Ärztliches Gutachten mit 2 mal Urinscreening

Alexander1976

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Hallo !
Ich wurde von der Führerscheinstelle zum ÄG aufgefordert, dem ich auch nachgekommen bin. Da ich gelegentlich Cannabis konsumiere und mehrere Schnelltests negativ ausgefallen sind, bin ich mit reinem Gewissen zum Screening gegangen und habe dort angegeben wenn überhaupt nur gelegentlich mit genügend zeitlichem Abstand (mehr als 3 Tage)zu der nächsten Autofahrt, Cannabis zu konsumieren das heißt mal einen Joint zu rauchen. Dazu möchte ich hinzufügen, Ich wurde nicht beim Fahren angehalten und positiv getestet, sondern bei einer Hausdurchsuchung, die nichts mit Drogen zu tun hatte, wurden bei mir daheim div. Drogen gefunden (ich habe mit Freunden meinen Geburtstag gefeiert). Nämlich Cannabis. Amphetamin, LSD, MDMA. Dafür habe ich eine Ordnungsstrafe bekommen (waren keine großen Mengen), die mittlerweile auch schon gezahlt ist. Trotzdem hatte sich die Führerscheinstelle gemeldet und wollte von mir dieses Gutachten! Jedoch kann ich das Gutachten so wie es formuliert wurde, nicht abgeben. Der Arzt unterstellt mir aktiven Konsum von Cannabis und anderen Drogen wie Amphetamin, LSD und MDMA. Wie gesagt, ich habe nur von gelegentlichen Cannabis Konsum gesprochen. Die anderen Dinge konsumiere ich nicht. Der Urintest hat 11,9ng COOH ergeben und sonst nichts, was sowieso nur auf gelegentlichen Cannabiskonsum schließen lässt und da ich nicht in Verbindung mit Autofahren getestet wurde, kann mir doch auch nicht einfach unterstellt werden, dass ich beides nicht trenne. Ein neues Gutachten machen lassen oder wie soll ich jetzt vorgehen ? Das Gutachten jedenfalls, das erstellt wurde, gebe ich bestimmt so nicht ab, da es auch überhaupt nicht der Realität entspricht. Leider habe ich auf eine Aufnahme des Gesprächs verzichtet beziehungsweise nicht explizit eine Aufnahme gefordert. Jedenfalls kann es doch nicht sein, dass sich der Arzt irgendwelche Notizen macht und am Ende etwas rauskommt, dass ich so auch nicht gesagt habe,beziehungsweise etwas nicht aufführt, das ich aber so gesagt habe und damit das Ganze völlig verfälscht wird. Beim nächsten Gutachten würde ich also eine solche Aufnahme fordern. Die Frist bis 31.05. kann ich nicht wahren. Was soll ich machen ?Mit der Fsst sprechen wegen einer Fristverlängerung ?
 

Kill

Stamm-User
Es ist egal ob du beim Fahrradfahren, Angeln, Surfen, Feiern, Fahren, Fliegen oder zu Fuß mit Drogen aufgefallen bist. In deinem Fall wurde der Cannabiskonsum nachgewiesen. Die FSST ist somit dazu berechtigt dir den Führerschein zu entziehen. Du bist jetzt einer von uns ;)

Füll einen Fragebogen aus und dir wird geholfen.
 

Nancy

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Hallo Alexander,

willkommen im Forum.

Bitte beruhige dich erstmal ein wenig...

Inwiefern unterstellt dir der Arzt den Konsum von harten Drogen?

Welche Frage wollte die FSSt. denn mit dem FÄG überhaupt beantwortet haben?
Und was steht im med. Befund des FÄG genau drin? Dein Urin wurde ja wohl auf Rückstände von Amphe etc. untersucht?
 

Alexander1976

Neuer Benutzer
Da 11,9 ng COOH Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) im Urin festgestellt wurden und sonst nichts, geht der Arzt davon aus, daß ich auch alles andere was bei mir damals in der Wohnung gefunden wurde, gelegentlich nehme. Im Urin wurde davon nichts festgestellt. Es wurde ein multidrug Screening durchgeführt um zu überprüfen ob ich bezüglich der oben genannten Drogen abstinent bin.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

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Wenn in deinem Urin keine Abbaustoffe (außer THC-COOH) festgestellt wurden kann der Arzt bzgl. der harten Drogen vermuten was er will...

