MPU wegen Cannabis

Niklas

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Zur Person

Geschlecht: M

Alter: 22


Was ist passiert?

Drogensorte: Cannabis

Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 3 Jahre / 1-2 mal pro Woche

Datum der Auffälligkeit: 22.Oktober 2023



Drogenbefund

Blutwerte: 3,1ng/ml // 18,7mg/ml

Schnelltest: Verweigert

Beim Kauf erwischt: Nein

Nur daneben gestanden: Nein



Stand des Ermittlungsverfahrens

Gerade erst passiert: Nein

Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Ja

Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Nein

Verurteilt: Ja….Ordnungswidrigkeit

Strafe abgebüßt: Ja…Geldbuße ist bezahlt….Fahrverbot wird am 21 Februar 2024 auslaufen. (Führerschein hab ich wieder zugeschickt bekommen)



Führerschein

Hab ich noch: Ja

Hab ich abgegeben: Nein

Hab ich neu beantragt: Nein

Habe noch keinen gemacht: Nein



Führerscheinstelle

Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein wird nächste Woche gemacht

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja Cannabis und Speed mit 17 Jahren (weiß aber nicht ob das in der Akte steht (ich denke ja))

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nein



Bundesland: BW

Konsum

Ich konsumiere noch: Nein

letzter Konsum: 01.01.2024



Abstinenznachweis

Haaranalyse: Nein

Urinscreen: Nein

Keinen Plan: Möchte eigentlich versuchen ohne Abstinenznachweise durchzukommen



Aufarbeitung

Drogenberatung: Nein

Selbsthilfegruppe (SHG): Nein

Psychologe: Nein

Ambulante/stationäre Therapie: Nein

Keine Ahnung:



MPU

Datum:

Welche Stelle (MPI):

Schon bezahlt?:

Schon gehabt?: Nein

Wer hat das Gutachten gesehen?:

Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:



Altlasten

Bist du Rückfalltäter?: Nein
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Hallo, wie oben bereits beschrieben ordnete das Landratsamt bei mir eine MPU an.

Jetzt hab ich einige Fragen, erstens soll ich das Gutachten bis zum 05.04 bei dem Landratsamt vorlegen. Da ich aber den Brief erst vor etwa 10 Tagen bekommen habe empfinde ich das als sehr kurzfristig. Bedeutet das einfach nur das sie mir falls ich bis dahin die MPU noch nicht gemacht habe meinen Führerschein erneut einschicken muss?
Außerdem stell ich mir die Frage ob ich in meinem Fall unbedingt Abstinenznachweise machen muss. Ich möchte so kostengünstig wie möglich durch das Gutachten gehen auch wenn ich weiß das es mit den Nachweisen warscheinlicher ist durchzukommen. Würde mich über eure Expertise freuen ;)
Am liebsten würde ich auch ohne eine Betreuung durchgehen aber weiß natürlich, dass auch das die Wahrscheinlichkeit beim ersten Mal durchzukommen deutlich verringert.
Aber auch da stellt sich bei mir die Frage ob es unmöglich ist oder einfach nur schwierig werden könnte. (Hängt denke ich auch damit zusammen was alles in meiner Akte steht).

Eine weitere Frage die sich mir stellt ist ob ich mich bis zum vorgegebenen Datum anmelden soll oder erst später.


Ich denke das wäre es fürs erste und bedanke mich schon mal für eure Unterstützung. Generell muss ich sagen das ich mich die letzten Tage schon viel damit beschäftigt habe und mir an sich zutrauen würde die MPU ohne Betreuung zu bestehen (kann natürlich auch völlig falsch liegen)
Liebe Grüße Niklas
 

mangofreak100

Stamm-User
Du hast bis zum 5.04. Zeit ein GA abzugeben. Wirst du nicht schaffen kannst dich schonmal drauf einstellen das dein Lappen eingezogen und geschreddert wird. BTM MPU ohne Abstinenz ist zu 99% unmöglich. Für dich sowieso da du schonmal mit 17 auffällig warst. Mein Rat ganz dringend zu einem Abstinenzprogramm anmelden und dich mit Hilfe des Forums vorbereiten. Klingt so als ob du das alles so ganz locker sehst. Davon kannst du gleich loskommen. Es wird anstrengend und nervenaufreibend. Aber es ist machbar wenn man die MPU ernst nimmt und sich reinkniet.
 
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Unbekannt123

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Hab ähnliche Werte (3,0thc 15,9thc cooh) gehe mit 6monate Abstinenz in die mpu demnächst… habe jedoch nichts mit anderen Drogen/Alkohol zutun gehabt somit auch nie auffällig geworden diesbezüglich, aber auch ich bin in der Vergangenheit oft schwarz gefahren und musst schonmal eine mpu wegen Punkte machen…
Solltest dir definitiv ein Verkehrspsychologen aufzusuchen der dir persönlich hilft und anhand deiner Vergangenheit entweder 12 oder 15monate empfehlen wird
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Jetzt hab ich einige Fragen, erstens soll ich das Gutachten bis zum 05.04 bei dem Landratsamt vorlegen. Da ich aber den Brief erst vor etwa 10 Tagen bekommen habe empfinde ich das als sehr kurzfristig.
Nun. Du hättest ja auch schon früher mit dem Konsum aufhören können. Aber nun ist es wie es ist.
Bedeutet das einfach nur das sie mir falls ich bis dahin die MPU noch nicht gemacht habe meinen Führerschein erneut einschicken muss?
Wie mangofreak100 schon schrieb, wird der dann notfalls gebührenpflichtig eingezogen und geschreddert.
Außerdem stell ich mir die Frage ob ich in meinem Fall unbedingt Abstinenznachweise machen muss.
Wenn dein hier angegebener Konsum bekannt wird, brauchst du auf jeden Fall Abstinenznachweise. Und bedenke, dass es Wochen oder sogar Monate dauert, bis erst mal alles aus dem Körper ist.
Ich möchte so kostengünstig wie möglich durch das Gutachten gehen auch wenn ich weiß das es mit den Nachweisen warscheinlicher ist durchzukommen. Würde mich über eure Expertise freuen ;)
Spar nicht am falschen Ende! Für meine Haaranalyse habe ich schlappe 90 € bezahlt. Lass es 200 € sein. Aber eine MPU ist deutlich teurer, so um die 700 €. Zudem ist es nicht von Vorteil schlecht vorbereitet in eine MPU zu gehen.
Aber auch da stellt sich bei mir die Frage ob es unmöglich ist oder einfach nur schwierig werden könnte. (Hängt denke ich auch damit zusammen was alles in meiner Akte steht).
Möglich ist vieles. Aber ob du der Glückspilz bist, der ohne Vorbereitung durch die MPU kommt ... ich bezweifle das sehr.
Eine weitere Frage die sich mir stellt ist ob ich mich bis zum vorgegebenen Datum anmelden soll oder erst später.
Erst mal abwarten, wie die Fragestellung der Fsst aussehen wird. Wenn auch dein früherer Drogenkonsum bekannt ist, du möglicherweise bei der Kontrolle irgendwelche Angaben zum Konsum gemacht hast, dann kannst du die MPU jetzt auf jeden Fall vergessen, da du Abstinenznachweise brauchen wirst.

Hier kannst du ja mal gucken, wo du dich da einsortieren würdest: https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/die-kategorien-d1-d7-einer-drogen-mpu.2211/

Du kannst ggf. der Führerscheinstelle mitteilen, dass du die MPU bei MPI X machen möchtest und dann kurz vor Ablauf der Frist freiwillig auf den Führerschein verzichten, um der gebührenpflichtigen Entziehung zu entgehen.

Ich denke das wäre es fürs erste und bedanke mich schon mal für eure Unterstützung. Generell muss ich sagen das ich mich die letzten Tage schon viel damit beschäftigt habe und mir an sich zutrauen würde die MPU ohne Betreuung zu bestehen (kann natürlich auch völlig falsch liegen)
Das werden wir sehen.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Hallo, wie oben bereits beschrieben ordnete das Landratsamt bei mir eine MPU an.

Dann sollten a) die Begründung (Taten) und b) die Fragestellung für die MPU eigentlich im gleichen Schreiben stehen. Es wäre hilfreich wenn du uns beides möglichst wörtlich mitteilen könntest.

Zudem solltest du nöglichst zeitnah Einblick in deine Führerscheinakte nehmen. Für die MPU ist wichtig was in den Akten aufgeführt ist.
 

Niklas

Neuer Benutzer
Dann sollten a) die Begründung (Taten) und b) die Fragestellung für die MPU eigentlich im gleichen Schreiben stehen. Es wäre hilfreich wenn du uns beides möglichst wörtlich mitteilen könntest.

