2. TF, bin leider wieder hier

Norderney(w)

Stamm-User
:smiley2204:

Hallo zusammen,

so leid es mir tut, ich bin wieder hier.
Samstag morgen gegen 4 Uhr morgens habe ich meine zweite Alkoholfahrt absolviert.
Unfallfrei, die Polizei hat sich vor meinem Haus zu erkennen gegeben, heißt: die haben da offenbar gewartet.
Pustergebnis 1,88 mg/l, ab auf die Wache, Blutabnahme etc. Gesagt habe ich, ich hätte seit 19 Uhr getrunken, was aber nicht stimmt, richtig ist eher 21:45 Uhr (19 Uhr war treffen, wir haben aber erst etwas anderes gemacht - Weihnachtsfeier) Kann ich das noch korrigieren?

12 Mon FS Entzug ist wohl klar, Geldstrafe auch, ich rechne mit 4000,00.
Beim ersten Vergehen hatte ich 1,7 Promille, das war 2011. Werde ich nun als abhängig eingestuft und muss eine Therapie machen? Ich habe doch einen Job, wie soll ich das machen? Ich hatte seinerzeit gesagt, dass ich keinen Akohol mehr trinken wollte.

Ich habe der Polizei gesagt, ich sei mit dem Taxi bis zur Hauptstraße gefahren, die an meine Wohnstraße grenzt, aber da ich mein Auto weiter oben in meiner Wohnstraße abgestellt hätte, habe ich es halt zu meinem Parkplatz fahren wollen. Tatsächlich bin ich quer durch die Stadt gefahren.
Leider weiß ich nicht, ob sie haben fahren sehen oder ob sie einen Tipp bekommen haben und gezielt einfach nur gewartet haben.

Ist auch egal, denn gefahren bin ich ja.
Nun planen Anwalt und mein Freund, wenn Post von der Polizei kommt, glaubhaft zu machen, dass ich normalerweise gar nicht fahre, wenn ich was getrunken habe bzw wenn ich trinke nicht fahre und aus dem Vorsatz irgendwie eine Fahrlässigkeit zu machen und auch diese 300 m glaubhaft zu machen (sofern im Polizeibericht nichts anderes steht). Da lasse ich mich mal überraschen. Selbstverständlich hätte das - wenn das überhaupt durchgehen sollte, nur Einfluss auf das Strafmaß, sonst nichts.

Ich bin morgens aus der Wohnung meines Freundes raus, weil wir einen Streit hatten, da habe ich rot gesehen. Natürlich bin ich immer noch selbst gefahren.
Gestern habe ich mir eine Selbsthilfegruppe gesucht, die nicht so christlich ist, wie die, in der ich seinerzeit war, ein Vorgespräch hat bereits stattgefunden. Das nächste Treffen findet am 18.12. statt - mit mir.

Ob Ihr mir noch einmal beistehen könnt? Was erwartet mich wirklich als Wiederholungstäter? Worin unterscheidet sich die erste von der zweiten MPU? Ich habe ernsthafte Panik .....
 

Norderney(w)

Stamm-User
Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 1,75
Gewicht: 68 kg
Alter: 47

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 02.12.2017, 4:00 Uhr
BAK: gepustet 1,88 mg/l Ergebnis der Blutabnahme steht noch aus (BAK bei erster TF 1,82)
Trinkbeginn: ca 21:30
Trinkende: ca 3:15
Uhrzeit der Blutabnahme: ca 4:30-5:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: noch nicht bekannt

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: MPU 2013
Fragestellung der Fsst (falls bekannt): nicht bekannt

Bundesland : NRW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: Vorfalltag

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja, wie viele bisher und seit wann: noch nicht, geplant ab Februar/ März 2018
Nein ich befinden mich im Urinscreeningprogram seit: ./.

