Dio
Neuer Benutzer
Hallo werte Gemeinschaft und allen Antwortenden.
Meine Anliegen ist sicher untypisch oder sehr individuell.
Ich werde nach vielen Jahren einen Antrag auf Wiedererteilung bei der FS stellen.
Die Führerscheinstelle wird sicherlich, bzw. möglicherweise eine MPU vorschlagen, bevor ich die Führerschein-Prüfungen neu absolvieren darf.
Meine Führerscheinakte hat einen Eintrag von 2016 - Vorsätzl. Fahren ohne FE. (3 Punkte)
Zwei Einträge aus 2006 (Trunkenheitsfahrt mit Entzug der FE) und 2007 (Fahren ohne FE und Alkohol am Steuer) sind aus der Führerscheinakte gelöscht.
Meine Frage:
Darf oder wird der Gutachter auf die gelöschten Delikte eingehen,
weil ein "Fahren ohne FE" 2016 eine vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis impliziert?
Danke für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Meine Anliegen ist sicher untypisch oder sehr individuell.
Ich werde nach vielen Jahren einen Antrag auf Wiedererteilung bei der FS stellen.
Die Führerscheinstelle wird sicherlich, bzw. möglicherweise eine MPU vorschlagen, bevor ich die Führerschein-Prüfungen neu absolvieren darf.
Meine Führerscheinakte hat einen Eintrag von 2016 - Vorsätzl. Fahren ohne FE. (3 Punkte)
Zwei Einträge aus 2006 (Trunkenheitsfahrt mit Entzug der FE) und 2007 (Fahren ohne FE und Alkohol am Steuer) sind aus der Führerscheinakte gelöscht.
Meine Frage:
Darf oder wird der Gutachter auf die gelöschten Delikte eingehen,
weil ein "Fahren ohne FE" 2016 eine vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis impliziert?
Danke für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße