allerdings wurden hier ausdrücklich
keine Ausfallerscheinungen dokumentiert
(es lebe die Betonung

) .. falls Du von
meinem Beispiel spricht.
Du hast absolut Recht, da bin ich 100% bei dir, wie immer eigentlich
Ich wollte auch nicht darauf hinaus, dass ich der Meinung wäre, diese Anordnung sei unrechtmäßig, sondern eher auf den Aspekt, wie es gelingen könnte, mehr „Genauigkeit“ zu erhalten.
Da habe ich mich aber durchaus missverständlich ausgedrückt.
Bei Deinem ("Dort stehen aber genau 0 Worte über Ausfallerscheinungen.") dürfte, wenn wir die Erkenntnisse hier anwenden, tatsächlich keine MPU angeordnet sein. *grübel
Ich persönlich sehe hier tatsächlich einen in unserem Diskussionssinne schwierigen Fall.
In der Anordnung steht, „…
nahezu keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen“
Wobei das in dem Falle sowieso schwierig zu beurteilen war aufgrund der Schwere der Verletzungen…
Weiter wird über ein sicherlich unstrittiges mangelndes Trennvermögen gesprochen, was ja logischerweise bei jeder entdeckten Fahrt unter Alkoholeinfluss vorliegt, also zwischen 0,5 und den hier besprochenen 1,1.
In diesem Bereich darf aber keine Anordnung erfolgen.
Folglich taugt es nicht als Argument, oder ?
Zum Schluss steht dann „die schwerwiegende Auffälligkeit“…., was du,
@joost ja auch schon vermutet hattest…
Wobei das ja eher gerade für alkoholbedingte Ausfallerscheinungen spricht….?!