Trunkenfahrt 2016 & nun im Ausland lebend

Sunchez

Neuer Benutzer
Guten Abend zusammen

Ich freue mich darauf, meinen Fall in diesem Forum erläutern zu dürfen :)

Am 14.02.2016 bin ich mit 1,62‰ durch eine allgemeine Verkehrskontrolle angehalten worden. Die Polizei nahm mir sofort den Führerschein ab & beim Gerichtsverfahren am 07.06.2016 wurde mir meine Fahrerlaubnis "entzogen" und eine neunmonatige Fahrerlaubnissperre auferlegt. Diese lief am 07.03.2017 ab. In den nun folgenden Absätzen stehen Infos zu meiner Person (ausgefüllter FB Alkohol).

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 192 cm
Gewicht: 80kg
Alter: 26

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.02.2016
BAK: 1,62
Trinkbeginn: 18:30
Trinkende: 23:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 00:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate Fahrerlaubnis Entzug

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nein

Bundesland: NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 15.02.2016

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Für die Eltern gemacht (2 Jahre)
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein (lebe im Ausland und kann keine DE MPU machen)
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein

MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Nein
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Nein
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Nein

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein

Nun folgendes Problem - Eine Neu- bzw. Wiedererteilung habe Ich nie angefragt. Ich bin 2018 zum vor Ort studieren in die Niederlande gezogen. In der Zeit hatte Ich nicht mehr die Möglichkeit eine MPU zu absolvieren (darf nur in DE gemacht werden & durch die lokale FSST angeordnet werden) & hatte durch mein Studium keine Zeit einen neuen Führerausweis in NL zu machen. 2019 bin Ich nach Abschluss meines Studiums in die Schweiz gezogen und konnte dort unter wahrheitsgemässen Angaben einen Schweizer Führerausweis erhalten (Theorie / Praxis Prüfung & WAB Kurs). Eine lokale "verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärung" wurde bei Antragstellung nicht angeordnet.

Nun habe Ich sowohl einen FAER als auch ZFER-Auszug bestellt (im Anhang beigefügt). In keinem der beiden Dokumente steht etwas von einer MPU Anordnung? Dürfte Ich nun zum Einkaufen über die CH <-> DE Grenze fahren?

Besten Dank für euren Input. Bei Fragen stehen Ich gerne zur Verfügung
 

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Zuletzt bearbeitet:

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
In keinem der beiden Dokumente steht etwas von einer MPU Anordnung? Dürfte Ich nun zum Einkaufen über die CH <-> DE Grenze fahren?

Meiner Kenntnis nach nicht. Eine MPU-Anordnung würde erst erteilt werden wenn du einen Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis stellen oder einen Umtausch deines schweizer in einen deutschen Führerschein beantragen würdest.
 

Sunchez

Neuer Benutzer
Hallo MrMurphy

Besten Dank für deine schnelle Antwort.

Ich bin seit 2018 in DE abgemeldet -> NL angemeldet.
2019 meldete ich mich in NL ab -> CH angemeldet. Wurde durch die Erteilung einer CH FE nicht die charakterliche Eignung geprüft und bestätigt? Ich wurde im Inland / Ausland (Frankreich, Österreich, Italien) bereits kontrolliert und dort wurde nichts beanstandet.

Ich rief bei einer FSST in Baden-Württemberg an und mir wurde jede Hilfe verwehrt. Grund - Mir kann nur Auskunft gegeben werden, sofern ich in der Gemeinde leben würde.

Ich möchte keine Fehler machen und habe auch in der Schweiz bei Antragstellung alles offen gelegt :eek:
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich rief bei einer FSST in Baden-Württemberg an und mir wurde jede Hilfe verwehrt. Grund - Mir kann nur Auskunft gegeben werden, sofern ich in der Gemeinde leben würde.

Richtig. Dafür ist die Führerscheinstelle deines Wohnorts zuständig.

Wurde durch die Erteilung einer CH FE nicht die charakterliche Eignung geprüft und bestätigt?

Nein. Nach der Logik könntest du auch einen deutschen Führerschein machen und damit die MPU umgehen.

Ich wurde im Inland / Ausland (Frankreich, Österreich, Italien) bereits kontrolliert und dort wurde nichts beanstandet.

Dort darfst du mit deinem schweizer Führerschein auch fahren.

Ich möchte keine Fehler machen und habe auch in der Schweiz bei Antragstellung alles offen gelegt

Die Schweiz hat mit einer deutschen MPU-Auflage nichts am Hut. Das sagt also nichts aus.
 

Sunchez

Neuer Benutzer
Hmmm … somit habe ich gar keine Chance mehr in DE zu fahren?? Ich habe nur etwas über einen ordentlichen Wohnsitznachweis von mind. 185 Tagen gelesen, damit die FE gegenseitig anerkannt werden muss.

