• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

LSD in der Bauchtasche bei Personendurchsuchung

Beko

Neuer Benutzer
Hallo bin neu hier, habe eure qualifizierten Beiträge gesehen und bräuchte euren Rat danke schonmal.
I
ch wurde gestern am Bahnhof beim warten auf die Bahn kontrolliert. Ich hatte in meiner Bauchtasche eine halbe LSD Pappe und Clean Urin von meinem Freund der auch dabei war. Ich hatte es weil er schon wegen BTM auffällig war.
Ich habe keine Angaben gemacht lediglich Einverständniss zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe. Jetzt habe ich aber gelesen das auch der Besitz von Drogen zum Führerscheinentzug führen kann.
Wie hoch ist die warscheinlichkeit? Soll ich jetzt schon reagieren z.B. Anwalt einschalten oder erst mal abwarten? Wenn das Verfahren eingestellt wird wegen geringen Mengen und eine Geldstrafe kommt, kann dann immer noch ein Brief von der Führerscheinstelle kommen?
Wenn mein Kollege zugibt das die zwei Sachen ihm gehören komme ich aus der Sache glatt raus?
Viele Fragen danke schonmal bin extrem nervös und habe Angst da ich mein Schein im Job brauche.
 
Wie hoch ist die warscheinlichkeit? Soll ich jetzt schon reagieren z.B. Anwalt einschalten oder erst mal abwarten?
Ein Anwalt wird hier nicht viel helfen, da bis dato noch gar nichts gegen dich vorliegt. Die Devise heißt erstmal abzuwarten was überhaupt passiert.
Falls du konumierst, Konsum selbstverständlich einstellen.

Wenn mein Kollege zugibt das die zwei Sachen ihm gehören komme ich aus der Sache glatt raus?
Warum hat dein Kollege das nicht sofort erledigt ? Die Gelegeheit wird er bei einer eventuellen Verhandlung noch einmal bekommen, danach ist dann aber Schluss mit lustig.
 
Hey danke für die schnellen Antworten. Ich werde also Erstmal abwarten. Haltet ihr es für Schlau mit meinem Freund zur Polizei zu gehen und die Sache richtig zu stellen?
Da er kein Führerschein hat wäre es ihm Egal, aber wir wollten erstmal nichts sagen da wir uns nicht auskannten dachten wir ist besser bevor er einen zweiten BTM Eintrag kriegt. Aber sobald er es tatsächlich Zugibt wird das auch akzeptiert oder auch Hinterfragt? Kannst du auch was zur Wahrscheinlichkeit sagen das die Führerscheinstelle was davon mitkriegt? Mir geht echt Mieß die Klammer
 
Haltet ihr es für Schlau mit meinem Freund zur Polizei zu gehen und die Sache richtig zu stellen?
Ich denke das der Polizeibericht inzwischen geschrieben ist, eine Änderung halte ich für diesbezüglich ausgeschlossen.

Aber sobald er es tatsächlich Zugibt wird das auch akzeptiert oder auch Hinterfragt?
Wenn seine Aussage plausibel ist, kann dass durchaus akzeptiert werden.

Kannst du auch was zur Wahrscheinlichkeit sagen das die Führerscheinstelle was davon mitkriegt?
Das entscheidet die Dienststelle der Polizei, in der Regel aber ja.
 
Danke für die Info bin zwar noch nicht wirklich beruhigt aber weiss jetzt was ca auf mich zukommt und was ich mache. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Wann kann ich mit dem ersten Brief rechnen?
 
Das kann schon mal ein paar Wochen dauern, in der momentanen Krise eh nicht vorhersagbar.

Kurz etwas zur Rechtslage ...

LSD ist in der Anlage 1 BtMG in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Somit ist es ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Folglich ist auch der Umgang ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar nach §§ 29 f. BtMG.

Welche Strafe genau zu erwarten ist richtet sich nach den Umständen. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass bei einer geringen Menge zum Eigenkonsum wegen geringer Schuld und mangelndem öffentlichen Interesse das Verfahren schon vom Staatsanwalt eingestellt wird. Dies kann etwa der Fall sein, wenn man als Ersttäter z.B. mit zwei „Pappen“ erwischt wird. (Eventuell hast du unter diesen Umständen etwas Glück)

Die nicht geringe Menge LSD(also die Menge, ab der es nach § 29 a BtMG mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt) liegt bei:
einem Wirkstoffgehalt von 6 mg Lysergsäurediätthylamid (120 Dosen à 50 Mikrogramm oder 300 LSD-Trips).

Mach bloß nicht den Fehler die Behördis aufzuscheuchen, egal bei welcher Behörde die sitzen. ;)
 
Erstmal respekt an die schnelle und Professionele Hilfe bin echt erstaunt wie sehr ihr euch kümmert.
Sehr interessant endlich mal etwas das Entspannung auslöst.
Können vor dem Brief Anweisungen zu einem Urintest kommen?

Oder fängt alles ab dem Brief an?

Werde auf jeden fall schreiben wenn es was neues gibt
 
Und ja was meinst du mit Behörden aufwecken was soll ich also vermeiden? bin nicht so in dem Thema drin.
 
Können vor dem Brief Anweisungen zu einem Urintest kommen?
Nein, wer sollte so etwas anordnen können ... keiner ?!

Oder fängt alles ab dem Brief an?
Ja, ab hier weißt du was zu tun ist.

Und ja was meinst du mit Behörden aufwecken was soll ich also vermeiden?
Die Behördis in Ruhe lassen, keine Nachfragen oder Telefonate führen ... einfach schlafen lassen bis sie sich von selbst melden.
 
Mach ich ✌ Danke. Die haben mir auch 510€ in Bar abgenommen soll. Ich soll an der Dienststelle einen Nachweis zeigen das es von meinem Konto stammt. Dann kriegE ich es wieder soll ich damit warten bis der Brief da ist? Oder kann ich das im Vorab erledigen brauche das geld nicht unbedingt sofort.
 
Dachte das die mich eventuell nicht dort ausfragen können.
Zum Thema "Ausfragen" ... du hast ein Recht auf Aussageverweigerung, dass nennt sich sogar so ... " Aussageverweigerungsrecht ".
Niemals etwas zu deinem Delikt aussagen, somit könntest du dich selbst belasten und dem Anwalt sind am Ende die Hände gebunden.
Lediglich nur persönliche Angaben machen (Alter, Name, Adresse usw.)
 
Ganz wichtig ist das du vor allen den Konsum einstellst.

Ich hoffe du hast keine Aussage gemacht das du jemals was konsumiert hast oder das gefundene LSD für den eigenverbraucht geplant ist.

Sehr wahrscheinlich wird das strafrechtliche Verfahren bei dir als Ersttäter und der geringen Menge eingestellt werden.

Aber trotzdem wird der Vorgang der FSST gemeldet und hier kommt es zu einen verwaltungsrechtlichen Verfahren wegen deiner Fahreignung.

Wenn bislang kein Konsum feststeht wirst du zu einen ärtzlichen Gutachten (äG) aufgefordert meist in Komination mit 2 Urinanalysen oder einer Haaranalyse.
Sollte bei einer Analyse oder durch eine Aussage beim äG der Konsum von harten Drogen feststeht wird dir die FE sofort entzogen.
Neuerteilung erfolgt nur nach positiver MPU oder nach 15 Jahren Wartezeit.
 
nein habe bewusst nichts zum Konsum gesagt. Konsum habe ich auch eingestellt. Habe garkeine Aussage gemacht.
Allerdings wäre es dann nicht Schlauer vorher einzuschreiten und die Sache richtig zu stellen, da mein Freund sowieso kein Führerschein hat? Würde das auch gehen nachdem das Verfahren eingestellt wird?
 
Schwer zu sagen , schon der alleinige Besitz von harten Drogen reicht halt aus um zumindest ein äG anzuordnen.

Vorallen muß die Polizei das erstmal die Story auch glauben weil so wirklich glaubwürdig ist das nicht hört sich mehr danach an das du deinen FS retten willst und deswegen einen Kumpel vorschiebst und da jetzt aufmal lange nach dem Tattag ankommst.


Wenn dein Kumpel eh schon einschlägig auffälli geworden ist kann es für ihn auch sehr unangenehm werden.
Ich würde in diesen Fall auch durchaus zu einen guten Anwalt raten was wen von euch so an Folgen drohen können.
 
Im Übrigen ist es grundsätzlich unerheblich, wer der Eigentümer der Drogen war - da der reine Besitz strafbar ist, ist auch das "ich hab's nur für nen Freund dabei gehabt" strafbar. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft eingestellt wird auf Grund geringer Schuld und mangelndem Interesse. Das wäre bei deinem Freund, weil Wiederholungstäter, nicht der Fall. Und hierzu muss man sagen, dass, wenn er zugibt, dass es seins war, er sich nur zusätzlich strafbar macht, dich aber grundsätzlich nicht damit entlastet.

Ich würde vermuten, dass die FsSt das mitbekommt und ein FäG anfordert, grundsätzlich könnten sie aber auch eine MPU fordern. Max hat schon Recht: Viel mehr als abwarten kannst du im Moment nicht tun - ggf. vorher auf Grund der Strafsache an einen kompetenten Anwalt wenden. Gegenüber der FsSt wird der aber nicht viel machen können.
 
  • Like
Reaktionen: Max
Ich würde vermuten, dass die FsSt das mitbekommt und ein FäG anfordert, grundsätzlich könnten sie aber auch eine MPU fordern.
Ich sehe da derzeit keinen Spielraum für eine MPU.
Entweder es steht der Konsum von harten Drogen fest dann ist die Fahreignung verloren und die FE wird sofort entzogen , oder es wird ein äG angeordnet um zu klären ob Konsumiert wurde wenn äG den Konsum bestätigt erfolgt wieder entzug.

Die MPU kommt dann erst wenn der Neuerteilungsantrag gestellt wird.

Einziger Weg für eine MPU wäre wenn die FSST erst tätig wird wenn mehr als ein Jahr seit dem Vorfall vergangen sind, dann könnte die verlorene Fahreigung wieder herrgestellt sein und das wäre durch eine MPU zu überprüfen.
 
Da hast du wohl Recht - da sie ja keine Werte oÄ gezogen haben, kann der Konsum natürlich nicht feststehen (es sei denn, dieser wird noch zugegeben). Solange das aber nicht der Fall ist, könnte ein äG folgen, aber eher keine MPU.
 
Das lässt mich aufatmen, ich hatte nämlich eine Schockstarte die letzten paar Stunden. Ich kann nicht Fassen das es durch so wenig LSD vor allem weil es keine Suchtdroge ist, zur MPU kommen kann. Ich habe in keinster weise etwas zugegeben und werde dies auch bestimmt nicht tun.
Nein, wer sollte so etwas anordnen können ... keiner ?!


Ja, ab hier weißt du was zu tun ist.
Einziger Weg für eine MPU wäre wenn die FSST erst tätig wird wenn mehr als ein Jahr seit dem Vorfall vergangen sind, dann könnte die verlorene Fahreigung wieder herrgestellt sein und das wäre durch eine MPU zu überprüfen.
Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ein Jahr nix kommt dann kann ich eine MPU zugeordnet bekommen?

Übrigens wie finzanziert ihr euch kann man etwas spenden würdeich gerne revangieren?
 
Zurück
Oben