Wenn eine Rechtschutzversicherung vorliegt oder ihr Geld habt, würde ich euch raten, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen. Der kann noch einiges abwenden und die Anordnung rückgängig machen und argumentieren, dass es ein Erstfall war. Ihr habt 4 Woche Zeit, um Widerspruch...