Ich kann keinen Antrag auf Anerkennung der CH FE in DE stellen, da ich in der Schweiz lebe und die deutsche FSST nicht helfen kann. Die schweizer FSST sagt alles in Ordnung.

Eine DE MPU aus der Schweiz heraus kann ich auch nicht machen :(
 
Zuletzt bearbeitet:

Andi18

MPU Profi
Ich erachte die Äußerungen von MrMurphy für größtenteils unsinnig.
Wurde durch die Erteilung einer CH FE nicht die charakterliche Eignung geprüft und bestätigt? Ich wurde im Inland / Ausland (Frankreich, Österreich, Italien) bereits kontrolliert und dort wurde nichts beanstandet.
Dort darfst du mit deinem schweizer Führerschein auch fahren.
Hier tut mir wirklich der Fuß weh. Warum solltest mit dem CH-FS in Frankreich, Österreich fahren dürfen und nicht in Deutschland? Hast schon mal was von Sinn und Zweck von Europa gehört?
Wenn in Schweiz die FE ausgestellt bekommen hast mit dem Wohnsitz dort, ist natürlich nach dem dortigen Vorschriften die Fahreignung geprüft worden, somit darfst Du natürlich auch in Europa damit fahren.
Warum darf jeder andere Schweizer in Deutschland auch fahren oder dürfen die das plötzlich nicht?

Was nun eine fachkundige Expertise zu dem Fall angeht, würde ich bei einem RA nachfragen, welche auf EU-Führerscheine mitunter spezialisiert sind. Such einfach in google danach, da gibts z.B. einen in Berlin Oranienburg, der war auch schon im ZDF zum Interview.
Bei Dir ist es zwar außerhalb EU, aber bin überzeugt, daß er solche Fragen beantworten kann, v.a. wenn dann tatsächlich mal wieder nach Deutschland übersiedeln magst.
 

Sunchez

Neuer Benutzer
Lieber Andi18

Besten Dank für deine Antwort.

Ich möchte vermeiden, dass hier in diesem tollen Forum ein Streitgespräch wegen meines Fehlers angefangen wird. Ich dachte, bevor Ich auf einen RA zugehe, versuche ich es einmal hier. Mir ist bewusst, dass die Schweiz wie so häufig ein Sonderfall ist.

Ich kann gerne ein Update nach meinem Gespräch mit einem CH & DE RA geben. Ich möchte nur unter keinen Umständen eine Anleitung zu „How-to MPU umgehen“ oder Ähnlichem mit meinem Thema darstellen.

Hier wäre ein Input von weiteren Mitgliedern oder Moderatoren wünschenswert, ob ein Update in Ordnung wäre.

In jedem Fall - Vielen Dank für euren Input bis hier hin :)
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich möchte vermeiden, dass hier in diesem tollen Forum ein Streitgespräch wegen meines Fehlers angefangen wird.

Unterschiedliche Wissensstände sollten geklärt werden.

Warum darf jeder andere Schweizer in Deutschland auch fahren oder dürfen die das plötzlich nicht?

Weil Sunchez mit Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland gleichzeitig das Recht entzogen wurde, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.

Siehe zum Beispiel

https://www.frag-einen-anwalt.de/Neuen-Fuehrerschein-trotz-Entzug--f373155.html

oder § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG

Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.

oder § 3 Abs. 2 StVG

Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis auf Grund anderer Vorschriften entzieht.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
oder § 69b Abs. 1 Satz 1 StGB

Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne daß ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
und auch

https://ksv-polizeipraxis.de/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland/

2.6 Keine Gültigkeit bei Entzug bzw. Versagung der Fahrerlaubnis​


Ist dem Inhaber einer Drittstaats-Fahrerlaubnis in der Vergangenheit in Deutschland eine Fahrerlaubnis gerichtlich oder verwaltungsrechtlich entzogen oder versagt worden, so kann die Person gem. § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 FeV von ihrer neu erworbenen Drittstaats-Fahrerlaubnis im Inland keinen Gebrauch mehr machen, und zwar auch dann nicht, wenn die neue Fahrerlaubnis im Ausland rechtmäßig erworben wurde.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich muss MrMurphy hier absolut zustimmen, entscheidend ist hierbei der §29 Abs. 3 FeV:

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. (...)
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, (...)
3.
denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

Nun habe Ich sowohl einen FAER als auch ZFER-Auszug bestellt (im Anhang beigefügt). In keinem der beiden Dokumente steht etwas von einer MPU Anordnung?
Diese steht auch nicht im FAER, anhand des Tilgungsdatums (2032) kannst du aber erkennen ab wann du hier in D keine MPU mehr machen müsstest.
Hier wäre ein Input von weiteren Mitgliedern oder Moderatoren wünschenswert, ob ein Update in Ordnung wäre.
Kannst du gerne machen :smiley138:
 
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