Leberwerte ja/nein, seit wann nein nein
in welchen Abständen...................
Anmerkung: LW sind besonders bei kontrolliertem Trinken (fast immer) von Wichtigkeit:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Gesprächstermin fand statt, Beginn 18.12.(vorher fällt das Treffen aus)
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein


MPU
Datum: ./.
Welche Stelle (MPI): ./.
Schon bezahlt?:./.

Schon eine MPU gehabt? Ja, 2013
Wer hat das Gutachten gesehen?: Straßenverkehrsamt bzw Führerscheinstelle

Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
V Beantwortung der Fragestellung
Die uns von der Behörde gestellte Frage beantworten wir folgendermaßen:
Es ist nicht zu erwarten, dass Frau x auch zukünftig ein KFZ unter Alkoholeinfluss fahren wird. Und es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE in Frage stellen.

(Ich hatte angegeben, in Zukunft GAR keinen Alkohol mehr zu trinken)

Welche Empfehlung (Auflagen) wurden ausgesprochen: keine

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: siehe oben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Norderney(w)

Stamm-User
Jetzt hab ich das hier gefunden:
Im ersten Wiederholungsfall:
Drei bis sechs Monate Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung (nicht bei schnellem Rückfall), Geldbuße in Höhe eines Monatseinkommens, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre: 24 Monate; bei über 2,0 Promille bis zu 36 Monate Sperre.

:smiley1694:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Norderney,

nachdem ich meine Bestürzung etwas verdaut hatte, habe ich mal deinen alten Thread überflogen (32 Seiten lesen war mir dann doch zuviel und durch unser Upgrade vor 2 oder 3 Jahren ist auch vieles schwer lesbar geworden) und habe gesehen das du bereits deine letzte MPU mit AN von 12 Monaten angegangen bist...
think.gif


Des weiteren steht zu befürchten, dass ein AAK-Ergebnis von 1,88 mg/l zu einem Blutergebnis jenseits der 2,5‰ führen könnte...
Darum ist es wichtig den BAK zu erfahren, dieser dürfte in ca. 1 Woche vorliegen.

12 Mon FS Entzug ist wohl klar, Geldstrafe auch, ich rechne mit 4000,00.
Beim ersten Vergehen hatte ich 1,7 Promille, das war 2011. Werde ich nun als abhängig eingestuft und muss eine Therapie machen? Ich habe doch einen Job, wie soll ich das machen? Ich hatte seinerzeit gesagt, dass ich keinen Akohol mehr trinken wollte.

Es ist sehr gut möglich das der FS-Entzug dieses Mal länger als 12 Monate dauern wird, es könnten schon 16 - 24 Monate werden, darüber hinaus (wenn der Vorsatz nicht weg zu bekommen ist) 60-90 TS.

In Sachen "Abhängigkeit": Fakt ist das die Einstufung in die Hypothese A2 feststeht, eine A1 muss idR bereits extern von einem Facharzt diagnostiziert worden sein, oder "interdisziplinar aus den Befunden der med.-psych.-Untersuchung abgeleitet werden können".

Ich bin morgens aus der Wohnung meines Freundes raus, weil wir einen Streit hatten, da habe ich rot gesehen. Natürlich bin ich immer noch selbst gefahren.
Gestern habe ich mir eine Selbsthilfegruppe gesucht, die nicht so christlich ist, wie die, in der ich seinerzeit war, ein Vorgespräch hat bereits stattgefunden. Das nächste Treffen findet am 18.12. statt - mit mir.

SHG ist zwar schon mal gut, wichtiger wäre
jedoch erstmal eine Suchtberatungsstelle...

Ob Ihr mir noch einmal beistehen könnt?
Selbstverständlich stehen wir dir bei.

Wie war denn dein Trinkverhalten nach der ersten MPU?
 

