TF mit dem Fahrrad - Kein Unfall - 2.3 Promille

Murdock

Neuer Benutzer
Hallo liebe Forumsgemeinde,

ein neuer Alkoholsünder betritt das Forum. Leider habe ich gerade nicht so viel Zeit, wollte aber nach erfolgter Anmeldung zumindest schon mal "Hallo" sagen. Habe schon ein paar Threads hier an-/durchgelesen und bin fasziniert über das, was ihr hier alles beitragen könnt. Wirklich erstaunlich, welch fundiertes Wissen hier vorliegt. Respekt! Ich hoffe, und bin mir eigentlich sicher, dass ihr auch mir enorm weiterhelfen könnt.

So, so viel Zeit muss erstmal sein, mein Profil FB:
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 175cm
Gewicht: 73kg
Alter: 31

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 10.06.2014
BAK: 2,3 Promille
Trinkbeginn: 15:20
Trinkende: 22:30
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 23:30 (genaue Uhrzeit ist mir noch nicht bekannt)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: N/A

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Bundesland:
Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 24.06.2014 (hehe... lächerlich, oder?)

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: N/A
Welche Stelle (MPI): N/A
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: N/A
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: N/A

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

Zum Tathergang der TF:
Es gab ein, ich nenne es mal Bierfest, welches jährlich stattfindet (so sind sie, die Bayern :zwinker0004:). Der Tattag war der Tag, an dem üblicherweise auch viele Firmen/Abteilungen (bereits am Nachmittag) dort hingehen. Häufig wird hier auch in begrenztem Umfang Bier von den Firmen spendiert (nochmal, so sind sie, die Bayern :zwinker0004:). So auch in meinem Fall. Mit einem Kollegen bin also ca. um 14:45 Uhr von der Arbeit aus losgefahren, um ca. 15:15 Uhr kamen wir dort an, es war sehr warm, die Kollegen, die schon früher dort waren, hatten einen Schattenplatz ergattert. Glück gehabt. Um etwa 15:30 Uhr war sie dann da: Meine Eintrittskarte ins Verderben :zwinker0004:, meine erste Maß (1,0l) Festbier (6,0%vol.). Dieser sollten zunächst zwei weitere folgen. Da, vermutlich wegen der Hitze, wesentlich weniger Kollegen anwesend waren, als erwartet, blieben auch für jeden genug Biermarken, sodass ich mir auch diese zwei weiteren Biere kostenneutral einverleiben konnte.

Dann, es war 19:30 Uhr geworden, kam der vorhergesagte Regenschauer. Wir machten uns also geschlossen auf und begaben uns in die nächstgelegene, nicht bereits überfüllte Kneipe. Und was macht der trinkfeste Kamerad pflichtgemäß unmittlebar nach dem Betreten einer Kneipe? Na klar, "ein Bier bitte" (diesmal 0,5l). Gegen 20:30 Uhr ließ der Regen nach. Nachdem alle ausgetrunken hatten, ging es also wieder zurück zum Feste. Aber halt, erstmal was essen. Jeder, also auch ich, aßen eine Portion Pommes Frites und dann sollte es ja auch schon weitergehen. Aber bitte wieder in vernünftigen, also bierfesttauglichen Portionsgrößen. Also ruckzuck die nächste Maß (1,0l) am Hals gehabt. Gegen 21:30 Uhr traf ich eine Freundin, die wiederum mit einer Freundin ebenfalls dort war. Kurzerhand seilte ich mich von der Gruppe ab und blieb mit meiner angefangenen Maß bei den beiden. Gegen 22:15 Uhr muss es wohl gewesen sein, als ich auch diese geleert hatte. Um noch einmal anstoßen zu können, goss mir besagte Freundin noch einen Schluck von ihrem Radler in meinen Krug.

Um 22:30 Uhr schließlich verließ ich die Festlichkeit, suchte mein Fahrrad auf und schob dieses zunächst. Da das Fest um 23:00 Uhr die Pforten schloss, waren die Straßen bereits voll mit Fußgängern. Da wäre ich wohl nicht einmal stocknüchtern mit dem Rad gefahren. Nun fängt es langsam an, ein bisschen löchrig zu werden in meiner Erinnerung. Ich kann mich nicht genau erinnern, wo, aber ich bin auf's Rad gestiegen und bin losgefahren, als die Straßen leerer wurden. Ich weiß demnach auch nicht genau, wie weit ich gefahren bin, aber es muss weniger, als 1km gewesen sein, als sich ein Streifenwagen der örtlichen Polizei von hinten anschlich und mich wegen auffälliger Fahrweise (kein Unfall) anhielt. Ca. 3km hätte ich da noch vor mir gehabt, diese wurden mir jedoch nach einer Atemalkoholkontrolle mit einem Ergebnis von 2,05 Promille verweigert. Stattdessen forderten mich die beiden freundlichen Beamten auf, mein Rad abzuschließen. Ich bestand noch darauf, es irgendwo festzuschließen und tat das auch. Anschließend nahmen sie mich in besagtem Streifenwagen mit auf die Wache, wo meine Personalien aufgenommen wurden, ich Angaben zu Trinkmenge und Nahrungsaufnahme am Tattag machte und mir anschließend Blut abgenommen wurde. Der Arzt war bereits auf der Wache, ich war wohl nicht sein erster "Kunde" an diesem Abend, vermutlich wegen eben dieses Bierfestes. Nunja, schließlich kamen noch zwei Turnübungen (Finger zu Finger, 2x Finger zu Nase) und das war's. Nach Hause gefahren haben sie mich nicht, bin also gelaufen und auch zu Hause angekommen.

Etwas verzwickt gestaltete sich die Suche nach meinem Fahrrad am nächsten Tag. Ich hätte es ja in der Nähe des Festes vermutet, weil ich nicht gelaubt hatte, sehr weit gekommen zu sein. Ich konnte es auf jeden Fall nicht finden, versuchte es am nächsten Tag nochmal, wieder erfolglos. Also bin ich zur Polizei geangen und habe, zugegebenermaßen etwas peinlich berührt, gefragt, ob sie mir sagen können, wo das war. Die Beamtin schmunzelte etwas und erteilte mir die Auskunft. Ganz so einfach war es dann doch nicht, die Polizisten hatten sich um ca. 30 Hausnummern vertan, aber ich habe es gefunden. Angeschlossen an einem Schild und unversehrt.

Den Rest der Woche habe ich meine Freizeit dann erstmal hauptsächlich im Internet verbracht, um mich zu erkundigen, was so auf mich zukommen könnte. Die Woche darauf war ich im Urlaub. Da es ein Aktivurlaub war, war ich total abgelenkt von der ganzen Sache und konnte meinen Urlaub komischerweise unbeschwert genießen.

Seit dem habe ich einige Male alkoholfreies Bier getrunken und wenn alkoholhaltiges, dann max. eines (0,5l) am Abend. Seit 3 Tagen nun trinke ich gar nichts mehr. Klingt vielleicht ein bisschen lächerlich, aber es ist ja alles auch noch nicht so lange her.

Gestern rief mich die Polizistin aus der Tatnacht an und meinte, es wären 2,3 Promille gewesen. Weiter bot sie mir an, mich zu dem Vorfall zu äußern, wies mich aber im selben Atemzug darauf hin, dass ich das nicht muss. Da ich hier schon mehrfach gelesen habe, dass man das tunlichst unterlassen soll, hab ich mich daran gehalten und erwarte jetzt meinen Strafbefehl, wenn ich das richtig sehe. Wie lange das dauert, konnte sie mir nicht sagen (woher soll sie das auch wissen), aber ich meine hier etwas gelesen zu haben von wenigen Wochen bis wenige Monate.

Mittlerweile habe ich einen Termin bei einem Allgemeinmediziner gemacht (03.07.2014) um eine Blutentnahme zwecks Leberwertbestimmung durchzusprechen. Die Blutentnahme wird an diesem Termin noch nicht stattfinden können, da ich um 17:00 Uhr wohl nicht mehr nüchtern sein werde (also ihr wisst schon wie jetzt nüchtern, hoff' ich, so mit Essen wegen Blutentnahme), aber ich denke, das geht dann recht zeitnah.

Ansonsten habe ich beim Kraftfahrbundesamt mal einen Antrag auf Auskunftserteilung gestellt, erwarte da aber nichts. Will einfach nur alles zusammensammeln, was es an Infos gibt.

So, das soll es für's Erste gewesen sein. Fortsetzung folgt morgen oder übermorgen. Wenn Ihr meint, dazu schon was sagen zu können, oder wenn ihr schon Fragen bzgl. dem bisher Geschriebenen habt, immer raus damit. Aber macht euch erstmal nicht die Arbeit, zu allgemeine Hinweise zu geben. Ich habe mich schon ein bisschen hier durch's Forum gearbeitet. Ich werde morgen oder übermorgen noch zum Besten geben, was ich glaube schon alles zu wissen. Ich freu mich schon richtig drauf, das hier mit eurer Hilfe durchzuarbeiten und sage schon mal vorab "Herzlichen Dank".

Schönes Wochenende,
Murdock
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
:smiley1785: ... im Forum !

Um ehrlich zu sein, sind 2,3‰ eine gute Hausnummer. Gute Berichterstattung, konnte mir ein Lächeln nicht verkneifen.

Entscheident für deine MPU wird der allgemeine Umgang mit Alkohol sein, sofort folgend mit der Frage "Warum trinke ich?" (Trinkmotive).
Das man sich diesen Promillewert nicht bei zwei bis drei Geburtstagsfeiern erkämpft hat, sollte eigentlich auch klar sein.

Für KT wirds wahrscheinlich ein bischen schwierig, daher sehe ich hier eine freiwillige Abstinenz von mindestens 6 Monaten als realistischer.

Für ein MPI hast du dich bestimmt noch nicht entschieden !?

