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TF mit dem E-Scooter 1,28 Promille

captnafa

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe gestern einen Brief von der Fsst erhalten, dass ich eine MPU machen muss um meinen Führerschein wiederzubekommen.
Was sind eure Einschätzungen dazu? Wie werde ich eingeteilt A1-A3?
Bin neu hier im Forum und hab noch nicht so viel gelesen, da ich bis vorhin dachte ich müsste keine MPU machen...

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,85
Gewicht: 100 kg
Alter: 29

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 26.01.2025
BAK: 1,28
Trinkbeginn: 21:30
Trinkende: 2:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:39

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 6

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: nein (wurde einbehalten)
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein (zählen Blitzer? musste 2016 den Führerschein einen Monat abgeben weil 43 km/h außerorts zu schnell)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten, dass Herr S. zukünftig ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug der Gruppe 1 unter einem die Fahreignung beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird? Ist des Weitern zu erwarten, dass Herr S. zukünftig ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug insbesondere (E-Scooter) unter Alkoholeinfluss führen wird? Liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines (Kraft-)Fahrzeugs in Frage stellen?

Bundesland:
Baden-Württemberg

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 2 mal pro Woche
Ich lebe abstinent seit:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?: Weiß nicht ob Notwendig

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): Würde es wahrscheinlich bei TÜV Süd Life Service GmbH (ist das sinnvoll? gibt es Unterschiede bei den Stellen?)
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Max. 4 Punkte gehabt, letzter 2019 müsste also alles schon verfallen sein.
 
Hallo und willkommen im Forum.

Deine Fragen lassen sich mit den bisherigen Informationen von dir nicht seriös beantworten.

Eine seriöse Übersicht über die Qualität (was immer in diesem Zusammenhang auch damit gemeint ist) der MPU-Institute gibt es nicht. Erfahrungsberichte sind meiner Meinung nach immer persönlich. Ist jemand durchgefallen ist das Institut Schrott, hat jemand bestanden ist es super.

Mein Tip dazu: Du kannst dir mögliche Institute anschauen und schon mal danach entscheiden, ob es dir zusagt, Wenn es dich optisch abstößt ist das ein schlechter Beginn. Meist kannst du es auch betreten und dich dort etwas umschauen.

Wie werde ich eingeteilt A1-A3?

Die strenge Einteilung gibt es überhaupt nicht, die Übergänge sind fließend. Der Gutachter wird die Größe deines Alkoholproblems an Hand der Akten und deiner Vorgeschichte beurteilen und dann entscheiden, ob dein Lösungsvorschlag für ein positives Gutachten ausreicht. Deine Angaben interessieren nur in soweit, wie sie der Aktenlage und den allgemeinen Erkenntnissen nicht widersprechen. Du bist keine Ausnahme.

Ich sehe bislang gute Chancen die MPU mit kontrolliertem Trinken (kT) im Sinne des Straßenverkehrs zu bestehen.
 
Wie wird die Anordnung begründet (damit meine ich nicht die offizielle MPU-Fragestellung sondern das Schreiben der FEB)?

Bei 1,28 Umdrehungen wird normalerweise keine MPU angeordnet. Ausnahmen sind bspw. Wiederholungstäter oder wenn es keine Ausfallerscheinungen gab.
 
Wie wird die Anordnung begründet (damit meine ich nicht die offizielle MPU-Fragestellung sondern das Schreiben der FEB)?

Bei 1,28 Umdrehungen wird normalerweise keine MPU angeordnet. Ausnahmen sind bspw. Wiederholungstäter oder wenn es keine Ausfallerscheinungen gab.
Das kann ich aktuell nicht sagen...

Ich werden morgen mal auf der Fsst anrufen und das nachfragen.

Wiederholungstäter ist auszuschließen, Ausfallerscheinungen sollten vorhanden gewesen sein, zumindest meinte der Polizist als er mich angehalten hat dass ich Schlangenlinien fahren würde...
 
In dem Schreiben mit der MPU-Anordnung ist eigentlich auch eine Sachverhaltsschilderung.
Was steht darin?
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Das ist alles was im Schreiben stand...
 
