1 Jahr Abstinenz bereits nachgewiesen. Alles von vorne wegen 2 Monate Nachweislücke?

piki

Neuer Benutzer
Hallo,

ich habe leider eine Lücke bei meinen Abstinenznachweisen.

Also im September 2020 habe ich 1.Haaranalyse gemacht für den Zeitraum 03/2020 bis 09/2020
Also im März 2021 habe ich 2. Haaranalyse gemacht für den Zeitraum 09/2020 bis 03/2021

Im Juli 2021 wurde mir mitgeteilt, dass ich MPU nicht bestanden habe. Aber meine Haare waren zu kurz um den Abstinenzzeitraum ab 03/2021 zu analysieren.

Erst im November werden meine Haare wieder 6 cm Länge haben und dann könnte meine Abstinenz zwischen 05/2021 bis 11/2021 nachweisen.

Leider habe ich für den Zeitraum 03/2021 und 05/2021 eine Nachweislücke.

Heißt das, dass ich das ganze 1 Jahr Abstinenzprogramm noch mal von Vorne beginnen muss, das alles nur weil mir zu spät mitgeteilt wurde dass ich meine 1. MPU doch nicht bestanden habe ????
 

MichiDi

Benutzer
Also soweit ich weiß kann man bis zu 4 Monaten eine Lücke haben, wenn man es gut Begründen kann. Das wäre ja in deinem Fall so, wenn ich es richtig verstehe
 

Santiago

Benutzer
Also soweit ich weiß kann man bis zu 4 Monaten eine Lücke haben, wenn man es gut Begründen kann. Das wäre ja in deinem Fall so, wenn ich es richtig verstehe
Ich glaube, so ganz ist das nicht richtig.
Nach dem letztem Abstinenznachweis hat man 4 Monate Zeit eine MPU zu absolvieren.
Darüberhinaus muss eine entstandene Lücke durch einen weiteren Abstinenznachweis geschlossen werden oder plausibel erklärt werden.

Was das im Detail bedeutet, kann ich auch nicht sagen.
Kann mir vorstellen, dass das ganze auch im Ermessensspielraum der Gutachter liegt.

In deinem Fall ist also definitiv eine Lücke vorhanden, die du erklären musst.
Ob warten auf das 1. Gutachten ausreicht, kein Plan.

Wann war denn die MPU?
 

piki

Neuer Benutzer
Hallo,

ich habe bei der TÜV Süd angerufen bzw. geschrieben und dort gab man mir die Auskunft, dass ich einen Verkehrspsychologe fragen soll, der trifft die Entscheidung ob meine Abstinenzlücke in Ordnung ist oder nichtY

Ich halte diese Auskunft für falsch, weil ein Verkehrspsychologe nur beratend tätig ist und keine Entscheidungen treffen darf.

Umgekehrt teilte mir die Fahrerlaubnisbehörde mit, dass die Entscheidung wie mit meiner Abstinenzlücke umzugehen ist, ausschliesslich Ermessenssache der MPI (also z.B. von TÜV Süd) ist.

Was mache ich denn nun?
Darf ein Verkehrspsychologe wirklich die Entscheidung treffen ob die Abstinenzlücke in meinem Fall anzuerkennen ist?
Oder ist die Auskunft von TÜV falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:

Santiago

Benutzer
ich habe bei der TÜV Süd angerufen bzw. geschrieben und dort gab man mir die Auskunft, dass ich einen Verkehrspsychologe fragen soll, der trifft die Entscheidung ob meine Abstinenzlücke in Ordnung ist oder nichtY
WTF? Es gibt die Begutachtungsrichtlinien, anhand derer wird begutachtet und der Gutachter ist für die Korrektheit verantwortlich.
Ein Verkehrspsychologe bei ner MPU-Beratungsstelle hat die zwar auch in seinem Bücherregal stehen, aber was soll der entscheiden.

Entweder du hast da was falsch verstanden

weil

Umgekehrt teilte mir die Fahrerlaubnisbehörde mit, dass die Entscheidung wie mit meiner Abstinenzlücke umzugehen ist, ausschliesslich Ermessenssache der MPI (also z.B. von TÜV Süd) ist.

Oder der TÜV labert Müll.

Ich hab persönlich keine Erfahrungen mit dem Laden, aber hab von multiplen Leuten gehört, dass TÜV Süd, zumindest in Bayern, zu meiden ist, wie die Pest. Insbesondere mit ner Drogenfragestellung.

Hier im Forum sind viele bei der AVUS gewesen, mich eingeschlossen. Ich warte zwar noch auf mein Gutachten, aber zumindest soweit kann ich nur positiv berichten. Sehr nette und vor allem korrekte Behandlung. Gute Beratung im Vorfeld.
Ach ja ich musste z.b. auch nicht meinen Therapiebericht dort abgeben. Bestätigung von erfolgreicher Therapie hat gereicht. Haste ja in deinem anderen Thread nach gefragt ;).
Ich warte zwar wie gesagt noch auf mein Gutachten, aber soweit nur zu empfehlen.

Schreib doch denen einfach mal ne Mail und schilder deinen Fall ;-)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nach dem letztem Abstinenznachweis hat man 4 Monate Zeit eine MPU zu absolvieren.
Die Statuten sind nur Papier, die Realität siht meistens anders aus.
Daher empfehle ich stets, sich bei dem ausgesuchten MPI nach der akzeptierten Abstinenzlücke zu erkundigen.

