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Die Taten sind nicht verjährt. Das wären sie nach 15 Jahren. Aus meiner Sicht kann der Gutachter jede Hypothese stellen. Wie siehst du dich denn selbst? Als alkoholabhängig?
Hallo Mat_C,
Ich bin ganz neu hier im Forum und muss gleich noch meine Geschichte aufschreiben. Wenn die Eltern allerdings abends besoffen sind und sich nicht mehr um das Kind kümmern können, z.b. bei einer Verletzung ins Krankenhaus fahren, halte ich das durchaus für eine Kindeswohlgefährdung...