Vorab gebe ich dir erst einmal ein paar Infos ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

EtG Haaranalyse
EtG Urinanalyse

Reaktionstest/Leistungstest

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Murdock (A-Team-Fan?:zwinker0004:),

möchte dich auch noch bei uns begrüßen und mich meinem Kollegen Max anschließen. Selten so eine ausführliche und doch auch lustige Beschreibung gelesen.
I-wie hast du das Ganze wohl noch nicht wirklich an dich rangelassen, oder du bist jemand, der einschneidende Dinge gut wegstecken kann....:smiley22:

Ich weiß nicht, ob du auch schon gelesen hast, dass die FSSt. nach einer Rad-TF nur 3 Monate Zeit vorgibt, um eine positives Gutachten vorgelegt zu bekommen (bevor sie den FS entzieht). Du stellst ja derzeit eine "potenzielle Gefahr" dar, da du auch durchaus alkoholisiert Auto fahren könntest...

Darum gebe ich dir hier mal für den "Fall der Fälle" einen Link: Tipp für Radfahrer......
 

Murdock

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, da bin ich wieder,

zunächst mal vielen Dank für die freundliche Aufnahme hier im Forum. Nun zur Sache!

Du zuerst, Max:
Um ehrlich zu sein, sind 2,3‰ eine gute Hausnummer.
Das man sich diesen Promillewert nicht bei zwei bis drei Geburtstagsfeiern erkämpft hat, sollte eigentlich auch klar sein.
Check, volle Übereinstimmung. Da braucht es nicht viel Recherche um rauszufinden, dass hier ein fundierter Erfahrungsschatz im Umgang mit Alkohol vorliegt. Auch in meiner Vergangenheit musste ich nicht allzu tief graben, um das bestätigen zu können. Werde nichtsdestotrotz versuchen auch noch weiter zurückzuschauen.

Für KT wirds wahrscheinlich ein bischen schwierig, daher sehe ich hier eine freiwillige Abstinenz von mindestens 6 Monaten als realistischer.
Danke für diesen ersten Ratschlag. Ist auch mein Plan. Habe auch angefangen, mich mit dem Thema Alkohol an sich auf verschiedenen Ebenen (physiologisch, psychologisch, gesellschaftlich) auseinanderzusetzen. Obwohl ich damit noch nicht durch bin, bin für mich zu dem Schluss gekommen, dass es ohne das Beste ist.

Für ein MPI hast du dich bestimmt noch nicht entschieden !?
Nein, wollte keine voreiligen Schlüsse ziehen und ggfs. eure Meinungen dazu hören. Werde mich demnächst umschauen, was es hier in der Nähe gibt, ein paar Infoabende besuchen und euch auf dem Laufenden halten.

Vorab gebe ich dir erst einmal ein paar Infos ...
Danke dafür, habe mir (teils wiederholt) die für mich relevanten Teile (Alkohol) zu Gemüte geführt, die Abkürzungsseite ist im Nachbartab geöffnet :smiley22:

Nun zu Dir Nancy:
I-wie hast du das Ganze wohl noch nicht wirklich an dich rangelassen, oder du bist jemand, der einschneidende Dinge gut wegstecken kann....
Oh, da muss ich was klarstellen. Also, dass dieser Bericht etwas humorig geschrieben ist, hat folgende Hintergründe:
- Die Sache, nenen wir's beim Namen, die TF, ist gelaufen/gefahren. Vergangenes kann ich nicht ändern, nur meine Schlüsse daraus ziehen und das Beste daraus machen.
- Ich habe mittlerweile den ersten Schock verarbeitet und kann, womöglich auch durch den beinahe unmittelbar folgenden Urlaub, mit etwas Abstand darauf zurückschauen.
- Nach meinen bisherigen Recherchen habe ich ME nach einen gesunden Respekt, jedoch keine Angst vor der MPU. Ich bin zuversichtlich, dass ich das mit eurer Hilfe schaffen werde. Ich sehe die MPU auch nicht als Bestrafung. Die Bestrafung wird mich in Form einer Geldstrafe und einer ganze Menge weiterer Kosten ereilen. Die MPU selbst wird für mich hoffentlich in Form eines positiven Gas die Bestätigung der erfolgreichen Aufarbeitung und Verhaltensänderung werden.
- wenngleich es natürlich ideal wäre, das ganze ohne FS-Entzug über die Bühne zu bekommen (allein schon wegen zusätzlicher Kosten für die Neuerteilung), wäre ich, dem Himmel sei Dank, durch einen FS-Entzug nicht in meiner Existenz bedroht. Einen FS und ein Auto zu besitzen, ist für mich eine luxuriöse Situation, meinen gesamten Alltag könnte ich von heute auf morgen ziemlich problemlos entsprechend umstellen. Die meiste Zeit steht das Auto ohnehin. Einzig mit meinem Arbeitgeber müsste ich dann mal reden, dass er für eventuell anstehende Fahrten damit rechnen kann. Kommt aber ohnehin selten vor.
- Ihr macht das hier ja unentgeltlich (Spende ans Forum gibt's, wenn nach dem ganzen Akt wieder Geld da ist, versprochen :zwinker0004:) und müsst das alles lesen, da will ich euch doch im Rahmen meiner Möglichkeiten eine Freude machen, was ja scheinbar gelungen ist
Gute Berichterstattung, konnte mir ein Lächeln nicht verkneifen.
Selten so eine ausführliche und doch auch lustige Beschreibung gelesen.
- Zu guter Letzt: Ich bin so :smiley894:. Das Leben geht ja weiter. Notfalls, da bin ich mir sicher, auch ohne FS, aber davon will ich jetzt mal noch nicht ausgehen.
Quintessenz: Bei allem Humor, der hier von meiner Seite sicherlich ab und zu aufblitzen wird, bin ich mir über den Ernst der Lage durchaus bewusst. Ich möchte aber auch nicht das Gefühl vermitteln, dass ich das ganze zu fahrig angehe und eure Zeit verschwende. Sollte das ein Problem darstellen, können wir das ganze natürlich auch "bierernst" (da war's wieder :zwinker0004:) abhandeln, krieg ich auch hin.

Ich weiß nicht, ob du auch schon gelesen hast, dass die FSSt. nach einer Rad-TF nur 3 Monate Zeit vorgibt, um eine positives Gutachten vorgelegt zu bekommen (bevor sie den FS entzieht). Du stellst ja derzeit eine "potenzielle Gefahr" dar, da du auch durchaus alkoholisiert Auto fahren könntest...
Hatte gelesen, dass die Zeit nach einer Rad-TF meist sehr kurz ist, klang mir aber eher nach einer von der FSSt. scheinbar willkürlich festgelegten Größe. Wie auch immer, es haut mich zumindest nicht aus den Socken. Selbstverständlich, ich bin quasi eine Stufe unter "Terrorist" eingestuft :zwinker0004:.

Darum gebe ich dir hier mal für den "Fall der Fälle" einen Link: Tipp für Radfahrer......
Dieser Tipp ist mir allerdings neu. Vielen Dank dafür. Diese 1,20€ Porto scheinen mir eine lohnenswerte Investition zu sein. "[...] einige Monate [...]" klingt ja beträchtlich und können mir sicher weiterhelfen.

