Radfahrverbot nach TF auf Rad künftig unzulässig

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nach dem Urteil des BVerwG vom 4.12.2020 könnte es sich jetzt allmählich länderübergreifend durchsetzen, dass ein Radfahrverbot nach einer TF mit dem Rad unzulässig ist. Dies betrifft gleichermaßen MPU-Anordnungen bei Alk.fahrten ab 1,6‰ auf einem Fahrrad. Hier steht die endgültige Entscheidung des BVerwG allerdings noch aus.

Zunächst war in Bayern das BayVGH der Ansicht, dass ein Radfahrverbot gesetzeswidrig ist https://dejure.org/dienste/vernetzu...n&Datum=17.04.2023&Aktenzeichen=11 BV 22.1234, sodass man sich lt. Beschluss vom 12.7.23 gegen Fahrverbote per Eilrechtsschutz wehren kann.

Hier noch das Urteil aus 2020: https://www.bverwg.de/041220U3C5.20.0

Weitere Informationen füge ich an, sobald sie mir vorliegen.
 
Oben