• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Aktueller Inhalt von ColemanRoot

  1. C

    Abstinenznachweise bei D2 nach 4. Auflage

    Ja, man sieht einfach das du keine Ahnung von der 4. Auflage hast und still von der dritten Auflage Redest. Ist ja sogar hier selbst von Nancy gepostet worden. Vielleicht erst mal selbst die neue Auflage lesen anstatt anderen weiterhin von veralteten Regeln überzeugen zu wollen.
  2. C

    Abstinenznachweise bei D2 nach 4. Auflage

    Liegt eine D1 vor, gilt die Hypothese D1 und und nicht die Hypothese D2. Ohne Maßnahme ist ja sogar ersichtlich das die nachweise nochmal deutlich länger sein müssen als mind. 15 Monate. Das heißt ohne Therapie noch mehr wie 15 Monate.
  3. C

    Abstinenznachweise bei D2 nach 4. Auflage

    Ich habe das aus den Beurteilungskriterien, 4. Auflage des Kirschbaum Verlags unter der Hypothese D2
  4. C

    Abstinenznachweise bei D2 nach 4. Auflage

    Versteh ich nicht, denn es steht unter D2 und nicht unter D1. Dein Link führt zu der 3. Auflage nicht zu der 4. Auflage.
  5. C

    Abstinenznachweise bei D2 nach 4. Auflage

    Wie soll man das dann verstehen?
  6. C

    Abstinenznachweise bei D2 nach 4. Auflage

    Guten Tag, Ist es korrekt, dass man jetzt mindestens 15 Monate lang eine Drogenfreiheit nachweisen muss? Wie sollte das interpretiert werden? Benötigt man 15 Monate Drogenfreiheit sowie 12 Monate Abstinenznachweise oder müssen auch über die 15 Monate hinaus Nachweise vorliegen? Muss man seine...
  7. C

    Drogen MPU (Cannabis) - wie lange muss ich die Abstinenz nachweisen? 6 oder 12 Monate?

    Wenn du dem Gutachter darlegen kannst, dass es eine Drogengefährdung war, reichen 6 Monate aus. Allerdings ist dir hoffentlich bewusst, dass es bei der MPU nicht nur um Drogen gehen wird, sondern auch um den Straftatbestand FoFE. MPUs wegen Punkte und Straftaten ist die Champions League. Viel Glück
  8. C

    Unklarheit über Aussage der Beschenigung

    Sie soll dir doch einfach eine "psychologische Beratung" oder "verkehrspsychologische Beratung" bescheinigen falls du unsicher bist. Aber am Ende des Tages bist du bei einem Psychologen der mit dir therapeutisch arbeitet und bei der MPU wird dir das auf keinen Fall negativ, sondern ehr positiv...
Zurück
Oben