Ja, man geht nicht im „Ganzen“ gegen den Strafbefehl vor, man akzeptiert ihn also, aber gegen gewisse Nebenfolgen wie Sperrfrist, Höhe und Anzahl der TS, kann man isoliert Einspruch erheben.
Hat den Vorteil dass dadurch (meistens) keine Gerichtsverhandlung angesetzt wird, was bei einem gesamten...