Das dürfte aufgrund einer nicht vorhandenen/angegebenen Rechtsgrundlage rechtswidrig sein. Es ist nicht hinreichend bis eigentlich gar nicht angegeben, auf welcher rechtlichen Grundlage (Paragraf 13 FeV) sich diese Anordnung stützt.
 
Das dürfte aufgrund einer nicht vorhandenen/angegebenen Rechtsgrundlage rechtswidrig sein.
je nachdem, welche "Auffälligkeitsstufe" der FsSt bekannt ist?
Würde es sich lohnen, hier einen (erfahrenen) Anwalt einzuschalten oder reicht erstmal ein "eigener" Widerspruch? Bekommt man sowas auch ohne Anwalt hin?
 
@joost das vermag ich nicht zu sagen. Wegen meiner eigenen, noch immer anhängigen Sache habe ich mir viel „Wissen“ in den letzten 10 Monaten angeeignet. Und ich habe gelernt, dass das strafrechtliche das eine, das verwaltungsrechtliche die andere Seite der Medaille ist. Ich denke mal ohne Fachanwalt für Verwaltungsrecht würde ich da nicht rangehen.
 
je nachdem, welche "Auffälligkeitsstufe" der FsSt bekannt ist?
Würde es sich lohnen, hier einen (erfahrenen) Anwalt einzuschalten oder reicht erstmal ein "eigener" Widerspruch? Bekommt man sowas auch ohne Anwalt hin?
Die wissen meistens nur das was in der Strafakte steht. Und halt eventuelle Vorgeschichten, wie Fahrverbot oder Punkte.
 
Mich wundert dieses Schreiben etwas.

„Normalerweise“ steht als Einleitung etwas wie „am xxxx wurden Sie im Rahmen xxxx einer Kontrolle in xxxx angehalten. Ein AAK ergab einen Promillewert von xxxx darauf wurde ein Blutprobe angeordnet die einen Wert von xxxx ergab.
Sie waren aufgefallen wegen xxxx, die Untersuchungen ergaben xxxx“


Hast Du so ein Schreiben, dass ja als Begründung für eine MPU-Anordnung notwendig ist, tatsächlich nie erhalten?
 
Mich wundert dieses Schreiben etwas.

„Normalerweise“ steht als Einleitung etwas wie „am xxxx wurden Sie im Rahmen xxxx einer Kontrolle in xxxx angehalten. Ein AAK ergab einen Promillewert von xxxx darauf wurde ein Blutprobe angeordnet die einen Wert von xxxx ergab.
Sie waren aufgefallen wegen xxxx, die Untersuchungen ergaben xxxx“


Hast Du so ein Schreiben, dass ja als Begründung für eine MPU-Anordnung notwendig ist, tatsächlich nie erhalten?
Ich schildere mal kurz was bisher passiert bzw. was ich schon an Post bekommen habe.


26.01. TF mit 1,28 ‰ Blutalkohol


14.02. Beschluss das Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird.

"Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, am 26.01.2025 um 2:17 Uhr auf der ... in ... ein Kraftfahrzeug geführt zu haben.
Dabei war er fahruntüchtig.
Eine am 26.01.2025 um 2:39 Uhr beim Beschuldigten entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholkonzentration von 1,28 ‰ im Mittelwert.
Daher sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zur Sicherung gegen weitere Gefährdungen ist es erforderlich, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen."


24.03. Strafbefehl

"Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Sie fuhren am 26.01.2025 gegen 02:17 Uhr mit dem Elektrokleinstfahrzeug, auf der ... in ... , obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 26.01.2025 um 02:39 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,28 %o.
Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Durch die Tat haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Sie werden daher beschuldigt,
fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen,
strafbar als
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß §$ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB.
(...)
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von ... verhängt.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Anzuwendende Vorschriften: §§ 69, 69a StGB
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperre wird wegen folgender Tat/Taten angeordnet: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht Einspruch einlegen. (...)

Habe das dann einfach mal hingenommen, keinen Einspruch eingelegt und auf die Zahlungsaufforderung gewartet.


28.05. Sehr geehrter Herr ...,

1. In Ihrer Strafsache wurde eine Sperrfrist für die erstmalige Erteilung bzw. erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen.