So, kommen wir zu den Dingen, die ich glaube, schon zu wissen:
- In den nächsten Wochen/Monaten wird mir ein Strafbefehl zugestellt. Zu erwarten ist wohl eine Geldstrafe <=30TS. Diese kann ich ggf. auch in Raten zahlen. Da ich mich telefonisch die Erteilung von Auskünften zum Vorfall verweigert habe, wird mir auch kein Fragebogen zugesandt. Die Strafzumessung wird also ohne Kenntnis meiner Einkünfte bemessen. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich auf der Wache meine Beruf angegeben (Ingenieur). Ich vermute, das wird in Ermangelung weiterer Informationen für die Bemessung der TS-Höhe maßgeblich sein.
- NEU GELERNT: Ich werde vor Wirksamwerden des Strafbefehls unbegründeten Einspruch einlegen und diesen rechtzeitig zurückziehen. Was genau heißt "rechtzeitig zurückziehen"? In dem Artikel steht was von "ca. 4 Wochen". Gibt es eine harte Frist? Diese wird mir dann wohl mitgeteilt werden, oder? Es müsste doch theoretisch Sinn machen, den Einspruch auch so spät wie möglich einzulegen, oder?
- Die von mir geplante und von Max empfohlene mindestens 6-monatige Abstinenz bis zur MPU muss wirksam nachgewiesen werden. LW genügen hierfür nicht. Eine Haar- oder Urinanalyse auf EtG kann dies in einem entsprechenden Programm leisten. Dieses EtG ist wohl ein Alkohol-Abbauprodukt, welches der Körper nicht vollständig über die Nieren oder sonstwie ausscheiden kann und den Rest so kurzerhand auch in den Haarwuchs integriert. Es wird empfohlen, ein solches Programm bei der gewählten Begutachtungsstelle zu absolvieren. Da ich im September zwei Wochen im Ausland sein werde (Urlaub, Flug schon vorher gebucht) scheint es mir doch, gelinde gesagt, ganz schön hoch gepokert, mit anderen Worten absolut sinnlos, es mit der Urinanalyse anzugehen. Also Haaranalyse. Die kann die AB für 3 Monate rückwirkend nachweisen. Ich habe nun verschiedene Dinge gelesen, wann man damit anfangen soll. Einige sagen, einen Monat nach AB-Beginn sollte man warten wegen individueller Haarwachstumsgeschwindigkeit, Rest-EtG, das noch einwächst, usw.. Also dann nach 4 Monaten den ersten Friseurtermin beim MPI. Habe aber auch schon gelesen, dass man 6 Monate warten soll. Würde mir nicht gerade entgegenkommen in Anbetracht der ohnehin schon knappen Zeit. Was meint ihr dazu?
- Irgendwo habe ich gelesen, dass man sogar bei der Zahncreme darauf achten muss/sollte, eine ohne Alkohol zu verwenden. Wie sind hier die Erfahrungen, haben meine Vorgänger das gemacht? Hätte da schon eine im Sinn, allerdings ist meine alkoholhaltige gerade noch ziemlich voll. Der finanzielle Verlust wäre natürlich verschmerzbar.
- Da "alkoholfreie" Biere bis zu 0,5% Alkohol enthalten, sind diese natürlich tabu.
- Ich koche gerne, bis dato auch immer gerne mal mit einem Schuss Wein. Darauf werde ich natürlich verzichten. Aber wie ich das sehe, sollte man auch hier, in Restaurants oder bei privaten Einladungen, immer nachfragen und ggf. verzichten, oder? Schnapspralinen oder Desserts wie Weincreme fallen natürlich aus. Ich denke eher an den Schuss Weißwein in der Soße oder den Schuss Rotwein in einem Rotweinkuchen. Hier ist Vorsicht geboten, oder?
- Verzögerung hin oder her, irgendwann wird sich, über den Umweg der FEB, die FSSt. bei mir melden und mich auffordern, ein positives MPU GA zu einer von der FSSt. gestellen Fragestellung vorzulegen. Bis dahin habe ich natürlich schon ein MPI ausgewählt und hoffentlich auch schon die ersten Haare da gelassen. Ich werde der FSSt. also das MPI meiner Wahl nennen und meine Akte wird diesem dann zugestellt. Diese Akte kann ich einsehen, zumindest sollte ich darauf hingewiesen werden, meistens ist das wohl auch der Fall, wenngleich es viele wohl auch erst beim zweiten oder dritten Mal lesen finden. Meine Frage dazu: Wann genau muss ich die Akteneinsicht beantragen und wie genau läuft das ab?
- Für ein positives MPU Ga sind die ANs notwendig, aber bei weitem nicht hinreichend. Sie stellen quasi die Eintrittskarte für die MPU dar. Die Untersuchung selbst besteht aus drei Teilen, der medizinischen (inkl. Blutentnahme) Untersuchung, dem/den Reaktionstest/s an dem Gerät, und dem psychiologischen GA-Gespräch. Letzteres dient dazu, festzustellen, ob ich mich in ausreichendem Maße mit meinem früheren Alkoholkonsum auseinandergesetzt und diesen aufgearbeitet habe, entsprechende Verhaltensänderungen im Bezug zu Alkohol eingeleitet habe und diese über einen ausreichend langen Zeitraum praktiziere, sodass der GA zu dem Schluss kommen kann, die Antwort auf die Fragestellung mit den Worten "Es ist nicht zu erwarten, dass ..." einleiten kann, oder eben auch nicht, aber davon wollen wir mal nicht ausgehen :smiley22:.
- Es gibt allgemeingültige Begutachtungsleitlinien, die detailliertere Fragestellungen enthalten, der der Psychologe zur Beantwortung der sehr allgemeinen Fragestellung der FSSt. auf den Grund gehen muss. Wie und mit welchen Fragen der GA das dann letztlich tut, bleibt ihm in gewissen Grenzen selbst überlassen, dafür ist er Experte. Dennoch gibt es wohl einen Satz an Fragen, die sehr sicher zu erwarten sind.
- Für das medizinische GA ist ein Sehtest zu absolvieren. Da ich damals schon zum Bestehen dieses Tests eine neue Brille brauchte, möchte ich hier vermeiden, einen schlechten Tag zu erwischen. Soweit ich weiß, kann ich ein im Voraus ein augenärztliches GA bei einem Augenarzt meiner Wahl erstellen lassen, dass mir ausreichende Sehfähigkeit bescheinigt und dieses zur MPU mitbringen. Dieses Facharztgutachten macht dann den Sehtest des Allgemeinmediziners bei der MPU obsolet. Korrekt?
- Neben der Vorbereitung hier im Forum sollte ich auf jeden Fall auch mal eine SB aufsuchen. Da kann eventuell eine Empfehlung zu einer örtlichen SHG herausspringen. Grundsätzlich bin ich erstmal für alles offen. Mir ist klar, dass diese SB nicht nur Abhängige/Süchtige berät. Es könnte wohl aber angeblich vom MPU GA so ausgelegt werden, dass man, wenn man zu einer SB geht, süchtig ist. Hier besteht für mich noch Klärungsbedarf. Das könnte ja ein massiver Schuss ins Knie werden. Es gibt unterschiedliche SB Einrichtungen, ich habe hier im Forum Positives über die Caritas gelesen. Erwähnt man dort nicht, dass man wegen einer MPU da ist, könnte diese Beratung über einige Stunden Einzelgespräch sogar kostenlos sein, ehe man sich für oder gegen eine Therapie entscheiden muss. Ob ich das kann, also die Caritas "anlügen", hmm... Da muss ich mal mein Gewissen befragen. Gibt es Informationen, mit welchen Kosten man dort rechnen muss, wenn man die MPU erwähnt?
- Wie bereits erwähnt, lasse ich, hoffentlich nächste Woche, LW bestimmen. Macht das neben dem EtG Screening Sinn, das auch weiter zu machen in dem Rhythmus, wie es z.B. für KT empfohlen wird?

So, das soll es für heute erstmal gewesen sein. Ihr seht, meine Fragen zielen im Moment erstmal darauf ab, den groben Fahrplan festzulegen und möglichst nichts zu versäumen, was ich später nicht mehr nachholen kann. Also, wenn ihr über meine Fragen hinausgehend noch Empfehlungen habt, was ich unbedingt jetzt tun sollte, dann fühlt euch herzlich eingeladen, diese hier niederzuschreiben. Vielen Dank schon mal für eure Anregungen.

Beste Grüße,
Murdock
 

Murdock

Neuer Benutzer
Um Himmels Willen, tut mir leid, das ist schon wieder so lang geworden. Ich muss lernen, mich kürzer zu fassen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich pflücke deine Wissensstudie mal etwas auseinander ....

Es müsste doch theoretisch Sinn machen, den Einspruch auch so spät wie möglich einzulegen, oder?
Das macht durchaus Sinn :zwinker0004:, doch bei -fristgerecht- ist etwas Vorsicht geboten ... für die Einen reicht das Datum des Poststempels, andere wollen den Einspruch bis zum Stichtag auf ihren Schreibtisch liegen haben. Hier heißt es einfach beim "Rechtsverdreher" nachfragen.

Die kann die AB für 3 Monate rückwirkend nachweisen. Ich habe nun verschiedene Dinge gelesen, wann man damit anfangen soll. Einige sagen, einen Monat nach AB-Beginn sollte man warten wegen individueller Haarwachstumsgeschwindigkeit, Rest-EtG, das noch einwächst, usw.. Also dann nach 4 Monaten den ersten Friseurtermin beim MPI. Habe aber auch schon gelesen, dass man 6 Monate warten soll. Würde mir nicht gerade entgegenkommen in Anbetracht der ohnehin schon knappen Zeit. Was meint ihr dazu?

Kurz zum EtG ...

... Im Gegensatz zu anderen konsumierten Drogen lässt sich Alkohol nicht direkt im Haar nachweisen. Daher wird im Rahmen des Nachweisverfahrens nach Produkten des Ethanolstoffwechsels gesucht. Ein geringer Teil des Alkohols wandelt sich mit Fettsäuren in Ester um. Ein anderer Teil in Ethylgucuronid (EtG). Während das Haar wächst, gelangen diese spezielle Marker, die Fettsäurethylester (FSEE) und Ethylglucuronid (EtG), in die Struktur des Haars und werden dort abgelagert. Diese Marker entstehen nur, wenn sich Alkohol im Blutkreislauf befindet – je höher die Konzentration im Haar ist, desto mehr Alkohol wurde konsumiert.

Wenn wir jetzt das Markierte lesen, ergibt sich eine Logik ... kein Alkohol --> kein Einwuchs ... daher sind eine Wartezeit von 6 Monaten eher irrelevant.
Ich halte eine Wartezeit von 2-3 Monaten (je nach Konsummuster) für ausreichend. Wenn du für dich 4 Monate geplant hast, gibts hier keine Probleme.

- Irgendwo habe ich gelesen, dass man sogar bei der Zahncreme darauf achten muss/sollte, eine ohne Alkohol zu verwenden. Wie sind hier die Erfahrungen, haben meine Vorgänger das gemacht? Hätte da schon eine im Sinn, allerdings ist meine alkoholhaltige gerade noch ziemlich voll. Der finanzielle Verlust wäre natürlich verschmerzbar.
- Da "alkoholfreie" Biere bis zu 0,5% Alkohol enthalten, sind diese natürlich tabu.
- Ich koche gerne, bis dato auch immer gerne mal mit einem Schuss Wein. Darauf werde ich natürlich verzichten. Aber wie ich das sehe, sollte man auch hier, in Restaurants oder bei privaten Einladungen, immer nachfragen und ggf. verzichten, oder? Schnapspralinen oder Desserts wie Weincreme fallen natürlich aus. Ich denke eher an den Schuss Weißwein in der Soße oder den Schuss Rotwein in einem Rotweinkuchen. Hier ist Vorsicht geboten, oder?

Pauschal sollte man sich an folgende Dinge halten ...