Norderney(w)

Stamm-User
Hallo Nancy,

nach Deine Antwort stehe ich hier noch kleinlauter, als ich es vorher schon war.

und habe gesehen das du bereits deine letzte MPU mit AN von 12 Monaten angegangen bist...
think.gif


Des weiteren steht zu befürchten, dass ein AAK-Ergebnis von 1,88 mg/l zu einem Blutergebnis jenseits der 2,5‰ führen könnte...

Das war wohl aber eher freiwillig, wenn ich das richtig im Sinn habe, oder spielt das keine Rolle? ..... Jenseits der 2,5 .... oh mein Gott!!!!!!


Es ist sehr gut möglich das der FS-Entzug dieses Mal länger als 12 Monate dauern wird, es könnten schon 16 - 24 Monate werden, darüber hinaus (wenn der Vorsatz nicht weg zu bekommen ist) 60-90 TS.

Jetzt ist mir ganz schlecht ...

In Sachen "Abhängigkeit": Fakt ist das die Einstufung in die Hypothese A2 feststeht, eine A1 muss idR bereits extern von einem Facharzt diagnostiziert worden sein, oder "interdisziplinar aus den Befunden der med.-psych.-Untersuchung abgeleitet werden können".

Das heisst, wenigstens darüber muss ich mir nicht allzu große Sorgen machen? Einen externen Arzt hat es nicht gegeben. Nur den, der mir das Blut abgenommen hat. Auch vorher gab es keinen externen Arzt.



SHG ist zwar schon mal gut, wichtiger wäre
jedoch erstmal eine Suchtberatungsstelle...


ok, mache ich umgehend. Was sagen die mir dann? Mit dieser Einrichtung hatte ich noch keinen Kontakt.


Selbstverständlich stehen wir dir bei.
DANKE

Wie war denn dein Trinkverhalten nach der ersten MPU?

Nach der MPU habe ich erst einmal gar nichts getrunken. Dann dachte ich irgendwann, dass ich das im Griff habe, letztendlich dachte ich mir, die Abstinenz habe ich seinerzeit nur aus dem Ärmel geschüttelt, damit ich bei der MPU besser da stehe und mir haben ja alle gesagt, abhängig sei ich nicht. Das ging auch sehr lange gut.
Dann allerdings wiederholte sich meine Geschichte quasi. Ich hatte einen Freund, der auch sehr gerne mal ein Glas Wein getrunken hat und gesellschaftlich gerne unterwegs ist. Da hat er mich immer mitgeschleift. Es ist ja nicht so, dass ich Wein nicht mag. So langsam steigerte es sich. Allerdings bin ich niemals alkoholisiert getrunken, ich habe noch nicht mal einen Fingerhut getrunken, wenn ich mit dem Wagen unterwegs war.
Allerdings war es so, dass wir mit der Zeit öfer Reibereien hatten, bei denen ich immer öfter das Gefühl hatte "ich muss weg" oder "er muss weg". Das war immer, wenn wir beide etwas getrunken hatten. Später ist uns dann immer aufgegangen, dass es Missverständnisse waren, die aber sehr hoch geschaukelt wurden - von beiden Seiten. Leider kann man das im aktuellen Zustand dann nicht erkennen, da er auch etwas stur ist und ich immer noch der emotionale Typ bin.
In dieser Nacht war ich erst auf einer Weihnachtsfeier, da habe ich gegen 20:30 h das erste Getränk bestellt. Insgesammt hatte ich hier 2 Wein und einen Slibowitz. Danach bin ich in einen nahe gelegenen Pub gegangen, weil mein Freund auch da war. Hier haben wir noch einige Gläser Wein getrunken und einen Gin. Gegen ca 3 - 3:20 Uhr sind wir heim gefahren, ich wollte bei ihm übernachten, ich war schon die ganze Woche da gewesen. Ich lag eigentlich schon im Bett, da gab wieder ein Wort das andere und ich habe kurzentschlossen alle meine Sachen zusammen gerafft. Ich glaube, es ging wieder um unsachliche und unbegründete Eifersucht. Ich warf alles in meinen Wagen und fuhr quer durch die Stadt. Daheim stand die Polizei vor meinem Haus. Denen habe ich zwar erzählt, dass ich tatsächlich nur 300 Meter vom Anfang der Wohnstraße gefahren bin, aber das dürfte wohl niemanden interessieren. Aufgezählt habe ich 6 Rotwein und den Slibovitz. Das war's. Es war tatsächlich meine erste Alkoholfahrt nach der MPU. Ob mir das einer glaubt?
 
