TF Fahrrad - Allgemeine Fragen

Guten Morgen, es ist sicher richtig, dass ein VP nicht unbedingt für das Bestehen einer MPU nötig ist. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass das mehrseitige Gutachten meiner Psychologin sehr positiv bewertet wurde. Sie war sehr breitfächerig qualifiziert und das Gutachten enthielt einen sehr detaillierten Bericht über meine Vorgeschichte, (positive) Aufarbeitung und (positive) Prognose. Schon durch dieses Gutachten bin ich selbstbewusster und sicherer beim psychologischen Gespräch aufgetreten.

Ich denke daher, dass doch in Erwägung gezogen werden sollte, sich solch einer Beratung und Aufarbeitung eines qualifizierten Psychologen auszusetzen. Das Forum mag einem selbst viel Hilfe und Unterstützung bieten, aber es kann ein solches Gutachten nicht völlig ersetzen.
 
Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass das mehrseitige Gutachten meiner Psychologin sehr positiv bewertet wurde.
Das weisst Du nicht. IdR überfliegen das Gutachter nur und ob da was dran ist an all dem Geschriebenen, prüfen sie im Gespräch.
Oder anders: DU hast überzeugt, nicht der Bericht.

Schon durch dieses Gutachten bin ich selbstbewusster und sicherer beim psychologischen Gespräch aufgetreten.
Diesen Effekt hingegen würde ich überhaupt nicht in Abrede stellen wollen :)
 
Wie heißt es immer so schön:
„…haben ergänzenden, aber keinen befundwürdigen Charakter.“

Eines bleibt aber imho unbestritten:
Wenn du an den „Richtigen“ gerätst, der auch einen fachlich fundierten Bericht schreiben kann ;), hat es einen sehr hohen Mehrwert, für die MPU, aber vor allem für dich :smiley138:
 
Guten Morgen,

danke für eure ersten Rückmeldungen.

Ja, was das reflektieren angeht hat sich nicht unmittelbar nach dem 22.06., aber ein paar Wochen danach zumindest subjektiv/gefühlt viel getan, diese Gedanken sind irgendwie immer da und ich höre irgendwie nie damit auf nachzudenken. Einerseits gut, andererseits aber auch irgendwo anstrengend. Das positive überwiegt aber deutlich.

Schade, dass keine Rückschlüsse darauf gezogen werden können, ob zumindest abhängig vom Bundesland FSSt zumindest einheitlich handeln bzw. dass es so ist, dass jede FSSt das anders handhabt. Diese Ungewissheit ist für mich ein großes Thema, wenn ich jetzt wüsste, da kommt nächste Woche was oder da kommt erst in 12 Monaten was, wäre beides ok für mich, die zweite Option wäre mir natürlich lieber, aber beeinflussen kann ich das nicht, abgesehen eventuell je nach Handhabung der FSSt mit dem parallel laufenden Strafverfahren.

Ich denke auch, dass ein positiver Abschlussbericht (oder sind das tatsächlich Gutachten?) von einem VP einem ein gutes Gefühl beim Gang in die MPU gibt. Es ist doch jedoch so, dass letztlich der GA die Prognose treffen muss und dass hierfür das Gespräch entscheidend ist. Andernfalls könnte man theoretisch ja nur den Bericht vorlegen und das Gespräch würde sich erübrigen (natürlich in der Praxis nicht möglich). Abhängig vom GA kann aber ein Bericht vom VP natürlich auch nochmal ein Pluspunkt sein, weil man damit ja untermauert, sich - neben dem was man erzählt - auch intensiv damit beschäftigt hat und ‚professionell‘ betreut wurde. Ich werde es mir überlegen.

Händigen Suchtberatungen wie Caritas auch Bescheinigungen aus? In der Tat hätte ich das viel früher machen können (um damit dann natürlich auch zu zeigen, dass ich mich wirklich ein paar Wochen nach TF in Betreuung gegeben hätte), wäre sicherlich auch - je nach GA - ein Pluspunkt. Der Zug ist bei mir jetzt abgefahren, ich kann das jetzt nur schnellstmöglich nachholen was ich auch machen werde.

Zur Abstinenz: Ja, grundsätzlich wäre auch ein Versuch nach 6 Monaten AB möglich. Wie sieht es hierbei für den GA aus? Wird hier je nach Länge des Zeitraums der AB abgestuft, also dass nach 6 Monaten schon mehr Gründe für eine Veränderung da sein müssen als nach 9 Monaten AB oder ist das völlig egal? Ich kann mir auch vorstellen dass das völlig egal ist und es auf den Einzelfall und die eigene Aufarbeitung ankommt? Wie seht ihr das oder welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Bevor es jetzt kommt: Ich weiß dass 12 Monate anzuraten wären, aber selbst die sind ja auch kein Freifahrtschein (ähnlich wie mit Bericht VP, Nachweise vorlegen und die Sache ist durch), auch hier kommt es doch dann letztlich auf die Aufarbeitung an, die eigentlich das Entscheidende ist.

Gruss
Chris
 
Wie heißt es immer so schön:
„…haben ergänzenden, aber keinen befundwürdigen Charakter.“
Ja, sicher ist das keine Garantie, aber bei mir war es so, dass mich die AVUS einige Tage nach der MPU anrief, um sich noch einmal das Gutachten meiner VP zuschicken zu lassen. Sie hätten mein mitgebrachtes Exemplar verlegt. Das könnte sein, dass es vielleicht doch ein kleines bisschen in die Gesamtbewertung der MPU mit einbezogen wurde. Und natürlich um die Unterlagen komplett an die Führerscheinstelle zu schicken.

Aber wie auch immer. Mir hat es (wenn vielleicht auch nur psychisch) sehr geholfen.
 
Ja, was das reflektieren angeht hat sich nicht unmittelbar nach dem 22.06., aber ein paar Wochen danach zumindest subjektiv/gefühlt viel getan, diese Gedanken sind irgendwie immer da und ich höre irgendwie nie damit auf nachzudenken. Einerseits gut, andererseits aber auch irgendwo anstrengend. Das positive überwiegt aber deutlich.
:smiley711:

Schade, dass keine Rückschlüsse darauf gezogen werden können, ob zumindest abhängig vom Bundesland FSSt zumindest einheitlich handeln bzw. dass es so ist, dass jede FSSt das anders handhabt. Diese Ungewissheit ist für mich ein großes Thema, wenn ich jetzt wüsste, da kommt nächste Woche was oder da kommt erst in 12 Monaten was, wäre beides ok für mich, die zweite Option wäre mir natürlich lieber, aber beeinflussen kann ich das nicht, abgesehen eventuell je nach Handhabung der FSSt mit dem parallel laufenden Strafverfahren.
Also, willkürlich ist das nicht in dem Sinne.
Es kommt auch im Einzelfalle darauf an, wann die Meldungen bzw. Vorgangsakten von Polizei und StA bei der FEB eingehen.
Die Auslastungs- resp. Personalsituation spielt auch eine Rolle.
Stadt-, Land-Gefüge spielt auch eine Rolle.
Es ist schön, dass du das durchaus positiv sehen kannst.
Ich füge hierzu noch einen an:
Du kannst dir sicher sein, dass eine Anordnung kommt.

Hier gibt es Fälle, zwischen 1,1 und 1,6 Umdrehungen, bei TF mit dem Kfz, wo die „Entscheidung“ über eine MPU erst mit der Anordnung fällt.

Ich denke auch, dass ein positiver Abschlussbericht (oder sind das tatsächlich Gutachten?) von einem VP einem ein gutes Gefühl beim Gang in die MPU gibt. Es ist doch jedoch so, dass letztlich der GA die Prognose treffen muss und dass hierfür das Gespräch entscheidend ist. Andernfalls könnte man theoretisch ja nur den Bericht vorlegen und das Gespräch würde sich erübrigen (natürlich in der Praxis nicht möglich). Abhängig vom GA kann aber ein Bericht vom VP natürlich auch nochmal ein Pluspunkt sein, weil man damit ja untermauert, sich - neben dem was man erzählt - auch intensiv damit beschäftigt hat und ‚professionell‘ betreut wurde. Ich werde es mir überlegen.
Absolut richtig !
Und nein, es ist kein Gutachten, darf auch keines sein, das wäre hochgradig unprofessionell und würde nur davon zeugen, dass derjenige keine Ahnung von den Beurteilungskriterien hat.