Allerdings könnte dir u.U. ein Kontrollverlust unterstellt werden.

Dieser wird idR angenommen, wenn man nach Erhalt der Aufforderung zu einem FÄG weiter konsumiert.
Werden also bei der Untersuchung im Urin noch Cannabisrückstände gefunden, so kann das bei hinreichend langem Zeitabstand zwischen Ga-Aufforderung und Untersuchung (größenordnungsmäßig 1 Monat) bedeuten, dass man bis zur Aufforderung regelmäßig konsumiert hat (dann dauert es u.U. bis zu 4 Monaten bis man clean ist) oder aber dass man zwar seltener ("gelegentlich") konsumiert, aber z.B. in der Woche vor der Begutachung noch mal konsumiert hat.

Dies wäre bei einer Auffälligkeit ohne Verkehrsbezug ein Grund für einen FE-Entzug. :(

Von daher würde eine evtl. Fristverlängerung dir nicht wirklich helfen solange dein Urin nicht sauber ist
think.gif
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Selbst wenn die FSST nicht direkt entzieht (=regelmäßiger Konsum), MPU würde schon allein auf Grund der Schilderungen (=gelegentlicher Konsum) kommen.

Fristverlängerung wird die FSST wohl eher nicht mitgehen (Gefahrenabwehr).
 

Alexander1976

Neuer Benutzer
Das heißt Frist verstreichen lassen und warten was kommt ? Ich darf doch mal ab und zu einen Joint Rauchen wenn der zeitliche Abstand zur nächsten Autofahrt gegeben ist, oder nicht!? Das heißt auch auf das ÄG bezogen darf ich eine Woche vorher an einem Joint ziehen, mehr kann man doch aus dem niedrigen COOH Wert nicht schließen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Aus dem Wert kann man so richtig gar nichts schließen da THC sich nicht wie Alk. nach einer bestimmten Zeit abbaut, sondern sich im Depot des Körpers anreichert/anreichern kann. Somit ist nicht vorauszusagen wann alle Rückstände wieder raus sind.

Wenn du die Frist verstreichen lässt und das Ga nicht abgibst kommt wohl automatisch der FE-Entzug. Allerdings wüßte ich jetzt nicht wie du diesen dann abwenden kannst...
think.gif


Ich darf doch mal ab und zu einen Joint Rauchen wenn der zeitliche Abstand zur nächsten Autofahrt gegeben ist, oder nicht!?
Wenn du eine MPU mit kontrolliertem Kiffen machen möchtest, dann schon.
Allerdings sind die Hürden dafür die MPU mit "kK" zu bestehen sehr, sehr hoch...


MPU würde schon allein auf Grund der Schilderungen (=gelegentlicher Konsum) kommen.
Nur mal damit wir nicht aneinander vorbeireden:
Alexander wurde nicht beim Fahren erwischt...
 

Alexander1976

Neuer Benutzer
Hürden sehr Hoch? In welcher Hinsicht ? Kontrolliert zu Kiffen ist doch erlaubt. Wenn der zeitliche Abstand zu der nächsten Autofahrt gegeben ist, kann man dir doch nichts vorwerfen. Auch würdest man bei jeder Verkehrskontrolle weiterfahren dürfen nachdem sie den Schnelltest gemacht haben und der nämlich negativ ist. Hatte ich erst letzte Woche, kurz nachdem bei diesem ÄG ,,positiv” getestet wurde, nämlich mit 11,9 ng im Urin. Hätte man eine Blutprobe von mir genommen, dann wäre da nichts gefunden worden. Das heißt die Fahrt nach Hause von der ÄG - Stelle mit meinem Auto war zulässig ! Oder nicht !?
 

Kill

Stamm-User
Es ist egal ob du beim Fahrradfahren, Angeln, Surfen, Feiern, Fahren, Fliegen oder zu Fuß mit Drogen aufgefallen bist. In deinem Fall wurde der Cannabiskonsum nachgewiesen. Die FSST ist somit dazu berechtigt dir den Führerschein zu entziehen. Du bist jetzt einer von uns ;)

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Du hast doch gelegentlichen Cannabis Konsum zugegeben und die haben es schwarz auf weiß durch deine Urinabgabe.

