Ärztliches Gutachten negativ....

Isis

Neuer Benutzer
Hallo :)
Heute ist endlich mein Ärztliches Gutachten gekommen .
Sollte ich besser meinen Führerschein abgeben und das Gutachten nicht einreichen ?

Es handelt sich um Drogenbesitz bin nicht am Steuer erwischt worden .
Hausdurchsuchung bei einer Party 14 Personen anwesend gefunden wurden 50 g Marihuana und 4 Ecstasy Tabletten.

Führerscheinstelle stellt die Frage : Nimmt bzw. nahm Frau ... Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein , die die Fahrsicherheit in Frage stellen ?

Ist das Konsumverhalten von Frau.... als einmalige ,gelegentliche oder regelmäßige Einnahme von Cannabis zu bezeichnen ?

Die Bewertung des Arztes :

Die medizinische Untersuchung ergab zum jetzigen Zeitpunkt keine krankhaften Befunde im Sinne der Fragestellung.
Drogen oder andere Metabolite konnten im Urin nachgewiesen werden . Befunde ,die auf einen aktuellen Drogenkonsum hinweisen, ließen sich erheben . Der Wert für THC-COOH wurde kontrolliert in der B-Probe . Da im ersten Drogenscreening kein THC bzw. THC-COOH nachgewiesen wurde , muss Frau... im Überprüfungszeitraum des Gutachtens Cannabis konsumiert haben . Damit können die anamnestischen Angaben zum (vereinzelten) THC-Probierkonsums gutachterlicherseits nicht mehr nachvollzogen werden

Mein Wert :

Cannabinoide 83,8 ng/ml


Beantwortung der Fragestellung :

Frau ... nimmt Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen , hier THC
Das Konsumverhalten von Frau ... kann nicht sicher eingeschätzt werden , ein gelegentlicher Konsum kann gutachterlicherseits NICHT nachvollziehbar bestätigt werden .

Vielen dank für eure Hilfe !!!
 

Nancy

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Hallo Isis,

meine Einschätzung dazu:
ein gelegentlicher Konsum kann gutachterlicherseits NICHT nachvollziehbar bestätigt werden .
Diese Antwort schließt ggl. Konsum eher aus. Bedeutet im Umkehrschluss: die Gefahr dass dich die FSSt. als regelmäßige Konsumentin einstuft ist sehr hoch. Ich gehe davon aus, dass dir nach Abgabe des Gutachtens die FE entzogen wird (ohne Abgabe des Gutachtens allerdings auch...)

Von daher:
Sollte ich besser meinen Führerschein abgeben und das Gutachten nicht einreichen ?
Ja, das solltest du wohl tun..
 
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