Guten Abend zusammen
Ich freue mich darauf, meinen Fall in diesem Forum erläutern zu dürfen
Am 14.02.2016 bin ich mit 1,62‰ durch eine allgemeine Verkehrskontrolle angehalten worden. Die Polizei nahm mir sofort den Führerschein ab & beim Gerichtsverfahren am 07.06.2016 wurde mir meine Fahrerlaubnis "entzogen" und eine neunmonatige Fahrerlaubnissperre auferlegt. Diese lief am 07.03.2017 ab. In den nun folgenden Absätzen stehen Infos zu meiner Person (ausgefüllter FB Alkohol).
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 192 cm
Gewicht: 80kg
Alter: 26
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.02.2016
BAK: 1,62
Trinkbeginn: 18:30
Trinkende: 23:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 00:30
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate Fahrerlaubnis Entzug
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nein
Bundesland: NRW
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 15.02.2016
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Für die Eltern gemacht (2 Jahre)
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein (lebe im Ausland und kann keine DE MPU machen)
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein
MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Nein
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Nein
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Nein
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Nun folgendes Problem - Eine Neu- bzw. Wiedererteilung habe Ich nie angefragt. Ich bin 2018 zum vor Ort studieren in die Niederlande gezogen. In der Zeit hatte Ich nicht mehr die Möglichkeit eine MPU zu absolvieren (darf nur in DE gemacht werden & durch die lokale FSST angeordnet werden) & hatte durch mein Studium keine Zeit einen neuen Führerausweis in NL zu machen. 2019 bin Ich nach Abschluss meines Studiums in die Schweiz gezogen und konnte dort unter wahrheitsgemässen Angaben einen Schweizer Führerausweis erhalten (Theorie / Praxis Prüfung & WAB Kurs). Eine lokale "verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung" wurde bei Antragstellung nicht angeordnet.
Nun habe Ich sowohl einen FAER als auch ZFER-Auszug bestellt (im Anhang beigefügt). In keinem der beiden Dokumente steht etwas von einer MPU Anordnung? Dürfte Ich nun zum Einkaufen über die CH <-> DE Grenze fahren?
Besten Dank für euren Input. Bei Fragen stehen Ich gerne zur Verfügung
Ich freue mich darauf, meinen Fall in diesem Forum erläutern zu dürfen
Am 14.02.2016 bin ich mit 1,62‰ durch eine allgemeine Verkehrskontrolle angehalten worden. Die Polizei nahm mir sofort den Führerschein ab & beim Gerichtsverfahren am 07.06.2016 wurde mir meine Fahrerlaubnis "entzogen" und eine neunmonatige Fahrerlaubnissperre auferlegt. Diese lief am 07.03.2017 ab. In den nun folgenden Absätzen stehen Infos zu meiner Person (ausgefüllter FB Alkohol).
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 192 cm
Gewicht: 80kg
Alter: 26
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.02.2016
BAK: 1,62
Trinkbeginn: 18:30
Trinkende: 23:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 00:30
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate Fahrerlaubnis Entzug
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nein
Bundesland: NRW
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 15.02.2016
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Für die Eltern gemacht (2 Jahre)
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein (lebe im Ausland und kann keine DE MPU machen)
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein
MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Nein
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Nein
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Nein
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Nun folgendes Problem - Eine Neu- bzw. Wiedererteilung habe Ich nie angefragt. Ich bin 2018 zum vor Ort studieren in die Niederlande gezogen. In der Zeit hatte Ich nicht mehr die Möglichkeit eine MPU zu absolvieren (darf nur in DE gemacht werden & durch die lokale FSST angeordnet werden) & hatte durch mein Studium keine Zeit einen neuen Führerausweis in NL zu machen. 2019 bin Ich nach Abschluss meines Studiums in die Schweiz gezogen und konnte dort unter wahrheitsgemässen Angaben einen Schweizer Führerausweis erhalten (Theorie / Praxis Prüfung & WAB Kurs). Eine lokale "verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung" wurde bei Antragstellung nicht angeordnet.
Nun habe Ich sowohl einen FAER als auch ZFER-Auszug bestellt (im Anhang beigefügt). In keinem der beiden Dokumente steht etwas von einer MPU Anordnung? Dürfte Ich nun zum Einkaufen über die CH <-> DE Grenze fahren?
Besten Dank für euren Input. Bei Fragen stehen Ich gerne zur Verfügung
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