Überprüfung der Fahreignung wegen psychischer Krankheit

L

Lelou

Gast
Hallo,

ich (weiblich) brauche eure Hilfe bei der Neuerteilung des Führerscheins und einem vielleicht anhängigem Verkehrspsychologischen Gutachtens/MPU.

Ich schildere euch meinen Fall:

Ich hatte im Dezember einen Unfall in einer unübersichtlichen Baustelle (im Polizeibericht steht "Im Bereich der Unfallörtlichkeit befand sich zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme eine Baustelle mit diverser Beschilderung. Diese Beschilderung hat sich im Verlauf der Baustelle mehrmals geändert").

Zu dem Zeitpunkt befand ich mich in Strahlentherapie wegen einer Krebserkrankung. Die letzten 14 Tage ging die Verkehrsführung über einen Kreisverkehr. Am darauffolgenden Montag fuhr ich die gewohnte Strecke, doch die Einfahrt zum Parkhaus befand sich ab diesem Tag an einer anderen Stelle vor dem Kreisverkehr.

Da ich in der Annahme der alten Verkehrsführung bereits eingeschlagen hat und vor mir eine Barke war, habe ich zurücksetzen müssen und bin dabei über einen Bürgerstein gefahren, bei dem mein Reifen platzte. Beim Vorwärtsfahren brach mir der Wagen vorne aus, so dass ich auf dem gegenüberliegenden Bordstein aufgefahren war und auch nicht mehr weg fahren konnte, weil die Mittelbegrenzungsgraben noch nicht verfüllt war.

Auf Grund der ganzen Situation war ich im Schock, stieg aus und bin mit Verwirrung aus dem Auto ausgestiegen, immer noch im Kopf, dass ich zum Bestrahlungstermin muss.

Ein Zeuge rief die Polizei, die einen Rettungswagen, danach nahmen sie den Unfall auf und erschienen dann circa zeitgleich wie ich in einem Zimmer der Akutambulanz und befragten mich während mir 4 Röhrchen Blut abgenommen wurden. Sie fragten mich die üblichen Fragen, haben Sie Alkohol oder Drogen konsumiert (nein), nehmen Sie Medikamente. Da dieses Krankenhaus meine Befunde hat und wenn sie das Blut untersuchen würden, könnten man Nachweise von Psychopharmaka finden. Daher antwortet ich wahrheitsgemäß die Frage nach meinen Medikamenten und die Anschlussfrage war natürlich, warum nehmen Sie diese, worauf ich sagte, dass ich an einer bipolaren Störung leide.

Kurz danach kam die schriftliche Verwarnung, welche ich bezahlte, den Unfall konnte ich wohl kaum abstreiten. Dort auch stand "Eine Eintragung im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt nicht."

Dann am Heiligenabend befindet sich in meinem Briefkasten das Schreiben zur Überprüfung meiner Fahreignung, da die Polizei das Bestehen meiner bipolaren Störung an die FSSt weiter gegeben hat, solle ich ein fachärztliche Bescheinigung meines Psychiaters einreichen.

Nach dem Unfall verbrachte ich einige Tage im Krankenhaus, um sicherzustellen, dass ich keine Hirnmetastasen habe. Zum Glück alle okay. Aber mein EEG wurde von der Neurologischen Abteilung als auffällig bewertet und dass abzuklären ist, ob es sich um einen epileptischen Anfall handelte.

Daraufhin hat mein Psychiater/Neurologe eine Stellungnahme geschrieben, dass es abzuklären gilt, ob es Epilepsie sein oder nur eine Bewusstseinsstörung wegen des Unfalls, daher hat er ein 6-monatiges Fahrverbot Gruppe 1 ausgesprochen, bis der Anfall abgeklärt sei. Bezüglich meiner bipolaren Störung schrieb er, dass ich medikamentös gut eingestellt bin und eine Fahruntauglichkeit nicht anzunehmen ist.

Die FSSt hat mir daraufhin den Führerschein entzogen ohne Verwaltungsakt, ich wollte da keine Pferde scheu machen und mich unkooperativ zeigen wollte.

Es wurden 3 EEGs geschrieben, die unauffällig waren. Jetzt möchte ich, dass mein Arzt noch ein aktuelle Stellungnahme schreibt.


Zu meiner Erkrankung: Ich bin z.Zt. 52 und mit 17 Jahren habe ich meine Diagnose bekommen. Während der letzten Jahre war ich öfter in der Psychiatrie auch mit PsychKG durch das Amtsgericht.

Jetzt meine Fragen:

1. Wie ausführlich soll mein Psychiater in dem neuen Gutachten über meine bipolare Erkrankung schreiben?

2. Für den Neuantrag muss ich ja ein Führungszeugnis vorweisen, muss der direkt an die FSSt gehen (da stehen dann ja auch Verwaltungsakten, also wahrscheinlich auch die richterlichen Zwangseinweisungen, drin) oder soll ich einfach, nicht wissend :), ein normales einfaches Führungszeugnis beantragen und das dem Antrag beifügen?

3. Meine Angst ist groß, dass die SB der FSSt ein unabhängiges Gutachten eine Verkehrspsychologen mit psychiatrischer Zusatzausbildung haben möchte. Und ich weiß wirklich nicht, wie ich eine MPU-Vorbereitungsstelle, die mich für das Gespräch wegen psychischer Erkrankung fit machen können, finden soll. Von der Frage muss ich alle Krankenhausberichte vorlegen, bis was sollte ich von meiner Geschichte vielleicht besser nicht erzählen.

4. Wie kann ich einen geeigneten Verkehrsanwalt finden? Die meisten machen Alkohol-/Punkte- oder Strafsachen.

Ich wäre dankbar, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet.


Ich hoffe, ihr konntet bis zum Ende durchhalten. Ist ja doch sehr lang geworden.
 
L

Lelou

Gast
Ich habe noch eine weitere Frage.

Gibt es eine Fragebogen zum Gutachten zur Fahreignung bei psychischen Krankheiten?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Lelou,

willkommen im Forum.

Wir verfügen leider nicht über größere Erfahrungen was deinen Sachverhalt angeht, von daher sind meine Antworten ohne Gewähr:
1. Wie ausführlich soll mein Psychiater in dem neuen Gutachten über meine bipolare Erkrankung schreiben?
Das kann wohl recht allgemein gehalten werden, in der Art, dass weder die Medikation, noch die Erkrankung die Fähigkeit zum Führen eines KFZ einschränkt und aus nervenärztlicher Sicht gegen die Neuerteilung und das Führen eines KFZ keine Bedenken bestehen.
2. Für den Neuantrag muss ich ja ein Führungszeugnis vorweisen, muss der direkt an die FSSt gehen (da stehen dann ja auch Verwaltungsakten, also wahrscheinlich auch die richterlichen Zwangseinweisungen, drin) oder soll ich einfach, nicht wissend :), ein normales einfaches Führungszeugnis beantragen und das dem Antrag beifügen?
Für den Neuantrag benötigst du ein FZ der Belegart O. Manche FSSt.en besorgen sich dieses selbst, andere möchten, dass der Antragsteller es "besorgt". Allerdings bekommst du dies nicht selbst in die Hände, sondern es wird direkt an die FSSt. geschickt. MW stehen Dinge wie "Zwangseinweisungen" dort aber nicht drin, du kannst ja hier mal selbst etwas lesen: https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/was-gelangt-alles-in-das-fuehrungszeugnis/
3. Meine Angst ist groß, dass die SB der FSSt ein unabhängiges Gutachten eine Verkehrspsychologen mit psychiatrischer Zusatzausbildung haben möchte. Und ich weiß wirklich nicht, wie ich eine MPU-Vorbereitungsstelle, die mich für das Gespräch wegen psychischer Erkrankung fit machen können, finden soll. Von der Frage muss ich alle Krankenhausberichte vorlegen, bis was sollte ich von meiner Geschichte vielleicht besser nicht erzählen.
Diese Bedenken sind nachvollziehbar und das nicht grundlos, allerdings wäre hier ein Verkehrspsychologe nicht der richtige Adressat, sondern z.B. ein Facharzt (Neurologe) der verkehrsrechtlich zertifiziert ist.
Denn gerade in deinem Fall wäre es doch gut wenn du dich vorab an einen Verkehrspsychologen wenden würdest der dich adäquat auf die Begutachtung vorbereiten könnte.
4. Wie kann ich einen geeigneten Verkehrsanwalt finden? Die meisten machen Alkohol-/Punkte- oder Strafsachen.
Wozu möchtest du diesen Anwalt denn haben?
Gibt es eine Fragebogen zum Gutachten zur Fahreignung bei psychischen Krankheiten?
Nein, da -wie gesagt- Fälle wie deine eher nicht, oder zumindest ganz selten im Forum vorkommen, leider nicht.
think.gif
 
L

Lelou

Gast
Diese Bedenken sind nachvollziehbar und das nicht grundlos, allerdings wäre hier ein Verkehrspsychologe nicht der richtige Adressat, sondern z.B. ein Facharzt (Neurologe) der verkehrsrechtlich zertifiziert ist.
Denn gerade in deinem Fall wäre es doch gut wenn du dich vorab an einen Verkehrspsychologen wenden würdest der dich adäquat auf die Begutachtung vorbereiten könnte.
Leider ist es auch da fast nicht möglich einen Neurologen zu finden, der Vorbereitungen macht, die sind dann eher diejenigen, die sich als Gutachter verdingen.
Wozu möchtest du diesen Anwalt denn haben?
Ich möchte gern vorbereitet sein, um vielleicht abzuchecken, dass eine MPU nicht im Verhältnis zu dem Geschehenen ist und mein eigener Neurologe doch eine Stellungnahme abgegeben hat, der sich ja auch an seine Richtlinien zu halten hat, was Fahreignung angeht.

Aber auch da, kein Anwalt zu finden. Hatte schon ein Vorgespräch bei einem Verkehrsanwalt, der auch Medizinrecht macht, der aber von der Materie Psychologische Erkrankung keine Ahnung hat und nur Bipolar hört und mir sagt, was ich alles mit einem 2 Tonnen Fahrzeug anrichten könnte. Da merkt man sofort, dass in der Allgemeinbevölkerung psychische Erkrankung in Richtung Bipolar oder Schizophrenie gleichbedeutend ist mit unberechenbar, aggressiv und aufs Töten anderer Menschen aus.

Ach, mir fällt noch was ein. Ich hab zum Führungszeugnis Belegart 0 geforscht. Man kann sich das Zeugnis doch vorher angucken, wenn man vorbereitet sein will, was da alles drinsteht. Man kann bei Antragstellung angeben, dass das Führungszeugnis erst zum örtlichen Amtsgericht geschickt wird. Dort vor Ort kann man dann entscheiden, ob das Gericht das Gutachten weiter an die Führerscheinstelle sendet oder es vor Ort vernichtet wird. Sagen einem die Damen und Herren beim Bürgerbüro leider nicht als ich dort sagte, ich möchte das Zeugnis vorher ansehen. Hab das ganze jetzt direkt beim Bundesamt für Justiz übers Internet gemacht.


Nancy, ich danke dir, für eine Antworten. Ich hoffe, dass die ärztliche Stellungnahme ausreicht und dass ich bei der SB durch unser persönliches Gespräch beim Neuerteilungsantrag einen "normativen" Eindruck hinterlasse.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Lelou,
Leider ist es auch da fast nicht möglich einen Neurologen zu finden, der Vorbereitungen macht, die sind dann eher diejenigen, die sich als Gutachter verdingen.
vllt. habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Es geht nicht darum einen "Neurologen" für die Vorbereitung zu finden, sondern einen Verkehrspsychologen. Bei einem VP handelt es sich ja um einen studierten Psychologen der zusätzlich eine Fortbildung zum Fachpsychologen für Verkehrspsychologie absolviert hat. Ich denke, dass dieser deine Situation einschätzen und dir Hilfestellung, oder zumindest Tipps und/oder Adressen für das weitere Vorgehen geben könnte.
Ich möchte gern vorbereitet sein, um vielleicht abzuchecken, dass eine MPU nicht im Verhältnis zu dem Geschehenen ist und mein eigener Neurologe doch eine Stellungnahme abgegeben hat, der sich ja auch an seine Richtlinien zu halten hat, was Fahreignung angeht.
Naja, grds. möchte die FSSt. zusätzlich noch die Einschätzung eines "unabhängigen" Arztes haben, denn hier sind "Gefälligkeitsgutachten" der eigenen Ärzte nicht ganz auszuschließen...
Aber auch da, kein Anwalt zu finden. Hatte schon ein Vorgespräch bei einem Verkehrsanwalt, der auch Medizinrecht macht,
Denkbar wäre noch ein Anwalt der sich mit Verwaltungsrecht auskennt (Verkehrsanwälte sind da eher die falsche Adresse), aber ob dieser dir in deiner Situation weiterhelfen könnte vermag ich nicht zu beurteilen...
Ach, mir fällt noch was ein. Ich hab zum Führungszeugnis Belegart 0 geforscht. Man kann sich das Zeugnis doch vorher angucken, wenn man vorbereitet sein will, was da alles drinsteht. Man kann bei Antragstellung angeben, dass das Führungszeugnis erst zum örtlichen Amtsgericht geschickt wird. Dort vor Ort kann man dann entscheiden, ob das Gericht das Gutachten weiter an die Führerscheinstelle sendet oder es vor Ort vernichtet wird.
Du hast vollkommen recht, sorry, dass ich daran nicht gedacht und es dir gleich geschrieben hatte.
 
Oben