- eine selbstverständliche und wirksame Methode ... keinen Alkohol trinken
- Lebensmittel mit Spuren von Alkohol sind zu vermeiden (z.B. überreifes Obst) ... eine liegengebliebene Banane kann bis zu 0,3% Alkohol enthalten, um hier aber das EtG nach oben schnellen zu lassen, dürften hier selbst Affen an ihre Grenzen stoßen
- Alkoholfreies Bier ... hast du schon erkannt, gleiches gilt für Fruchtsäfte
- alkoholhaltige Mundspüllösungen sind zu vermeiden ... falls du den Verlust deiner Zahncreme doch nicht verkraften solltest, versuchs mal mit einfrieren :smiley894:
- Die Haare dürfen nicht behandelt, also weder gebleicht noch coloriert sein, sonst gibts Probleme mit dem Labor ... alkoholhaltige Haarwasser haben hingegen keinen Einfluß auf die Metabolisierung
- auf alkoholhaltige Medikamente achten, gegebenfalls vom Arzt bestätigen lassen, dass das Medikament eingenommen werden musste
- alkoholhaltige Speisen vermeiden, ebenfalls entsprechende Naschware. Branntweinessig spielt hier keine Rolle, es sei denn, du verträgst ne ganze Flasche zum Essen.

Ich werde der FSSt. also das MPI meiner Wahl nennen und meine Akte wird diesem dann zugestellt. Diese Akte kann ich einsehen, zumindest sollte ich darauf hingewiesen werden, meistens ist das wohl auch der Fall, wenngleich es viele wohl auch erst beim zweiten oder dritten Mal lesen finden. Meine Frage dazu: Wann genau muss ich die Akteneinsicht beantragen und wie genau läuft das ab?
Hier musst du aufpassen, gut das du die Frage stellst. Ein Akteneinsicht machst du genau dann, bevor du dein MPI benennen sollst ... erst dann ist deine Akte nämlich wirklich komplett. Du bennest das MPI dann erst nach deiner Akteneinsicht. Akteneinsicht ist unproblematisch, einfach anrufen und fragen wann der/die freundliche Behördi Zeit für dich hat.
Einen Vorab-Hinweis auf eine Akteneinsicht, wirst du mit Sicherheit nicht bekommen.

Dieses Facharztgutachten macht dann den Sehtest des Allgemeinmediziners bei der MPU obsolet. Korrekt?
Hier findest du alles was du brauchst ... Unterlagen für die Neuerteilung

Ob ich das kann, also die Caritas "anlügen", hmm... Da muss ich mal mein Gewissen befragen. Gibt es Informationen, mit welchen Kosten man dort rechnen muss, wenn man die MPU erwähnt?
Ein Schulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer kostet bei der Caritas (zBsp. Bielefeld) ... "... für die Kursusteilnahme und die Teilnahmebescheinigung betragen 420,00 EUR. Eine Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.".

- Wie bereits erwähnt, lasse ich, hoffentlich nächste Woche, LW bestimmen. Macht das neben dem EtG Screening Sinn, das auch weiter zu machen in dem Rhythmus, wie es z.B. für KT empfohlen wird?
Kannst du machen, ich persönlich halte da aber nichts davon. Ich sehe da keinen Sinn.

Du arbeitest obiges erst einmal auf, danach gehst du an die frische Luft, machst einen Spaziergang und schaust ein bischen WM ... danach gehts dir dann besser.
Du wikst auf mich etwas "aufgewühlt". :smiley894::smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich denke mal, Max hat schon alle relevanten Fragen beantwortet, aber hierzu muss ich noch schreiben:

- Zu guter Letzt: Ich bin so :smiley894:. Das Leben geht ja weiter. Notfalls, da bin ich mir sicher, auch ohne FS, aber davon will ich jetzt mal noch nicht ausgehen.
Quintessenz: Bei allem Humor, der hier von meiner Seite sicherlich ab und zu aufblitzen wird, bin ich mir über den Ernst der Lage durchaus bewusst. Ich möchte aber auch nicht das Gefühl vermitteln, dass ich das ganze zu fahrig angehe und eure Zeit verschwende. Sollte das ein Problem darstellen, können wir das ganze natürlich auch "bierernst" (da war's wieder :zwinker0004:) abhandeln, krieg ich auch hin.

Auf gar keinen Fall!!!

So "unbequem" die Lage auch ist, bin ich IMMER für eine gesunde Portion Humor zu haben (und mein Kollege auch, wie seiner Antwort zu entnehmen ist:smiley894:).

Trübsal blasen und Trauer tragen würden ja eh nix an der Situation ändern....
Solange du dich und dein Verhalten (vor der TF) im nachhinein reflektieren kannst, ist alles gut :smiley22:
 

Murdock

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Einspruch gegen Strafbefehl
Das macht durchaus Sinn , doch bei -fristgerecht- ist etwas Vorsicht geboten ... für die Einen reicht das Datum des Poststempels, andere wollen den Einspruch bis zum Stichtag auf ihren Schreibtisch liegen haben. Hier heißt es einfach beim "Rechtsverdreher" nachfragen.

Okay, vielleicht ist es am besten, den Postweg zu umgehen. Ich trag' den Einspruch einfach direkt da hin und das auch lieber zwei, drei Tage vor Fristablauf.

Haaranalyse auf EtG
Wenn wir jetzt das Markierte lesen, ergibt sich eine Logik ... kein Alkohol --> kein Einwuchs ... daher sind eine Wartezeit von 6 Monaten eher irrelevant.
Ich halte eine Wartezeit von 2-3 Monaten (je nach Konsummuster) für ausreichend. Wenn du für dich 4 Monate geplant hast, gibts hier keine Probleme.

Das bringt mich jetzt ein bisschen durcheinander. Also ich sprach von der Wartezeit bis zur ersten Haarentnahme. Diese schon 2-3 Monate nach AB-Beginn zu machen, kann doch nicht klappen, oder? Weil ja

(2 Monate Wartezeit) - (3 Monate Nachweiszeit) = (-1 Monat)

ist. Dann liegt der Beginn des Nachweiszeitraumes ja vor AB-Beginn. Daher dachte ich eben an

(1 Monat Karenzzeit) + (3 Monate Wartezeit) - (3 Monate Nachweiszeit) = (+1 Monat)

Der Nachweiszeitraum beginnt also 1 Monat nach AB-Beginn. In der Karenzzeit von 1 Monat
- kann "kontaminiertes" Haar, welches zum AB-Beginn zwar schon vorhanden ist, sich aber noch unter der Kopfhaut befindet, herauswachsen
- ein bisschen EtG noch "nachlaufen" (siehe dazu z.B. dieser Link, Beitrag vom 16.10.2013 von Wagenpfeil, "1. Was ist generell zu beachten")
- die individuelle Haarwuchsgeschwindigkeit berücksichtigt werden, sollte sie bei mir unterhalb von 1cm/Monat liegen

Gibt es in meinem Fall irgendeine Möglichkeit, Urin- und Haaranalyse sinnvoll zu kombinieren, um die erforderlichen Nachweise früher erbringen zu können?

Das mit der Zahncreme krieg ich irgendwie hin. Besagte Freundin vom Tattag hat bald Geburtstag, vielleicht ist das ja ein schönes Geschenk. Hätte ich direkt zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ausgezeichnet! :smiley894:

Akteneinsicht/Benennung MPI
Hmm... okay, also ich skizziere nochmal kurz, wie ich den Ablauf verstanden habe:
1. Ich beginne jetzt, mich nach MPIs in der Umgebung zu erkundigen und besuche kostenlose Infoabende
2. Parallel zu 1. läuft die Geschichte mit dem Strafbefehl, dem Einspruch, dem Zurückziehen und dem Wirksamwerden desseleben
3. Ich bekomme schließlich irgendwann Post von der FSSt. mit der Aufforderung, ein MPI zu benennen und binnen Dreimonatsfrist ein positives GA vorzulegen.
4. Ich beantrage Akteneinsicht, gehe da hin, schaue mir meine Akte an und kann eigentlich (sofern schon ausgewählt) direkt im Anschluss mein MPI benennen. Eine Verzögerung der Benennung des MPI dürfte ja keine fristverlängernde Wirkung haben.

Zwei Fragen noch zur Akteneinsicht:
A: Einsicht heißt ja vermutlich nicht, eine Kopie zur Mitnahme anfertigen, oder? Vermutlich darf ich da auch nichts abfotografieren, da das ja einer Kopie gleichkäme.
B: Darf ich mir dort Notizen machen? Auf was sollte ich dort besonders achten?

Sehtest/Unterlagen für die Neuerteilung
Hmm... Wenn alles "nach Plan" läuft, muss ich ja gar nicht neu beantragen. Ich habe meinen FS ja noch. Aber im medizinischen Teil der MPU wird ja sicherlich das Sehvermögen getestet. Das würde ich gerne durch einen vorherigen Besuch beim Augenarzt, ggf. verbunden mit einer neuen Sehhilfe, umgehen, um zu vermeiden, dass mir der Sehtest am Ende das GA versaut. Muss ich dazu also einen speziellen amtlich anerkannten Augenarzt aufsuchen oder tut es jeder x-beliebige? Bei der ersten Beantragung des FSs genügte ja ein Sehtest beim Augenoptiker.

Suchtberatung
Es gibt hier von der Stadt eine kostenlose "Drogen- und Suchtberatung". Haltet ihr sowas für eine gute erste Anlaufstelle?

Finanzielles
Ich habe mal angefangen, abzuschätzen, welche Kosten/Gebühren/Geldstrafen so auf mich zukommen werden. Vielleicht habt ihr dazu Anmerkungen:

1. Geldstrafe für Trunkenheit im Verkehr
Ich rechne hier mit <=30TS, häufig sind es wohl ~15TS. Liege ich hier richtig?
Wie wäre das Vorgehen, wenn die angesetzte TS-Höhe zu hoch ist? Wäre das dann sogar ein Grund für den Einspruch gegen den Strafbefehl? Gibt es hier etwas zu beachten?
Wie sieht das eigentlich mit vorsätzlich/fahrlässig aus? Wer beurteilt das anhand welcher Kriterien und welchen Einfluss hat es auf die Strafzumessung und die MPU?

2. Kosten für die Haaranalyse
Zwei á 200-300€ werden wohl nötig sein. Je nach Terminansetzung evtl. eine dritte.

3. Kosten für die freiwillige Blutentnahme/LW-Bestimmung
Muss mal mit dem HA geklärt werden, habe hier schon alles in einem Spektrum von 0€ bis irgendwas <100€ gelesen. Ob ich das dann nochmal machen werde, weiß ich noch nicht.

4. MPU
Hier bin ich mir gerade noch nicht sicher, welcher Satz für mich gültig ist. Folgende zwei habe ich von dieser Seite extrahiert:

3.1 Einmalige Alkoholauffälligkeit: 367,72€ inkl. MwSt. oder
5.1 Alkohol und Verkehr oder Alkohol und Straf: 526,64€ inkl. MwSt.

Ich vermute ja fast, dass 5.1 der richtige Punkt ist, oder?

5. Evtl. Anfallende Kosten für Beratungen
Noch keinen genauen Plan, was da alles anfallen könnte. Kann man pauschal sagen, dass so eine Beratung beim MPI Sinn macht oder nicht? Der TÜV Süd z.B. bietet so etwas für 99,-€ an.

6. Evtl. Gebühren für die Neubeantragung des FSs
Im Moment hege ich ja noch die Hoffnung, dass ich das umgehen kann. Trotzdem wollte ich mal nachgeschaut haben, was da so anfiele. In der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) habe ich unter "Anlage (zu §1)", Punkt 202.3 eine Gebühr von "33,20 bis 256,00" gefunden. Gibt es da Anhaltspunkte, wo sie tatsächlich liegt oder entscheidet das jede FSSt. für sich oder der Sachbearbeiter je nach Stimmungslage?


So, das war's erstmal von mir für heute. Vielen Dank euch beiden, dass ihr euch der Sache annehmt.

@Max:
Spazierengehen ging nicht mehr, war zum Grillen eingeladen, bin mit dem Auto gefahren, noch darf ich ja. WM hab ich geschaut. Hast Recht, war wohl etwas aufgewühlt. Vielleicht wegen der ganzen Informationen und Tipps, die ich mir von euch erhoffe und weil ich selbst erst noch ein bisschen Ordnung in meinen Kopf bekommen muss, was den Ablauf der ganzen Sache angeht. Danke auf jeden Fall für deine Tipps.

@Nancy:
Auf gar keinen Fall!!!

So "unbequem" die Lage auch ist, bin ich IMMER für eine gesunde Portion Humor zu haben (und mein Kollege auch, wie seiner Antwort zu entnehmen ist).

Trübsal blasen und Trauer tragen würden ja eh nix an der Situation ändern....
Solange du dich und dein Verhalten (vor der TF) im nachhinein reflektieren kannst, ist alles gut

Schön :smiley894:

Nein, muss du nicht!

Gesagt, getan :pc0003: :zwinker0004:

Viele Grüße und schönen Sonntag noch,
Murdock
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das bringt mich jetzt ein bisschen durcheinander. Also ich sprach von der Wartezeit bis zur ersten Haarentnahme. Diese schon 2-3 Monate nach AB-Beginn zu machen, kann doch nicht klappen, oder?
Das kann auch nicht klappen, weil du mich nicht verstanden hast ... oder ich habe mich falsch ausgedrückt.
Sagen wir mal wie folgt .... zum jetztigen Stand befindet sich nachweisbares EtG in deinem Haar, vermutlich bis zur Haarwurzel. Jetzt wartest du zBsp. 2 Monate bis dieses ausgewachsen ist ... und jetzt beginnt dein Nachweiszeitraum für die folgenden 3 Monate ... ist das jetzt besser zu verstehen? :smiley22:

3. Ich bekomme schließlich irgendwann Post von der FSSt. mit der Aufforderung, ein MPI zu benennen und binnen Dreimonatsfrist ein positives GA vorzulegen.
4. Ich beantrage Akteneinsicht, gehe da hin, schaue mir meine Akte an und kann eigentlich (sofern schon ausgewählt) direkt im Anschluss mein MPI benennen. Eine Verzögerung der Benennung des MPI dürfte ja keine fristverlängernde Wirkung haben.
Es ist die Frage, wieviel Zeit verstreicht zwischen TF und dem Zeitpunkt deiner MPU ... vor 6 Monaten brauchst du dich hier gar nicht erst bemühen.
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass dein FS entzogen wird.
Somit musst du einen Neuantrag bei deiner FSST stellen. Somit ist die FSST bemüht deine Akte für deine MPU zu komplettieren, hatt sie das geschafft, bekommst du den Bescheid dein MPI zu benennen ... jetzt kommt deine Akteneinsicht.

Aber im medizinischen Teil der MPU wird ja sicherlich das Sehvermögen getestet. Das würde ich gerne durch einen vorherigen Besuch beim Augenarzt, ggf. verbunden mit einer neuen Sehhilfe, umgehen, um zu vermeiden, dass mir der Sehtest am Ende das GA versaut. Muss ich dazu also einen speziellen amtlich anerkannten Augenarzt aufsuchen oder tut es jeder x-beliebige? Bei der ersten Beantragung des FSs genügte ja ein Sehtest beim Augenoptiker.
Nein, bei der MPU gibt es keinen Sehtest ... warum ? Jeder der dort hinkommt, hat entweder einen Sehtest oder ein augenärztl. Gutachten in der Tasche ... abhängig von der FS-Klasse.
Einen speziellen Augenarzt brauchst du dafür nicht.

Suchtberatung
Es gibt hier von der Stadt eine kostenlose "Drogen- und Suchtberatung". Haltet ihr sowas für eine gute erste Anlaufstelle?
Kannst du machen, aber nur wenn du danach auch etwas in der Hand hälst ... andernfalls ist das Zeitverschwendung.

1. Geldstrafe für Trunkenheit im Verkehr
Ich rechne hier mit <=30TS, häufig sind es wohl ~15TS. Liege ich hier richtig?
Wie wäre das Vorgehen, wenn die angesetzte TS-Höhe zu hoch ist? Wäre das dann sogar ein Grund für den Einspruch gegen den Strafbefehl? Gibt es hier etwas zu beachten?
Wie sieht das eigentlich mit vorsätzlich/fahrlässig aus? Wer beurteilt das anhand welcher Kriterien und welchen Einfluss hat es auf die Strafzumessung und die MPU?
fahrlässige Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf = 1,60 Promille BAK - 2,99 Promille BAK: 25 – 60 TS

- Die Schuld des Täters ist dabei Grundlage für die Zumessung der Strafe. Bei der Zumessung der Strafe wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei sind insbesondere die Beweggründe und Ziele des Täters in die Betrachtung einzubeziehen.

- Nach § 40 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt das Gericht die Höhe eines Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht das Gericht von dem Nettoeinkommen aus, dass der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
In der Praxis entspricht also die Höhe eines Tagessatzes der Höhe des vom Täter erzielten oder erzielbaren Nettoeinkommens. Wenn also der Täter ein monatliches Nettoeinkommen von 900 EUR erzielt, dann wird die Höhe des Tagessatzes 900 (Betrag Nettoeinkommen) geteilt durch 30 (Tage des Monats) = 30 EUR betragen.

4. MPU
Hier bin ich mir gerade noch nicht sicher, welcher Satz für mich gültig ist. Folgende zwei habe ich von dieser Seite extrahiert:

3.1 Einmalige Alkoholauffälligkeit: 367,72€ inkl. MwSt. oder
5.1 Alkohol und Verkehr oder Alkohol und Straf: 526,64€ inkl. MwSt.
Punkt 3.1 ... den Sheriff hast du ja wohl hoffentlich nicht verprügelt :zwinker0004:

5. Evtl. Anfallende Kosten für Beratungen
Noch keinen genauen Plan, was da alles anfallen könnte. Kann man pauschal sagen, dass so eine Beratung beim MPI Sinn macht oder nicht? Der TÜV Süd z.B. bietet so etwas für 99,-€ an.
Ich war damals beim TÜV Nord ... kostete 60 Euro. :smiley894:
War für mich hilfreich und konnte meine Strategie für die MPU abstecken (KT), eine schriftliche Empfehlung bekam ich gleich mit.
Der TÜV vermittelt auch gern Kurse, diese sind aber keine Pflicht ... und schlichtweg überteuert.

6. Evtl. Gebühren für die Neubeantragung des FSs
Im Moment hege ich ja noch die Hoffnung, dass ich das umgehen kann. Trotzdem wollte ich mal nachgeschaut haben, was da so anfiele. In der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) habe ich unter "Anlage (zu §1)", Punkt 202.3 eine Gebühr von "33,20 bis 256,00" gefunden. Gibt es da Anhaltspunkte, wo sie tatsächlich liegt oder entscheidet das jede FSSt. für sich oder der Sachbearbeiter je nach Stimmungslage?
Die Gebührenordnung ist in den Gemeinden recht unterschiedlich. Kommt auch darauf an was zusammengetragen wird. Bei mir waren das ca. 130 Euro für Führungszeugnis und Erstellung des neuen FS.

Blickst du in dieser Informationsflut eigentlich noch durch ? Pass auf, dass du die Sache nicht verkomplizierst. :zwinker0004::smiley138:
 

Murdock

Neuer Benutzer
Hallo Max,

Haaranalyse auf EtG
Das kann auch nicht klappen, weil du mich nicht verstanden hast ... oder ich habe mich falsch ausgedrückt.
Sagen wir mal wie folgt .... zum jetztigen Stand befindet sich nachweisbares EtG in deinem Haar, vermutlich bis zur Haarwurzel. Jetzt wartest du zBsp. 2 Monate bis dieses ausgewachsen ist ... und jetzt beginnt dein Nachweiszeitraum für die folgenden 3 Monate ... ist das jetzt besser zu verstehen?

