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TF am Vatertag mit 1,29‰

Ich bin auch aus lauter Angst zum Anwalt gegangen der auch Akteneinsicht beantragt hat. Ich habe nach ein paar Monaten das Urteil vom Gericht erhalten und dem Anwalt geschrieben, dass ich das so akzeptiere und er nichts weiter machen soll, er war dann ganz erbost. Er hätte schließlich noch gar keine Akteneinsicht gehabt und da würde er sich bei Gericht beschweren. Ich hab ihm dann gesagt das kann er gerne machen. Aber bitte nicht auf meine Kosten für mich ist das Thema erledigt. Am Ende hätte ich mir die Kosten für den Anwalt sparen können, weil er ohnehin nichts gemacht hat außer Rechtsberatung.
 
Ich habe ihm beauftragt mit Akteneinsicht nur, weil ich unbedingt wissen will was Polizei notiert hat, da ich mich an vielen nicht erinnern kann. Ich weiß das ein Anwalt da sonst nicht wirklich was machen kann..
Finde es einfach merkwürdig wenn man nicht mal ne Antwort bekommt (bevor man Geld bezahlt hat, konnte er komischerweise mehrmals am Tag kommunizieren :smiley2204:). Wie einige schon hier geschrieben haben, traurig aber irgendwie ist man denen einfach ausgeliefert ohne, dass man wirklich was machen kann. Jeder soll für seine Arbeit bezahlt werden, gar keine Frage, aber ich finde es manchmal schon fies wie man scheinbar von denen nicht ernst genommen wird.
Frage an die Experten hier, kann man eigentlich auch selber Akteneinsicht beantragen? Und wenn ja wo und auf welchen Weg? Weißt da jemand was?
Danke
 
Zumindest bei der FEB kannst Du jederzeit ohne Anwalt etc. Akteneinsicht beantragen, bringt aber erst etwas wenn alle Strafbefehle etc, dort auch eingegangen sind.
 
Hey @Monster,
Danke für deine schnelle Antwort aber tatsächlich geht es mir hierbei um Akteneinsicht bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft und zwar bevor die bei FEB landet. Nur aus dem Grund habe ich den Anwalt auch beauftragt..
 
Hm, das was Polizei und Statsanwaltschaft geschrieben/vermerkt haben landet doch eh in der FEB-Akte…
Von daher halte ich es für unnötig genau diese (zusätzlichen) Infos zu erhalten.
Und ändern kannst Du sowieso nichts, egal ob Du weißt was in der Akte stehen wird oder nicht,

Und schon gar nicht einen Anwalt damit zu betrauen der dafür nur (unnötiges) Geld dafür sehen will.

Warte einfach ab was tatsächlich in Deiner FE-Akte landet, alles andere ist zur Zeit irrelevant.
 
Naja, ist möglicherweise relevant im Bezug auf eventuelle MPU falls genug Ausfallerscheinungen drinnen stehen oder eben nicht. Demzufolge wiederum ob ich mit AN anfangen muss oder eventuell nicht. Bis ich die Akte bei FEB zu sehen bekomme würde ich vermutlich einiges an Zeit verlieren, was ich auf gar keinen Fall möchte. Bis die da landet und ich die sehen kann wird bestimmt einiges am Zeit vergehen, denke ich, oder?
 
@MrMurphy
Auf welche meine Angaben beziehst du deine Aussage? Ich habe nämlich mit Fsst telefoniert und die nette Dame sagte, dass wenn z.B. keine Ausfallerscheinungen dokumentiert sind könnte MPU angeordnet werden, leider.. ich hätte mir auch eine „bessere“ Auskunft gewünscht, da ich doch in relativ niedrigeren BAK Bereich liege.
Deshalb wäre es so wichtig es zu wissen.
 
aber tatsächlich geht es mir hierbei um Akteneinsicht bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft und zwar bevor die bei FEB landet
Man kann tatsächlich auch Akteneinsicht ohne RA bekommen da man als Beschuldigter grds. das Recht hat sich angemessen zu verteidigen. Die Einsicht ohne Anwalt kann jedoch eingeschränkt oder verweigert werden, wenn z.B.
"überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen oder der Untersuchungszweck gefährdet ist".
Akteneinsicht beantragt man bei der Staatsanwaltschaft, oder dem zuständigen Gericht.
 
Hey verstehe mich nicht falsch @MrMurphy, ich würde vor Freude ausflippen wenn du Recht haben solltest. Ich würde gerne nur deine positive Einstellung verstehen wollen und worauf die basiert. Klar deine Erfahrung, diese zweifele ich gar nicht an aber das ist doch immer noch so, dass der eine Sachbearbeiter es als ausreichend oder eben nicht bewerten kann oder etwa nicht?
 