Zudem solltest du nöglichst zeitnah Einblick in deine Führerscheinakte nehmen. Für die MPU ist wichtig was in den Akten aufgeführt ist.
Die Fragestellung bei dem Brief vom Landratsamt lautete: Ihr gelegentlicher Konsum von Cannabis steht zu unserer Überzeugung fest, da die Kombination von
erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffs und schließlich der Feststellung dieses Umstands bei einer der kaum stattfindenden polizeilichen Verkehrskontrollen eher selten auftritt.


Die weiteren Tatsachen, die Zweifel an Ihrer Fahreignung begründen, ergeben sich durch ihr gezeigtes fehlendes Trennungsvermögen zwischen ihrem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeu-ges. In Ihrer nach der Verkehrsteilnahme entnommenen Blutprobe wurden 3,1 ng/ml des aktiv wirkenden Cannabis-Wirkstoffes THC nachgewiesen. Der Wirkungsverlauf des eingenommenen Cannabis kann durch dessen Konsumenten nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Wenn wie in Ihrem Fall eine in unmittelbarem Anschluss an eine Verkehrsteilnahme entnommene Blutprobe den Nachweis des aktiven Cannabiswirkstoffes THC erbringt indiziert dies das Inkaufnehmen des Risikos einer psychoakti-ven Beeinträchtigung des Fahrvermögens. Bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der gelegentlich Cannabis konsumiert, muss jedoch gewährleistet sein, dass er seinen Cannabiskonsum und eine Verkehrsteil-nahme als Kraftfahrzeugführer sicher trennen kann.


Da Sie wie oben ausgeführt bereits einmal ein fehlendes Trennungsvermögen an den Tag gelegt haben und eine Verkehrsteilnahme unter Betäubungsmitteleinfluss ein erhebliches Risiko für Gesundheit und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer bedeutet, fiel die weitere Rechtsgüterabwägung im Rahmen unserer Ermessensausübung zu ihren Lasten aus, d. h. der Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer ver ungeeigneten Kraftfahrzeugführern wiegt hier höher als ihr Grundrecht auf aligemeine Handlungsfreiheit und die Nachteile, die Ihnen durch den nicht unerheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durch die medizinisch-psychologischen Untersuchung entstehen, sind von ihnen in Kauf zu nehmen.


Zur Klärung der vorliegenden Eignungszweifel ordnen wir daher die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Ihnen an. Rechtsgrundlage dieser Anordnung ist § 46 Abs. 3 i. V. m. 6


14 Abs. 1 Satz 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).


Das Gutachten soll die Frage klären, ob Sie trotz Ihres gelegentlichen Cannabiskonsums sowie der nachgewiesenen Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug sicher führen können und ob insbesondere nicht zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis oder dessen Nachwirkungen führen werden (Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Ver-kehrsteilnahme),


Das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten ist uns bis zum 05.04.2024 vorzulegen bzw, zugänglich zu machen.

————

Die Akte habe ich angefordert und mehrfach gelesen. Dort steht nur der Vorfall von dem hier die Rede ist drin und auch aussagen die ich an die Polizei getätigt habe sind nicht aufgeschrieben worden.
 

Niklas

Neuer Benutzer
Das hier müsste die Begründung und den Tathergang beschreiben:

Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder bedingt geeignet ist, so trifft die zuständige Fahrerlaubnis-behörde zur Klärung der Eignungszweifel die erforderlichen Entscheidungen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat uns davon in Kenntnis gesetzt, dass die Bußgeldstelle des Landratsamtes Biberach am 15.12.2023 ein Bußgeldbescheid wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter der berauschenden Wirkung von THC gegen Sie erlassen worden ist. Geahndet wurde mit diesem Bußgeldbescheid Ihre Verkehrsteilnahme am 22.10.2023 gegen 21.12 Uhr. Eine von Ihnen danach um 21.56 Uhr entnommene Blutprobe wurde von der Forensisch Toxikologisches Centrum GmbH München aus-gewertet. Der forensisch-toxikologische Befundbericht vom 02.11.2023 erbrachte einen Befund auf

3,1 ng/ml THC und auf 18,7 ng/ml des Cannabisabbauproduktes THC-Carbonsäure.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anord-nen, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

Durch den obigen Sachverhalt steht fest, dass Sie Cannabis nicht nur einmalig oder probierhaft sondern mindestens gelegentlich konsumieren.
 
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