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TF Fahrrad (Fahrrad geschoben)

Tonideus

Neuer Benutzer
Hallo, weiß nicht ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann jemand helfen.

am 01.05.2026 habe ich mein Fahrrad ca. 1 Uhr Nachts von einer Feier ca. 500m bis zu mir nach Hause geschoben.
Ich bin 100m vor meinem Ziel an einer Bushaltestelle vorbeigelaufen. Da haben "Jugendliche" gesessen und rumgepöbelt.
Ich habe mich dadurch wahrscheinlich irritieren lassen und bin kurz danach über die Pedale gestolpert und gestürzt.

Prellung am kleinen Finger und kleine Schürfwunde im Schläfenbereich, alles linke Körperseite.
Es wurde natürlich Krankenwagen gerufen. Polizei kam dann auch. Wurde in die Notaufnahme gebracht. Atemalkohol ergab ungefähr 1,8 Promille.
Blut wurde entnommen, hab aber noch kein Ergebnis

Ich habe natürlich bei der Polizei angegeben das ich das Fahrrad geschoben habe. Es wurden wahrscheinlich die Jugendlichen an der Bushaltestelle als Zeugen befragt und ich habe Angst das die sagen ich wäre mit dem Fahrrad gefahren was ich definitiv nicht bin.

Wäre das was für einen Anwalt? Aussage gegen Aussage? Es war dunkel, die Jugendlichen wahrscheinlich alkoholisiert....

Hab Angst das ich zur MPU muss.

Hatte 2007/2008 schonmal eine MPU wegen 1,8 Promille Autofahrt. Steht das noch irgendwo in den Akten?

Vielen Dank.
 
Hallo,
lediglich das "Führen" des Fahrzeugs (also pedalierend gefahren) führt zur Verurteilung.
Eine Verurteilung führt dann zur MPU-Auflage im anschließenden Verwaltungsakt.

Sehr wahrscheinlich wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Verweigere hierzu jegliche Aussage.
Diese werden auch die Zeugen vernehmen und diese bedrängen etwas auszusagen. Aber ich halte es für unwahrscheinlich, daß sie das falsche aussagen. Aber wenn sie das falsche aussagen, hast leider schlechte Karten.

Such dir dennoch einen RA, welcher mit Verkehrsrecht und v.a. Fahrrad (also fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge) schon Erfahrung hat. Deswegen Fahrrad, weil das eine gewisse Sondersituation darstellt. Es gilt dann Einspruch etc einzulegen.
 
Die alte MPU ist nicht mehr in den Akten, ich würde mir aber an deiner Stelle massive Sorgen machen, dass du es nicht hinbekommen hast, über 15 - 20 Jahre deinen alkoholpegel zu senken. Auf den ersten Blick sieht das wie Abhängigkeit aus...
 
Hallo,
lediglich das "Führen" des Fahrzeugs (also pedalierend gefahren) führt zur Verurteilung.
Eine Verurteilung führt dann zur MPU-Auflage im anschließenden Verwaltungsakt.
Das muss ich korrigieren:
Das Straf- und Verwaltungsverfahren sind 2 völlig verschiedene Verfahren.
Die FEB bekommt automatisch, da die Dunkelblauen dazu rechtlich verpflichtet sind, Kenntnis von dem Ergebnis der BE.
Dann wird sie mit Sicherheit eine MPU anordnen, da Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht.
Dafür bekommst du eine Frist von 3 Monaten.
Die FEB muss das Strafverfahren nicht abwarten.
Früher haben manche das gemacht, heute hat die Praxis gezeigt, dass sie das nicht mehr tun.
Stichwort Gefahrenabwehr.

Sehr wahrscheinlich wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Verweigere hierzu jegliche Aussage.
Diese werden auch die Zeugen vernehmen und diese bedrängen etwas auszusagen. Aber ich halte es für unwahrscheinlich, daß sie das falsche aussagen. Aber wenn sie das falsche aussagen, hast leider schlechte Karten.
Auch das ist fachlicher Unsinn.
Und das „Bedrängen“ halte ich ihr auch für völlig unangemessen, da nicht sachdienlich.
Die Polizei ist Exekutive.
Die StA ist Judikative und Herrscher des Verfahrens. Alleine sie entscheidet über Wohl und Wehe.

Such dir dennoch einen RA, welcher mit Verkehrsrecht und v.a. Fahrrad (also fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge) schon Erfahrung hat. Deswegen Fahrrad, weil das eine gewisse Sondersituation darstellt. Es gilt dann Einspruch etc einzulegen.
Nun ja, das Fachgebiet mit der „Sondersituation“ gilt es erst einmal zu finden….
Ich halte es auch für vollkommen verkehrt jetzt einen Anwalt einzuschalten.
Es gälte erst einmal einen StB abzuwarten.

Es ist wirklich sehr schade, dass du als MPU-Profi solche Grundlagen nicht weißt.

Falls du, lieber Tonideus, aber eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre es eine Überlegung.
Allerdings gucke bitte sehr genau in die Bedingungen, ob deine so etwas übernimmt.

Das Wichtigste:
Es ist schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Stelle bitte ab sofort jeden Konsum ein und gucke nach einem Abstinenzprogramm, Blut-, Haar, oder Urinanalysen.
Diese müssen in einem Labor nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke durchgeführt.

Aus psychologischer Sicht hast du eine ausgeprägte Problemtiefe.
Das gilt es auszuräumen.
Gehe zum HA, zur Suchtberatung etc.
Fange sofort mit der Aufarbeitung an. Das kannst du sehr gerne erst einmal mit unserer Hilfe, dann schauen wir mal, wie und wo du stehst.

Du wirst dich auf eine führerscheinlose Zeit einrichten.
Es hängt alleine von dir ab, wie lang sie werden wird.

Aber, es ist wirklich gut für dich, dass du so früh hier gelandet bist, da können wir dich durch den Prozess begleiten.
Ob du dann evtl. noch externe Hilfe brauchst, können wir ja dann sehen…

LG
 
Stelle bitte ab sofort jeden Konsum ein und gucke nach einem Abstinenzprogramm, Blut-, Haar, oder Urinanalysen.
Diese müssen in einem Labor nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke durchgeführt.
Damals bin ich aufs kontrollierte trinken gegangen und es hat geklappt. Großes Blutbild mit Leberwerte wurde auch erst vor kurzen bei mir genommen ohne Auffälligkeiten. Würde auch wieder auf KT gehen. Konsum werde ich aber erstmal einstellen.

Mit der führerscheinlosen Zeit kann ich leben da ich eh kein Auto hab aber mir machen eher die ganzen Kosten zu schaffen.
Hab Montag Termin beim Anwalt ohne Rechtschutz. Mal sehen was er sagt...
 
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