• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Mischkonsum Cannabis/Amphetamin + Straftat (Drogen und Waffenbesitz)


Bitte lesen.
Hier geht es um THC
Nancy schreibt:
TF: Trunkenheitsfahrt gilt sowohl für Alkohol als auch für Drogen

Wahrscheinlich willst du, Max, mir gleich schreiben, dass ich doch nicht mehr schreiben wollte…
Das ist mir vollkommen egal.
Jemand wie du, der mir mangelnde Kritikfähigkeit unterstellt und glasklare Fakten aus Polizei, Justiz, FEB und ja, auch aus deinem eigenen Forum nicht nur ignorierst, sondern auch noch auf unsachliche Art und Weise soutenierst, ist psychologisch so durchsichtig gestrickt, dass ich jedwede Beleidigung von dir als Kompliment betrachte.

Das, was du heute geschrieben hast, hat dich endgültig entblößt.
qed

„Power tends to corrupt.“
Lord Acton
 
Ich weiss jetzt nicht, wieviel ausgebildete Juristen Du hier im Forum gelesen hast, die dir gesagt haben, dass man in der Juristik bei Trunkenheit nur Alkohol meint.
Du verstehst es einfach nicht, du bist einfach noch zu "grün" ... um zu wissen wie die Dinge der MPU-Industrie wirklich laufen.
Du glaubst tatsächlich, was geschrieben steht immer seine Anwendung findet ...

Auch meine Rauschfahrt aus 2013 (THC) zählte als "Trunkenheit im Verkehr" , obwohl ich keinen Alkohol konsumiert hatte.
Also wurde das Pferd rosa angemalt, damit es wie ein Schwein aussieht ... wer solche Gesetze schreibt, der kann nur aus der Anstalt kommen.

Satire: Wenn mich die Polizei in meinem blauen Auto anhält und sagt, sie haben aber ein schönes rotes Auto ... dann sage ich, mein Auto ist grün.
 
Du verstehst es einfach nicht, du bist einfach noch zu "grün"
zeigst du mir bitte ein paar Quellen, aus denen hervorgeht, dass mit Trunkenheit nur Alkohol gemeint ist?
Ich habe für meine Hypothese Quellen geliefert. @S1000RR ebenso. Jetzt bist Du dran.

So funktioniert Debatte. Rechthabenwollen ohne Fakten ist Rumschwurbeln, das vorsätzliche Ignorieren von vorliegenden Fakten ebenso. Egal, mit welchen Metaphern du anrollst. Und: ad personam ist ebenso ein NoGo für eine gute Debatte. Meine Farbe spielt bei einem Sachthema keine Rolle.

Also bitte: Fakten. Nicht Schwurbeln, nix "ad personam". Sach-Ebene. Sonst bist du als Diskussionsteilnehmer schlicht unbrauchbar.
(Und bei "Glaubensangelegenheiten" halte ich mich raus. Für sowas gibts Geistliche.)
 
Zuletzt bearbeitet:
zeigst du mir bitte ein paar Quellen, aus denen hervorgeht, dass mit Trunkenheit nur Alkohol gemeint ist?
Ich habe für meine Hypothese Quellen geliefert.
Welche Quellen hast du denn geliefert, du hast einfach nur Gesetze kopiert.
Sonst bist du als Diskussionsteilnehmer schlicht unbrauchbar.
Und wenn du mich beleidigen willst, hast du hier bald deine letzten Worte geschrieben ... das hat nichts mit mir zu tun, sondern mit den Forumsregeln.
Übrigens auch eine Auslegungssache ;) ... so wie dein Gesetzesglaube.
ENDE !!!
 
du hast einfach nur Gesetze kopiert
plus die Auslegung von Juristen plus die behördlichen Beispiele hier im Thread.
Und du hast ... was genau?
Bis jetzt: nix. null. nada.


Also:
Fakten bitte? Eine einzige belastbare und qualifizierte Quelle* würde mir ja schon genügen, aus der hervorgeht, dass mit Trunkenheitsfahrt ausschließlich Alkohol gemeint ist. Nur eine einzige. Zeige, dass du mehr als nur vonirgendwasüberzeugtsein und / oder drohen kannst.


___________________________________________
* damit meine ich nicht den Freund Schorsch, der das mal am Tresen gesagt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur eine einzige.
Nach einer Trunkenheitsfahrt können Sie gegen mehrere Gesetze aus dem Strafgesetzbuch verstoßen haben:

§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr: Wenn Ihr Promillewert zwischen 0,3 und 1,1 Promille beträgt und Sie sich auffällig verhalten, liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Sie begehen in diesem Fall neben der Ordnungswidrigkeit zusätzlich eine Straftat nach § 316 StGB.

Liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit (über 1,1 Promille) vor, begehen Sie automatisch eine Straftat nach § 316 StGB und müssen mit härteren Strafen rechnen. Ob Sie sich während der Kontrolle auffällig verhalten oder nicht, spielt in diesem Fall keine Rolle mehr.

§ 315C StGB Gefährdung des Straßenverkehrs: Dieses Gesetz kommt unter anderem zur Anwendung, wenn bei Ihnen relative oder absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt und Sie in diesem Zustand zusätzlich die Gesundheit von Menschen oder Sachen von hohem Wert gefährdet haben.

