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MPU Frist verstrichen

sechser

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich hab im Frühjahr dieses Jahres einen Antrag auf Erteilung meines Führerscheines gestellt, und musste eine MPU machen. Der TÜV hat über 2 Monate gebraucht um meine Daten zu verarbeiten und mir letztendlich im August einen Termin mitgeteilt. Ich habe die MPU gemacht und auch bestanden, hab das Gutachten nun im September der Stadt Dortmund zukommen lassen.

Heute habe ich dann blöd geschaut, als ich einen Brief in meinem Briefkasten mit dem Titel: "Versagung Ihres Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis..." hatte. Die Stadt Dortmund hat mir zu Beginn eine Frist bis zum 01.08. gesetzt, die ich ehrlicherweise, einfach aus den Augen verloren habe. Nun solle ich mich bis Oktober dazu äußern. Den Brief findet ihr anbei.

Ich habe der Stadt Dortmund nun folgende Mail geschrieben:
Sehr geehrte Frau ***;

ich habe heute ein Schreiben von Ihnen bekommen, in dem um meine Anhörung bzgl. der Versagung meines Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis gebeten wird.

Meine Akte ist laut Ihnen am 05.06.2025 beim TÜV eingegangen. Trotz mehrfacher Nachfragen meinerseits kam es beim TÜV jedoch zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung, sodass ein Termin für die MPU erst am 12.08.2025 möglich war. Aus diesem Grund war es mir nicht möglich, die Frist zum 01.08.2025 einzuhalten. Gerne lasse ich Ihnen dazu auch meinen E-Mail Verkehr mit dem TÜV zukommen.

Das positive Gutachten habe ich am 14.09.2025 vom TÜV erhalten. Dieses habe ich persönlich bei der Stadt Dortmund am 16.09.2025 eingeworfen

Aufgrund der Verzögerung beim TÜV habe ich es leider versäumt, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen.

Da mir nun das positive MPU-Gutachten vorliegt, bitte ich darum zu prüfen, ob mein Antrag trotz der Fristüberschreitung noch berücksichtigt werden kann und ob gegebenenfalls eine nachträgliche Fristverlängerung oder eine erneute Antragstellung erforderlich ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den weiteren Ablauf und die hierfür nötigen Schritte mitteilen könnten.

Freundliche Grüße

Gilt die MPU jetzt als nicht bestanden? Muss ich eine neue MPU machen? Reicht ein neuer Antrag? Kann die Stadt die Frist nachträglich verlängern?

Ich bin gerade völlig ratlos.

Ich hoffe, einer von euch kann mir weiterhelfen. Vielen Dank!

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Die MPU ist nicht bestanden.

Du wirst einen neuen Antrag stellen und eine neue MPU bestehen müssen.

Nachträglich kann die Frist nicht verlängert werden.
 
Also ist die bestandene MPU beim TÜV völlig wertlos?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Fristeinhaltung ist ein wichtiger Bestandteil einer MPU.

Dabei geht es um die grundsätzliche Zuverlässigkeit, die ein wichtige Voraussetzung für das Führen von Kraftfahrzeugen ist. Die ist nicht gegeben, wenn nicht einmal 'einfache' Fristen eingehalten werden können.

Ob es etwas bringt sich zu äußern weiß ich nicht. Die Möglichkeit dich zu äußern solltest du in jedem Fall nutzen und die Gründe für die Fristüberschreitung mitteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sechser,

ich bin nicht so pessimistisch wie MrMurphy.
Zum einen kann es ja durchaus sein, dass du mit deiner Nachricht an die FSSt. etwas erreichst. Und zum anderen sehe ich auch die Chance, dass, wenn du deinen alten Antrag zurückziehst und diesen dann neu stellst, nach erneuter Anordnung dann das bereits erhaltene Gutachten abgeben kannst...
 

Vielen Dank für die Antwort.

Bis wann müsste ich den Antrag, bei negativer Antwort, zurückziehen?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch ich sehe das nicht so pessimistisch.

Aus juristischer Sicht ist das Verwaltungsverfahren nach Par. „Schieß-mich-tot“ ( s.o. ) noch nicht abgeschlossen, da vor Abschluss dieses eine Anhörung des Betroffenen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Demzufolge ist da keinesfalls nichts mehr zu machen.

Die Mail finde ich gut !

Ich würde allerdings an deiner Stelle Folgendes zusätzlich tun:
- das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein sofort der FEB zukommen lassen ( Frist 8.10. )
- einige wenige Änderungen:

( Sorry, irgendwie kriege ich diese Mail nicht zitiert )
- nach dem 1.Satz, also ganz zu Anfang:
„Erst einmal möchte ich mich bei Ihnen, Frau x, in aller Form entschuldigen, dass ich es versäumt habe, bei Ihnen rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen.“

2. Absatz:
- „laut Ihnen“ weglassen
- ab „aus diesem Grund“ bis „eingeworfen“ weglassen
- stattdessen
- „So habe ich leider das positive GA, das ich am 16.09. erhalten habe, erst dann Ihnen ( hattest du Ihren Namen draufgeschrieben ? Sonst „der FEB“ ) zukommen lassen.“
- das GA in Kopie hinzu

Letzten Absatz weglassen.
Stattdessen
- „Ich wäre Ihnen persönlich sehr dankbar, wenn Sie, Frau x, das positive GA trotz meiner Versäumnisse noch berücksichtigen könnten.“

Nicht, dass du mich missverstehst:
Du hast mit deiner Mail gar nichts falsch gemacht !