Nein, wie bereits geschrieben ist eine MPU-Anordnung kein Glücksspiel. Anders sieht es aus wenn du hier im Forum Angaben zurückgehalten hast. Davon gehe ich aber nicht aus.
 
Man kann tatsächlich auch Akteneinsicht ohne RA bekommen da man als Beschuldigter grds. das Recht hat sich angemessen zu verteidigen. Die Einsicht ohne Anwalt kann jedoch eingeschränkt oder verweigert werden, wenn z.B.
"überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen oder der Untersuchungszweck gefährdet ist".
Akteneinsicht beantragt man bei der Staatsanwaltschaft, oder dem zuständigen Gericht.
Hallo @Nancy,
Genau wegen dieser Einschränkung habe ich den Anwalt dafür genommen, denn das habe ich schon mal gehört. Danke dir.
Aber um zu wissen welche Staatsanwaltschaft oder Gericht dafür zuständig ist, muss ich das Strafbefehl abwarten? Oder wer ist für mich da zuständig, Stadt? Kreis?
Sorry aber ich hatte nie mit Gerichten oder Gesetz was zu tun..
Danke
 
Nein, wie bereits geschrieben ist eine MPU-Anordnung kein Glücksspiel. Anders sieht es aus wenn du hier im Forum Angaben zurückgehalten hast. Davon gehe ich aber nicht aus.
Nein ich habe definitiv nichts zurückgehalten oder verschwiegen, warum auch. Ich möchte doch Hilfe von euch, warum sollte ich etwas verschweigen..
Nun also nochmal damit ich dich richtig verstehe. Du meinst, dass ich mit meinem 1,29‰ und als Ersttäter und selbst ohne jegliche eingetragene Ausfallerscheinungen definitiv keine MPU machen muss? Richtig?
Da bist du dir sicher?
 
Ich habe geschrieben

Anders sieht es aus wenn du hier im Forum Angaben zurückgehalten hast.

Dabei geht es nicht nur um Ersttäter, sondern auch andere Informationen.

Ausfallerscheinungen spielen nur bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Pedelec, E-Bike, E-Scooter, Mofa, etc.) eine Rolle, weil dabei der Gleichgewichtssinn im Gegensatz zu mehrspurigen Fahrzeugen ein eindeutiger Indikator ist. Wenn der Gleichgewichtssinn noch funktioniert ist das ein nachweisbarer eindeutiger belegter Nachweis, das die persönliche Alkoholobergrenze noch nicht erreicht ist. Dazu kommen dann noch die Angaben von Polizei und Arzt.

Und ja, ich bin mir sicher.
 
Dabei geht es nicht nur um Ersttäter, sondern auch andere Informationen
Was denn z.B.? Ich habe alles geschrieben so wie es war. Du redest/schreibst irgendwie bisschen um „den heißen Brei herum“ oder ich bin irgendwie doof aber dann kläre mich doch bitte eindeutiger auf. Und das meine ich absolut nicht böse oder so, nicht dass du es falsch verstehst.
Und zur Ausfallerscheinungen:
Ich verstehe darunter sowas wie z.B.:Test Finger-Nase, nicht eindeutige Sprache, sich Übergeben oder oder…
Sowas spielt doch große Rolle in der Beurteilung der Fsst oder etwa nicht? Auch bei Auto fahren oder nicht?
Und genau um diese Tatsache geht es mir.
Danke
 
Es gibt keine Liste auf der alle Eventualitäten erfasst sind. Du hast eventuelle Informationen.

Bei PKW spielen Ausfallerscheinungen zur Bestimmung einer MPU-Forderung keine (beziehungsweise nur eine sehr untergeordnete) Rolle. Bei der MPU selbst wird darauf dann genauer geachtet.
 
@MrMurphy
Also wie ich in Eingangspost geschrieben habe, am Vatertag bzw. Nacht gefahren-angehalten-gepustet-Blutabnahme-wenig Erinnerung (leider)-Anhörungsbogen erhalten mit BAK Wert. Ersttäter, nie auffällig gewesen weder im Straßenverkehr noch sonst wo. Und mehr Informationen habe ich auch nicht, woher auch? Deshalb möchte ich ja in die Akten schauen und eventuell etwas mehr zu wissen.
 
Was halten Sie davon, während der Bearbeitungszeit eine ETG-Haaranalyse mit einer dreimonatigen Rückschau bei der Führerscheinstelle einzureichen?

Bei einem solchen Wert von 1,29 ‰
 
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