MPU wegen Kokain - mit 6 Monaten Abstinenz bestehen!?

Damager95

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Guten Tag,

ich habe vor über 2 Jahren einen Unfall gebaut (ganz leichter Sachschaden). Ich wurde von der Polizei mit auf die Wache genommen und mir wurde Blut abgenommen, da ich den Urintest verweigert habe.
Das Ergebnis war:
- Kokain 42ng/ml
- Benzoylecgonin: 885 ng/ml

+ 2 Antidepressiva die ich von meinem Arzt verschrieben bekommen habe.


1. Ich frage mich wieso die Werte so hoch sind? Ich habe am Abend zuvor zwar 1g Kokain konsumiert, jedoch davor Wochen lang nicht mehr. Alkohol habe ich dazu auch getrunken, was jedoch nicht mehr nachgewiesen werden konnte.
2. Ich litt unter Spielsucht und Depressionen, weshalb mir zu der Zeit alles egal war und mir mein Leben nichts wert war. Mittlerweile habe ich eine 8 Wöchige stationäre Reha hinter mir und mir geht es soweit wieder gut. Ich befinde mich nun seit 3 Monaten in Abstinenzverfahren und habe vor nach den 6 Monaten zur MPU zu gehen. Ist es theoretisch möglich mit 6 Monaten Abstinenz in meinem Fall zu bestehen? Ich weiß das statistisch gesehen nur 1 von 500 Drogenfahrten auffällt, jedoch habe ich wirklich erst ca. 10x in meinem Leben Kokain konsumiert, also habe maximal eine Drogenfährdung (so wie ich es sehe). Sonst bin ich noch nie aufgefallen, weder im Straßenverkehr noch Privat.

Der Grund weshalb ich mit nur 6 Monaten Abstinenz zur MPU gehen möchte ist, dass mein Arbeitgeber mir eine Frist gesetzt hat bis zum 01.04.2024 meinen Führerschein zurückzuhaben und mich ansonsten kündigt. Mein Chef wird in der Hinsicht auch nicht mehr mit sich reden lassen. Ich möchte meine Arbeitsstelle unbedingt behalt.
 
Ich bin kein Drogenexperte, aber halte dein Vorhaben bei der Darstellung mit Blick auf die Beurteilungskriterien für nahezu ausgeschlossen.
 
Nach den Beurteilungskritieren sind 12 Monate Abstinenz bei dem Konsum von sogenannten harten Drogen Pflicht. Wenn du mit 6 Monaten Abstinenz in die MPU gehst, sind deine Chancen gleich null diese zu bestehen. So bescheiden wie deine Situation ist, wirst du mindestens 12 Monate an Abstinenz nachweisen müssen, um die MPU zu bestehen.
 
Wo ist das den festgelegt? Habe mir mal die MPU Begutachtungskriterien durchgelesen und dort steht nirgendwo das man 12 Monate bei harten Drogen braucht, sondern nur etwas von D1-D4 Kriterien.
 
Genau müssen dir das die Profis hier im Forum erklären. Ich war selber erst gestern bei der MPU bei der Dekra. Auch wegen fahren unter Kokain Einfluss. Bei Kokain Konsum wird mindestens 12 Monate Abstinenz gefordert.
 
Genau müssen dir das die Profis hier im Forum erklären. Ich war selber erst gestern bei der MPU bei der Dekra. Auch wegen fahren unter Kokain Einfluss. Bei Kokain Konsum wird mindestens 12 Monate Abstinenz gefordert.
Und wurde da irgendwas gesagt das du 12 Monate Abstinenz zeigen sollst? Wie lief es ansonsten so?
Hast du dich denn schon vorbereitet. Bei einem Verkehrspsychologen gewesen oder ähnliches?
Ja habe ich schon gemacht, er meinte wenn ich glaubhaft belegen kann das es sich um Probiekonsum handelt sollte es klappen.
 
Habe mir mal die MPU Begutachtungskriterien durchgelesen

Dann solltest du doch Bescheid wissen.

Wo ist das den festgelegt?

Beurteilungskriterien 4. Auflage (BUK4), Kriterium 2.4 N, 4.

Der Klient lebt in der Regel bereits seit einem Jahr nach Abschluss der durchgeführten Maßnahme drogenabstinent. Er kann dies durch geeignete ... Urin oder Haaruntersuchungen belegen, ...

Upps, was fällt da auf? "nach Abschluss der durchgeführten Maßnahme".

Dazu BUK4, Kriterium 2.4 N, 2.

Der Klient hat eine spezifisch suchttherapeutische Maßnahme absolviert und kann dies durch eine entsprechende Bescheinigung belegen.

Frage dazu: Hast du abgeklärt ob deine "eine 8 Wöchige stationäre Reha" den Anforderungen einer "spezifisch suchttherapeutischen Maßnahme" genügt?

Dann

er meinte wenn ich glaubhaft belegen kann das es sich um Probiekonsum handelt sollte es klappen

Das hat er falsch verstanden. Dazu

Beurteilungskriterien 4. Auflage (BUK4), Kriterium 3.1 K, 8.

Sofern eine andere Droge mit höherer Suchtpotenz (Anmerkung von mir: Dazu gehört Kokain) (vgl. Vorbemerkung zu Hypothese D2) eingenommen wurde, beschränkt sich die Einnahme nachvollziehbar auf ein einmaliges Probierverhalten. Die Gründe für diese Einnahme können differenziert und selbstkritisch geschildert werden und erfüllen nicht die Merkmale der im Kriterium D 2.2 N beschriebenen Experimentierfreude.

Dann muss man natürlich auch dort nachschauen:

Beurteilungskriterien 4. Auflage (BUK4), Kriterium 2.1 N, 5.

Der Klient wies beim Drogenkonsum eine ausgeprägte "Experimentierfreude" auf. Seinem Konsum lag keinerlei Vorsichtshaltung mit dem Bestreben zugrunde, die negativen Konsequenzen des Konsums gering zu halten.

Erläuterung: Bei sogenannten harten Drogen, zu denen Kokain gehört, ist die Fahrerlaubnis auch weg, wenn der Betroffene nicht im Straßenverkehr erwischt wurde. Nach den BUK4 werden Kosumenten von harten Drogen grundsätzlich in die Hypothese D2 eingeordnet.

Davon gibt es eine Ausnahme, die aber nur greift, wenn der Betroffene bei dem einmaligen Konsum Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat um negative Folgen so weit wie möglich auszuschließen. Also zum Beispiel grade nicht Auto gefahren ist. Du bist nicht nur Auto gefahren sondern hast sogar einen Unfall verursacht. Damit ist das Tor für dich geschlossen.

Zusätzlich müsstest du

nachvollziehbar auf ein einmaliges Probierverhalten

belegen können. Die Behauptung, nur einmal konsumiert zu haben, reicht also nicht aus.
 
Hmm hört sich ja tatsächlich nicht gut an. Danke für die ausführliche Erläuterung, was ist damit gemeint "nach Abschluss der durchgeführten Maßnahme"? Die Reha?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Das weiß ich nicht. Gefordert wird ein Kurs bei dem es speziell um Suchttherapie geht und bei denen die Therapeuten über eine entsprechend fachliche Ausbildung verfügen. Wenn es bei deiner Therapie in erster Linie um Depressionen ging und dabei deine Sucht als Nebenwirkung berücksichtigt wurde erfüllt sie mit ziemlicher Sicherheit nicht die Voraussetzungen.

Hinweis: Die BUK sind kein Gesetz, sondern dienen dazu, für die MPU in ganz Deutschland einheitliche Richtlinien vorzugeben. Nach seiner fachlichen Kenntnis und Meinung darf ein Therapeut deshalb von den Richtlinien abweichen. Das machen Therapeuten erfahrungsgemäß aber nur in Einzelfällen, die sie dann auch entsprechend begründen werden.

