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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

BK1337

Stamm-User
Hallo zusammen ich bin am 9.11 von der Nacht von Freitag auf Samstag mit Alkoholeinfluss gefahren und hab im weiteren Verlauf mein Auto in einen Baum gefahren und hatte einen Totalschaden.
Die Polizei hab ich selbständig gerufen.
In Kontakt mit einem Verkehrspsychologen war ich auch schon.
Mein bis jetzt festgelegtes Strafmaß ist 9 Monate Sperre und 1200€ Strafe.
Ich bin erst Täter in diesem Bezug.
Wisst ihr ob ich mich auf eine MPU vorbereiten muss... mein Anwalt und die Verkehrspsychologin waren sich nicht einig ?

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,71
Gewicht: 65 Kg
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 9.11.24
BAK: 1,47
Trinkbeginn: 20.30
Trinkende: 3.00
Uhrzeit der Blutabnahme: 5.35

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: -
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein, nur in der Akte der Polizei, erste Auffälligkeit.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Bußgeldbescheid über 5 Jahre zurückliegend mit Geschwindigkeitsüberschreitung
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nein

Bundesland: NR


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 09.11.24

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ist ende Februar geplant für 6 Monate
Urinscreening ja/nein: nein
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG): ja, lasse mich dort bis zur Verhandlung am 11.2.25 nochmal coachen und dann möchte ich bis zum Antrag der wiedererteilung dort einnmal im Monat Gespräche mit selbstbetroffenen führen und mich darauf vorbeireiten.
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, am 09.12.24
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: (nein )
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?:-
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Einmal wegen zu schnellen fahrens ein Bußgeldbescheid
 
Grenzwertig - über 1.1, aber mit Verlust der Fahrtauglichkeit, das ist jetzt Ermessenssache der FsSt. Wärst du mit 1.47 noch sicher gefahren, wäre die Chance auf eine MPU deutlich höher^^
Du hast immerhin gezeigt, dass Du solche Mengen nicht wirklich gewöhnt bist
 
Laut Staatsanwaltschaft absolut Fahruntauglich...im Schreiben der Polizei stand auch das ich totale Ausfallerscheinungen hatte und nicht mehr Zurechnungsfähig war sowie einen Schock hatte.
Das war mein erster Unfall seitdem ich den Führerschein hatte -14 Jahre
 
Willkommen im Forum!
Die absolute Fahruntüchtigkeit hast du juristisch mit 1,1‰ erreicht, selbst ohne Unfall. Die totalen Ausfallerscheinungen sind für dich eher positiv zu werten, aber eine Beurteilung ist für uns ziemlich unmöglich, da jede FSSt anders tickt. Früher hätten wir dich getrost stärken können, dass da nix mehr passiert, aber dafür würde ich heute keine Hand mehr ins Feuer legen. Insofern: bereite dich mal auf den worst case vor, sprich, stell mindestens den Konsum von Alkohol ein, dass du da schon mal eine Grundlage hast, wenn du was vorweisen müsstest. Und eine gewisse Form der persönlichen Aufarbeitung ist sicher auch kein Schaden. Du hast ja schmerzhaft erkannt, dass die Kombination Alkohol-Auto nicht dienlich ist. Das hast du auch schon vorher gewusst. Warum war es dir mindestens an diesem Abend egal? Die Einschätzung dieser Frage kann dir auch ohne MPU nützlich sein für die Zukunft.
 
An den Abend war es überhaupt nicht geplant zu fahren bzw ich hätte bei einem Freund schlafen können und ich habe eher eine Übersprungs-Handlung begangen als ich ins Auto gestiegen bin...in der Kneipe waren ein paar Leute anwesend die mir mir in der Vergangenheit nicht gut getan hatten.
Der Anlass für den Abend war das ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und das wollte ich eigentlich mit ein paar engen Freunden feiern.
Im Laufe des Abends ist meine Stimmung gekippt und ich wollte einfach nur nach Hause.
Auf dem Weg nach Hause hab ich dann realisiert wie schlecht die Entscheidung war und dann ist der Unfall passiert.
 
Du solltest vielleicht zunächst den Alkohol-Profilfragebogen ausfüllen:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Wisst ihr ob ich mich auf eine MPU vorbereiten muss...

Vollkommen unabhängig von einer MPU solltest du dein lebenslanges Alkoholproblem angehen. Eine MPU halte ich hingegen (meine persönliche Meinung) für unwahrscheinlich.

An den Abend war es überhaupt nicht geplant zu fahren ...

Die Story ist bereits tausende Male ausgelutscht worden und unglaubwürdig. Bei einer MPU würde ich nicht damit um die Ecke kommen.
 
Ich befinde mich schon mit einem Verkehrspsychologen in Therapie und suche ne SH auf und @MrMurphy die Situation auch wenn sie ausgelutscht ist hat genauso stattgefunden.
Gilt der Entzug des FS ab dem Zeitpunkt an dem die Polizei diesen sichergestellt hat?
 
Abstinenz Nachweise nicht vergessen.(12 Monate minimum)
Versuch ja nicht mit kontrolliertes trinken etc ,denn wenn du dich kontrollieren könntest,hättest du mit fast 1.5% nicht Auto gefahren.
 
Danke mache bald die erste HA bin jetzt 3 Monate knapp ohne Alkohol.. Zu KT hat mir tatsächlich meine Verkehrstherapeutin geraten ich frag aber nochmal nach.
 
@admin das wurde mir auch so bestätigt....ich bleibe jetzt trotzdem erstmal dabei das ich die Haarprobe abschließe um zumindest etwas nachweisen zu können... die Idee war auch das vor Gericht einreichen zu können zeitnah.
 
Ich finde es auch viel zu pauschal gesagt, dass kT in deinem Fall nicht mehr möglich ist. Das schließt auch nicht aus, dass der TE mit 1,47 Promille noch Auto fahren konnte. Als Beispiel. Nehmen wir an, der TE war noch in der Lage, seinen Pflichten nachzugehen, erhielt keine kritischen Hinweise aus seinem Umfeld, verlor nicht den Überblick über seinen Trinkmengen und verspürte keinen Suchtdruck. Er steigerte aber in einer begrenzten Phase seines Lebens den Konsum. In dieser Phase kam es zu unkontrollierten Trinkepisoden und Entlastungstrinken. Dann ist das ganz klar A3 und der TE könnte mit kT die MPU bestehen.

BK1337 schau erstmal, ob das mit deinem Konsumverhalten vereinbar ist. Besprich das am besten mit deiner Verkehrstherapeutin. Wenn du beispielsweise einige meiner aufgeführten Punkte nicht verneinen kannst, spricht das für eine tiefere Alkoholproblematik. Wenn du keine Diagnose "Alkoholabhängig" oder eine Entzugstherapie gemacht hast, kann kommt eigentlich nur noch A2 in Frage. Und das bedeutet 12 Monate Abstinenz. In deinem Fall würde ich aber trotzdem Haarproben abgeben. Selbst bei kT und den neuen BUK sollte man sein geändertes Trinkverhalten nachweisen können. Eine Trinkpause von 3-6 Monaten (Haaranalyse ist dann negativ und zeigt Abstinenz an) ist ebenso empfehlenswert. Ohne deine Konsumhintergründe zu kennen, gehe ich trotzdem mal stark von A3 aus. Dein Promillewert war noch nicht astronomisch hoch und von Freitag auf Samstag ist eine Tageszeit, in der sozial üblich Alkohol konsumiert wird.

Wie auch mein Vorredner schon gesagt hat, kann man eine MPU leider nie zu 100% ausschließen. Aber die Tatsachen, insofern du Ersttäter bist und davor noch nicht mit Alkohol aufgefallen bist, dass du sowohl fahrbedingte (Unfall) als auch konsumbedingte Ausfallerscheinungen (die im Polizeibericht stehen) hattest, sprechen gegen eine Alkoholgewöhnung und damit gegen eine MPU.
 
