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UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE MPU

nvmdd

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
ich ( w,25) hatte im Juli26 eine Trunkenheitsfahrt mit Sachschaden (1,59%).
Das war meine erste Auffälligkeit, zuvor auch noch nie einen Punkt oder ähnliches gehabt. Bei mir ging das jetzt alles recht schnell, ich habe den Strafbefehl erhalten und die Sperre soll regulär im März27 enden, ich bin seit Ende August bei einem Verkehrspsychologen in der Aufarbeitung, er sagt dass ich meinen Weg mit dem KT gehen kann. Ich soll dann Richtung Januar / Februar zur Mpu.
Die Aufforderung habe ich ja noch nicht, habe aber auch dort schon nachgefragt wie die Fristen so sind:
Man hat 4 Monate Zeit ein Gutachten vorzulegen.
Bei mir ist es so dass sich der Konsum von Februar bis zum Delikt stark aufgebaut hat, dadurch dass ich durch den Ex Partner in ein Party Umfeld geriet, es gab viele Veranstaltungen und Urlaube mit massivem Konsum.
Ausschlaggebend war natürlich der Konsum Druck und die "Normalität" dahinter aber auch meine Unsicherheit in dem Umfeld, ich wollte irgendwie dazugehören und was sein, was man nicht ist. Ich habe mich zu der Zeit stark mit anderen verglichen.
Am Delikt Abend bzw. Nacht kam es zur Streitigkeit, wir sollten bei seinem Freund übernachten also stand mein Auto in der Nähe. Ich bin dann aus dem Lokal raus und einfach Richtung Auto gelaufen weil ich nur den Weg kannte.
Direkt nach dem Ereignis habe ich alles gecuttet, mich getrennt und auch erstmal nichts getrunken.
Mein Anwalt will im November Antrag auf Verkürzung stellen, ich werde dann Ende Oktober den Neuantrag beim Bürgerbüro zur Weiterleitung an die FS Stelle stellen. Ich habe mich seit dem Delikt schon mit mir selbst auseinandergesetzt und reflektiert.
Wie seht ihr den Ablauf?

Danke schon mal :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Person
Geschlecht:W
Größe:168cm
Gewicht:56kg
Alter:25

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 02.7.26
BAK: 1,59
Trinkbeginn: 19.30
Trinkende: Ca. 04:30
Uhrzeit der Blutabnahme: Atemwert0,76 um 07:08 , Blut 08:00 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:2.7.26
Strafbefehl schon bekommen:Ja
Dauer der Sperrfrist: 24.3.27

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: 2.7.26
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Wenn überhaupt 1 Mal im Monat, 1 Getränk
Ich lebe abstinent seit:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Will ich ab September sammeln

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Unbekannt
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
 
Hallo nvmdd,

willkommen im Forum, danke für den Profilfragebogen. Mir springt da ehrlich gesagt als erstes dein KT ins Auge.

Du schreibst: „Wenn überhaupt 1 Mal im Monat, 1 Getränk.“ Wie sieht denn dein KT genau aus? Also welche Regeln hast du dir gesetzt und seit wann machst du das so? Denn einmal im Monat ein Getränk klingt für mich erstmal weniger nach einem richtigen KT-Konzept.
Was sind für dich Situationen, in denen Alkohol komplett tabu ist? Und wie stellst du sicher, dass aus dem einen Getränk nicht doch wieder mehr wird?
Gerade weil du schreibst, dass sich dein Konsum innerhalb weniger Monate ziemlich hochgeschaukelt hat, finde ich den Punkt bei dir schon wichtig.
Und was mich auch interessieren würde: Warum hast du dich eigentlich für KT entschieden und nicht für Abstinenz?
 
Danke für die schnelle Antwort!
Direkt nach dem Vorfall habe ich im Juli und August erst einmal eine komplette Trinkpause eingelegt. Dieser Abstand war für mich notwendig um das Geschehene zu realisieren und mich mental neu zu sortieren.
Ich habe mich mit dem Konzept im rahmen der Beratung auseinandergesetzt um im September gestartet, es hab einen Geburtstag einer meiner Freundinnen. Dabei habe ich mir vorgenommen ein Glas Wein zu trinken und bin auch dabei geblieben, das habe ich vorher schriftlich festgehalten.
Ich trinke also nur noch zu vorab geplanten Anlässen, mit Planung von Ab und Anreisenund nie spontan oder alleine zu Hause ( das habe ich vorher auch nicht ). Das wären tabus, oder in emotionalen Situationen oder Unsicherheiten.

