Hallo Max,
Scheinbar verstehe ich das noch nicht so richtig.
Warum dann dieser Gesetzestext?
Das würde doch bedeuten, dass die Eintragung schon gelöscht bzw. mit Sperrvermerk versehen sein müsste, da die Eintragung im Fahreignungsregister getilgt bzw. gelöscht wurde?
Lediglich hat die FeB...