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Norderney(w)

Stamm-User
ok, 12 Monate Abstinenznachweise sind klar, ich habe noch einmal nachgelesen. Allerdings war ich immer der Meinung, dass man diese Nachweise für die gesamte Zeit ohne Führerschein erbringen muss. Wenn ich also eine Sperre von 15 Monaten bekomme, dann muss ich auch 15 Monate nachweisen. Wann sollte man denn dann diese 12 Monate machen? Zu Beginn des FS Entzugs oder gegen Ende, wenn die MPU naht?
 

Norderney(w)

Stamm-User
Wie groß sind denn eigentlich hier die Chancen? Ist das hier schon mal jemandem passiert?

Das Amtsgericht Bremen kommt in seiner Entscheidung vom 01.12.2009 – 82 Cs 600 Js 50024/09 (455/09) zu dem Ergebnis, dass dann, wenn der Angeklagte nach dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis freiwillig erfolgreich an einer verkehrspsychologischen Therapie teilgenommen hat, nicht mehr von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist. Das AG Bremen hat deswegen die Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 14 Monaten wegen grober Straßenverkehrsgefährdung aufgehoben und ein Fahrverbot von 2 Monaten verhängt

Das Amtsgericht Iserlohn hat durch Urteil vom 23.06.2009, Az: 17 Cs-874 Js 18/08-110/09 (DV 2010, S. 34) entschieden, dass, da sich der Angeklagte bereits 14 Tage nach der Alkoholfahrt zur Suchtberatung bei der Caritas begeben hatte und dort regelmäßige Gespräche in der psychosozialen Beratungsstelle durchgeführt hatte, trotz alkoholisierten Fahrens (1,96 ‰ Atemalkohol) nur ein Fahrverbot von 3 Monaten zu verhängen ist. Die von der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung eingelegte Berufung wurde im Berufungstermin zurückgenommen.
Quelle: ARGE Verkehrsrecht
gegen das Urteil wurde von der Staatsanwaltschaft mit der Beschränkung auf das Strafmaß Berufung zum LG Düsseldorf eingelegt. Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.04.2008, Az. 24a Ns 26/07, die amtsgerichtliche Entscheidung mit folgenden Erwägungen bestätigt:
“Maßgeblich für die Feststellung der Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen ist indes nicht der Tatzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Aburteilung. Trotz der Verwirklichung des Regelbeispiels war der Angeklagte zur Überzeugung der Kammer im vorliegenden Fall zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung nicht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Zwar hat der Angeklagte die Straftat erheblich alkoholisiert, nämlich mit ca. 2,12 Promille, begangen. Gleichwohl handelte es sich um eine Fahrlässigkeitstat. Der Angeklagte war der Auffassung, noch fahren zu können. Dieses Verhaltensmuster bei derart hohen Alkoholkonzentrationen hat auch der sachverständige Zeuge I bestätigt, der hierzu ausgeführt hat, dass die Einsichtsfähigkeit bei alkoholbedingten Verkehrsstraftaten mit fortschreitender Alkoholisierung geringer wird. Im Rahmen der Gefahrenprognose war insbesondere zu berücksichtigen, dass der Angeklagte nunmehr eine verkehrstherapeutische Rehabilitationsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen hat und sich dazu entschlossen hat, seine Abstinenz langfristig beizubehalten. Nach dem überzeugenden Gutachten des sachverständigen Zeugen hat sich der Angeklagte problembewusst und selbstkritisch innerhalb der Maßnahme gezeigt und an den Gruppensitzungen offen, motiviert und engagiert teilgenommen. Den Therapeuten hat insbesondere seine herausstechende Ernsthaftigkeit, mit der er sein eigenes Fehlverhalten reflektiert hat, und seine Bereitschaft, sein Trinkmuster mit therapeutischer Hilfe aufzuarbeiten, beeindruckt. Der sachverständige Zeuge hat ihm eine deutliche, stabile und dauerhafte Einstellungs- und Haltungsänderung konstatiert. Ein Rückfall in alte Alkoholmissbrauchsmuster oder eine erneute Auffälligkeit am Steuer waren nach seiner fachlichen Einschätzung kaum mehr zu befürchten. Diese Tatsachen haben ein Abweichen vom Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB gerechtfertigt. Auch war in diesem Rahmen zu berücksichtigen, dass der Angeklagte in der amtsgerichtlichen Hauptverhandlung vom 31.08.2007 seinen Führerschein wieder ausgehändigt bekommen hat. Seither hat er beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen. Die vom Amtsgericht ausgesprochene Verhängung des Fahrverbotes reichte daher als Maßregel der Sicherung und Besserung aus.
Dem von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer gestellten Beweisantrag auf Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens zum Beweis dafür, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, den die Kammer als Hilfsbeweisantrag auslegt, war gem. § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO abzulehnen. Die Kammer hat selber die erforderliche Sachkunde zur Beantwortung der Frage besessen. Sie hat die erforderliche Sachkunde durch den sachverständigen Zeugen I vermittelt bekommen. Der sachverständige Zeuge, der seit über 15 Jahren als Verkehrspsychologe bei einer von der Bundesanstalt für Verkehrswesen zertifizierten T tätig ist, hat der Kammer, wie oben bereits dargelegt, überzeugend vermittelt, warum es zu Trunkenheitsfahrten, gerade mit hoher Blutalkoholkonzentration, kommt, was Therapie bewirkt und warum gerade bei dem Angeklagten unterhalb des Restrisikos nicht mit einem Rückfall gerechnet werden muss (…).“

