Das hier müsste die Begründung und den Tathergang beschreiben:
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder bedingt geeignet ist, so trifft die zuständige Fahrerlaubnis-behörde zur Klärung der...