ÄG wegen Cannabis am Steuer

sxholle

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Hallo liebe Leute,

Ich wurde vor knapp einem Jahr (11Monate) an einem Sonntag um 22:00 Uhr bei einer Polizeikontrolle zu einem Drogentest aufgefordert, dabei räumte ich ein 1 Bier getrunken zu haben und verneinte jeden weiteren Konsum von Drogen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,14mg/l und der freiwillige Urintest schlug positiv auf THC aus. Anschließend gings auf die Wache für den Bluttest (THC: 7ng/ml THC-COOH: 31ng/ml).
Nach ca. 4 Monaten habe ich einen Ordnungswidrigkeitschreiben der Polizei erhalten, mit dem eine Geldstrafe von 800 €und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde.
Jetzt kam der Brief der FSSt, in dem ich aufgefordert wurde mich innerhalb von 3 Tagen einem Drogenscreening zu unterziehen und einen Termin für eine FäG zu machen.
Das Drogenscreening habe ich hinter mir, was negativ ausgefallen ist‎, da ich seit dem Vorfall jeglichen Konsum komplett eingestellt habe. So bin ich seit 11 Monaten absolut sauber, weil ich mit einer Stichprobe oder einem Haartest gerechnet habe.
Die ärztliche Untersuchung ist am 27.02 also sehr bald, ich weiß ich melde mich hier sehr kurzfristig, aber vielleicht findet doch der ein oder andere Zeit auf meinen Fall zu antworten.

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 24

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Vor Auffälligkeit ca.1 Joint tägl. (jedoch hatte ich kurz vor der Auffälligkeit 1 Monat Pause gemacht und hatte gerade wieder angefangen)
Datum der Auffälligkeit: 07.04.2019 (So. 22 Uhr)

Drogenbefund
Blutwerte: THC: 7 ng/ml THC-COOH: 31 ng/ml
Schnelltest: ja (Urintest positiv), AAk: 0,14mg/l
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: FäG fehlt noch
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: -
Strafe abgebüßt: -

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: ja (1 Monat Fahrverbot, von Polizei verhängt)
Hab ich neu beantragt: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nimmt Herr XXX Betäubungsmittel im Sinne des BtmG (Cannabis) gelegentlich/ regelmäßig oder gewohnheitsmäßig ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellt.

Bundesland
:
Berlin

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 07.04.2019 (ca. 2h vor der Kontrolle)

Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: ja (negative Stichprobe am 31.01.2020)

Aufarbeitung
-
MPU
-

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
Jetzt meine Frage an euch:
Ich werde am Donnerstag sicherlich den hohen THC-Wert in meinem Blut erklären und meine Vorgeschichte mit Drogen glaubwürdig erläutern müssen.

Auf was also soll ich plädieren:
Wäre ein Probierkonsum mit den Werten vereinbar? bzw. wenn nicht, ist es überhaupt sinnvoll das FäG zu machen, da ein ggl. Konsum ohne Trennvermögen vorliegt und das ja quasi eh eine MPU mit sich zieht?

Hier noch ein paar Infos, ich weiß allerdings nicht ob die irgendwie hilfreich sind:
-Es ist mein erster Verstoß gegen das Btmg
-Ich wurde gut 4 Monate später bei einer weiteren Verkehrskontrolle erneut aufgefordert mich einem Drogentest zu unterziehen, diesmal fiel der Urintest negativ aus
-ich habe bei der Polizeikontrolle jeglichen Konsum von Drogen
verneint, auch nach dem positiven Urintest und der Abgabe einer Blutprobe
-im Brief der FSSt steht „nach Analse der Akte ist eine ggl. Einnahme von Cannabis zwar anzunehmen, jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig festzustellen“ (also schließen die ja Probierkonsum nicht aus)
Danke und Liebe Grüße!
Sxholle
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo sxholle,

willkommen im Forum.
Auf was also soll ich plädieren:
Wäre ein Probierkonsum mit den Werten vereinbar? bzw. wenn nicht, ist es überhaupt sinnvoll das FäG zu machen, da ein ggl. Konsum ohne Trennvermögen vorliegt und das ja quasi eh eine MPU mit sich zieht?
Du hast einen recht niedrigen Abbauwert, dies würde einem einmaligen Probierkonsum nicht entgegen stehen...
Allerdings ist dein Aktivwert "jenseits von Gut und Böse..."
Das wäre nur mit mehreren Joints kurz vor deiner TF erklärbar (was einem Probierkonsum ebenfalls nicht entgegen steht), max. 3-4 Std.
Wie aber willst du erklären das du zum ersten Mal in deinem Leben kiffst und dich direkt danach ans Steuer deines Wagens setzt?
think.gif

Wenn du dazu eine plausible Geschichte hast, würde ich es an deiner Stelle probieren mit dem FÄG.
Noch was: deine ‰ lagen bei ca. 0,3. Funktioniert das mit dem FÄG nicht (weil es um ggl. Konsum geht), wird dir die FE wohl (auch) wegen Mischkonsum entzogen werden...
 
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