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Danke.
Aber du hast wohl nicht mitbekommen, dass ich bereits in der Verhandlung meinen Führerschein zurückbekam mit der Feststellung meiner Fahreignung. Lies dir auch zu dem Thema den entsprechenden Artikel eines Rechtsanwalts durch.
Die Anordnung einer MPU ist rechtswidrig, wenn im Urteil des Gerichts steht, dass der Angeklagte als nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen ist. Die Bindungswirkung ist in § 3 Abs. 4 S. 1 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt:
Ja. Das ist aber dann auch egal, ob Fahrrad oder Auto.
Weitere Erfolge neben der Wiedererteilung durch den Richter könnten ja auch Reduktion der Geldstrafe und Sperrfrist selbst sein.
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
Deine Beiträge hier und deine Art insgesamt sprechen Bände.
Aber egal, ich will mich hier so langsam ausklinken, ist mir zu blöd.
Ist das eigentlich Neid und Missgunst, oder welche Absicht verfolgst du bei deinen Unterstellungen? Echt krass :D
Wer noch Rückfragen hat zu dem Thema, kann mich...
Datenschutz etc.
Aber man kann gerne bei meinem Anwalt nachfragen.
Lest euch ansonsten einfach die Artikel von Rechtsanwälten durch, die es im Netz gibt. Ist doch alles genau erklärt.
Was soll das bringen einfach aus Trotz dem nicht glauben zu wollen?
Boa Junge, was ist eigentlich mit dir los?! :D Ich glaube jemand wie du sollte besser die MPU auch machen :D
An alle anderen, die sich wirklich für das Thema interessieren, können mich ja gerne fragen.
Genauer gesagt waren es belegbare 5 Monate. Ich habe am 18.06. eine Haarprobe abgegeben und eine am 18.08., um rechtzeitig 2 Proben zum Termin mitbringen zu können.
Was erzählst du denn einfach so für einen Schwachsinn?
Ich komme aus dem Saarland und meine Führerscheinstelle ist in Saarland.
Wo habe ich explizit angegeben, dass die Tat sich in Saarland abgespielt hat?
Und zu welchem Zweck sollte ich lügen?!
Das AG in Flensburg. Da ist auch der Anwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und u.a. ADAC Anwalt etc.
Er ist aber bundesweit unterwegs für die Gerichtstermine.
Ich hatte tatsächlich dann doch eine Abstinenz von 6 Monaten, die ich belegen konnte + verkehrspsychologische Bescheinigung mit Stellungnahme. Möglicherweise wäre die Abstinenz gar nicht zwingend erforderlich gewesen, aber ich habe es dann doch gemacht.
@Sammy89 Genau, Einspruch eingelegt und...
So! Also, ich darf nach einigen Monaten nun erfreulichst verkünden:
Wir haben es geschafft! Die Wiedererteilung erfolgte jetzt im Verhandlungstermin, durch den Richter!
Wir hatten alles bestens vorbereitet und mit dem besten Anwalt an der Seite hat es wunderbar geklappt!
Keine MPU! Ich hatte...
Oh Bitte Bitte...das nervt langsam hier. Wenn ihr eure Behauptungen nicht genau belegen könnt, lasst es! Alles andere ist echt unseriös und langsam echt nervig!
Nehmts mir nicht übel. Aber ich glaube eher einem echten erfahrenen VP, als hier irgendwelchen anonymen Members.