Ich bin kein Jurist, aber das "Füße-Stillhalten" wird nicht funktionieren, da durch die zweite Fahrt mit Sicherheit eine Tilgungshemmung eingetreten ist. Sie müsste sich also unter Umständen eher 15 Jahre gedulden...
Ansonsten: Der Gutachter wird es ganz genau so sehen wie du, RodionRomanovich!