• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

Suchergebnisse

  1. H

    Verwertungsverbot im FAER gelöschter Einträge

    Hallo liebes Forum, ich habe nach einer Trunkenfahrt im März 2020 (1,4 Prom.) meinen 10-monatigen FS Entzug abgesessen und würde nun meinen FS gerne neu beantragen. Ich habe mich im Internetz ein wenig eingelesen und habe zunächst mit der AusweisApp2 einen Auszug aus dem FAER gezogen. Dort ist...
Zurück
Oben