Bei einer Verurteilung wegen einer der oben genannten Straftaten drohen sehr hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Quelle

Man kann sich suchen wie man es braucht ... hier steht nix von Drogen, dass Thema hab ich jetzt fertig.
 
Und wenn du mich beleidigen willst, hast du hier bald deine letzten Worte geschrieben
qed

Ich sehe hier nur von deiner Seite, Max, Beleidigungen, gegen mich, gegen joost, gegen S100R

Und weißt du, was mir persönlich wirklich weh tut ?

Dass aufgrund deiner völlig unsachlichen Rechthaberei gepaart mit persönlichen Angriffen gegen meine Person dem Christian nicht geholfen werden konnte.

Und dann joost eine Sperrung anzudrohen, weil er sachliche Quellen genannt hat, während du von bunten Tieren faselst, ist wirklich der Gipfel der menschlichen und fachlichen Inkompetenz.
 
ich hab den Anwalt jetzt mal angeschrieben, ob Trunkenheit wirklich nur für Alkohol gilt, wie seine Seite vermuten lässt ^^
 
qed

Ich sehe hier nur von deiner Seite, Max, Beleidigungen, gegen mich, gegen joost, gegen S100R

Und weißt du, was mir persönlich wirklich weh tut ?

Dass aufgrund deiner völlig unsachlichen Rechthaberei gepaart mit persönlichen Angriffen gegen meine Person dem Christian nicht geholfen werden konnte.

Und dann joost eine Sperrung anzudrohen, weil er sachliche Quellen genannt hat, während du von bunten Tieren faselst, ist wirklich der Gipfel der menschlichen und fachlichen Inkompetenz.
Sorry, hatte den Text für eine Entschuldigung für dich schon fertig ... nach diesem blödsinnigen Kommentar aber wieder gelöscht. Hätte wohl keinen Sinn ergeben.
 
Wenn du das als „blödsinnigen Kommentar“ abtust, wenn ich bedaure, dass einem User nicht geholfen werden konnte, kann ich die rhetorisch angebotene „Entschuldigung“ leider nicht so ganz Ernst nehmen.

Und, dass nicht nur in allen betroffenen Stellen, sondern auch in „deinem“ Forum eine TF sowohl für Alkohol als auch für Drogen korrekt bezeichnet wird, hast du offensichtlich überlesen…?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erwähne noch, dass auch du, Max in diesen Threads geschrieben hast, dieses aber in keinster Weise moniert hast.
Weil es für mich Unsinn ist, ich reagiere nicht auf so etwas ... haben die Threadersteller deswegen die MPU nicht bestanden ?????

Nochmal, sorry, auch wenn es geschrieben steht ... ich kann nicht jemanden wegen Alkohol verurteilen, wenn er gar keinen trinkt. Für mich ist das auch eine moralische Angelegenheit.

Auch wenn ein Drogendelikt im unsinnigen "Gesetzestext" als Trunkenheitsfahrt steht, müsste jeder Drogenkonsument auch Abstinenznachweise für Alkohol erbringen, dem ist aber nicht so.

Du bist doch auch nicht blöd, du weißt doch genau was "Trunk" bedeutet ... "das Trinken, übermäßiges Trinken, Getränk".

Damit ich mit gutem Gewissen einschlafen kann ... entschuldige ich mich trotzdem noch bei dir, war wohl heute nicht mein bester Tag, sorry.
Jeder neue Tag, ist ein Geschenk des Lebens ... man sollte ihn nicht mit der Vergangenheit vergeuden.
 
Auch wenn ein Drogendelikt im unsinnigen "Gesetzestext" als Trunkenheitsfahrt steht, müsste jeder Drogenkonsument auch Abstinenznachweise für Alkohol erbringen, dem ist aber nicht so.
warum sollte das so sein? Du hängst total verstockt in der strengen Wortbedeutung "trunken" fest - im Gegensatz zum Rest der Menschen, die mit dem Begriff arbeiten. Setze dafür vllt einfach mal "gaga" ein. Dann passts wieder, oder?

Du bist doch auch nicht blöd, du weißt doch genau was "Trunk" bedeutet ... "das Trinken, übermäßiges Trinken, Getränk".
Joar. Nach Duden. Nach Juristensprech eben nicht!
Und ja: vielleicht sind DIE blöd. Wenn ich mir andere Gesetzestexte anschaue, könnte das glatt zutreffen.
 
Wir würden uns freuen, wenn du hier wieder schreiben würdest.

Bei mir sind noch einige Fragen offen:
Warum ist die Trunkenheitsfahrt im Strafverfahren noch nicht „abgebüßt“ ?
Warum hattest du 2023 eine Hausdurchsuchung ?
 

um hattest du 2023 eine Hausdurchsuchung ?
Hallo... ich dachte ich lasse es hier sein da ihr wegen mir hier ins streiten gekommen seid was ehrlich gesagt so nicht meine Absicht war... es hat schon echt komisch angefangen hier weil man ehrlich war... das Delikt vom 17.2.2024 (Auffälligkeit im Straßenverkehr habe ich alles bezahlt daraus hat sich letztendlich die mpu Aufforderung ergeben). Die Hausdurchsuchung am 7.6.2023 hatte ich damals dank meiner Tochter

Unnötiges Doppelzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben