• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

Die Grauzone zwischen 1.1 und 1.6 Promille

Es ist aus meiner fachlichen Sicht klar eine Grauzone, und das darf es nicht sein.
und zu dieser Grauzone passt hervorragend der Spruch „Recht haben und Recht bekommen sind vollkommen unterschiedliche Dinge“
Selbst der ADAC fordert seit langem eine Reform der MPU. So soll beispielsweise bereits die Anordnung dieser nach dem Willen des ADAC anfechtbar werden.

Was auch gängige Praxis einiger FEB‘s ist, dass man gerne Leute mit mehr als 12 Monaten Sperre auch bei erstmaliger Auffälligkeit zur MPU schickt. Was weiterhin auch einen üblen Beigeschmack verursacht ist die Tatsache, dass sehr viele Staatsanwaltschaften wohl gerne nach internen Richtlinien arbeiten, was Tagessätze und Sperrfrist beträgt. Wobei hier wieder Baden-Württemberg und Bayern Spitzenreiter sind.
Auch hier im Saarland gibt es diese, ich verlinke sie mal:
 

Anhänge

  • IMG_1931.png
    IMG_1931.png
    674,3 KB · Aufrufe: 269
  • IMG_1932.png
    IMG_1932.png
    667,4 KB · Aufrufe: 289
Zuletzt bearbeitet:
Und das eben vor dem Hintergrund, dass es gegen die Anordnung einer MPU, wie @Monster ja schon gesagt hat, kein Rechtsmittel gibt, sondern eben nur gegen den abschlägigen Bescheid bzgl. des Antrags auf Erteilen einer FE.

Allerdings wissen wir alle, dass es vor allem aus zeitlicher Sicht niemandem zu raten ist, diesen Rechtsweg zu nehmen.
 
Ich denke wir diskutieren hier um des Kaisers Bart.

Es gibt nun mal das höchstrichterliche Urteil und es wird tatsächlich von einigen FEB unterschiedlich angewendet… mal zum Vorteile des Probanden und mal zum Nachteil.

Nur, was bringt das für dieses Forum? Oder für diesen Thread?
 
Ich denke wir diskutieren hier um des Kaisers Bart.
Das sehe ich nicht so.
Eine „Kaisers-Bart-Diskussion“ handelt von Belanglosem, Unbedeutendem.

Ich stelle die Fragen ergebnisoffen:
Ist sie für uns belanglos, diese „Kann-Bestimmung“ des BVerwG ?
Ist sie für uns belanglos, wenn wir Hilfesuchenden konstruktiv helfen wollen ?
Ist sie für uns unbedeutend, wenn User hier aufschlagen, deren TF in dieser Zone liegt ?

Oder für diesen Thread?
Der Titel lautet: „Die Grauzone zwischen 1,1 und 1,6 Promille“
Ich fände es toll, wenn wir das hier mal in aller Ruhe klären könnten: gibt es Rechtssicherheit? Oder gibt es einen "Ermessensspielraum der Behörde"? Ist die Grauzone vllt gar keine?
Ich bin neugierig :)
Dazu diese Fragen.
Wir haben uns dem angenommen und der Prämisse entsprechend Fälle unter die fachlich-wissenschaftliche Lupe genommen.
Mit unserer gemeinsamen professionellen Expertise sind wir doch zu einem klaren Ergebnis gekommen.

Es gibt -nach rechtstaatlichen Maßstäben- keine Rechtsicherheit.
Es gibt einen Ermessensspielraum der FEB, den aber diese nicht zu verschulden hat. Sie ist hier nur ausführendes Organ und muss mit dem klarkommen, was die Akte hergibt.

Ja, es ist eine Grauzone, die von zu vielen oder eben gar keinen Buchstaben in der Akte äbhängt , die von Personen, die weder qualifiziert oder zumindest aufgeklärt sind, was ihre Berichte letztendlich für den Bürger bedeuten.
Ergo liegt das Verschulden dieser Grauzone auch nicht bei ihnen.

Das Verschulden liegt auf der Ebene des Gesetzgebers, dessen „Zusatztatsachen“ nicht hinreichend definiert wurden und so zu Rechtsunsicherheit „von oben nach unten“ führt.

Also hat dieser Thread vor allem einen geschlossenen Kreis geschaffen aus Frage und Antwort, auch wenn uns die Antwort nicht zu gefallen vermag.

Nur, was bringt das für dieses Forum?
Zum Einen können wir uns untereinander diese fruchtlosen „Grabenkämpfe“ sparen.
Bei „Aufploppen“ des schwarz-weiß-Denkens ob dieser Grauzone verlinken, fertig, Zeit gespart, super !

Tja, ansonsten ist es jetzt tatsächlich schwierig……
Ich zumindest hätte mir ein anderes Ergebnis gewünscht ( ja, ja, leider hier nur Konjunktiv Irrealis…)
Das hätte dazu geführt, dass wir Usern, die wegen einer TF in diesem Promillebereich hier aufschlagen, doch hätten sagen können:
„Jupp, wird wohl eine Anordnung kommen“ oder
„Nö, wird eher eine WE ohne MPU-Anordnung“

Analog dazu, dass wir Usern doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen können
- welche formalen Voraussetzungen sie für eine positive Begutachtung benötigen
- welche und warum ihre psychologische Aufarbeitung ausreicht oder eben auch nicht
- etc.

Das ist doch unser Anspruch, oder nicht ?

Nun ja, das ist nun nicht so, leider…!
Aber hilft es uns nicht dabei, zu sensibilisieren, zu sammeln, Bewegungen wahrzunehmen, anzustoßen etc. …?
Um hoffentlich zu einem späteren Zeitpunkt auch hinsichtlich dieses Promillebereichs klare Aussagen im Sinne unserer User treffen zu können…?
 
Nun noch mein sehr persönliches „Statement aus dem Nähkästchen“ zu dem Mehrwert, den ich aus dieser Diskussion mitnehmen konnte.

Ich war auch eher der Überzeugung, ja, klar, ab 1,1 Umdrehungen wird wohl eine MPU-Anordnung kommen, wenn „keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder Uhrzeit, Restalkohol oder whatever in der Akte vermerkt sind.

Bis, ja bis, ich die besagte Akte bekam.
Da kam diese Überzeugung doch arg ins Wanken.
Nun kenne ich sowohl diese Strecke als auch diese FEB sehr gut, mag also auch eine Rolle gespielt haben…….
Aber da habe ich gedacht: „Herrje, wenn dieser Unfall nicht ein lehrbuchmäßiges Beispiel für alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ist, dann, ja dann….???“

Ich versuche mit bestem Wissen und Gewissen sowohl hier als auch im rl Betroffenen zu helfen, ihre FE wiederzuerlangen, und zwar zu deren Wohl, aber ohne das Allgemeinwohl zu gefährden.
Das kann zumindest ich nur, wenn ich überzeugt bin von dem, was und warum ich es tue.

Nun ist dieser Fall schon der Zweite, der meine Überzeugung arg ins Wanken bringt.

Der Erste betraf jemanden, der -vor der Legalisierung- wegen THC-Werten im sehr, sehr unteren Bereich auffällig wurde. Dazu kam noch
MCan.
Das führte zu wirklich absurden Fragestellungen der betreffenden FEB, absurd daher, weil die Fragestellungen, die ja von einer BfF beantworden werden müssen, sich glasklar ausschlossen.
Der Betroffene konnte diese MPU nicht positiv abschließen. Unmöglich. Und glasklar gegen die Buchstaben des „Teil-Legalisierung-Cannabis-Gesetzes“.
Keine Chance, dagegen vorzugehen.
Also zumindest keine, die ohne einen seeeeehr langwierigen Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten auskam, was ja vor allem dem Betroffenen, der zu dem Zeitpunkt schon länger sowohl clean als auch ohne FE war, nichts, aber auch gar nichts gebracht hätte, was ihn also -in einem absehbaren Zeitpunkt- hinter`s Steuer gebracht hätte…
Da habe ich zum ersten Mal ( zumindest in diesem Bereich ) gedacht: :smiley3833:, kann doch wohl nicht wahr sein, wir sind in einem Rechtstaat, nicht in irgendeiner „Bananenrepublik“

Nun kann ich ja nicht zu demjenigen sagen: „Ja, alles doof, fahr´ schwarz….“

Also haben wir mit sämtlichen Finessen, u.a. Umzug (!), Abstinenznachweisen, Attesten es gemeinsam geschafft, dass derjenige wieder fahren darf, und zwar ohne Maßnahmen, WE, FS ausgehändigt, fertig, Akte geschlossen.

Das ist zweifelsohne sowohl für mich als auch für den hier Betroffenen ein im Endeffekt großartiges Ergebnis, aber der erhebliche Zeit-, Energie-, und ja auch Geldaufwand dürfte, nein, darf in einem Rechtstaat nicht notwendig sein müssen, um sein Recht wahrzunehmen !

Die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe auf allen Ebenen trage ich explizit mit.

Die hier besprochene als auch, um ein aktuelles Besispiel anzuführen, den Fall der Lehrerin aus Sachsen-Anhalt, der sie nach 40 Dienstjahren gekündigt haben, weil sie -eine „einkassierte“ Vorgriffsstunde nicht leisten konnte- die jetzt voll rehabilitiert wurde, was wiederum eine Lawine an weiteren Klagen auslösen wird….
Oder die Lehrerin, auf der jetzt alle herumhacken, weil sie 15 Jahre krankgeschrieben war…..

Davon gibt es noch zig andere Beispiele, was schiefläuft auf..äh..sagen wir mal, „mittlerer“ Behördenebene.
Wozu führt das aber ?
Dass der „Normalbürger“ denkt, dass „die da oben“ eh machen, was sie wollen, sich die „eigene Taschen füllen“…?

Unsere Demokratie wird eben nicht nur von einer einzelnen Partei ins Wanken gebracht.

Ich würde mir von Herzen wünschen, dass der Geist der obersten Gerichtshöfe, jeden, der diesen an seinem Schreibtisch umsetzt, „umweht“, um mir mal einen Ausflug ins Pathetische zu erlauben.

Eingangs betonte ich schon, dass sich dieser Post um ein sehr persönliches Statement meinerseits handelt.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, warum ich ihn geschrieben habe:

1. Wir hier sind doch eben nicht in der sprichwörtlichen „Käseglocke“ . Ja, wir beraten „nur“ zum Thema „MPU“
Dabei berücksichtigen wir nicht nur aktuelle BUK, aktuelle sachbezogene Rechtsprechung, Fortbildungen und / oder sonstige fachliche Erkenntnisse, sondern doch auch genau solche „Grenzfälle“, „Grauzonen“, also Fälle, die eben mit unseren professionellen Mitteln nicht zu lösen sind. Da ist es doch unsere wissenschaftliche Aufgabe, über diesen ausschließlich themenbezogenen Tellerrand zu gucken.

2. Mir war es ein Anliegen, angestoßen von @monsters post, der ja durchaus zu Recht die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieses Threads gefragt hat, darzulegen, dass ich auch einen sehr persönlichen Mehrwert daraus gezogen habe.
Wiederum „angefixt“ durch @joosts eingestellten Thread konnte ich einiges verknüpfen, hinterfragen, recherchieren, diskutieren, disputieren, hypothetisieren etc.

Erkenntnis I:
Meine hier geleistete ehrenamtliche Tätigkeit ist eben nicht nur für die User von Nutzen, sondern auch ich profitiere davon !
Für mich hat sich nicht nur der Kreis dieses Threads geschlossen, sondern auch noch andere.

Erkenntnis II:
Ich fühle mich 30 Jahre jünger, zurückversetzt in die Zeit, als wir in überfüllten Hörsälen, dreckigen Kneipen oder kleinen Wohngemeinschaftsküchen die Welt zu einem besseren Ort machen wollten…………………….

In diesem oder jedem anderen euch genehmen Sinne wünsch ich allen ein schönes Wochenende :smiley138:
 
Hallo zusammen, ich habe leider auch eigene Erfahrungen zu diesem Thema. Vor 3 Monaten war ich der Nacht von 01. Mai auf 02. Mai leider noch mit meinem Auto unterwegs und wurde von der Polizei im Zuge einer Routinekontrolle angehalten, also kein Unfall oder auffälliges fahren. Ich wohne im Landkreis Karlsruhe also in Bawü und ich habe mittlerweile auch schon mitbekommen, dass die Behörden auch unterhalb von 1,6 Promille sehr streng sein können. Mich würde daher tatsächlich eure Einschätzung interessieren und auch ob es hier Leute gibt bei denen der Sachverhalt ähnlich war und ob eine MPU angeordnet wurde. Ich bereite gerade meine Unterlagen vor für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis und möchte den Antrag in 2 Wochen einreichen.



Ausgangslage

  • Alkoholfahrt am 02.05.2026
  • BAK: 1,51 ‰
  • Es handelt sich um deinen ersten und bislang einzigen Alkoholvorfall im Straßenverkehr.
  • Keine früheren Alkoholdelikte und keine einschlägige Vorgeschichte.
  • Keine Wiederholungstat.
  • Die Polizei beobachtete deine Fahrweise nur sehr kurz; eine auffällige Fahrweise wurde im Bericht nicht festgestellt bzw. überhaupt nicht näher beschrieben.
  • Die Blutentnahme erfolgte relativ zeitnah zur Fahrt, sodass eine relevante Rückrechnung keine wesentliche Rolle spielt.
  • Strafrechtlich wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 9 Monaten festgesetzt.
  • Nach Rücknahme des Einspruchs wurde die Sperrfrist zu deinen Gunsten berechnet.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dir inzwischen telefonisch bestätigt: Sperrfristende 17.02.2027.
Polizeiliche/ärztliche Befunde

Der ärztliche Untersuchungsbericht enthält ein gemischtes Bild.

Dokumentierte alkoholbedingte Auffälligkeiten:

  • Alkoholgeruch
  • schleppender Gang
  • unsichere plötzliche Kehrtwendung
  • geringes Schwanken beim Romberg-Test
  • benommenes Bewusstsein
  • verlangsamtes Verhalten
  • Tonuserhöhung im Gesicht
Gleichzeitig erhalten bzw. unauffällig:

  • Finger-Finger-Probe sicher
  • Nasen-Finger-Probe sicher
  • Sprache deutlich
  • Denkablauf geordnet
  • zeitlich und örtlich orientiert
  • Pupillen unauffällig
  • Bindehäute klar
  • Reflexe prompt
  • Koordination noch erhalten
  • Drehnystagmus nur feinschlägig, keine Auslenkung
Der Arzt fasste den Gesamteindruck zusammen mit:

„Der Untersuchte scheint äußerlich deutlich unter Alkohol zu stehen.“
 
Willkommen im Forum

Bei deiner geschilderten Vorgeschichte sehe ich keine MPU auf dich zukommen.

(Wahrscheinlich wird dein Beitrag in ein neues Thema verschoben, in diesem Thema geht es eher nicht um Einzelschicksale.)
 
danke für die schnelle Rückmeldung. ich hatte selbst schon etwas im Internet gesucht aber leider gibt es da viele widersprüchliche Aussagen vor allem was die Verwaltungspraxis der Führerscheinbehörden angeht.
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Fülle doch bitte den https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/ aus

Wo bist du angehalten worden ( Landstraße, BAB, Stadtverkehr ) ?
Wie lange warst du schon hinter`m Steuer ?

Die Tatsache, dass du in einer Routinekontrolle angehalten wurdest, also nicht ob unsicherer Fahrweise, könnte für die Anordnung einer MPU sprechen.
Die BE-Protokolle sind leider sehr häufig widersprüchlich.

Was hat das von dir häufig verwendetet „dir, dein“ zu bedeuten ? :smiley2204:

Grundsätzlich empfiehlt sich aber, sich auf eine MPU vorzubereiten, da eine sichere Prognose in solchen Fällen leider ( noch ) nie möglich ist.
 
Also ich wurde im Dorf angehalten, ich war im Prinzip schon fast daheim. Ich kam vom Nachbardorf, das ist ca. 3-4 km entfernt, ich war also rund 5 Minuten am Steuer und wurde dann angehalten. Die Pronomen "dir, dein" einfach ignorieren da ich den Sachverhalt für eine allgemeine Bewertung zusammengefasst habe.
Also wie gesagt es war eine Routiinekontrolle und nicht wegen unsicherer Fahrweise. Die Streife ist vielleicht 100 Meter lang direkt hinter mir gefahren bevor ich angehalten wurde. Der Zeitraum war somit aber auch zu kurz bemessen um die Fahrweise korrekt bewerten zu können. Ich wurde wohl nur angehalten war ich Freitag auf Samstag um diese Zeit noch auf der Straße unterwegs war.
Mich würde aber trotzdem interessieren welche Punkte für bzw. gegen eine MPU sprechen.
Mr Murphy meinte ja, dass auf mich keine MPU zukommen würden allerdings ohne dies näher zu begründen.
 
Zurück
Oben