• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Betrunken Rad gefahren und natürlich erwischt .

Besten dank an alle für eure Korrekturen sowie Ratschläge. Ja, das war mein erster Versuch und der ging in die Hose . Das war mir auch völlig Klar . Ich bin mir ziemlich sicher euch auch. Aber eben nur daraus lernt man . Ich werde nicht jeden einzelnen Antworten da ich glaube das selbiges zu diesem Zeitpunkt auch nicht von Nöten ist. Einige Fragen hab ich ausgelassen da ich wirklich nicht wusste was ich schreiben sollte . Widersprüche waren auch dabei wie ich jetzt sehen kann. Aber es wird besser werden. Ich werde natürlich in Nächster zeit keinen Fragebogen ausfüllen sondern mich mit der Problematik Beschäftigen. Alles andere wäre sicherlich Unsinn. ich würde mich wieder melden wenn ich Post bekomme . Da gibt es bestimmt viele fragen die mich beschäftigen werden . Wäre also nett wenn ihr mich auf der Beobachter Liste schlummern lassen könntet . besten dank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Führerschein
Hab ich noch:ja
Hab ich abgegeben
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Du hast mit 1,7 BAK Fahrzeuge beschädigt also quasi einen Unfall gebaut und man hat deinen FS nicht sichergestellt?
Unglaublich

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:19.01 Trunkenfahrt mit Rad eingestellt nach stpo 350?? Zahlung 200 Euro. Bedanke mich schon mal für eure Kommentare egal wie sie ausfallen .
Hast du kein Auto oder warum fährst du immer betrunken mit dem Rad?
Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad ist so weit ich weiß erst ab 1,8 BAK( korrigiert mich) Wie geht es dass sowas eingestellt wird
 
Der FS wird bei einer TF mit dem Fahrrad nicht sichergestellt, weil zur Nutzung des Rades selbiger nicht nötig ist.
Die 1,6‰ gilt auch für Fahrradfahrer. Da in diesem Fall mit dem Unfall eine Auffälligkeit vorliegt, ist sie nicht einmal relevant. Da gilt das Gleiche wie beim Autofahrer ab 0,3‰.

@Michael I: Es ist sicher sinnvoll, mit dem nächsten FB zu warten, bis du in deiner Aufarbeitung weiter bist und du selbst merkst, wie es dir mit AB geht. Wenn du das wirklich machen willst, kümmer dich zeitnah um AB-Nachweise. Und wichtig bei der Aufarbeitung, das hat @Karl-Heinz ja schon angemerkt, deine Alkoholkonsumhistorie. Auch solltest du ergründen, wie viel du am Tattag getrunken hast (Frage 2). Die hast du nämlich komplett rausgeschmissen. Aber diese Frage kommt GANZ sicher und wenn du da zu niedrig ansetzt, gilt das als beschönigend und ist für eine MPU tödlich.
 
off topic:
Du hast mit 1,7 BAK Fahrzeuge beschädigt also quasi einen Unfall gebaut und man hat deinen FS nicht sichergestellt?
Unglaublich

Hast du kein Auto oder warum fährst du immer betrunken mit dem Rad?
Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad ist so weit ich weiß erst ab 1,8 BAK( korrigiert mich) Wie geht es dass sowas eingestellt wird
Ich persönlich finde es quasi unerträglich, dass @mpu2025 nun, da er sein eigenes Thema sperren ließ, in anderen offenbar eine neue Spielwiese entdeckt hat.
Ich fände es ausgesprochen traurig, wenn gerade Neuuser von seiner geballten Fachunkenntnis gepaart mit moralinsaurem Gelaber verschreckt würden.

Dazu eine persönliche Bemerkung:

Sein Thema konnte ich ignorieren.
Wenn ich aber nun in jedem über seinen Charakter stolpere….mmh…macht es das von Herzen gern getane Engagement…äh…schwieriger

Es ist ja eine Sache, in seinem eigenen Thread nach Kompetenz und Expertise und Sach- und Fachlichkeit und dem Wunsch nach Vermittlung ausschließlich positiver Unterstützung mit füllhornartiger Ausschüttung von Lob an seine Person zu fordern, dabei aber jeden Helfenden auf sachlicher Ebene nicht nur konsequent ignoriert, sondern auch noch in einer Form der Insistenz und Impertinenz jeden, der seine Ansprüche in seiner Welt nicht erfüllt, niederknüppelt.
Es ist aber imho eine ganz andere, dieses Gebaren jetzt an Neuusern in „fremden“ Themen auszuleben.

Ich fände es geradezu grausam und den Sinn dieses Forums ad absurdum geführt, wenn gerade Neuuser auch in ihrer Suche nach Hilfe diese „Endlosschleifen“ im Kreisverkehr durchmachen müssen.

Ich habe lange darüber nachgedacht, ob ich das öffentlich hier reinschreibe, habe mich aber -neben den o.g.- vor allem aus folgendem Grund dazu entschlossen:
@mpu2025 wird meiner Einschätzung nach nicht damit aufhören.

Ich erlaube mir zum Schluss einen Auszug aus dem Schulgesetz:
„Person XY stört den Schulfrieden“

off topic Ende
 
@joost: ich bin der Meinung, dass bei einem Unfall mit Sachbeschädigung die Promillegrenze von 1,6‰ nicht relevant ist, weil es dann gehandhabt wird wie beim Auto. Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.
 