Ich denke nur, dass es in diesem Falle von Vorteil sein könnte, dich „ein bisschen kleiner“ und die zuständige Dame „ein bisschen größer“ zu machen…

Die Rückmeldung dann bitte hier posten.

P.S.: Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen MPU :smiley138:
P.P.S.: Irgendwie fällt der TÜV offensichtlich gerne immer wieder negativ auf…
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich werde morgen direkt ein weiteres Schreiben aufsetzen und dieses der Stadt zukommen lassen.

Die Antwort werde ich dann in den kommenden Tagen/Wochen hier posten.

PS.: Vielen Dank! Ich versuche mich auch drüber zu freuen, auch wenn es in der aktuellen Situation eher schwierig ist haha.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kam es beim TÜV jedoch zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung

Um das zu belegen solltest du in dem Schreiben "Butter bei die Fische" geben, wie es hier im Norden gerne heißt.

Also direkt eine datums-sortierte Liste erstellen, was wann wie passiert ist. Und zwar möglichst komplett. Also beginnend mit dem Antrag an die Führerscheinstelle, Datum der MPU-Forderung, Kontaktaufnahme mit dem TÜV, Datum des Vertragsabschlusses mit dem TÜV, Nachfragen vom TÜV und vor dir, …

Dem TÜV ohne Belege die Ursache für die Verzögerung zuzuschieben wird eher nicht akzeptiert werden.

Und du solltest davon ausgehen das die Führerscheinstelle beim TÜV nachfragen wird.
 
Die MPU ist nicht bestanden.

Du wirst einen neuen Antrag stellen und eine neue MPU bestehen müssen.

Nachträglich kann die Frist nicht verlängert werden.
Diese Aussage ist (wie so viele von Dir) absoluter Unsinn!

Die MPU wurde lt. Aussagen der TE bestanden!

Einen neuen Antrag braucht es zur Zeit deswegen nicht und ggf. kann natürlich auch im Nachgang eine Fristverlängerung gewährt werden.

Hier würde ich, wie @Karl-Heinz es beschrieb, den persönlichen Kontakt zur FEB suchen und die Sache versuchen zu klären.


Klar, Du hast Sche**e gebaut in dem Du die Frist einfach ohne Rückmeldung/Bitte um Fristverlängerung hast verstreichen lassen.

Nur wenn ich das Schreiben der FEB richtig interpretiere handelt es sich um eine Ersterteilung, somit stellst Du zur Zeit keine „Gefahr“ für andere VT dar.
Und es handelt sich zur Zeit auch noch nicht um eine Versagung Deines Antrages sondern lediglich um eine vorherige (gesetzlich vorgeschriebene) Anhörung vor einem Versagungsbescheid.

Von daher, nehme Dir die Ausführungen von @Karl-Heinz zu Herzen und handele zeitnah danach, den Kopf jetzt weiter in den Sand zu stecken wäre mehr als kontraproduktiv!
 
Und zum anderen sehe ich auch die Chance, dass, wenn du deinen alten Antrag zurückziehst und diesen dann neu stellst, nach erneuter Anordnung dann das bereits erhaltene Gutachten abgeben kannst...
das seh ich auch so. Das eine ist eine verpasste Frist zur Neuerteilung, die Du halt iwie auffangen musst, zur Not nochmal Antrag stellen.
Die pos. MPU aber bleibt unabhängig von irgendwelchen Fristen gültig und Du kannst diese quasi bei erneuter Antragerstellung gleich mit abgeben^^
 
Ich habe noch ein bisschen recherchiert:
- ein positives GA verjährt nicht !

Falls die FEB Dortmund ( Grüße an meine alte Heimat :smiley138: ) deinen Einwand, also die jetzige „Anhörung im VerwV nach § 28“ nicht berücksichtigt, das laufende WE-/ NE-Verfahren also abschließt mit „Versagung“ der FE mit der Begründung, wir schließen daher auf Nichteignung, gibt es Rechtsmittel ( anders als bei einer MPU-Anordnung und auf diese muss im Versagungsbescheid auch zwingend hingewiesen werden !! ):

- Widerspruch als Rechtsbehelf einlegen mit dem grandiosen „Totschlagargument“, dass du durch das der FEB vorliegende positive GA deine Eignung ja nachgewiesen hast und demzufolge logischerweise eben nicht „nicht geeignet“ bist

- Klage vor dem VerwG
Das ist allerdings sowohl für dich als auch für die FEB ein langwieriger Prozess. Imho wird aber kein SB und auch kein Leiter der FEB ein solch aussichtsloses Verfahren anstrengen. Ich meine, bitte, lassen wir die Reinoldikirche doch mal am Ostenhellweg…Die FEB hat den berechtigten Auftrag, den offentlichen StV vor nicht Geeigneten zu schützen. Das ist aber gerade in deinem Falle nicht der Fall.
Wie wird also ein Richter entscheiden…?

Mit anderen Worten:
Falls dein Antrag versagt wird, legst du Widerspruch ein.
Sofern die FEB sich auch darauf nicht einlässt, ziehst du den Antrag zurück und stellst gleichzeitig einen neuen Antrag mit Vorlage deines GAs.

Letztlich geht es also jetzt nur darum, ob und wenn, welche Verwaltungsgebühren für dich fällig werden könnten.
In allen aufgeführten Szenarien wirst du in absehbarer Zeit wieder fahren dürfen !

Also, lieber @sechser, dein Nick darf Programm bleiben :gruppe0003:
 
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