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@Nancy sag mal was sagst du zum Thema Abstinenznachweise ? Meinst du es macht Sinn zur Sicherheit welche zu machen ? Wenn ja wie erfahre ich über was für einen Zeitraum und wie gehe ich das Ganze an ? An wen oder was muss ich mich wenden um akkreditierte Nachweise machen zu können ?
 
Danke nochmals für eure Ratschläge. Ich finde es echt sehr beachtlich dass es Leute gibt die mit Rat zur Seite stehen wenn man von einer Thematik einfach mal gar keine Ahnung hat.
 
Meinst du es macht Sinn zur Sicherheit welche zu machen ?
Hm schwer zu sagen, ich für meinen Teil denke nicht, dass du welche machen musst.
Sollte es wider Erwarten zu einem FÄG kommen, brauchst du im Vorfeld keine Nachweise. Die Hauptsache ist, dass du weiterhin "clean" bleibst. Empfehlenswert wäre, wenn du bis zum Ende der Geschichte deine Haare etwas länger tragen würdest (ca. 6 cm), so dass im Fall der Fälle eine Haaranalyse gemacht werden könnte...
 
Guten Morgen also warte ich den Stichtag des Führungszeugnis ab und stelle den Antrag. Warte dann dementsprechend was kommt. Wie mache ich das bei Antragstellung ? Dort wird ja gefragt ob man schonmal eine Therapie o.ä. gemacht hat. Wieder mit Nein ankreuzen oder wie sieht das aus ?
 
Dort wird ja gefragt ob man schonmal eine Therapie o.ä. gemacht hat.

Nein, der Ablauf wäre mir neu.

Mit dem Antrag musst du der Einholung von den dafür vorgesehenen Daten (Führungszeugnis etc.) zustimmen. Entscheidend sind die dann gültigen Gesetze und Bestimmungen.

Wenn du den Antrag stellst wird deine Akte aus dem Archiv geholt. Dann werden die Einträge bereinigt, also alle verjährten Vorgänge herausgenommen und vernichtet oder (falls bis dahin elektronisch) gelöscht.

Danach werden die üblichen Fremdinformationen angefordert.

Nachdem die da sind und auch alle sonstigen Voraussetzungen erledigt sind bekommst du entweder

a) die Aufforderung Führerscheinprüfungen abzulegen

oder (eher unwahrscheinlich)

b) die MPU-Forderung mit der Fragestellung. Wenn du dann den Antrag zurückziehst hast du keinen Nachteil - das kennst du ja schon.

Nur wenn du eine MPU-Forderung bekommst und die MPU angehen willst wirst du nach Vorbelastungen / Therapien gefragt. Die Führerscheinstelle hat damit nichts am Hut.

Einfach mal grob zusammengefasst.
 
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