2. Die Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beginnt mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Hatten Sie bisher schon eine Fahrerlaubnis und war der Führerschein sichergestellt, beschlagnahmt oder die Fahrerlaubnis Ihnen vorläufig entzogen worden, beginnt die Sperrfrist mit Erlassdatum des Strafbefehls bzw. der Verkündung der gerichtlichen Entscheidung (§ 69a Abs. 5, Abs. 6 StGB). Der Zeitraum der Sicherstellung oder vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis wurde bei der Bemessung der Dauer der Sperrfrist bereits berücksichtigt. In Ihrem Fall endet die Sperre am 19.08.2025 (24 Uhr).

3. Nach Ablauf der festgesetzten Sperre kann Ihnen durch die für Sie zuständige Führerscheinstelle (bei Dienstfahrerlaubnissen die zuständige Dienststelle) auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Für diese erneute Erteilung der Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung. Dies bedeutet, dass Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch wiederbekommen. Vielmehr prüft die Führerscheinstelle eine Reihe von Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnis. Sie benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit. Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann daher auch schon bis zu 6 Monate vor dem Ablauf der Sperre gestellt werden. Waren Sie bisher nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, darf Ihnen vor Ablauf der Sperrfrist keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Auch in diesem Fall kann der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle eingereicht werden.

4. War die Ihnen entzogene Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis auf Probe, so kann eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie zusätzlich an einem Nachschulungskurs teilgenommen haben. Informieren Sie sich frühzeitig bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle, welchen Kurs Sie als Voraussetzung für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis besuchen müssen

28.05. Zahlungsaufforderung, habe ich direkt bezahlt.
 
Ich schildere mal kurz was bisher passiert bzw. was ich schon an Post bekommen habe.


26.01. TF mit 1,28 ‰ Blutalkohol


14.02. Beschluss das Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird.

"Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, am 26.01.2025 um 2:17 Uhr auf der ... in ... ein Kraftfahrzeug geführt zu haben.
Dabei war er fahruntüchtig.
Eine am 26.01.2025 um 2:39 Uhr beim Beschuldigten entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholkonzentration von 1,28 ‰ im Mittelwert.
Daher sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zur Sicherung gegen weitere Gefährdungen ist es erforderlich, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen."


24.03. Strafbefehl

"Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Sie fuhren am 26.01.2025 gegen 02:17 Uhr mit dem Elektrokleinstfahrzeug, auf der ... in ... , obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 26.01.2025 um 02:39 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,28 %o.
Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Durch die Tat haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Sie werden daher beschuldigt,
fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen,
strafbar als
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß §$ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a StGB.
(...)
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von ... verhängt.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Anzuwendende Vorschriften: §§ 69, 69a StGB
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperre wird wegen folgender Tat/Taten angeordnet: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht Einspruch einlegen. (...)

Habe das dann einfach mal hingenommen, keinen Einspruch eingelegt und auf die Zahlungsaufforderung gewartet.


28.05. Sehr geehrter Herr ...,

1. In Ihrer Strafsache wurde eine Sperrfrist für die erstmalige Erteilung bzw. erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen.

2. Die Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beginnt mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Hatten Sie bisher schon eine Fahrerlaubnis und war der Führerschein sichergestellt, beschlagnahmt oder die Fahrerlaubnis Ihnen vorläufig entzogen worden, beginnt die Sperrfrist mit Erlassdatum des Strafbefehls bzw. der Verkündung der gerichtlichen Entscheidung (§ 69a Abs. 5, Abs. 6 StGB). Der Zeitraum der Sicherstellung oder vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis wurde bei der Bemessung der Dauer der Sperrfrist bereits berücksichtigt. In Ihrem Fall endet die Sperre am 19.08.2025 (24 Uhr).

3. Nach Ablauf der festgesetzten Sperre kann Ihnen durch die für Sie zuständige Führerscheinstelle (bei Dienstfahrerlaubnissen die zuständige Dienststelle) auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Für diese erneute Erteilung der Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung. Dies bedeutet, dass Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch wiederbekommen. Vielmehr prüft die Führerscheinstelle eine Reihe von Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnis. Sie benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit. Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann daher auch schon bis zu 6 Monate vor dem Ablauf der Sperre gestellt werden. Waren Sie bisher nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, darf Ihnen vor Ablauf der Sperrfrist keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Auch in diesem Fall kann der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle eingereicht werden.