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.
ganz ehrlich? Ich weiss es nicht :)

Vllt reden wir auch aneinander vorbei oder ich hab den Satz falsch verstanden :smiley1659:
bei einem Unfall unter Alk bis 1.1 (Auto) passiert ja MPU-mäßig erstmal gar nichts. Ab 1.1 bin ich mir unsicher - es ist ja erwiesene Beeinträchtigung und könnte daher sogar MPU-abweisend wirken? (Unsicher)
Denn immerhin wären klare pro-MPU-Kriterien -> über 1.1 plus Beeinträchtigungsfreiheit.
Und mit dem Fahrrad sollte es ähnlich aussehen?
Oder ist das gar das, was Du geschrieben hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einer TF ab 0,3‰ mit Unfall zählt sie auf jeden Fall juristisch als Straftat. Da wird man wohl noch nicht gleich zur MPU müssen, wenns 0,5‰ waren. Das ist zumindest bei Fahrradfahrern nicht anders. Aber ich möchte meine Hand nicht ins Feuer legen, ob beim Nahbereich zu 1,6‰ da wieder eigene "FSSt-Kriterien" angelegt werden.
 
Sooo ,Hier bin ich wieder um rat und Hilfe zu erfahren ,und vielleicht sind auch ein paar Aufmunternde Worte dabei, Dafür schon mal Danke .Hab heute mein Anhörungsblatt erhalten. Sehr geehrter her XXXXXX in einem hier anhängigen Ermittlungsverfahren wird ihnen folgende Straftat I,V,M.dem angegebenen Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, (Zutreffendes ist angekreuzt ) Sachverhalt Sie führten unter Einfluss alkoholischer Getränke ein Fahrzeug im Strassenverkehr und waren nicht in der Lage .dieses sicher zu führen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( Nicht angekreuzt) Trunkenheit im Verkehr (Nicht angekreuzt) Strassenverkehrsgefährdung- §315,c STGB ( angekreuzt) Sachbeschädigung nach §303 STGB ( Nicht angekreuzt) Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr § 315 b ( Nicht angekreuzt) Ordnungswidrigkeiten nach § 49 ( angekreuzt) Unerlaubtes entfernen, Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung,wurde ebenfalls nicht angekreuzt . Hab natürlich den § 315,c durchgelesen. Da wird beschrieben das auch durch die TF eine Sachbeschädigung stattgefunden haben könnte . Sachbeschädigung wurde jedoch nicht angekreuzt. Oder sagt das eine über das andere nichts aus ??? Der Sachverhalt ist auch nicht aussagekräftig. Gegebenenfalls spiegelt sich selbiger im §315,c wieder . ?? Blutwerte wurden mir durch das Schriftstück nicht mitgeteilt. Jedoch hab ich jetzt die Nummer der zuständigen Person ,selbige ich am Montag anrufen werde . Bestimmt wird sie mir dann die BAK mitteilen. Konnte herausfinden das auch eine Akteneinsicht ohne Anwalt möglich sein soll. Sollte ich wenn diese Information Bestand hat , Akteneinsicht beantragen,? ( Nach Einsicht in die Ermittlungsakte wäre Gegebenenfalls eine Stellungnahme möglich ) . So jedenfalls würde ich es Begründen . Sicherlich kann man dadurch auch wieder zeit gut machen . Allerbesten Dank für eure Anstehende Hilfe

Fettschrift entfernt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Anhörungsblatt ist von der Polizei, nehme ich mal an? Akteneinsicht geht auch ohne Anwalt, aber @Nancy hat dir ja schon zurecht empfohlen, wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung einen versierten Verkehrsanwalt einzuschalten. Auf eine Stellungnahme würde ich unbedingt verzichten. Es gibt ja wohl nix, was du an Entlastendem vorbringen kannst.
 
Hab natürlich den § 315c StGB durchgelesen.

Da wird beschrieben das auch durch die TF eine Sachbeschädigung stattgefunden haben könnte.

Nein, im § 315c StGB geht es ausschließlich um Gefährdung des Straßenverkehrs, nicht um Sachbeschädigung.

Bestimmt wird sie mir dann die BAK mitteilen.

Das ist eher unwahrscheinlich. Auch wenn sie die BAK vorliegen hat weiß sie ja am Telefon nicht, ob du wirklich der Betroffene bist. Es kann ja sein das ein Dritter sich für dich ausgibt.

Konnte herausfinden das auch eine Akteneinsicht ohne Anwalt möglich sein soll.

Ja.

Sollte ich, wenn diese Information Bestand hat, Akteneinsicht beantragen?

Ich würde das machen.

Das eine Stellungnahme nicht sinnvoll ist hat @kapomick dir ja bereits geschrieben.
 
Wenn Du statt der „aufdringlichen“ Fettschrift zwei oder drei Absätze eingebaut hättest, hätte ich den Text ggf. sogar lesen können.

Ansonsten gilt immer: Keine Aussage bei der Polizei!
 
Hatte das alles unterteilt, Also auch mit Absätzen. Als ich dann Antworten gedrückt hatte ,wurde der Text Aufbau umgeändert .

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Anhörungsblatt ist von der Polizei, nehme ich mal an? Akteneinsicht geht auch ohne Anwalt, aber @Nancy hat dir ja schon zurecht empfohlen, wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung einen versierten Verkehrsanwalt einzuschalten. Auf eine Stellungnahme würde ich unbedingt verzichten. Es gibt ja wohl nix, was du an Entlastendem vorbringen kannst.
Danke für die Antwort
 
Zurück
Oben