Wer sich jetzt auf die Statuten berufen möchte, den wünsche ich viel Spaß bei einem Rechtsstreit ... hoffentlich hat der Betroffene dann viel Ausdauer (Zeit) und ein gutes Sparkonto.
 

piki

Neuer Benutzer
„Wir zeigen dir, wie du deine MPU auch ohne einen 12-monatigen Abstinenznachweis nachweislich bestehst! Egal ob Alkohol, Cannabis oder Chemieauffälligkeit.“

Ein Anbieter wirbt mit diesem Versprechen. Un die scheinen gute Bewertungen zu haben und ich will ehrlicherweise nicht noch weitere > 12 Monate warten bis ich endlich meine Fahrerlaubnis zurück erhalte.

Was ist davon zu halten? Funktioniert das wirklich?

p.s. ich denke ich darf den Anbieter nicht nennen.
 

Santiago

Benutzer
Haste dir mal das Internetvideo von dem Anbieter angeschaut?

Sind n Haufen Einschränkungen, Besonderheiten und Vorraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit eine MPU ohne Abstinenznachweise überhaupt klappen kann. Und selbst wenn diese erfüllt sind, musst du wohl immernoch ein verdammt glücklicher, eloquenter Bastard sein, der an einen Gutachter gerät, der es bei weitem nicht so ernst nimmt.

Der Anbieter will deine Kohle und gute Bewertungen im Internet zu faken ist mal das leichteste auf der Welt ;)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
p.s. ich denke ich darf den Anbieter nicht nennen.
Nennen darfst du ihn, nur keine Werbung verbreiten.

OK, es gibt auch entsprechende VPs, die dir eine positive MPU mit "Geld-zurück-Garantie" bei Nichtbestehen versprechen.
Die gehören in den gleichen Sack wie dein Anbieter ... mit dem Knüppel draufhauen und du triffst keinen Verkehrten.
 

piki

Neuer Benutzer
Ich habe eine MPI gefunden und denen mein Problem mitgeteilt, nämlich dass ich spätestens Ende Dezember meine Auffrischung machen muss, ansonsten falle ich aus dem Zeitraum der noch tolerierten 4-Monate-Lücke

Die MPI schrieb mir:
da sie den Nachweis über ein zusammenhängendes Jahr der Abstinenz bereits erbracht haben, ist eine Auffrischung - die nach 4 Monaten Lücke zum Begutachtungstermin leider notwendig ist - auch anzuerkennen, wenn kein nahtloser Anschluss an dieses Abstinenzjahr besteht. Die Analyse kann auch am Begutachtungstag durchgeführt werden.

Leider waren Vorabtermine nicht möglich und ich musste erstmal meine Akte an die MPI schicken lassen.
Ich habe meine Akte an die MPI geschickt und auch schon die Rechnung über zirka 850,00 Euro für die MPU bezahlt und jetzt sagen die mir am Telefon, dass die nichts mehr frei haben in diesem Jahr.
Richtig mies, die haben erst in den Kalender geschaut um festzustellen, dass dieses Jahr kein Termin frei ist, nachdem ich 850,00 Euro überwiesen habe.

Ich habe dann gesagt, dass das nicht so schlimm ist, weil ich brauche ja nur eine Haarentnahme bis Jahresende und der MPU Termin kann dann später gemacht werden. Dann haben die mir gesagt dass das nicht möglich ist, weil ich die Auffrischung am Tag der MPU machen muss, keinen Tag früher oder später darf die Haarentnahme erfolgen.

Das ist so mies. Wenn die meine Akte an die Behörde zurücksenden, dann bekomme ich nirgendwo mehr einen Termin vor Jahresende und dann ist der Zeitraum mit der 4-Monate-Nachweislücke überschritten.


Was könnte ich jetzt machen?
Kann ich davon ausgehen, dass ich das komplette Abstinenzprogramm von vorne beginnen muss?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Lass doch die rückwirkende Haaranalyse bei einem entsprechenden Labor machen.
 

piki

Neuer Benutzer
Ja das könnte ich machen, aber du hast meinen Beitrag nicht gelesen.

Wenn ich jetzt die sogenannte Auffrischung mache, dann habe ich die Nachweislücke von maximal 4 Monaten nicht überschritten.

Aber das wird nicht anerkannt. Ich muss diese Auffrischung am Tag der MPU machen, nicht vorher und nicht nachher.
 

piki

Neuer Benutzer
Hallo,

ich habe meine erste MPU nicht bestanden und möchte die neu machen.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir einmalig die Frist zur Vorlage des Gutachtens verlängert, aber diese Verlängerung hat nicht ausgereicht.
Nochmal will die Fahrerlaubnisbehörde meine Frist nicht verlängern.

Heißt das, dass ich nochmal den Antrag zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bezahlen muss, das alles nur weil mir zu spät mitgeteilt wurde dass ich meine 1. MPU doch nicht bestanden habe ????

@piki
Dieser Beitrag wurde aus deinem neu erstellten Thema in diesen Thread verschoben.
Bitte eröffne nicht mehrere Threads zum gleichen Thema. *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Vielleicht kannst du bei dem MPU Institut dich vormerken lassen falls jemand anderes absagt ? Manchmal werden Termine ja auch aufgrund verschiedenen Dingen abgesagt
 
Oben