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Frage: MPU oder nach ÄG Führerschein zurück ?

Moreno

Benutzer
Hallo, mein Name ist Moreno ich bin 22 Jahre alt & bin neu in diesem Forum. ich hoffe jemand kann mir zu diesem Vorfall paar Informationen geben.
Ich schildere mal die Vorfälle damit man es besser verstehen kann.

Vor 2 Jahren musste ich meinen Führerschein abgeben
Da ich unter Alkoholeinfluss (1,1) Promille Gefahren bin.

Nach etwa einer Woche bin ich erneut ohne FS Auto gefahren,
Was ziemlich bescheuert gewesen ist.

Die Führerscheinstelle forderte mich auf einen einen besonderen Kurs
Für fahranfänger zu absolvieren zwecks der Alkohol fahrt, was ich auch gemacht habe & erfolgreich bestanden habe
Dazu kommt noch das ich zu dem Zeitpunkt in der Probezeit war Verlängerte Probezeit.
Ich war sehr optimistisch und dachte nach diesem Kurs bekomme ich meinen FS wieder.

Aber es tat sich erstmal nichts es war warten angesagt ungefähr 3 Monate.
Nach endlosen warten habe ich dann heute Post von der Führerscheinstelle
Erhalten.
Darin stand dass ich ein ärztliches Gutachten machen muss bis zum 28 Oktober.
(Begründung) unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, von einer Ecstasy-Tablette
Ich war in keinem Auto als ich kontrolliert wurde sondern zu Fuß unterwegs.
Meine Frage wäre jetzt bekomme ich nach dem ärztlichen Gutachten noch eine MPU
Oder hat sich das Ganze da durch dann geklärt ?

Was ich nicht ganz verstehe warum konfrontiert mich die Führerscheinstelle nicht damit
Dass ich ohne Führerschein Auto gefahren bin dass gibt mir zu bedenken.
Ich hoffe jemand kann mir antworten geben Lg
 
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 22

Was ist passiert?
Drogensorte: Ecstasy
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):
Datum der Auffälligkeit: 25.05.2014

Drogenbefund
Blutwerte:
Schnelltest:
Beim Kauf erwischt:
Nur daneben gestanden: Ja

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:
Verurteilt: Ja
Strafe abgebüßt:

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Fahren ohne Führerschein Alkohol fahrt 1,1 Promile. Mehrfach geblitzt mind 7x & einmal über eine rote Ampel gefahren.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland
: Baden-Württemberg


Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: Noch nie Konsumiert

Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: negativ
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon gehabt?: -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
 
Hallo Moreno,
ich hatte dir auf deine Frage ja hier schon mal geantwortet. Aber warten wir mal ab, vllt. sieht es mein Kollege Max (für den Drogenbereich zuständig ) etwas anders. Er wird sich sicher noch melden...

P.S. Habe deinen Thread vom Alk.unterforum hierher verschoben.:smiley138:
 
Danke nochmal für die Antwort.

Ich hätte da noch ne frage leider weiß ich nicht mehr was ich 2014 bei der Polizei ausgesagt habe, zwecks den besitzt der Ecstasy Tablette. Aber hätte ich den Konsum eingeräumt dann wäre ja von der Führerscheinstelle direkt eine Mpu gekommen oder sehe ich das falsch ?

Mein Problem ist erstmal das ich nicht weiß was ich beim ÄG sagen soll, gebe ich den Konsum zu bekomme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mpu aufs Auge gedrückt.

Mein Antwort auf die Frage vom Arzt warum ich im besitzt dieser Droge war.

Ich habe damals mit einem Kollegen zusammen in einer WG gewohnt. Als ich zuhause war Erhielt ich einen Anruf von meinem Mitbewohner, der fragte mich ob ich Nicht Lust hätte in einer Bar etwas zu trinken, ich stimmte darauf hin zu und dann fragte er mich ob ich in sein Zimmer gehen könnte und ihm aus seiner Schublade die Tablette mit nehmen könne. Das habe ich dann auch gemacht, ich machte mich dann auf den Weg und wurde dann von der Polizei am Hauptbahnhof empfangen.