Ich stelle das sicher weil ich realisiert habe dass ich den Alkohol unbewusst genutzt habe um etwas zu kompensieren oder die unsicherheit auszublenden und fas habe ich jetzt erstmal erkannt und habe andere Wege gefunden. Bei mir hat es relativ schnell klick gemacht, ich hab dann direkt angegangen zu lesen also bücher zur selbstentwicklung und habe angefangen meine gedanken und Gefühle in einem Journal aufzuschreiben. Zudem war ein anderer Auslöser ja auch das Umfeld, was ich jetzt nicht mehr habe. Ich hab die kindheitsfreundschaften vernachlässigt, und jetzt wieder mehr gepflegt. Da kann ich auch offen über alles reden.
Das passt gar nicht mehr zu mir, also zu dem wie ich sein will und meinem Körper.

Ich hab mich gegen die Abstinenz entschieden weil ich davor keinen problematischen Konsum hatte, und ihn danach auch direkt erkannt und eingestellt habe. Ich bin noch jung und möchte mich nicht auf eine Abstinenz festlegen sondern wie zu dem letzten Anlass oder zu Weihnachten/ Silvester als Genuss mitanstoßen.
 
Kt gibt es nur in A2 mit forensischer und therapeutischer engmaschiger Begleitung.
Was du wahrscheinlich meinst, ist risikoarmer Konsum.
Das geht aber nur bei A3 ( Alkoholgefährdung ).

Das halte ich bei dir aber für absolut aussichtslos.
Du bist 25, hattest an einem Donnerstag Morgen 1,6 Umdrehungen Restalkohol oder bei Trinkende über 2,2.

Du wirst mindestens 15 Monate Abstinenznachweise brauchen.
Insofern ist auch ein Antrag auf Sperrfristverkürzung nicht sinnvoll.

Bei mir ist es so dass sich der Konsum von Februar bis zum Delikt stark aufgebaut hat, dadurch dass ich durch den Ex Partner in ein Party Umfeld geriet, es gab viele Veranstaltungen und Urlaube mit massivem Konsum.
Das ist Unsinn, so Leid mir das tut.
Du musst, um diesen Wert zu erreichen, jahrelang auf hohem Niveau trainieren.

und auch erstmal nichts getrunken.
Was heißt das genau ?
Wenn du jetzt schon wieder konsumierst….
 
Das du dein Alkoholproblem angehst ist sinnvoll.

Aber eine MPU sehe ich nach deinen Angaben nicht. Oder gibt es Gründe dafür, das dein Alkoholproblem höher als die 1,59 Promille sind, zum Beispiel komplett fehlende Ausfallerscheinungen?
 
Nein, ich hatte ausfallerscheinungen aber ich will mich trotzdem für das „worst case scenario“ vorbereiten und mich trotzdem reflektierten
 
Danke für deine Einschätzung und den Input!
Ich habe das Thema Einstufung und Promillewerte mit dem Verkehrspsychologen durchgesprochen. Die 1,59 ‰ um 8:00 Uhr morgens stehen fest im Blutgutachten. Es gibt im Verfahren keine Spekulationen oder fiktiven Rückrechnungen nach oben. Bei meiner Trinkmenge über die ganze Nacht hinweg passt das genau ins Schema einer Erstauffälligkeit.
Mein Berater hat meinen Fall ganz klar in die Hypothese A3 (Alkoholgefährdung) eingeordnet. Eine Abhängigkeit liegt bei mir nicht vor.
 
Ich habe das Thema Einstufung und Promillewerte mit dem Verkehrspsychologen durchgesprochen. Die 1,59 ‰ um 8:00 Uhr morgens stehen fest im Blutgutachten. Es gibt im Verfahren keine Spekulationen oder fiktive Rückmeldungen nach oben.
Im Strafverfahren nicht, das ist richtig.
In der MPU muss der GA aber deinen realen Promilewert berechnen, um Problemtiefe, Konsumhistorie, Kategorie etc. einschätzen zu können
Die aktuelle Formel in Bezug auf Rückrechnung ist gerade neu berechnet in den BK 5 verbindlich festgelegt.

Das nur zur Klarstellung.
Was du daraus machst, ist in Gänze dir überlassen.
 
„Die 1,59 ‰ um 8:00 Uhr morgens stehen fest im Blutgutachten. Es gibt im Verfahren keine Spekulationen oder fiktive Rückmeldungen nach oben.“

Fest steht das das trinkende 4 Stunden früher war und du bis dahin schon Alkohol abgebaut hast. Das ist das, was Karl-Heinz meint.
Das wird zwar für das Strafmaß nicht zurückgerechnet, aber für die MPU spielt das schon eine Rolle
Und um sich über zwei Promille hoch zu trinken bedarf es schon mehr „Übung“ als ein paar Monate

Die Anwaltskosten kannst du dir sparen. Die Fristverkürzung bringt nichts

Ich sehe gerade die antworten haben sich überschnitten
Zitat sichtbar gemacht *Nancy*
 
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