4. War die Ihnen entzogene Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis auf Probe, so kann eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie zusätzlich an einem Nachschulungskurs teilgenommen haben. Informieren Sie sich frühzeitig bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle, welchen Kurs Sie als Voraussetzung für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis besuchen müssen

28.05. Zahlungsaufforderung, habe ich direkt bezahlt.
und dann gestern 17.08. eben die MPU-Anordnung
 
Hallo captnafa,

und da gibt es kein weiteres Deckblatt bei der MPU-Anordnung die du hier eingestellt hast?
Falls nicht, sehe ich es wie Sammy89. Die § aufgrund dessen die Aufforderung erfolgt, müssen dir im Schreiben mitgeteilt werden. Ebenso ist nicht erkennbar, womit sich die Anordnung begründet (z.B. der Verdacht auf Alk.missbrauch), da du unter 1,6‰ gelegen hast.

Hast du einen Anwalt?
 
Wenn es so ist wie beschrieben, ist allein aus formalen Gründen die MPU Aufforderung rechtswidrig und in höchstem Maße angreifbar. Es ist schlicht eine Sauerei wie die FEB‘s in Baden-Württemberg und Bayern mit ihrer „Law and Order Politik“ agieren. :smiley177:
@captnafa geh damit am besten schnellstens zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
 
Hallo captnafa,

und da gibt es kein weiteres Deckblatt bei der MPU-Anordnung die du hier eingestellt hast?
Falls nicht, sehe ich es wie Sammy89. Die § aufgrund dessen die Aufforderung erfolgt, müssen dir im Schreiben mitgeteilt werden. Ebenso ist nicht erkennbar, womit sich die Anordnung begründet (z.B. der Verdacht auf Alk.missbrauch), da du unter 1,6‰ gelegen hast.

Hast du einen Anwalt?
Auf der Rückseite steht noch

"Dies ist kein rechtsmittelfähiger Bescheid. Es kann daher kein Widerspruch hiergegen eingelegt werden. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen teilen Sie uns die bitte mit."
 
Ach so ? Da machen die es sich aber verdammt leicht!
Es wird eine rechtliche Maßnahme angeordnet, und einen rechtsfähigen Bescheid gibt’s erst auf Nachfrage??
Nochmals mein guter Tipp: Geh damit zum Anwalt für Verwaltungsrecht. Man verlangt immerhin mit einem nicht rechtsfähigen Schreiben, dass du ne hoheitliche Maßnahme duldest ohne auf die rechtliche Seite hingewiesen worden zu sein.
 
Nach dem ich heute mit einem Anwalt Rücksprache gehalten habe und er es für am besten hielt einfach die MPU durchzuziehen, da Einsprüche etc sowieso meistens abgelehnt werden, habe ich bei der Führerscheinstelle angerufen um einen rechtmittelfähigen Bescheid bzw. die Gründe für die Anordnung der MPU zu verlangen.

Die Dame konnte mir keine direkte Antwort geben und meinte sie rufe mich zurück.

Als der Anruf eine halbe Stunde später kam, meint sie dass dieses Schreiben bei ihnen nicht hinterlegt sei, da es nie an mich versendet hätte werden sollen. Zwar war wohl im Gespräch ob ich eine MPU machen muss allerdings fehlten hierfür wohl die Indizien, sodass sich dagegen entschieden wurde. Mein Führerschein sei auch schon bestellt und kann in 4 Wochen abgeholt werden. Morgen kann ich direkt meine vorläufige Fahrerlaubnis abholen.

Es ist eine absolute Frechheit was da abläuft und hätte ich dort nicht angerufen, bzw. hier im Forum nicht erfahren wie eine eigentliche MPU Anordnung auszusehen hat hätte ich die MPU wohl einfach gemacht und dafür ordentlich Geld bezahlen müssen.

Vielen Dank an Alle hier die mir geholfen haben
Ihr habt mir da wirklich einiges erspart
 
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