Nein. Maßgeblich ist die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist. Wenn die Behörde dir jetzt voreilig einen vorläufigen Führerschein ausgestellt hat, ist das ein Problem, denn Du dürftest diesen noch gar nicht besitzen. Wenn du in eine Kontrolle gerätst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und dann bist Du richtig am Arsch.Noch eine Frage hebt mein vorläufiger Führerschein die restliche Sperrfrist auf?
Wann läuft die Sperrfrist denn ab? Wenn die, wenn ich es richtig gelesen habe, am 10.08. abläuft, lass die Finger vom Steuer. Die Folge wird sein, dass man dir die vorläufige Erlaubnis wieder auf dem Verwaltungswege entziehen wird und durch die erneute Strattat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) ist die MPU diesmal fest gebucht.
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