Kann man es so bei dem Arzt sagen oder ist das Unglaubwürdig ?
 
auf alle Fälle unbedingt den Konsum leugnen beim äG, nichts zugeben, so könnte man die Geschichte erzählen. Mal sehen was die Profis hier noch sagen. Hast du nochmals Kontakt zu deiner Führerscheinstelle aufgenommen, meistens hat man noch Gelegenheit einer Anhörung, dort könntest du deine Geschichte auch erzählen, dringend nochmals anrufen, warum keine Anhörung!
Beim ärtzlichen Gutachten musst du nur zu einem Arzt, keinem Psychologen.
Zu Beginn muss man einen Fragebogen zur Gesundheit und Drogen und Alkoholkonsum ausfüllen, also hier schon Vorsicht mit deinen Angaben, also keine Drogen angeben, kein Alkohol maximal 12 mal im Jahr 0,3l Bier zu besonderen Anlässen, sonst droht dir tatsächlich eine MPU.
FoV ist erstmal Strafrecht und wird gesondert behandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du nochmals Kontakt zu deiner Führerscheinstelle aufgenommen, meistens hat man noch Gelegenheit einer Anhörung, dort könntest du deine Geschichte auch erzählen, dringend nochmals anrufen, warum keine Anhörung!

Danke für die Antwort.

Habe ich mal wieder etwas dazu gelernt, dass mit der Anhörung wusste ich nicht. Ich werde glaube ich auch nicht dort anrufen. Da ich jetzt demnächst dass ÄG habe und ich glaube nicht dass mir dass noch irgend welche Vorteile bringen wird. Ich hoffe einfach das der Arzt mir glaubt und keinen Konsum bei mir Festellen kann. Ich werde am Montag mal zum Anwalt gehen und meine Akte von 2014 anfordern da ich nicht weiß ob ich Angaben zum Konsum gemacht habe, was ich eher schwer bezweifle.
 
durch Anruf oder schriftlichen Widerspruch kannst du die Führerscheinstelle vielleicht doch bewegen die Anordnung zurückzunehmen, aber freundlich bleiben, ich würde es versuchen.....und deine Geschichte erzählen, das ärtzliche Gutachten ist teuer,
wie genau lautet deine Aufforderung?
 
durch Anruf oder schriftlichen Widerspruch kannst du die Führerscheinstelle vielleicht doch bewegen die Anordnung zurückzunehmen, aber freundlich bleiben, ich würde es versuchen.....

Das Ding ist halt hätte ich dass 2 Wochen früher gewusst, dann hätte ich so gehandelt. Ich habe mittlerweile schon denn Betrag für dass ÄG bezahlt. Ob das rückerstattet wird ist auch fraglich, ich lass es mir bis Montag mal durch den Kopf gehen vielleicht rufe ich ja mal an.
 
Oh, wieviel mußtest du zahlen, nur intressehalber. Wenn die Anordnung des äG zurückgenommen wird, wird dir auch das Geld zurückgezahlt, da kein Auftrag mehr als Grundlage, überlegs dir.
 
Für 1 Gespräch + Urin Screenings 695,00€ viel Geld für einen Azubi. Schau ab und an mal im Forum vorbei, werde dich informieren falls ich mich für diese Variante entscheide.
 
Kopf hoch, lass dich nicht verwirren und bleib standhaft. Finger weg von Drogen und Alkohol. Vielleicht kannst du ja nochwas bewirken, viel Glück.
 
Ich hätte da noch ne frage leider weiß ich nicht mehr was ich 2014 bei der Polizei ausgesagt habe, zwecks den besitzt der Ecstasy Tablette. Aber hätte ich den Konsum eingeräumt dann wäre ja von der Führerscheinstelle direkt eine Mpu gekommen oder sehe ich das falsch ?

Mein Problem ist erstmal das ich nicht weiß was ich beim ÄG sagen soll, gebe ich den Konsum zu bekomme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mpu aufs Auge gedrückt.
In einem FäG soll überprüft werden, ob der Konsum einmalig oder dauerhaft statt gefunden hat ... bzw. ob überhaupt einer statt gefunden hat.
Hast du rückwirkend keinen Befund, wirds auch keine MPU geben.
 
In einem FäG soll überprüft werden, ob der Konsum einmalig oder dauerhaft statt gefunden hat ... bzw. ob überhaupt einer statt gefunden hat.
Hast du rückwirkend keinen Befund, wirds auch keine MPU geben.