In den BUK4 sind viele Regeln eindeutiger gefasst als in den vorherigen Auflagen. Da sie noch ziemlich neu sind gibt es deshalb noch keine Erfahrungen wie eng sich die Mehrheit der Therapeuten und Gutachter sich nach denen richten. Auch nach den BUK3 gab es immer wieder Ausnahmen. Auf die können sich Betroffene aber nicht berufen, wie geschrieben handelte es sich um Ausnahmen.
 
In erster Linie ging es um SpielSUCHT. Nebenbei wurde ich aber auch zu anderen Süchten "therapiert" bzw. habe an verschiedenen Sitzungen teilgenommen. Denke mal das sollte auf jeden Fall den Voraussetzungen entsprechen. Nur möchte ich nicht den Abschlussbericht einreichen, da dort wirklich sehr viel steht u.a auch das ich Schlafmittelmissbrauch betrieben habe, was der Gutachter natürlich nicht erfahren sollte. Naja gut danke dir für die Auskunft und ich werde dann wohl einen neuen Job anfangen müssen.
 
Denke mal das sollte auf jeden Fall den Voraussetzungen entsprechen

Sehr unwahrscheinlich. Bei der Therapie muss es um deine Drogensucht gehen. Das ist mit "spezifisch suchttherapeutische Maßnahme" gemeint.

Es gibt nicht grundlos für unterschiedliche Süchte unterschiedliche Therapien, die von jeweils speziell geschulten und ausgebildeten Therapeuten geleitet werden. Und der Therapiebericht wird gefordert werden.
 
Also reichen selbst 12 Monate nicht aus??? Soll ich jetzt etwa nochmal eine Therapie wegen Drogensucht machen??? Ich habe doch aber seit 2 Jahren gar keine Drogen mehr genommen und auch in der Vergangenheit sehr selten konsumiert!?. Ich bin jetzt etwas verwirrt.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Bei mir wurde gestern keine therapie gefordert. Ich denke es kommt darauf an wie schwerwiegend dein drogenproblem ist. Ich hatte 12 monate abstinenz. Das war der ärztin und psychologin ausreichend. Bereite dich gut auf das psychologische gespräch vor. Am besten mit einem verkehrspsychologen. Mir hat das viel gebracht.
 
Also das würde mich wirklich auch wundern wenn ich jetzt zu den zwölf Monaten zwingend noch eine Therapie vorzeigen muss. Hast du direkt gesagt bekommen ob du bestanden hast?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe Feedvack bekommen, was nur positiv war. Am Ende muss man abwarten bis das Gutachten im Briefkasten liegt. Erst dann hat mam 100% Sicherheit.
 
Dann wünsche ich Dir viel Erfolg!

Unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also das würde mich wirklich auch wundern wenn ich jetzt zu den zwölf Monaten zwingend noch eine Therapie vorzeigen muss.

Wenn die Gesamtumstände es hergeben geht es auch ohne Therapie. Das ist jedoch eine Ausnahme, grundsätzlich wird eine Therapie gefordert.

BUK4, Kriterium D 2.4 K, 10:

Es liegt trotz fehlender therapeutischer Unterstützung ein nachvollziehbar belegter Abstinenzzeitraum von deutlich über einem Jahr, mindestens jedoch 15 Monaten vor.
 
Ist es neu das man mindestens 15 monate abstinenz nachweisen muss ohne therapie. Das hat gestern niemand von mir verlangt. Bin jetzt selber unsicher da ich ja 12 monate abstinenz und keine therapie habe?!
 
In erster Linie sollte hier, so wie es die Forumsbestimmungen vorgeben, ein vernünftiger Profil-FB stehen.
Allein aus diesen, lassen sich erst vernünfige Prognosen erstellen.
 
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