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Service: Die neue Verkehrssünderdatei
mit Kay Rodegra, Anwalt für Verkehrsrecht
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder endgültig beschlossen. Ab dem 1. Mai 2014 wird das alte Verkehrszentralregister in Flensburg durch das neue "Fahreignungsregister" abgelöst. Das soll einfacher, gerechter und transparenter werden und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Damit verbunden ist eine Änderung der Punktezahl für die einzelnen Verstöße, eine neue Festlegung des Inhalts des Fahreignungsseminars und die Anpassungen der Bußgeldregelsätze.
Neues Punktesystem
Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem unterscheidet ab Mai 2014 nur noch zwischen drei Kategorien: Die jeweiligen Verstöße werden mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. 2014 wird der Führerschein dann nicht mehr – wie bisher – bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten entzogen. Die Anzahl der Strafpunkte wird – je nach Schwere des Vergehens – auf maximal 3 Punkte reduziert. Bisher gibt es bis zu 7 Punkte. Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro).
Maßnahmen gegen Verkehrssünder
Ab Mai 2014 wird auch weiterhin jeder verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstoß, wie bisher auch, im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Auch bei Personen ohne Fahrerlaubnis! Die Maßnahmen-Ermahnung, Verwarnung und Entziehung – richten sich allerdings nur gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis. Nach Einführung des neuen Systems, mit 1 bis 3 Punkten je Verstoß, wird es eine vierstufige Abfolge von verschiedenen Maßnahmen und Sanktionen geben, an deren Ende bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis steht:
Vormerkung (bis 3 Punkte)
Es werden gegen den Verkehrssünder keine Maßnahmen ergriffen. Der Betroffene hat die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen und erhält dafür einen Abzug von einem Punkt.
Erste Eingriffsstufe (4 oder 5 Punkte) "Ermahnung"
Als wiederholt auffällige Person erhält der Verkehrssünder eine Ermahnung und die Information darüber, dass er ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung der individuellen Fahreignung freiwillig besuchen kann. Hierfür wird ihm ein Abzug von einem Punkt gewährt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.
Zweite Eingriffsstufe (6 oder 7 Punkte): "Verwarnung"
Der Verkehrssünder erhält eine Verwarnung und die Information darüber, dass er freiwillig ein Fahreignungsseminar zur Verbesserung der Fahreignung besuchen kann, jedoch dafür keinen Punktabzug erhält.
Dritte Eingriffsstufe (ab 8 Punkte): Entziehung der Fahrerlaubnis
Sind alle Maßnahmenstufen durchlaufen, wird beim Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen.
Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Allerdings können die Stufen, je nach Tilgung von eingetragenen Entscheidungen, mehrfach durchlaufen werden, wenn sich der entsprechende Punktestand wieder ansammelt.
Veränderte Tilgungsfristen
Bisher wurden Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahre gelöscht, es sei denn, es kam vor Ablauf von 2 Jahren ein neuer Verstoß hinzu. Diese sogenannte Tilgungshemmung entfällt ab dem 1. Mai 2014. Ein neuer Verstoß führt dann nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren, Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren. Gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist, um korrekte Berechnungen zu ermöglichen.
Übertragung alter Punkte zum 1. Mai 2014
Die bisherigen Einträge in der Verkehrssünderdatei in Flensburg werden zum 30.04.2014 in das neue Fahreignungsregister übertragen. Niemand, der zu diesem Zeitpunkt mehr als 8 Punkte hat, braucht sich jedoch zu sorgen, dass ihm dann sofort der Führerschein abgenommen wird. Die aktuellen Punkte werden nach einem festen Schlüssel umgerechnet.
Verkehrsverstöße, für die es zukünftig keine Punkte mehr gibt, werden gänzlich gelöscht. Zum Beispiel: Fahren ohne Umweltplakette oder Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage, aber auch Beleidigung im Straßenverkehr.
Das können Sie jetzt noch tun, um bis zum 1. Mai 2014 Punkte abzubauen
Freiwillige Aufbauseminare wie heute, um Punkte abzubauen, wird es künftig in dieser Form so nicht mehr geben. Zukünftig kann bei einem Punktestand von 1-5 Punkten nur noch einmal in fünf Jahren, durch ein freiwilliges Aufbauseminar (Fahreignungsseminar), ein Punkt abgebaut werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 400 €.
TIPP: Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, sollten Sie daher die Chance nutzen, bis zum 30.04.2014 noch Punkte abzubauen.
4 Punkte kann abbauen, wer maximal 8 Punkte hat und freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt. Kosten ca. 200-300 €. Wer 9 bis 13 Punkte hat, kann nur noch 2 Punkte abbauen. Bei 14 bis 17 Punkten hilft nur noch eine verkehrspsychologische Beratung. Damit können 2 Punkte abgebaut werden. Die Kosten dafür können sich auf ca. 400 - 500 € belaufen.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2013/144-ramsauer-punktereform.html
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 16.07.2013. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.