Danke für deine Antwort Max, könntest du eventuell mal mein Beitrag anschauen den ich bei dem Thema Morgen ÄG wegen Drogenbesitz Samstag Alk. Hinterlassen habe, und mir kurz Rückmeldung geben ob dass richtig war was ich bei der Ärztin gesagt habe.

Lg Danke im vorraus.
 
und mir kurz Rückmeldung geben ob dass richtig war was ich bei der Ärztin gesagt habe.
Ganz Lupenrein war das nicht, aber ganz akzeptabel.
Warte einfach ab was da passiert, wenn deine Werte ok sind, gibts da eh nichts zu diskutieren.
 
Ganz Lupenrein war das nicht, aber ganz akzeptabel.
Warte einfach ab was da passiert, wenn deine Werte ok sind, gibts da eh nichts zu diskutieren.

Danke, das beruhigt mich ein wenig.
Jetzt heißt es erstmal abwarten und Tee trinken ich hoffe mal das alles reibungslos verläuft und ich nach 1,6 Jahren meinen FS bald wieder in den Händen halten kann.

Schönen Abend dir noch.
 
So liebe Community, ich habe heute per Post leider erfahren das ich eine MPU absolvieren muss.

Ja Augen zu und durch würde ich mal sagen. Das „Gute“ ist das ich jetzt mal Gewissheit habe, und nach einer positiven Mpu mein Kärtchen wieder bekomme.

Ich hätte da noch eins - zwei fragen.

Im Brief steht folgendes zwecks der Alkoholfahrt 1,1 BAK

„Das zeigt ein besonderes hohes Gefährdungspotential was Sie bewusst in Kauf genommen haben.
Im Übrigen kann bei einem so abnormen trinkverhalten, wie Sie es gezeigt haben, kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass sie sie erhebliche Probleme haben, Alkoholkonsum und führen von Kraftfahrzeugen zu trennen.
Dies und ihr gesamtes Verhalten bei dem Tathergang begründet bei uns die ernsthafte Besorgnis
Über eine bei Ihnen grundsätzlich vorhandene Fehleinstellung gegenüber der Einhaltung von Verkehrsrechtlichen Bestimmungen und insbesondere bezüglich ihres zukünftigen Verhaltens bei Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss“

Wie darf ich dass verstehen ? Müsste ich ggf. AN nachweisen ?

Die Fragestellung lautet :

Ist aufgrund der erheblichen / wiederholten, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sowie der aktenkundigen erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen und der dadurch entstanden Zweifel an der charakterlichen Eignung zu erwarten, dass Herr ...... auch zukünftig oder wiederholt gegen verkehrsrechtlicher Bestimmungen / strafrechtliche Bestimmungen die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen verstoßen wird ?

Ich hoffe ihr könnt mir dazu ein paar Antworten liefern.

Ist es eine doppelte Fragestellung Alkohol & Verkehrsrechtliche Fragestellung ?

Ich bedanke mich für die Antworten

Lg

Moreno97
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du denn dein FÄG schon erhalten und was steht darin, hast du es abgegeben?
Nur zum besseren Verständnis.
 
Hast du denn dein FÄG schon erhalten und was steht darin, hast du es abgegeben?
Nur zum besseren Verständnis.

Servus, Nobby das FÄG habe ich schon erhalten war auch durchgehend, positiv habe es letzte Woche dann an die Führerscheinstelle geschickt, und heute Bescheid bekommen das ich an die MPU muss. Da noch andere Straftaten im Raum standen, z.b fahren ohne Führerschein wiederholtes blitzen, Verkehrs Licht missachtet. Ich kann das Gutachten gerne nochmal online stellen.
 
Wird im FÄG in irgendwelchen Passagen auf die 1,1 Promille eingegangen, oder nur auf den Drogenbesitz?
Wenn Alkohol erwähnt wurde, wird es eine doppelte Fragestellung, nachdem was die schreibst ist es eine reine verkehrsrechtliche Fragestellung, dann wären mE keine AN nötig. Glaubhaft versichern kaum Alkohol zu trinken, nur zu besonderen Anlässen max. 10x im Jahr ein Bier 0,3l oder ein Glas Sekt 0,2.

Aber mal abwarten was die Profis (Max und Nancy) hier noch sagen.
 
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