Händigen Suchtberatungen wie Caritas auch Bescheinigungen aus? In der Tat hätte ich das viel früher machen können (um damit dann natürlich auch zu zeigen, dass ich mich wirklich ein paar Wochen nach TF in Betreuung gegeben hätte), wäre sicherlich auch - je nach GA - ein Pluspunkt. Der Zug ist bei mir jetzt abgefahren, ich kann das jetzt nur schnellstmöglich nachholen was ich auch machen werde.
Das wird unterschiedlich gehandhabt, hängt von der Stelle ab, und auch von dem, was und in welchem Umfang du dort machst.
Es ist aber immer ein Mehrwert, wenn du im Gespräch darlegen kannst, was du dort für dich mitnehmen konntest, von dem Profit für dich mal ganz abgesehen..
Dafür brauchst du keine Bescheinigung.

Zur Abstinenz: Ja, grundsätzlich wäre auch ein Versuch nach 6 Monaten AB möglich. Wie sieht es hierbei für den GA aus? Wird hier je nach Länge des Zeitraums der AB abgestuft, also dass nach 6 Monaten schon mehr Gründe für eine Veränderung da sein müssen als nach 9 Monaten AB oder ist das völlig egal? Ich kann mir auch vorstellen dass das völlig egal ist und es auf den Einzelfall und die eigene Aufarbeitung ankommt? Wie seht ihr das oder welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Bevor es jetzt kommt: Ich weiß dass 12 Monate anzuraten wären, aber selbst die sind ja auch kein Freifahrtschein (ähnlich wie mit Bericht VP, Nachweise vorlegen und die Sache ist durch), auch hier kommt es doch dann letztlich auf die Aufarbeitung an, die eigentlich das Entscheidende ist.
Jupp !
Aber letzlich kommt es auf die Hypothese bzw. Problemtiefe an, in welche du in der Begutachtung eingeordnet werden wirst.
Diese setzen dann auch unterschiedliche formale Voraussetzungen voraus, Zeitraum der Verhaltensänderung und generelle Pflicht zu Abstinenznachweisen.
Grundsätzlich ist dieser Zeitraum mit 12 Monaten festgesetzt.

Wir sind aber ziemlich gut darin, das im Vorfeld einschätzen zu können :smiley138:
 
War das wirklich ein Gutachten oder ein Abschluss(Bericht) das du vom VP hattest?
Ich hab grad nachgeschaut. Nein, es war eine ‚Bescheinigung über Psychologische Einzelinterventionen‘. Aber wie gesagt, sehr detailliert und professionell. Sorry, dass ich das nicht mehr richtig in Erinnerung hatte. Ist ja auch schon fast ein halbes Jahr her mit meiner MPU….
 
Danke @Karl-Heinz!

Dass ihr das ziemlich gut beurteilen könnt mit der Einordnung habe ich schon sehr oft gesehen, das geht natürlich nur anhand des großen FB, der noch folgt.

Dass die Anordnung kommen wird weiß ich. :)

Wegen der Bescheinigung habe ich gefragt, da sie quasi der Beleg dafür wäre, dass ich mir Hilfe gesucht habe, was doch die Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung mit der Problematik noch etwas mehr untermauern würde. Ich könnte ja auch viel lesen, eure Tipps annehmen und bei der MPU angeben dass ich diese Erkenntnisse im Rahmen mehrerer Gespräche gewonnen habe über die ich aber keine Nachweise habe. Aber ja, es ist dann wohl garnicht so wichtig sowas zu bescheinigen, vielmehr kommt es dann darauf an, wie tief man sich mit der Problematik auseinandergesetzt hat und wie stabil Veränderungen etc. sind. Macht auch Sinn, denn auch irgendwelche Bescheinigungen sind ja auch kein Freifahrtschein, wie auch ein Bericht vom VP. Danke!
 
Das weisst Du nicht. IdR überfliegen das Gutachter nur und ob da was dran ist an all dem Geschriebenen, prüfen sie im Gespräch.
Oder anders: DU hast überzeugt, nicht der Bericht.


Diesen Effekt hingegen würde ich überhaupt nicht in Abrede stellen wollen :)
Mein MPU begutachter hat sich das nicht durchgelesen zumindest nicht vor oder währen des MPU Gesprächs.
 
Mein MPU begutachter hat sich das nicht durchgelesen zumindest nicht vor oder währen des MPU Gesprächs.
Ja, wird innerhalb der MPI’s und den jeweiligen Gutachtern individuell bewertet. Ich wollte auch keine Endlosdiskussionen in die Wege leiten. Letztendlich muss eh jeder für sich selbst entscheiden. Es war auch lediglich meine Erfahrung, die ich erzählt habe.
 
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