Die Führerscheinstelle hat jetzt den Beweis dafür, dass du BTM Konsument bist. Dass du kontrolliert kiffst musst du mit einem MPU Gutachten belegen.

Und, dass du "einfach so" kontrolliert kiffen kannst ist Wunschdenken.

Hättest du bei der Hausdurchsuchung aufgehört zu kiffen und wärst beim Screening mit einem negativen Befund da rausgegangen wäre alles gut gewesen, so bist du aber jetzt eine potentielle Gefahr im Straßenverkehr. Ist nunmal so.
 

x100f

Benutzer
Kill hat es sehr gut auf den Punkt gebracht! Du bist aufgefallen und hast leider nicht kapiert, dass du durch dein weiteres Verhalten dein Pulver verschossen hast. Ich denke, eine MPU wird jetzt kommen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hürden sehr Hoch? In welcher Hinsicht ? Kontrolliert zu Kiffen ist doch erlaubt.
In der Hinsicht dass es hier wirklich um eine genaue Kontrolle des Konsums geht und v.a. auch um die Teilnahme am Straßenverkehr bzw. der Trennung/Vermeidung.
Darum muss der Konsum geplant ablaufen, d.h. Zeitpunkt, Umstände (mit wem/wieviel) und entsprechende Vorplanung bzgl. der Verkehrsteilnahme (Sicherstellung dass auch nicht im Notfall am Straßenverkehr teilgenommen wird) muss nachvollziehbar dargelegt werden. Dadurch wird der Konsum absolut unspontan, mal kurz an einem Joint mitziehen fällt somit flach.

Das ist dann schon eine ziemlich radikale Umstellung zum vorherigen Konsumverhalten welches vorher auch eingeübt worden sein sollte...
Das heißt die Fahrt nach Hause von der ÄG - Stelle mit meinem Auto war zulässig ! Oder nicht !?
Ja, in diesem Falle schon. Im Straßenverkehr (bei Kontrollen) geht es um den aktiven THC-Gehalt. Wenn dieser ab 1 ng/ml gemessen wird folgen entsprechende Sanktionen (allerdings auch wenn sehr hohe Abbauwerte festgestellt werden, dann liegt aber idR auch aktives THC vor).

Hättest du bei der Hausdurchsuchung aufgehört zu kiffen und wärst beim Screening mit einem negativen Befund da rausgegangen wäre alles gut gewesen,
Hier stimme ich absolut zu.
Du hast doch gelegentlichen Cannabis Konsum zugegeben
Hierzu muss ich allerdings nochmal erklären:

Mit einer Fahrerlaubnis vereinbar ist:
- einmaliger (Probier)konsum
- ggl. Konsum mit Trennvermögen

Nicht vereinbar:
- ggl. Konsum ohne Trennvermögen (ab 1 ng/ml aktives THC im Straßenverkehr)
- regelmäßiger Konsum

Da Alexander nicht im Straßenverkehr erwischt wurde hat er zwar Trennvermögen bewiesen, dadurch dass er aber noch Cannabisrückstände im Körper hatte ist davon auszugehen dass er nach der FÄG-Aufforderung entweder noch weitergekifft hat (Kontrollverlust), oder aber regelmäßiger Konsument ist und beides schließt die Fahreignung aus.
 

Kill

Stamm-User
Da Alexander nicht im Straßenverkehr erwischt wurde hat er zwar Trennvermögen bewiesen, dadurch dass er aber noch Cannabisrückstände im Körper hatte ist davon auszugehen dass er nach der FÄG-Aufforderung entweder noch weitergekifft hat (Kontrollverlust), oder aber regelmäßiger Konsument ist und beides schließt die Fahreignung aus.

Danke für die Erklärung von Kontrollverlust und Trennvermögen, das beschreibt die Situation ziemlich genau.

Ausserdem wurden bei ihm ja auch noch harte Drogen sichergestellt, wobei bei harten Drogen ja schon der Besitz bzw. der Konsum kleinster Minimengen den Verdacht des Konsums darstellen und die Führerscheinstelle ein ÄG bzw. beim
nachgewiesenen Konsum harter Drogen den FS-Entzug einleiten. Zwar ist hierbei kein Konsum festgestellt worden, aber halt der Cannabiskonsum durch Kontrollverlust den er zugegeben hat.

