beim Kauf erwischt: /
Nur daneben gestanden: /
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: /
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Bußgeldbescheid über 500,00€ mit Fahrverbot (1 Monat) // Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
Verurteilt: /
Strafe abgebüßt: /
Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: noch nicht (innerhalb von 4 Monaten abzugeben)
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: /
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, aufgrund von Corona nur nach Terminabsprache möglich. Akteneinsicht kann beantragt werden.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann der Führerscheininhaber/in zukünftig den gelegentlichen Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen?
Für die Beibringung des MPU-Gutachten setzte ich Ihnen eine Frist von zwei Monaten ab Zustellung (28.12.2020)
Bundesland: NRW
Konsum
Ich konsumiere noch: Keine THC-Produkte, lediglich CBD-Blüten (<0,2%THC) und reine CBD-Öle
letzter Konsum: 07.11.2020
Abstinenznachweis
Haaranalyse: /
Urinscreen: /
Keinen Plan: /
Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe: MPU-Vorbereitung wird absolviert, steht aber noch aus.
Ambulante/stationäre Therapie: /
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: 28.12.2020
Welche Stelle (MPI): DEKRA oder TÜV Nord
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
Habe zusätzlich noch ein paar Fragen über den Ablauf und was auf mich zukommt in den nächsten 6-12 Monaten.
-Wer bestimmt ob und wie lange (über welchem Zeitraum) die Abstinenznachweise erbracht werden müssen?
-Wann beginne ich am besten mit den Nachweisen?
-Besteht die Möglichkeit (reine) CBD-Produkte (CBD-Blüten, CBD-Öle) (0,2% THC) weiterhin zu konsumieren?
-Wann kann mit der MPU-Vorbereitung begonnen werden? Ist es erfoderlich eine Drogenberatung, Selbsthilfegruppe und/oder zum Psychologen zu absolvieren?
-Ist es möglich meinen Fall als "einmaligen (exzessiven) Konsum" oder gelegentlichen Konsum zu werten, um so die Abstinenznachweise zu umgehen?
-Kann man sich für Urin- oder Haaranalyse entscheiden oder bestimmt dies der Gutachter?
-Falls kein positives MPU-Gutachten bis zur Frist erbracht wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen, korrekt?
Off-Topic: ("die günstigere Variante")
Besteht die Möglichkeit legal einen EU-Führerschein im Ausland zu machen?
Soweit ich weiß muss der eigene Wohnsitz beim Erwerb der Fahrerlaubnis min. 6 Monate im entsprechenden Land gelegen haben (was bei mir der Fall war, aufgrund von Corona).
Außerdem muss meines Wissens nach die Sperrfrist abgelaufen sein (wie lange ist dies üblich? 6 Monate?).
Muss dann erneut die Fahrprüfung (Theorie + Praxis) im entsprechenden Land absolviert werden, oder reicht es lediglich sich den EU-Führerschein ausstellen zu lassen?
Hoffe auf eure Hilfe.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
ldp191
Zuletzt bearbeitet: