Niemand eine Idee?
Die Frage ist grundlegend (ja nur), in wie weit die noch nicht durch Verjährung angegriffene Rauschfahrt das aus der Trunkenheitsfahrt vom 24.02.2020 erwachsende Verfahren, bei dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine BAK zwischen >=1,1 und <=1,6 Promille...