Wer schon während des laufenden Strafverfahrens Bemühungen entfaltet, sich mit dem Thema “Alkohol und Fahrerlaubnis” auseinanderzusetzen, kann ggf. verhindern, dass ihm die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wird. Unter Umständen kann die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen bei Absolvierung einer anerkannten Therapie, der regelmäßigen Kontrolle der Leberwerte während des laufenden Strafverfahrens nicht mehr festgestellt werden. Einen instruktiven Fall stellt das Urteil des AG Düsseldorf vom 31. August 2007 – Az: 113 Cs-110 Js 2148/07-(501/07) – dar.


Das AG hatte entschieden, dass ein Angeklagter, der zum Zeitpunkt der Tat 2,12 Promille Alkohol im Blut hatte und damit fahruntüchtig war, trotz der Verwirklichung des Regelbeispieles des § 69 Abs. 2 Ziff. 2 StGB zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mit der erforderlichen Gewissheit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen war. Das Gericht hat im Rahmen der Gefahrenprognose insbesondere den Umstand berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits vor der gerichtlichen Entscheidung begonnen hat, regelmäßig an einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme bei der IVT-Hö teilzunehmen. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist von der Staatsanwaltschaft mit einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung angefochten worden. Das Landgericht Düsseldorf hat die erstinstanzliche Entscheidung am 11. April 2008 bestätigt und die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen.
Diese Entscheidung bestätigt, dass bereits mit der Aufnahme des Mandats dem Betroffenen nur dringend angeraten werden kann, sich einer verkehrstherapeutischen Maßnahme zu unterziehen, da diese sowohl im Strafverfahren als auch im späteren Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nur Vorteile für ihn bringen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Norderney,

nach Deine Antwort stehe ich hier noch kleinlauter, als ich es vorher schon war.

