TF Auto 2,1 Promille

Insan1ty

Neuer Benutzer
Erstmal Hallo an alle eifrigen Leser,

Ich möchte hier mal meine Geschichte teilen und vielleicht kann sich jemand dazu äußern wie lange Abstinenzzeit bei mir notwendig sein werden.

Ich hatte im ersten Quartal 2025 eine Trunkenheitsfahrt mit 2,1 Promille wo ich 2 Unfälle gebaut habe davon einen mit Fahrerflucht ehe Endstation ein Baum war.
Ich habe dabei einen Gartenzaun und eine Parkbank mitgenommen ansonsten keine Geschädigten außer mein Auto.

Ich habe jahrelang meine Depressionen mit Alkohol bekämpft das dies nicht das schlauste war weiß ich mittlerweile selber.

Zeitnah nach dem Unfall(3 Wochen später) war ich für 4 Monate in einer stationären psychiatrischen Klinik(aufgrund Depressionen und auch meinen Umgang damit.
Zudem habe ich zu dieser Zeit bereits an einer verkehrspsyschologischen Beratung (Einzelsitzungen) teilgenommen wovon der letzte Termin im Februar diesen Jahres ist.
Ich habe zudem auch seit dem Unfall keine Tropfen Alkohol mehr getrunken (dokumentiert durch ein anerkanntes Labor über Haaranalysen)
Ich bin auch aktuell zur Weiterbehandlung in einer Tagesklinik und danach geht es für mich in die Reha.
Habe einen unbefristeten Job und das Gericht hat 9 Monate Sperre(rückwirkend ab Sicherstellung des Führerscheins)erwirkt.
Urteil ist noch nicht 100% durch da wir(Anwalt und ich )Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe eingelegt haben

Habt ihr somit vielleicht Tipps ob ich eher 9/12 oder 15 Monate Abstinenz brauchen werde?

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den Link :)

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:männlich
Größe:186
Gewicht:95
Alter:31

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:22.03.25
BAK:2,13
Trinkbeginn:17 Uhr
Trinkende:20:40
Uhrzeit der Blutabnahme:22:15

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen:Ja
Dauer der Sperrfrist:9 Monate

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:ja
Hab ich neu beantragt:noch nicht
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 04/25

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:ja
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Leberwerte werden kontrolliert sind aber ohnehin aufgrund der Antidepressiva erhöht

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG):Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Tüv-Nord
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:Nen
Ambulante/stationäre Therapie:4 Monate stationär und weiterhin Tagesklinik
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden :Nein
Punkte oder sonstige Straftaten:Nein

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Ich habe jahrelang meine Depressionen mit Alkohol bekämpft das dies nicht das schlauste war weiß ich mittlerweile selber.
Ja, leider ein altbekanntes Problem, um nicht zu sagen, ein Teufelskreis, bei dem man nicht mehr auseinanderdividieren kann, wer „Huhn“ ist und wer „Ei“…

Zeitnah nach dem Unfall(3 Wochen später) war ich für 4 Monate in einer stationären psychiatrischen Klinik(aufgrund Depressionen
Wurde da dein Trinkverhalten besprochen ?
Was gibt es genau für Diagnosen ?
Nimmst du Medikamente wegen der Depression ?
Was steht im Abschlussbericht ?

Für welchen Zeitraum hast du jetzt Abstinenznachweise ?
Da AN im klinischen Setting nicht zählen, komme ich auf 3 Monate….?
Hast du schon den Antrag auf Neuerteilung gestellt ?

Ich bin auch aktuell zur Weiterbehandlung in einer Tagesklinik und danach geht es für mich in die Reha.
Auch hier wieder: „Nur“ wegen der Depression ?

Habt ihr somit vielleicht Tipps ob ich eher 9/12 oder 15 Monate Abstinenz brauchen werde?
9 Monate gibt es nicht.
Ob 12 oder 15, das hängt jetzt von deinen Antworten ab, in welche Hypothese du wohl eingeordnet werden wirst und welche formalen Voraussetzungen du dafür erfüllen musst…

LG :smiley138:
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:


Ja, leider ein altbekanntes Problem, um nicht zu sagen, ein Teufelskreis, bei dem man nicht mehr auseinanderdividieren kann, wer „Huhn“ ist und wer „Ei“…


Wurde da dein Trinkverhalten besprochen ?
Was gibt es genau für Diagnosen ?
Nimmst du Medikamente wegen der Depression ?
Was steht im Abschlussbericht ?
Trinkverhalten wurde besprochen
Diagnose ist :schwere rezidvierende Depression
Akzentuierung der Persönlichkeit
Im Bericht steht auch ausdrücklich drin :eine Sichterkrankung wurde nicht festgestellt
Tagesklinik aufgrund der Depressionen genauso wie die spätere Reha.
Ich war zudem auf einer offenen Station und konnte jederzeit rausgehen somit sollte der AN zählen.
ansonsten sollte Tk und Reha ja ebenfalls nicht zählen

Nehme Quentiapin und Setralin und ist alles angegeben worden
Fehlzitat gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das hört sich doch alles gut an !