Ich muss sagen ich bin aus einem Auslandsaufenthalt wieder gekommen und hatte eine sehr unbeständige Zeit hinter mir und die letzen 3 Monate bis zur TF haben sich darum gedreht mein Leben geordnet zu bekommen hab mein Auto repariert und es war geplant umzuziehen in eine größere Stadt. Ich hatte am gleichen Tag meinen Arbeitsvertrag unterschrieben und war hochmotiviert diesen anzunehmen.... Diesen Abend habe ich getrunken mit alten Freunden und auf den Vertrag angestoßen.... vorher habe Ich in einem anderen Bundesland gewohnt und war beruflich sehr eingespannt Vollzeit Studium und 75% Stelle.
Ich war ansonsten immer 1-2 mal im Monat unterwegs und habe mich mit Freunden getroffen und habe auch mal am Wochenende ein Bier getrunken.
Suchtdruck hatte ich nie.
 
Ja das ist doch schon mal was mit dem man arbeiten kann. Solltest du im Worst Case wirklich eine MPU machen müssen, gilt es, deine inneren Motive für deinen Alkoholkonsum rauszufinden. Ich würde jetzt aus dem Stand heraus sagen, große Ängste, deinen neuen Aufgaben nicht gewachsen zu sein. Also Versagensängste und Selbstzweifel. Anstatt dir Hilfe zu suchen oder über deine Gefühle zu sprechen, hast du den einfachsten Weg gesehen, um deine Ängste zu vergessen. Den Alkohol.

Deine letzen zwei Sätze waren bei mir aber genauso. Ich habe unmittelbar nach meiner TF genauso geantwortet. Und das glaube ich dir auch. Nur die Aussage "Mal am Wochenende ein Bier getrunken" ist eine Verharmlosung, die du so schnell wie möglich ändern solltest. Denn wenn du ehrlich zu dir selber bist, kannst du mit einem Bier keine TF mit 1,47 Promille durchführen. Wenn du zweimal im Monat mal ein Bier am Wochenende getrunken hast, dann müsstest du wenn du 1,47 Promille gehabt hast, in der Ecke der Kneipe oder im schlimmsten Fall im Krankenhaus liegen, aber nicht im Auto sitzen. Sei dir also bewusst, dass die 1,47 Promille öfter erreicht wurde und du sogar noch höhere Promillewerte erzielt hast. Denn bei 1,47 Promille war bei dir noch nicht Schluss, du konntest noch ins Auto steigen. Auch kann ich empfehlen zugegeben, hochprozentig getrunken zu haben, denn allein mit Bier ist es sehr unwahrscheinlich, sich in solche Promillegrenzen zu trinken. Also abgesehen von "nur" Bier.
 
Da muss ich dir in allem Rechtgeben was du gesagt hast, ich denke es macht Sinn einen Rahmen zu nennen in wie weit ich wenn ich getrunken habe, in Bezug auf diesen Abend zum Beispiel waren es 6 Bier a 0,5l und 3 Shots Obstler die ausgegeben wurden.
 
Gibt es noch einen Rat den Ihr mir geben könnt den Fragebogen fülle ich zeitnah aus ansonsten suche ich erstmal eine Stelle für die Haarprobe im Februar da dann 3 Monate zwischen der TF und der ersten Probe liegen.
 
Kann dir nur noch den Rat geben, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis so früh wie möglich zu stellen. Falls du aus einer Großstadt kommst, dauert das nämlich, bis die Führerscheinstelle den Antrag bearbeitet. Den kannst du dann 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Wäre in deinem Fall auch im Februar. Wenn du Glück hast, erfährst du ein paar Wochen nach Antragstellung, ob du eine MPU machen musst oder nicht. Ich persönlich habe beispielsweise Anfang September den Neuantrag gestellt und bis heute keine Antwort, ob MPU oder nicht. Und das obwohl die Sperrfrist bereits abgelaufen ist. Daher hoffe ich, dass das bei dir nicht auch zu so einem Geduldsspiel wird.
 
Gibt es noch einen Rat den Ihr mir geben könnt

Bei Haarproben werden im allgemeinen 3 Monate nach dem letzten Alkoholtrinken als zu gering angesehen. Empfohlen werden eher 4 Monate. Ist aber deine Entscheidung und dein Geld.

dauert das nämlich, bis die Führerscheinstelle den Antrag bearbeitet.

Richtig. Aber nicht weil sie überarbeitet sind, sondern weil die MPU (jedenfalls meiner Kenntnis nach) maximal 1 Monat vor Ende der Sperrfrist abgelegt werden darf. Die Sperrfrist soll auch dazu dienen, sich angemessen auf die MPU vorzubereiten. Der Antrag bleibt bei solchen frühen Anträgen also absichtlich erst mal ein paar Monate liegen.
 