Auf Probierkonsum kann er sich jetzt nicht mehr berufen. Und, dass kein aktives THC im Urin gefunden wurde stellt zwar vielleicht Trennvermögen dar, kann aber auf Grund der geschilderten Umstände auch auf Dauerkonsument ohne Kontrollverlust hindeuten...

Ich denke, dass es auf eine MPU hinauslaufen wird, denn bei einem Cannabis Konsumenten bei dem auch zufällig harte Drogen gefunden werden, wird wahrscheinlich kein Arzt beim FÄG sagen:"OK, du bist ein guter Cannabis Konsument, ich glaube dir, dass du Fahren und Kiffen trennen kannst. Die harten Drogen hattest du bestimmt auch nur aus dekorativen Gründen zu Hause"...

Bei harten Drogen gibt es ja keinen "kontrollierten Konsum", da reicht der Nachweis im Blut kleinster Mengen aus um den FS Entzug zu rechtfertigen und beim Drogenfund, wenn auch ohne nachgewiesenen Konsum,, erhärtettürlich der Verdacht auf zusätzlichen Konsum harter Drogen.
 

Alexander1976

Neuer Benutzer
Danke für die Erklärung von Kontrollverlust und Trennvermögen, das beschreibt die Situation ziemlich genau.

Ausserdem wurden bei ihm ja auch noch harte Drogen sichergestellt, wobei bei harten Drogen ja schon der Besitz bzw. der Konsum kleinster Minimengen den Verdacht des Konsums darstellen und die Führerscheinstelle ein ÄG bzw. beim
nachgewiesenen Konsum harter Drogen den FS-Entzug einleiten. Zwar ist hierbei kein Konsum festgestellt worden, aber halt der Cannabiskonsum durch Kontrollverlust den er zugegeben hat.

Auf Probierkonsum kann er sich jetzt nicht mehr berufen. Und, dass kein aktives THC im Urin gefunden wurde stellt zwar vielleicht Trennvermögen dar, kann aber auf Grund der geschilderten Umstände auch auf Dauerkonsument ohne Kontrollverlust hindeuten...

Ich denke, dass es auf eine MPU hinauslaufen wird, denn bei einem Cannabis Konsumenten bei dem auch zufällig harte Drogen gefunden werden, wird wahrscheinlich kein Arzt beim FÄG sagen:"OK, du bist ein guter Cannabis Konsument, ich glaube dir, dass du Fahren und Kiffen trennen kannst. Die harten Drogen hattest du bestimmt auch nur aus dekorativen Gründen zu Hause"...

Bei harten Drogen gibt es ja keinen "kontrollierten Konsum", da reicht der Nachweis im Blut kleinster Mengen aus um den FS Entzug zu rechtfertigen und beim Drogenfund, wenn auch ohne nachgewiesenen Konsum,, erhärtettürlich der Verdacht auf zusätzlichen Konsum harter Drogen.
 

Alexander1976

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die Kommentare von euch !!! - Am Ende konnte ich mit der FS aushandeln, daß ich ein neues ÄG machen lasse und das schon gemachte ÄG nicht abgebe, da ich mit der „unprofessionellen Arbeitsweise“ der Gutachtenstelle nicht zufrieden bin. Ich habe jetzt freiwillig den FS abgegeben und werde ihn mit dem erforderlichen neuen ÄG wieder beantragen. Damit sollte ich den FS nach 2 Monate +\- wiederbekommen und hätte damit auch die MPU umgangen.
 

Kill

Stamm-User
Das wäre wirklich hervorragend für dich. Egal was kommt, sieh die Sache als Warnschuss. Das nächste Mal wird es wahrscheinlich nicht so glimpflich ablaufen, also besser komplett auf BtM verzichten, das ist deine Garantie zum Erhalt des Führerscheins.

Und zum nächsten Ärztlichen Gutachten natürlich ohne THC Rückstände im Körper erscheinen... :D

"Einen Fehler zu machen und ihn nicht korrigieren, erst das ist ein Fehler." ;)
 
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