Bei der Gültigkeit der AN ist nicht entscheidend, ob du in einer geschlossenen oder offenen Station warst, sondern ob du quasi dort „gewohnt“ hast…

Zusammenfassend sollten 12 Monate reichen, fundierte psychologische Aufarbeitung vorausgesetzt.
 
Update für die übrigen die es interessiert :

Heute war der Gerichtstermin und die Geldstrafe wurde auf 55 Tagessätze festgesetzt und die Sperrfrist beträgt nun nur noch 6 Monate.
 
Sorry, aber meiner Meinung nach hast du da entweder was falsch verstanden, oder die RA hat dir BS erzählt.
Die Zeit der Beschlagnahmung wird angerechnet, sodass es sich hier um eine Sperrfrist von insgesamt 15 Monaten handelt, was bei deiner TF mit Unfallflucht ein absolut gängiger Zeitraum ist.
 
Sorry, aber meiner Meinung nach hast du da entweder was falsch verstanden, oder die RA hat dir BS erzählt.
Die Zeit der Beschlagnahmung wird angerechnet, sodass es sich hier um eine Sperrfrist von insgesamt 15 Monaten handelt, was bei deiner TF mit Unfallflucht ein absolut gängiger Zeitraum ist.
Also ich war selber mit vor Gericht und dort hat der Staatsanwalt aufgrund der Umstände 6 Monate Sperre beantragt was sowohl wir (Anwältin und ich ) als auch der Richter abgenickt haben.
Keine Ahnung woher man nun weiß ob die 6 Monate ab Urteilssprechung laufen oder ab vorläufiger Entziehung
 
Die Sperrfrist läuft ab dem Urteil. Wobei die Zeit des Entzugs immer angerechnet wird. In deinem Fall beträgt die Sperrfrist also insgesamt ungefähr 15 Monate. Bei einer MPU wäre es ein Minuspunkt wenn du die Sperrfrist nicht korrekt angeben würdest.
 
Die Sperrfrist läuft ab dem Urteil. Wobei die Zeit des Entzugs immer angerechnet wird. In deinem Fall beträgt die Sperrfrist also insgesamt ungefähr 15 Monate. Bei einer MPU wäre es ein Minuspunkt wenn du die Sperrfrist nicht korrekt angeben würdest.
Gut zu wissen dass das ein Minuspunkt wäre auch wenn man meiner Meinung nach nicht erwarten kann dass der MPU Prüfling die gesetzlichen Gegebenheiten wie ein Anwalt kennen muss.Immerhin weiß ich ja offiziell nur wie lange die vorläufige Bewchlagnahmung ging und wie lange offiziell die Sperrfrist ist
 
wenn man meiner Meinung nach nicht erwarten kann dass der MPU Prüfling die gesetzlichen Gegebenheiten wie ein Anwalt kennen muss.

Eine typische Übertreibung von Betroffenen. Interessiert die Gutachter aber nicht.

Das du Kenntnisse wie ein Rechtsanwalt hast wird nicht erwartet. Das du für dich selbst ein Experte bist wird hingegen sehr wohl erwartet. Wie willst du sonst deine Probleme in den Griff bekommen? Das du deine Probleme erkannt hast und benennen kannst ist eine Grundlage für eine erfolgreiche MPU.

Die Länge der Sperrfrist sollte dir schon bewußt sein, dafür braucht es keine Spezialkenntnisse. Wenn du behauptest nur 6 Monate Sperrfrist bekommen zu haben (im Gegensatz zu den üblichen 12 bis 18) ist das eine Verharmlosung. So nach dem Motto: Der Richter hat meine Tat nicht so schlimm bewertet wie bei anderen Trunkenheitsfahrern. Dabei hat es einfach nur länger als üblich bis zum Urteilsspruch gedauert.

Und genau solche Verharmlosungen sind für Gutachter ein ganz dickes Minus, da du offensichtlich die Tiefe deines Problems nicht erkannt hast. Mit so einer falschen Behauptung wirst du bei einer MPU nicht direkt durchfallen. Das kann aber bei mehreren anderen Minuszeichen oder wenn das Ergebnis auf der Kippe steht den Ausschlag geben.

Deshalb auch meine erste Nachfrage.
 
Zurück
Oben