Jetzt ist mir ganz schlecht ...

das tut mir leid, es nützt aber nix wenn ich um den heißen Brei herumrede...

Das war wohl aber eher freiwillig, wenn ich das richtig im Sinn habe, oder spielt das keine Rolle? ..... Jenseits der 2,5 .... oh mein Gott!!!!!!

Wenn du es nicht schon freiwillig gemacht hättest, wäre daraus aber sicher eine Empfehlung durch den Gutachter geworden....
think.gif


Das heisst, wenigstens darüber muss ich mir nicht allzu große Sorgen machen? Einen externen Arzt hat es nicht gegeben. Nur den, der mir das Blut abgenommen hat. Auch vorher gab es keinen externen Arzt.

Du hattest ja auch noch nie eine Entgiftung o.ä., nicht wahr?

Unter Einhaltung der ICD10 Diagnosekriterien kann allerdings auch ein Gutachter in der MPU zu dem Schluss einer Alk.erkrankung kommen.

Das Kriterium A 1.2.N der Beurteilungskriterien sagt dazu:

"Eine Alkoholabhängigkeit ist aufgrund der aktuellen Befundlage zu diagnostizieren bzw. frühere nicht sicher belegte Diagnosen lassen sich verifizieren"
[.....]
Um die aktuelle Diagnose Alkoholabhängigkeit sicher stellen zu können, müssen während des letzten Jahres Merkmale aus mind. drei verschiedenen der unten aufgeführten Bereiche in relevanter Ausprägung gleichzeitig vorhanden gewesen sein
[.....]

Dazu von einer anderen Seite (da ich nicht zuviel aus den Buk kopieren möchte):

Drei erfüllte Kriterien für die Diagnose Alkoholsucht

Bei der Diagnostik der Alkoholsucht werden zum Beispiel die Diagnostischen Leitlinien für das Abhängigkeitssyndrom (nach ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation) herangezogen. Um die Diagnose Alkoholabhängigkeit stellen zu können, müssen mindestens drei der folgenden sechs Kriterien gleichzeitig während des vergangenen Jahres erfüllt worden sein:

  • starker Wunsch oder eine Art Zwang, Alkohol zu konsumieren

  • die Schwierigkeit, Menge, Art und Häufigkeit des Alkoholkonsums zu kontrollieren (verminderte Kontrollfähigkeit)

  • körperliche Beschwerden, wenn die Alkoholmenge reduziert wird oder überhaupt kein Alkohol mehr konsumiert wird (Entzugserscheinungen)

  • kontinuierliche Zunahme des Konsums, ohne dass gleichzeitig die Wirkung des Alkohols zunimmt (Toleranzentwicklung)

  • zunehmende Vernachlässigung anderer Interessen wie Familie, Freunde, Hobbies oder Beruf zugunsten des Alkoholkonsums, weil zum Beispiel mehr Zeit dafür benötigt wird, Alkohol zu besorgen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen

  • anhaltender Alkoholkonsum, obwohl der Betroffene um bereits eingetretene Schäden (körperlich, seelisch oder sozial) weiß
Quelle: http://www.vitanet.de/krankheiten-symptome/alkoholsucht/diagnose

ok, mache ich umgehend. Was sagen die mir dann? Mit dieser Einrichtung hatte ich noch keinen Kontakt.

Was genau die dir sagen werden kann ich nicht beurteilen, sie können jedoch eine ziemlich genaue Einschätzung über deine Alk.problematik abgeben.


Nach der MPU habe ich erst einmal gar nichts getrunken. Dann dachte ich irgendwann, dass ich das im Griff habe, letztendlich dachte ich mir, die Abstinenz habe ich seinerzeit nur aus dem Ärmel geschüttelt, damit ich bei der MPU besser da stehe und mir haben ja alle gesagt, abhängig sei ich nicht. Das ging auch sehr lange gut.
[......]
Es war tatsächlich meine erste Alkoholfahrt nach der MPU. Ob mir das einer glaubt?