Alles klar, dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Ich meinte ja von Anfang an 4 Monate bis zur Abgabe der ersten Haarprobe. Du meinst eher 5 Monate. Ist angekommen und soweit klar. Dankeschön!

Akteneinsicht/Benennung MPI
Es ist die Frage, wieviel Zeit verstreicht zwischen TF und dem Zeitpunkt deiner MPU ... vor 6 Monaten brauchst du dich hier gar nicht erst bemühen.
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass dein FS entzogen wird.
Somit musst du einen Neuantrag bei deiner FSST stellen. Somit ist die FSST bemüht deine Akte für deine MPU zu komplettieren, hatt sie das geschafft, bekommst du den Bescheid dein MPI zu benennen ... jetzt kommt deine Akteneinsicht.

Okay, ist auch soweit klar, denk ich. Ich hoffe ja im Stillen trotzdem noch, dass sich Strafbefehl, Aufforderung zur MPU und Dreimonatsfrist zur Vorlage des GA so lange hinziehen, dass ich die MPU noch vor FS-Entzug hinbekomme. Ist klar, dass das eine heiße Angelegenheit wird und nicht unbedingt klappen muss. Dann muss ich damit leben.

Sehtest/Unterlagen für die Neuerteilung
Nein, bei der MPU gibt es keinen Sehtest ... warum ? Jeder der dort hinkommt, hat entweder einen Sehtest oder ein augenärztl. Gutachten in der Tasche ... abhängig von der FS-Klasse.
Einen speziellen Augenarzt brauchst du dafür nicht.

Aha, ist ja interessant. Ich dachte, bei der MPU wird auch das Sehvermögen getestet. Ist ja auch eine medizinische Untersuchung der Fahreignung und dafür ist ja eine gewisse Sehfähigkeit gefordert. Man könnte sich ja auch mit gepanschtem Alkohol das Sehvermögen kaputtgemacht haben :zwinker0004:

Suchtberatung
Kannst du machen, aber nur wenn du danach auch etwas in der Hand hälst ... andernfalls ist das Zeitverschwendung.

Alles klar, werde mich mal erkundigen. Danke für den Tipp.

Finanzielles
fahrlässige Begehung – Ersttäter – durchschnittlicher Tatverlauf = 1,60 Promille BAK - 2,99 Promille BAK: 25 – 60 TS

Oh, da war ich mit meinen 15TS wohl zu optimistisch. :smiley2204:

Punkt 3.1 ... den Sheriff hast du ja wohl hoffentlich nicht verprügelt
Den Sheriff verprügelt nicht, nein. Ich war handzahm und kooperativ. Aber "Alkohol und Verkehr" trifft ja irgendwie schon zu, oder? Und eigentlich war es ja auch eine Straftat wegen >1,6‰, aber diese war ja in Tateinheit (ich hoffe, das ist so richtig) mit Alkohol und nicht separat.

Ich war damals beim TÜV Nord ... kostete 60 Euro.
Glück gehabt, aber die 39,-€ reißen mich auch nicht in den Ruin.

War für mich hilfreich und konnte meine Strategie für die MPU abstecken (KT), eine schriftliche Empfehlung bekam ich gleich mit.
Der TÜV vermittelt auch gern Kurse, diese sind aber keine Pflicht ... und schlichtweg überteuert.
Danke für den Tipp.

Die Gebührenordnung ist in den Gemeinden recht unterschiedlich. Kommt auch darauf an was zusammengetragen wird. Bei mir waren das ca. 130 Euro für Führungszeugnis und Erstellung des neuen FS.
Alles klar, lass ich mich mal überraschen. Danke für deinen Anhaltspunkt.


Blickst du in dieser Informationsflut eigentlich noch durch ? Pass auf, dass du die Sache nicht verkomplizierst.
Jo, das schaff' ich. Ich bereite das hier für mich adäquat auf. Geht ja erstmal hauptsächlich um ablauftechnische und regulatorische Fragen. Da hätte ich gerne erstmal 'nen Fahrplan, werde mir aber deinen Tipp zu Herzen nehmen und versuchen, das ganze nicht zu verkomplizieren.

Nochmal besten Dank für alles, einen schönen Abend und viel Spaß bei Deutschland vs. Algerien,
Murdock
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Alles klar, dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Ich meinte ja von Anfang an 4 Monate bis zur Abgabe der ersten Haarprobe. Du meinst eher 5 Monate. Ist angekommen und soweit klar. Dankeschön!
Es kommt ja auf dein vorheriges Konsumverhalten an, ich gehe mal davon aus, dass du dich bei entsprechenden Trinkanlässen nicht mit zwei bis drei Bier zufreiden gegeben hast. :smiley894:

Okay, ist auch soweit klar, denk ich. Ich hoffe ja im Stillen trotzdem noch, dass sich Strafbefehl, Aufforderung zur MPU und Dreimonatsfrist zur Vorlage des GA so lange hinziehen, dass ich die MPU noch vor FS-Entzug hinbekomme. Ist klar, dass das eine heiße Angelegenheit wird und nicht unbedingt klappen muss. Dann muss ich damit leben.
Das werden wir abwarten müssen, wenn es soweit ist, reden wir darüber.

Aha, ist ja interessant. Ich dachte, bei der MPU wird auch das Sehvermögen getestet. Ist ja auch eine medizinische Untersuchung der Fahreignung und dafür ist ja eine gewisse Sehfähigkeit gefordert. Man könnte sich ja auch mit gepanschtem Alkohol das Sehvermögen kaputtgemacht haben
Bei der MPU musste ich den obligatorischen Entengang und die Zielversuche von Zeigefinger auf die Nase absolvieren, dass hatte ich damals auch noch mit 1,6‰ hingekriegt. :zwinker0004:

Den Sheriff verprügelt nicht, nein. Ich war handzahm und kooperativ. Aber "Alkohol und Verkehr" trifft ja irgendwie schon zu, oder? Und eigentlich war es ja auch eine Straftat wegen >1,6‰, aber diese war ja in Tateinheit (ich hoffe, das ist so richtig) mit Alkohol und nicht separat.
Nein, die Alkoholfahrt ist nicht zu verallgemeinern ... bei einer "normalen" TF gibts eine Fragestellung zwecks Alkohol ... mehr nicht.

und viel Spaß bei Deutschland vs. Algerien,
Den Spaß hatte ich, der kam aber ziemlich spät.:zwinker0004:
 

Murdock

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

nach etwas Funkstille mal ein kurzes Update von mir.

Es kommt ja auf dein vorheriges Konsumverhalten an, ich gehe mal davon aus, dass du dich bei entsprechenden Trinkanlässen nicht mit zwei bis drei Bier zufreiden gegeben hast.
Dreiste Unterstellung :zwinker0004:

Das werden wir abwarten müssen, wenn es soweit ist, reden wir darüber.
Genau so machen wir das.

Bei der MPU musste ich den obligatorischen Entengang und die Zielversuche von Zeigefinger auf die Nase absolvieren, dass hatte ich damals auch noch mit 1,6‰ hingekriegt.
Na, ich würde mal sagen, so ganz souverän war das bei mir vllt. nicht. Auf Entengang und Einbeinstand hat man, vllt. zu meiner eigenen Sicherheit, verzichtet.

Nein, die Alkoholfahrt ist nicht zu verallgemeinern ... bei einer "normalen" TF gibts eine Fragestellung zwecks Alkohol ... mehr nicht.
Na, das klingt ja mal halbwegs positiv. Danke für die Info.

Den Spaß hatte ich, der kam aber ziemlich spät.
Besser spät als nie. Wenigstens haben sie deinen Kritikpunkt dann gegen Frankreich berücksichtigt und das Endergebnis schon nach einer viertel Stunde hergestellt.


So, ich hab mich mal erkundigt, bei mir in der Nähe gibt es folgende MPIs:
  • TÜV Süd
  • PIMA
  • AVUS
  • TÜV Thüringen
  • IBBK (Institut für Beratung, Begutachtung, Kraftfahreignung GmbH)

Die haben auch ziemlich geballt demnächst Infoveranstaltungen. Mal sehen, ob ich die alle sofort besuchen kann. So wie ich das gelesen habe, kann man wohl kaum Empfehlungen für oder gegen ein bestimmtes MPI aussprechen, vllt. hat trotzdem jemand den einen oder anderen Hinweis. Die beiden TÜVs scheinen die einzigen zu sein, die auch kostenpflichtige Beratungen anbieten. Die anderen dürfen das scheinbar gar nicht. Der TÜV scheint da entweder eine Sonderstellung zu besitzen oder das Verbot irgendwie umgehen zu können. Vllt. bietet das eine andere Sektion des TÜV an, als die, die später die MPU durchführen, keine Ahnung.

Ein weiterer Punkt ist mir noch in den Sinn gekommen, zu dem ich noch eine Frage habe. Ich weiß schon, es ist noch nicht so weit, aber es könnte ja theoretisch jeden Tag der Strafbefehl hereinflattern. Ich gehe von folgenden zwei Möglichkeiten aus:
a) die angesetzte Tagessatzhöhe ist nicht zu hoch
Dann lege ich, wie oben bereits besprochen, unbegründeten Einspruch ein, den ich fristgerecht vor dem angesetzten Verhandlungstermin zurückziehe.
b) die angesetzte Tagessatzhöhe ist zu hoch
Wie läuft das dann? Mache ich es erst genauso, wie in a) und lege dann nochmal (begründeten) Einspruch gegen die Tagessatzhöhe ein? Geht das überhaupt? Wenn ich von vornherein begründeten Einspruch gegen die Tagessatzhöhe einlege, wird die vermutlich ziemlich kurzfristig angepasst, der Strafbefehl wird wirksam und ich würde entsprechend weniger Zeit gewinnen, oder? Oder kann ich Einspruch gegen die Tagessatzhöhe und einen weiteren unbegründeten Einspruch zeitgleich und in einem Schriftstück einlegen?

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine. Vielen Dank schon mal und einen schönen Sonntag noch.

Beste Grüße,
Murdock
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die beiden TÜVs scheinen die einzigen zu sein, die auch kostenpflichtige Beratungen anbieten. Die anderen dürfen das scheinbar gar nicht. Der TÜV scheint da entweder eine Sonderstellung zu besitzen oder das Verbot irgendwie umgehen zu können.
Der TÜV hat keine Sonderstellung. Der Trick ist ganz einfach, da die MPI keine Beratungsgespräche mehr führen dürfen, beauftragt man einfach private Gutachter. Das positive daran ist, dass du eine schriftliche Empfehlung für deine MPU erhältst und die Gutachter sich an diese Empfehlung halten. Negativ sind die meist angebotenen Kurse zu überteuerten Preisen.
Um Hinweise über ein "gutes" MPI in deiner Gegend zu bekommen, solltest du mal nach Erfahrungsberichten googeln.

Oder kann ich Einspruch gegen die Tagessatzhöhe und einen weiteren unbegründeten Einspruch zeitgleich und in einem Schriftstück einlegen?
Nein, ein Einspruch ist entweder begründet oder unbegründet ... diese Dinge musst du trennen.

Ich hatte Einspruch gegen die Tagessatzhöhe eingereicht, mit Erfolg ... hatte allerdings einen Anwalt an meiner Seite (Rechtsschutzversicherung machts möglich).
 

Murdock

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, da bin ich wieder,

es gibt Neuigkeiten. Eine gute und eine schlechte.

1. Die Gute
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, das Strafverfahren gegen mich einzustellen, so ich denn die Auflage der Zahlung von 600,-EUR an eine Kirchenstiftung fristgerecht (bis 01.08.14) erfülle. Keine Eintragung in irgendwelche Register oder Führungszeugnisse. Auch keine Meldung an das VZR in Flensburg. Damit komm ich ganz gut weg und ich werde dem auch nachkommen. Das versagt mir zwar die Möglichkeit, eventuell fristverlängernden Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen, aber das ist halt so.

2. Die Schlechte
Die Polizei hat das natürlich pflichtgemäß trotzdem an die FSSt weitergeleitet. Die hat mich heute, pünktlich zum Wochenende, mit einem Brief beglückt. :smiley5771: Ihr könnt euch denken, was darin im Groben steht, hier die Details:
a) Die Fragestellung
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können?

Ist zu erwarten, dass Herr Murdock zukünftig ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?
Kann durch Auflagen oder Beschränkungen gewährleistet werden, dass Herr Murdock das Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigen Alkoholkonsum hinreichend sicher trennen kann?

Ist zu erwarten, dass Herr Murdock auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?


b) Die Frist
Wir fordern Sie daher auf, uns bis spätestens 19.09.2014 das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung Ihrer Wahl beizubringen.

c) Folgen bei Nichtvorlage
Verweigern Sie die Untersuchung oder bringen Sie das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung auf Ihre Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). Dies hätte zur Folge, dass die Feststellung Ihrer Nichteignung dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge zu untersagen wäre.

d) Hinweis auf Akteneinsicht
Die an die gewählte Begutachtungsstelle zu übersendenden Unterlagen können zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Dazu hätte ich zunächst folgende Fragen:
zu a) Ist an den Fragestellungen was ungewöhnlich? Die Frage "Kann durch Auflagen [...]" verstehe ich nicht ganz? Worauf zielt das ab?

zu b) Hmm... Das passt ja perfekt. Fliege am 12.09. nach Portugal einen Freund besuchen. Wollten dann Ende September wieder hier eintreffen. Das Pikante daran ist, dass er mit dem Auto da unten ist und wir gemeinsam mit dem Auto wieder nach Deutschland fahren wollten. Also eigentlich abwechselnd. Wenn ich jetzt meinen FS vorher abgebe, muss er alleine fahren. Wenn ich ihn nicht abgebe, wird die FSSt wohl wärend meiner Abwesenheit ein Entzugsverfahren einleiten, das dann wohl Geld kostet. Da der 19.09.2014 gerade einmal 3 Monate nach meiner TF liegt, besteht hier wohl eher nicht die geringste Chance auf ein positives GA. Eine Fristverlängerung um 3-4 Monate scheint mir irgendwie unrealistisch. Seht ihr Aussicht auf eine kürzere Fristverlängerung, sodass ich den Lappen nach meiner Heimkunft aus Portugal ohne Entzugsverfahren abgeben kann? Das Entzugsverfahren kostet ja wieder, wenn ich das recht in Erinnerung hat. Gibt es sonst noch bedeutsame Unterschiede zwischen freiwillig abgeben und Entzugsverfahren?

zu c) Neeeeeiiiiiin :smiley1694:... Ein Fahrradfahrverbot! Führerschein weg schaff' ich ja problemlos, aber kein Fahrrad mehr fahren??? Das wäre extrem hinderlich. Meint ihr, ich kann denen sowas vielleicht irgendwie "ausreden"? Denke an sowas wie, ich bin ja gewillt, was zu ändern und das auch im Rahmen meiner Möglichkeiten nachzuweisen (AN oder LW), aber es wäre durchaus zuvorkommend, von dem Fahrradfahrverbot abzusehen, bis ich den ersten ernsthaften Versuch unternommen habe, ein positives GA zu erlangen und vorzulegen.

Übrigens beschäftige ich mich parallel auch schon mit dem FB. Werde mir bis zur Veröffentlichung hier aber wohl noch ein bisschen Zeit lassen, um ein bisschen intensiver in mir und meiner (Trink-)Vergangenheit zu kramen. In diesem Sinne, danke schon mal an alle, die nützliche Hinweise dalassen.

Beste Grüße,
Murdock
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
zu a) Ist an den Fragestellungen was ungewöhnlich? Die Frage "Kann durch Auflagen [...]" verstehe ich nicht ganz? Worauf zielt das ab?
Ganz einfach ... es kommt auf deine Trinkgewohnheiten an, genauer gesagt, auf deine Trinkmotive.
Um das mal einfach zu erklären, sind deine "Saufgelage" extrem übertrieben, kann die Auflage entweder ein entsprechender Abstinenzzeitraum (12 Monate) oder im Härtefall ein Entzug bedeuten.
Daher den "Ball" etwas flach halten. :zwinker0004:

Eine Fristverlängerung um 3-4 Monate scheint mir irgendwie unrealistisch. Seht ihr Aussicht auf eine kürzere Fristverlängerung, sodass ich den Lappen nach meiner Heimkunft aus Portugal ohne Entzugsverfahren abgeben kann?
Eine Fristverlängerung musst du mit den Behördis der FSST aushandeln, ich kann mich nicht erinnern, dass es hier festgeschriebene Zeiten gibt.

Gibt es sonst noch bedeutsame Unterschiede zwischen freiwillig abgeben und Entzugsverfahren?
Bisher gab es den Unterschied zwischen "freiwillig" und "einziehen lassen". Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Entzug alle Punkte auf NULL gesetzt werden ... bei freiwilliger Abgabe sie aber bestehen bleiben.
Es scheint aber, dass dich da etwas geändert hat ... frag mal Nancy per PN, ich denke sie hatte sich auf diesem Gebiet mal etwas schlau gemacht. Da ich beruflich meist gefordert bin, finde ich manchmal nicht die Zeit um das Netz nach Erneuerungen zu durchforsten.

Ein Fahrradfahrverbot! Führerschein weg schaff' ich ja problemlos, aber kein Fahrrad mehr fahren??? Das wäre extrem hinderlich. Meint ihr, ich kann denen sowas vielleicht irgendwie "ausreden"?
Ein Fahrradverbot nach Alkoholfahrt ist unverhältnismäßig ... Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 25.09.2009 hervor (10 B 10930/09.OVG). Link
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Bisher gab es den Unterschied zwischen "freiwillig" und "einziehen lassen". Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Entzug alle Punkte auf NULL gesetzt werden ... bei freiwilliger Abgabe sie aber bestehen bleiben.
Es scheint aber, dass dich da etwas geändert hat ... frag mal Nancy per PN, ich denke sie hatte sich auf diesem Gebiet mal etwas schlau gemacht. Da ich beruflich meist gefordert bin, finde ich manchmal nicht die Zeit um das Netz nach Erneuerungen zu durchforsten.

Ich erspare mal das PN schreiben...:zwinker0004:

Im Fall von Murdock kommt der Beschluss, dass die Punkte bei freiwilliger Abgabe gelöscht werden nicht zum Tragen, da hier keine Sperrfrist vorliegt.


Interessantes Urteil bei freiwilligem Verzicht der FE....
 

Murdock

Neuer Benutzer
Daher den "Ball" etwas flach halten.
Hmm... Verstehe ich irgendwie nicht. Hilf' mir mal bitte... :smiley2204:

Ein Fahrradverbot nach Alkoholfahrt ist unverhältnismäßig ... Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 25.09.2009 hervor (10 B 10930/09.OVG). Link
Im Grunde genommen halte ich das auch für unverhältnismäßig, was natürlich absolut keine Rolle spielt. Aber in dem Urteil geht es ja um jemanden, der zum Zeitpunkt der Tat keinen Führerschein hatte. Das ist ja bei mir nicht so. Allerdings werde ich ja mit Entzug/freiwilliger Abgabe meines FS auch keinen mehr haben. Allgemein ist das ja schon irgendwie bedenklich, oder? Ein betrunkener Autofahrer muss seinen Schein abgeben, darf aber weiter Fahrrad fahren. Ein betrunkener Radfahrer verliert seinen Schein und ihm wird das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt. Somit ist betrunken Fahrradfahren, ein Delikt, welches laut dem von dir (Max) zitierten Urteil (salopp gesagt) weniger gefährlich ist, härter sanktioniert, als betrunken Auto zu fahren. Das würde ja beinahe das Zeichen setzen, dass man betrunken mit dem Auto besser unterwegs ist, als mit dem Rad. Die FEB schließt quasi von "Der ist betrunken Fahrrad gefahren" auf "Der macht das auch mit dem Auto", nicht aber von "Der ist betrunken Auto gefahren" auf "Der macht das auch mit dem Fahrrad". Nunja, driftet vielleicht thematisch etwas ab. Etwas verwirrt bin ich über die Vorgehensweise aber schon. Werde mich diesbezüglich auch mal von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen demnächst. :smiley2204:

Im Fall von Murdock kommt der Beschluss, dass die Punkte bei freiwilliger Abgabe gelöscht werden nicht zum Tragen, da hier keine Sperrfrist vorliegt.
Danke Nancy für deinen Hinweis. Macht auch irgendwie Sinn. Riecht für mich danach, als könnte sich ein findiges Mädel/Kerlchen bestimmt irgendwie einen Fall konstruieren, mit dem sie/er sich per freiwilliger Abgabe und sofortiger Wiederbeantragung "punktefrei" kaufen kann.
Nun frage ich mich aber gerade, führen denn mehrere Wege nach Flensburg? Von Seiten des StAs ist mir ja in Aussicht gestellt worden, dass die Tat nicht ans VZR in Flensburg gemeldet wird, so ich denn die Auflage erfülle. Wie verhält es sich denn nun mit der FSSt? Petzen die das nach Flensburg? Ansonsten gäbe es bei mir ja gar keine Punkte, die gelöscht oder nicht gelöscht werden könnten.

Habe ich eigentlich noch mit einem Bußgeldbescheid von der Stadt zu rechnen? Wenn ja, wie hoch liegt das üblicherweise?

In welcher Größenordnung liegen denn die Verwaltungsgebühren (und evtl. sonstige anfallende Kosten) für ein Entzugsverfahren? Bin noch am Überlegen, ob ich den Schein besser vor meinem Urlaub freiwillig abgeben sollte oder ob ich ihn einfach mitnehme, dort noch fahre und dann wahrscheinlich Post im Briefkasten habe, wenn ich wieder heim komme.

Vielen Dank euch beiden. Hier fühle ich mich gut aufgehoben.

Beste Grüße,
Murdock
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hmm... Verstehe ich irgendwie nicht. Hilf' mir mal bitte...
Um etwas nicht zu übertreiben, sagt man bei uns ... "den Ball flach halten" ... diesbezüglich meinte ich deinen Umgang mit Alkohol, lebst ja allerdings abstinent, da hat sich das ja erledigt. Jetzt alles klar ?

Werde mich diesbezüglich auch mal von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen demnächst.
Das macht bestimmt auch Sinn, ein guter Fachanwalt (Verkehr) kann hier bestimmt etwas erreichen, ich hatte ja auch einen der etwas erreicht hat. :zwinker0004:

Wie verhält es sich denn nun mit der FSSt? Petzen die das nach Flensburg? Ansonsten gäbe es bei mir ja gar keine Punkte, die gelöscht oder nicht gelöscht werden könnten.
Die können petzen was sie wollen, hier fehlt die Rechtsgrundlage für einen Eintrag in das VZR ... so einfach geht das nun auch wieder nicht.

Habe ich eigentlich noch mit einem Bußgeldbescheid von der Stadt zu rechnen? Wenn ja, wie hoch liegt das üblicherweise?
Bußgeldbescheide unterliegen einem richterlichen Beschluss, gibts hier keinen ... gibts auch kein Bußgeld und somit auch nicht von der Stadt.

In welcher Größenordnung liegen denn die Verwaltungsgebühren (und evtl. sonstige anfallende Kosten) für ein Entzugsverfahren?
Ich möchte mich hier nicht festlegen, hab aber mal etwas von 35 Euro gelesen.
 

Murdock

Neuer Benutzer
Hi,

danke für deine Antworten, Max!

Um etwas nicht zu übertreiben, sagt man bei uns ... "den Ball flach halten" ... diesbezüglich meinte ich deinen Umgang mit Alkohol, lebst ja allerdings abstinent, da hat sich das ja erledigt. Jetzt alles klar ?

Hehe, ja, danke für die Erläuterung. Konnte das nicht richtig einordnen, weil ich ja abstinent lebe.

Die können petzen was sie wollen, hier fehlt die Rechtsgrundlage für einen Eintrag in das VZR ... so einfach geht das nun auch wieder nicht.

Ah, das klingt gut. Danke für die Info!


So, an Neuigkeiten gibt's folgendes:
War letzte Woche beim TÜV auf dem Infoabend. Natürlich dürfen sie nicht beraten, schon gar nicht in Einzelfällen, aber da hatte ich den Eindruck, dass die einen auch ins offene Messer laufen lassen würden. Einer hatte gefragt, ob er auch nach 3 Monaten mit Leberwerten als Abstinenznachweis kommen kann. Der Psychologe zuckte mit den Schultern und meinte, das muss man dann im Gespräch klären, ist einzelfallabhängig. Selbst wenn sie vielleicht sogar theoretisch die Möglichkeit haben, was ich nicht weiß, so ist es nach allem, was ich bisher gehört habe doch höchst unwahrscheinlich, dass das funktioniert. Auch sonst waren echte Informationen an diesem Infoabend sehr rar gesät. Auch auf Nachfragen kaum was Konkretes. Alles sehr sehr unverbindlich. Ich war nachher nicht schlauer als vorher.

Diese Woche war ich bei der AVUS. Die haben gezeigt, dass es auch anders geht. Es war eine sehr entspannte Atmosphäre da und der Psychologe war auch ein sehr angenehmer Typ Mensch. Wer wollte, durfte seine Geschichte erzählen, haben auch alle (4) gemacht. Mit mir waren da 3 Alkoholfragestellungen (eine doppelt mit Straftat) und 1 Mal Straftat im Verkehr. Gemäß der Verteilung hat er dann auch abgestimmt, was er erzählt. Hat auch so ein bisschen in der Runde angetastet, was schon an Vorwissen da ist. Da die Straftat seines Erachtens nach ein etwas diffiziler Fall ist, hat er ihm grob empfohlen, wie er seine Vorbereitung starten sollte, danach ist er detaillierter auf die Alkoholfragestellung eingegangen. Worauf es bei der Alkohol-MPU ankommt, in groben Zügen, was sie da rausfinden wollen und dass das keine reine Willkür ist, sondern sie sich auch an die Begutachtungsleitlinien (das Buch hatte er mit) halten müssen und dass darin die Fragestellungen stehen, die im Rahmen der Begutachtung zu beantworten sind. Auch die Hypothesen, denen man initial zugeordnet wird, hat er erwähnt, ohne bei allem jedoch auf zu viele Details einzugehen. War glaube ich im Wesentlichen, um ein bisschen eventuelle Ängste zu nehmen/reduzieren. Dann ging es noch kurz um Abstinenznachweise und worauf man achten soll (Intervalle zwischen Haarproben, Frist zwischen Abschlussbericht und MPU, zertifiziertes Labor, usw.). Zum Schluss noch Vorbereitungsmethoden kurz skizziert und gesagt, dass im Mittel diejenigen, die Einzelgespräche bei einem VP gemacht haben, am besten vorbereitet kommen, dass es aber durchaus auch andere Möglichkeiten gibt, sich gut vorzubereiten (Gruppensitzungen, Vorbereitungskurse, Internetforen). Bei allen Methoden ist eine gewisse Vorsicht geboten, besonders bei Vorbereitungskursen gibt es schwarze Schafe.

Zwar muss ich auch hier sagen, dass ich das meiste vorher schon recherchiert habe, aber das hat für mich einen wesentlich freundlicheren und offeneren Eindruck gemacht. Weiß jetzt noch gar nicht genau, ob ich überhaupt noch woanders hingehe, auch wenn ich weiß, dass ich für die MPU möglicherweise eine(n) andere(n) Gutachter/In bekommen werde. Haarproben sind obendrein auch noch ein ganzes Stück günstiger, als beim TÜV.

Ach ja, beim Hausarzt war ich auch. Leberwerte sind in der Norm, es gab wohl eine sehr unglaubwürdige Spitze beim Hämoglobin. Er meinte, das sind meistens Laborfehler. Dann hat er noch einen kompletten Bauch-Ultraschall gemacht, auch da war alles unauffällig. Mit viel Phantasie meinte er, könnte man einen ganz leichten Ansatz einer Leberverfettung erkennen, kann aber auch am Monitor liegen, also alles andere als eine gesicherte Diagnose. Im Allgemeinen meinte er, brauche ich mir keine Sorgen machen, da ist noch nichts zu spät ;-) Danach nochmal Blut für ein Blutbild abgenommen, damit das mit dem Hämoglobin geklärt werden kann. Nächste Woche noch Besprechung Laborwerte.

Zum Anwalt hab ich's bisher noch nicht geschafft. Aber schon mal beim ADAC angefragt. Erstberatung bei einem Ihrer Vertragsanwälte ist drin. Ist auch gleich einer hier bei mir um die Ecke. Dieses Fahrradfahrverbot, was mir da in Aussicht gestellt wurde, wurmt mich doch schon etwas... hmm... :smiley2204:
Hat jemand schon mal was von einem eingeschränkten Fahrradfahrverbot gehört? Ich habe vereinzelt was gelesen, dass teilweise das Fahrradfahren z.B. nur auf öffentlichen Straßen untersagt wird oder nur abends/nachts. Letzteres wäre für mich schon eine bedeutsame Verbesserung. :hand0054:

Beste Grüße,
Murdock
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben