2005 Entzug der FE wg. Alkohol, Tilgungsfrist wann vorbei?

Khris

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,

ich habe widersprüchliche Informationen zur Sperr- und Tilgungsfrist erhalten und frage deshalb hier mal nach.

Folgende Timeline:
25.12.2005 - TF mit 2,02 ‰ -> Entzug der FE
Feb./März 2007 - FE beantragt -> Anordnung zur MPU bekommen, aufgegeben
Seitdem: nichts zu Schulden kommen lassen

Frage: bedeutet die erfolgreiche Antragstellung Anfang 2007, dass die Sperrfrist bereits vorbei war? Und heißt das, dass der Eintrag vermutlich am 25.12.2016 getilgt wurde?

Oder muss ich, wie mir jemand mit Kontakt zur FSSt mitteilte, ab Antragstellung 15 Jahre warten, also bis Frühlung 2022, wenn ich mir die MPU sparen möchte?
Und wie bekomme ich in München Akteneinsicht, um herauszufinden, ob der Eintrag weg ist?

Vielen Dank,
Chris
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Chris,
ich habe widersprüchliche Informationen zur Sperr- und Tilgungsfrist erhalten und frage deshalb hier mal nach.

Folgende Timeline:
25.12.2005 - TF mit 2,02 ‰ -> Entzug der FE
Feb./März 2007 - FE beantragt -> Anordnung zur MPU bekommen, aufgegeben
Seitdem: nichts zu Schulden kommen lassen

Frage: bedeutet die erfolgreiche Antragstellung Anfang 2007, dass die Sperrfrist bereits vorbei war? Und heißt das, dass der Eintrag vermutlich am 25.12.2016 getilgt wurde?
dass die Sperrfrist vorbei war, davon kannst du ausgehen. Bei einer TF mit 2,02‰ beträgt diese idR ca. 12 Monate.
Das hat aber nichts mit der Tilgungsfrist zu tun. Diese wäre nach 10+5 Jahren abgelaufen: https://dejure.org/gesetze/StVG/29.html

Hier stellt sich nun die Frage, ob du 2007 den Antrag zurückgezogen hast. Falls nicht, begannen die 15 Jahre erneut zu laufen, somit wäre eine Neuerteilung ohne MPU erst ab 2022 möglich.
Oder muss ich, wie mir jemand mit Kontakt zur FSSt mitteilte, ab Antragstellung 15 Jahre warten, also bis Frühlung 2022, wenn ich mir die MPU sparen möchte?
Und wie bekomme ich in München Akteneinsicht, um herauszufinden, ob der Eintrag weg ist?
Du solltest dir erstmal einen Auszug aus dem FAER einholen: Kontaktformular FAER
 

Khris

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

danke für Deine Antwort! Ich habs fast befürchtet.
Steht in dem Auszug aus dem FAER drin, wann der Antrag war bzw. wann die Eintragung getilgt wird?
Denn leider weiß ich das genaue Datum der Antragstellung nicht mehr, nur, dass es Anfang 2007 war.
Es gibt ja auch noch eine Überliegefrist von einem Jahr, die könnte ja auch noch draufkommen, oder?

Mit anderen Worten: wenn ich den Auszug erhalte, geht dann eindeutig hervor, ab welchem Datum ich die FE neu beantragen kann und definitiv nicht doch wieder eine MPU machen muss?

Danke und viele Grüße
Chris
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Steht in dem Auszug aus dem FAER drin, wann der Antrag war bzw. wann die Eintragung getilgt wird?
Ja, es steht drin wann die Antragstellung versagt wurde und auch das Ende der Tilgungsfrist.
Es gibt ja auch noch eine Überliegefrist von einem Jahr, die könnte ja auch noch draufkommen, oder?
Nein, die hat damit nichts zu tun.
Mit anderen Worten: wenn ich den Auszug erhalte, geht dann eindeutig hervor, ab welchem Datum ich die FE neu beantragen kann und definitiv nicht doch wieder eine MPU machen muss?
Ja, so sollte es sein.
 

Khris

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,
ich habe den Auszug vom Kraftfahrt-Bundesamt angefordert und es ist keine Eintragung drin! Heißt das also, dass auf keinen Fall eine MPU daherkommt?
Vielen Dank und Grüße
Chris
 
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