Wichtig wäre ja nur das der Gutachter dir das glaubt...

ok, 12 Monate Abstinenznachweise sind klar, ich habe noch einmal nachgelesen. Allerdings war ich immer der Meinung, dass man diese Nachweise für die gesamte Zeit ohne Führerschein erbringen muss. Wenn ich also eine Sperre von 15 Monaten bekomme, dann muss ich auch 15 Monate nachweisen. Wann sollte man denn dann diese 12 Monate machen? Zu Beginn des FS Entzugs oder gegen Ende, wenn die MPU naht?

Bzgl. der Länge der Zeit in der du AB nachweisen solltest warten wir erstmal ab bis deine BAK klar ist bzw. du zur Ersteinschätzung bei der Suchtberatung warst. Es kann gut sein das eine längere AN-Zeit vonnöten ist...

Wie groß sind denn eigentlich hier die Chancen? Ist das hier schon mal jemandem passiert?

Du hast aber schon daran gedacht das du Wiederholungstäterin bist? :smiley2204:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
(wenn der Vorsatz nicht weg zu bekommen ist)
Ein Vorsatz entsteht, wenn sich jemand fehlerhaft zum Tathergang äußert.
Mein Anwalt hat mich damals "programmiert", egal welche Tatsache vorliegt, stets von seinem Aussageverweigerrungsrecht gebrauch zu machen ... jeder hat das Recht seine Aussage zu verweigern und läuft somit nicht Gefahr sich selbst zu belasten.

Zu deinem Beziehungsstatus habe ich meine eigene Meinung, es liegt mir aber fern diesen öffentlich zu beurteilen ... das ist deine Privatangelegenheit.
 

Norderney(w)

Stamm-User
Hallo Max, mein Beziehungsstatus ist mangelhaft und muss irgendwie weg, das ist mir klar. Wenn sich der nicht ändert, dann habe ich bei der MPU keine Chance (und bei allem anderen vermutlich auch nicht).

Fehlerhaft geäussert habe ich mich, glaube ich, nicht.
 

Norderney(w)

Stamm-User

Unter Einhaltung der ICD10 Diagnosekriterien kann allerdings auch ein Gutachter in der MPU zu dem Schluss einer Alk.erkrankung kommen.

Das Kriterium A 1.2.N der Beurteilungskriterien sagt dazu:


Dazu von einer anderen Seite (da ich nicht zuviel aus den Buk kopieren möchte):


Quelle: http://www.vitanet.de/krankheiten-symptome/alkoholsucht/diagnose


Und wie verhindere ich das???



Wichtig wäre ja nur das der Gutachter dir das glaubt...

Also, im Zweifel erzähle ich lieber, dass das Fahrten mit Plus dabei waren, das klingt glaubwürdiger, auch wenn es nicht stimmt :smiley2204:
 

Cethegar

Benutzer
Alle Jubel Jahre stolper ich ja noch mal hier rum. Vielleicht auch damit ich nicht in ein ähnliches Muster verfalle wie Nordeney!?

Mir kommt da einiges sehr vertraut vor. Insbesondere meine damlige Wahrnehmung (von mir selber) und meinem Handeln.
Einerseits ist dieser "Spiegel" erschreckend, andererseits bestätigt er mich in meiner heute dauerhaften Abstinenz.

Von daher kann ich hier eher nur moralsich unterstützen. Zwar war ich auch Wiederholungstäter, aber eben im "vergessenen" da entsprechend verjährt.
An dieser Stelle von mir.
Ja, ich hatte Kopfkino und absolute Angst. Ich wußte nicht was auf mich zukommt, habe nach Strohhalmen gesucht und war völlig fertig.