@MrMurphy die 9 Monate Sperre sind noch nicht rechtskräftig da mein Anwalt Einspruch erhoben hat und sich noch was ändern kann... für mein Empfinden empfinde ich die Sperrzeit sehr kurz um alles vorzubereiten und sich genügend mit der Thematik auseinander setzen zu können.
Die Sperrzeit gilt doch ab dem Entzug des Führerscheins (9.11.23) oder wird das unabhängig bzw aufgerechnet?
 
@MrMurphy ganz genau, dass muss der TE abwägen. Ich habe die erste Haaranalyse auch erst nach 4 Monaten gemacht, aber wenn sein KV stimmt und er nur am Wochenende konsumiert hat, könnte er vielleicht Glück haben. Aber das ist reine Spekulation.

Zum zweiten Punkt würde ich in meinem Thread vielleicht nochmal kurz was schreiben, weil hier geht es um BK1337. Für den anderen Tipp ist es leider bereits zu spät, aber ein Anwalt in solch einem Fall verursacht nur unnötige Kosten. Am Entzug der Fahrerlaubnis kann er nichts ändern, und selbst wenn er die Tagessatzhöhe runtersetzt, bekommt das Geld am Ende der Anwalt und man zahlt genauso viel wie für die ursprüngliche Strafe, wenn nicht sogar mehr. Würde sich nur lohnen, wenn du eine eine Rechtsschutzversicherung hast. Oder der Anwalt schafft es das Verfahren gegen eine höhere Zahlungsauflage einzustellen, damit die Geldstrafe nicht im BZR erscheint. Ist aber sehr selten und die Gerichte bestehen i.d.R. trotzdem auf den Verzicht der Fahrerlaubnis. Im Endeffekt verzögert sich durch den Einspruch auch das ganze Prozedere.

Und zum letzten Punkt, 9 Monate sind für eine MPU-Vorbereitung in dem Sinne kurz, wenn man beispielsweise mit 12 Monaten Abstinenz antreten will. Mein Verkehrspsychologe meinte, dass es bei A3 theoretisch mit 6 Monaten Abstinenz bzw. 6 Monate kT möglich ist, wobei davor halt gerne eine Trinkpause von mind. 3 Monaten gerne gesehen ist. Und mit der MPU-Vorbereitung sollte halt zeitnah begonnen werden. Aber wenn du bereits was vorzuweisen hast und um eine Fristverlängerung bei der Führerscheinstelle bittest, kommen die dem in der Regel nach. Ansonsten weiß ich nicht ob es was bringt, wenn der Antrag später gestellt wird (wird der dann schneller bearbeitet?). Im Zweifelsfall könnte man einen bereits gestellten Antrag, jederzeit zurückziehen, wenn man nicht ausreichend auf die MPU vorbereitet ist und zu einem neuen Zeitpunkt nochmal stellen. Würde ich aber halt erst dann machen, wenn es wirklich so wäre und du zu 100% wüsstest, eine MPU machen zu müssen. Ist bei dir beides ja noch nicht der Fall.

An deiner Stelle BK1337 würde ich vielleicht einen preiswerten Kurs machen (bei der Caritas für 310€), weiterhin die Haaranalysen sammeln und Aufarbeitung hier im Forum betreiben. Auch wenn es leider mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, bist du am Ende auf der sicheren Seite. Zum Verkehrspsychologen erst, wenn du die Anordnung schwarz auf weiß hast. Mein Verkehrspsychologe hat mir nämlich gesagt, wenn ich weiterhin zu ihm gehe, würde er mir nur das Geld aus der Tasche ziehen und er rechnet mit keiner MPU. Und falls doch ist er überzeugt, das innerhalb der Fristen hinzubekommen. So ist es jedenfalls bei mir gewesen. Das jetzt alles auf deinen Fall zu übertragen, ist vielleicht auch fahrlässig. Aber vielleicht kannst du aus meinen Erfahrungen was mitnehmen, gerade wenn bei dir die MPU-Anordnung noch weit in den Sternen liegt und hoffentlich auch komplett ausbleibt.
 
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