vllt nicht für die Bedingungen nach den BUK, das mag stimmen. Hinsichtlich Deiner weiteren Entwicklung incl. Rückfallprophylaxe hat sie sicherlich gezählt; die Gutachter sind, jenseits der formellen Entzugstherapie, gehalten, den Output zu bewerten, nicht die Folgetherapien als solche. Nun, der...