Und JA, ich habe absolut Alkoholmißbrauch berieben und das recht lange. Aber ich war eben auch gut darin mir in die Tasche zu lügen und das nicht zugeben zu können/sehen zu wollen. Heute, mit Abstand denke ich auch das ich abhängig war, oder zumindest sehr kurz davor. Sich damit auseinanderzusetzen war enorm schwer und stellte mich vor eine fast unlösbare Aufgabe. Ohne etwas zu beschönigen, das hat auch Monate bis Jahre gedauert, Stück für Stück EHRLICHER zu sich selber zu sein. (Sein zu wollen, sein zu KÖNNEN!)

Heute bin ich sehr glücklich ohne Alk, völlig akzeptiert und rehabilitiert. Und auch keine Spaßbremse, ich bin nämlich ohne Alk viel netter und auch nicht so "Stur" und Erbsenzählerisch. (Trotzdem gehe ich mit dem Vorfall nicht hausieren, kann aber ohne Probleme jedem sagen das ich nichts mehr trinke weil Alkohol mir im Leben im Zweifel IMMER nur geschadet hat, ich nicht damit umgehen konnte und ich mich so einfach besser fühle. Was auch alles zu 100% so stimmt.)

Eine Selbsthilfegruppe ist vielleicht ein guter Anfang. Erstmal tut es gut Menschen zu haben die Verständniss haben da diese Problematik eben NICHT fremd ist. Manch einer ist aber mit einer Schocktherapie besser beraten.
Ich durfte mir das Prozedre einer Entgiftung mal näher zu Gemüte führen. Nicht jedermann Sache, da ist nichts schön dran.
Das wichtigste ist ergo mit sich selber umzugehen. EIN guter Freund ist da schonmal gold wert. EHRLICH sein .... aber das ist alles schon aufarbeiten, also eher etwas später an der Reihe.

Zum Abstinentznachweis.
Haaranalyse ist immer rückwirkend ca. drei Monate gültig und kostet pro Analyse um die 150€. Allerdings werden da tatsächlich kanpp über der Kopfhaut kleinere Büschel herausgeschnitten. Für Frau vllt. nicht so chick, aber effektiv. Ich hatte (glaube ich) fünf?
Da ich gesehen habe das Du aus NRW kommst ... empfehlen kann ich (wenn ich darf) SynLab in Lev. Zertifiziert und terminlich recht flexiebel.

Ui, doch wieder viel geworden.
Aber ich kann mich gerade glaube ich ganz gut reindenken und möchte Dir Mut machen.
Schlagworte sind aber "ehrlich zu sich selber"!

Vielleicht hilft es Dir ja ein wenig das so zu lesen.

LG
Cethegar
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator

Und wie verhindere ich das???

Wenn die Kriterien nicht zutreffen gibt es ja nichts zu verhindern und wenn doch, sollte man sich mit seiner Erkrankung auseinandersetzen...

Also, im Zweifel erzähle ich lieber, dass das Fahrten mit Plus dabei waren, das klingt glaubwürdiger, auch wenn es nicht stimmt :smiley2204:

Nun ja, die Gutachter haben nun mal ihre Statistiken nach denen sie sich richten....es ist aber noch lange nicht gesagt das du dazu überhaupt befragt wirst...

Am Dienstag habe ich schon mal ein Beratungsgespräch bei der Suchthilfe.

Sehr gut :smiley711:



@Cethegar

:a055:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Max, mein Beziehungsstatus ist mangelhaft und muss irgendwie weg, das ist mir klar. Wenn sich der nicht ändert, dann habe ich bei der MPU keine Chance (und bei allem anderen vermutlich auch nicht).
Das ist eigentlich meine private Meinung ... ein ständiges hin und her ... ist erfahrungsgemäß nicht zukunftstauglich. :zwinker0004:

Fehlerhaft geäussert habe ich mich, glaube ich, nicht.
Daher gilt für alles was du gefragt wirst ... stets die Aussage verweigern, außer zu persönlichen Angaben (Name, Alter, Familienstand usw.)
 
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