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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

Noch eine Frage hebt mein vorläufiger Führerschein die restliche Sperrfrist auf?
Nein. Maßgeblich ist die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist. Wenn die Behörde dir jetzt voreilig einen vorläufigen Führerschein ausgestellt hat, ist das ein Problem, denn Du dürftest diesen noch gar nicht besitzen. Wenn du in eine Kontrolle gerätst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und dann bist Du richtig am Arsch.
Wann läuft die Sperrfrist denn ab? Wenn die, wenn ich es richtig gelesen habe, am 10.08. abläuft, lass die Finger vom Steuer. Die Folge wird sein, dass man dir die vorläufige Erlaubnis wieder auf dem Verwaltungswege entziehen wird und durch die erneute Strattat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) ist die MPU diesmal fest gebucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Folge wird sein, dass man dir die vorläufige Erlaubnis wieder auf dem Verwaltungswege entziehen wird und durch die erneute Strattat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) ist die MPU diesmal fest gebucht.
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, denn die FE wurde ja erteilt und der Fehler liegt ja eindeutig bei der Behörde.
Ein FSSt.-Leiter sagte übrigens mal: erteilt ist erteilt!
Ich sehe es aber auch so, dass die FSSt. hier nicht richtig gehandelt hat und den FS noch nicht hätte ausstellen dürfen, sofern die Sperrfrist wirklich bis zum 10.8. besteht...
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Warum willst das tun? Lass es doch sein und freu Dich, daß die FE hast.
Achte nur darauf, zumindest die nächsten 3 Monate, keine Punkte oder dergleichen zu bekommen.
Ich wäre bei Behörden grundsätzlich skeptisch und würde den Kontakt auf das absolute Minimum reduzieren.
 
kann den vorläufigen heute abholen und wohl dann auch fahren....den anderen lasse ich mir zuschicken
Wie gesagt, deine Sperre läuft wohl noch bis August. Dir wird die FE unrechtmäßig voreilig wiedererteilt. Du musst nur in eine Kontrolle geraten und das war’s dann. Die Polizei weiß jederzeit genau wie lange du noch eine Sperrfrist hast. Das ist wie ich bereits geschrieben habe, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mit allen Konsequenzen.
Trotzdem alles Gute
 
Von Führerscheinbesitzern wird eine gewisse Verantwortung erwartet, die Kindergartenzeit ist vorbei.

Wenn jemand wissen muss das ihm kein Führerschein zusteht ist er verpflichtet dies der Führerscheinstelle mitzuteilen, sobald die ihm einen aushändigen wollen. Dabei ist der Grund egal, also ob der Betroffene überhaupt noch keine Prüfung abgelegt hat, bei der Prüfung betrogen hat, ob noch eine Sperrfrist läuft ...

Wenn er den Führerschein trotzdem annimmt und sogar fährt macht er sich strafbar mit allen dafür vorgesehenen Folgen.

Falls BK1337 die Führerscheinstelle nachweisbar auf die seiner Kenntnis nach noch laufende Sperrfrist hinweist und die geben ihm trotzdem den Führerschein ohne Hinweis, das er bis zum Ende der Sperrfrist nicht fahren dürfe ist er wahrscheinlich auf der sicheren Seite.

Ich würde einen entsprechenden Brief an die Führerscheinstelle schreiben. Vielleicht wurde die Sperrfrist gekürzt ohne das BK1337 dies mitbekommen hat? Dann hat er in jedem Fall Klarheit.
 
MrMurphy hat es passend formuliert. Wenn die Sperrfrist wie @BK1337 geschrieben hat, noch bis August läuft, steht ihm die Fahrerlaubnis noch nicht zu. Fährt er trotzdem mit der widerrechtlich vorzeitig erteilten FE, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und dann ist ne MPU fest gebucht.
 
Falls BK1337 die Führerscheinstelle nachweisbar auf die seiner Kenntnis nach noch laufende Sperrfrist hinweist und die geben ihm trotzdem den Führerschein ohne Hinweis, das er bis zum Ende der Sperrfrist nicht fahren dürfe ist er wahrscheinlich auf der sicheren Seite.
Nennt sich dann widerrechtlich Verwaltungsakt, der zurückgenommen werden kann und in dem Fall auch wird, wenn die Sperre nicht vorzeitig vom Gericht aufgehoben worden ist.
Strafbar macht sich @BK1337 trotzdem, solange die Sperrfrist noch läuft.
 
@MrMurphy hab die führerscheinstelle auf die Sperrfrist hingewiesen...
War alles rechtens....FSS wurd mir nicht ausgestellt, Fehler des Mitarbeiters.
Möglichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung besteht.
Termin für den vorläufigen ist am 15.8.25 gebucht( abholen).
 
danke, das war mir neu.. ich dachte, das sei reiner Verantwortungsbereich der FsSt.
leider nein. Kann ich deshalb sagen, da ich dies familiär bedingt weiß. Der Person wurde auch vor Ablauf der Sperrfrist der Fs neu ausgestellt und die Person geriet in eine Kontrolle. Folge war Rücknahme der rechtswidrigen Erteilung der FE, erneute Anzeige diesmal wegen Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis und letztlich dann MPU Auflage.
 
Arbeitet hier jemand mit seiner Verurteilung im öffentlichen Dienst, Polizei, Bund oder bei Einer Airline bzw am Flughafen?
Schätze meine Chancen nicht mehr so gut leider ein.
Beste Grüße:)
 
Schätze meine Chancen nicht mehr so gut leider ein.

Solange die Verurteilung in deinen Akten steht kann ich dir nur zustimmen.

Wobei es auch eine Rolle spielen wird welche Tätigkeit du konkret ausüben willst. Für sogenannte »verantwortliche« Aufgaben wirst du eher nicht mehr in Frage kommen. Das sind natürlich viele bei den von dir aufgelisteten Möglichkeiten.
 
Schätze meine Chancen nicht mehr so gut leider ein.
Doch, doch, letztendlich hast du dieselben Chancen ohne TF.

Du brauchst in so genannten „sicherheitsrelevanten“ Bereichen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag.
In dieses werden nur Vorstrafen eingetragen ( GS > 90 TS / FS ).
Du bist zu 30 TS verurteilt worden.

Es gibt da noch das behördliche Führungszeugnis, in dem z.B. Probleme mit Waffenschein, PsychKG etc. auftauchen.
Dann noch das erweiterte Führungszeugnis, in dem es um Schutz von Minderjährigen geht.

Seepferdchen, Tatoos etc. lasse ich mal weg :smiley624:

:smiley2066:und berichte gerne :smiley138:
 
Im Behördlichen Führungszeugnis hab ich keine Eintragungen die TF ist auch mein einziges Vergehen. Police Record im Mai auststellen lassen.
 
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